Ihre Immobilie aufteilen — schnell, preiswert & zuverlässig zur
Abgeschlossenheits-erklärung.

In 5 Schritten zur Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Kostenlos anfragen
Transparentes Angebot
Planung & Bescheinigung
Notariat (Teilungserklärung)
Grundbuchamt
Über 2.000 Eigentümer vertrauen uns ihre Aufteilung an.
Ohne Bescheinigung keine Aufteilung.
Mehrfamilienhaus aufteilen
Wohnung & Gewerbe trennen
Erbteilung & Schenkung
Beleihung & Finanzierung
15–25 % höhere Verkaufserlöse — durch saubere Aufteilung.
Warum Anträge scheitern — und wie wir das verhindern.
Fehlende Maßangaben
Bestandspläne fehlen
Unklare Sonder- /Gemeinschaftszuordnung
Inkonsistente Nummerierung
Kein separater Zugang
Umwandlungsverbot (bis 2030)
Komplettpaket Abgeschlossenheitsbescheinigung — alles aus einer Hand.
Enthaltene Leistungen
Transparent ausgewiesen / nicht enthalten
Transparente Preise nach Anzahl der Einheiten.
Warum Eigentümer und Investoren mit uns aufteilen.
Geprüfte Architekten
Bundesweit gültig
Preisgarantie
Rekordzeit
Notars- & bankfertig
Persönliche Betreuung
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördlicher Nachweis nach § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass die Sondereigentumseinheiten in Ihrer Immobilie baulich abgeschlossen sind und je einen separaten Zugang haben. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Teilungserklärung (die der Notar beurkundet) oder der Eintragung im Grundbuch — aber sie ist die Voraussetzung für beides.
1) Aufteilungsplan und Antragsunterlagen vom Architekten erstellen lassen. 2) Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Bauamt einreichen. 3) Mit der vorliegenden Bescheinigung zum Notar — Teilungserklärung beurkunden. 4) Notar reicht beim Grundbuchamt ein — einzelne Wohnungsgrundbücher werden angelegt. Wir begleiten Schritte 1 und 2 vollständig und übergeben für Schritt 3 direkt an Ihren Notar.
Unser Architekten-Teil: typischerweise 10 Werktage ab Beauftragung und Vorliegen der Pläne. Anschließende behördliche Bearbeitung: je nach Bauamt 4–8 Wochen, in stark ausgelasteten Großstädten auch bis zu 3 Monate. Notar und Grundbuch: weitere 2–6 Wochen. Realistischer Gesamtzeitrahmen: 3–5 Monate.
Drei Kostenblöcke: (1) Unser Architekten-Preis ab 1.190 € (siehe Preise oben). (2) Behördengebühren des Bauamts — bundesweit unterschiedlich, typisch 50–250 € pro Einheit. (3) Notar- und Grundbuchkosten für die Teilungserklärung — abhängig vom Verkehrswert der Immobilie, meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Wir machen Block 1 verbindlich, Blöcke 2 und 3 weisen wir transparent aus.
Sehr häufig im Altbau. Wir bieten zwei Lösungen: (a) Wir nehmen Einsicht in die Bauakte beim Bauamt und beschaffen vorhandene Originalpläne. (b) Falls die Bauakte unvollständig ist, kommt unser Architekt zum Aufmaß vor Ort und erstellt aktuelle Bestandspläne — Preis ab 390 €.
Ja. Die häufigsten Ablehnungsgründe sind fehlende Maßangaben, inkonsistente Nummerierung, unklare Zuordnung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum oder fehlende separate Zugänge. Wir analysieren die Ablehnung, korrigieren die Pläne nach § 7 Abs. 4 WEG und reichen erneut ein.
Ja. Das Umwandlungsverbot (§ 250 BauGB) gilt bis Ende 2030 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und entsprechender Landesverordnung — dort darf ein Mehrfamilienhaus nur mit Genehmigung in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Wir prüfen Ihre Adresse kostenlos im Erstgespräch.
Wenn Sie einzelne Einheiten separat beleihen oder die Immobilie einzeln verkaufen wollen, ja. Banken verlangen für die Sicherung einer einzelnen Eigentumswohnung in der Regel eine beglaubigte Teilungserklärung mit anliegender Abgeschlossenheitsbescheinigung. Ohne diese Unterlagen ist eine separate Beleihung nicht möglich.
Bei wesentlichen baulichen Änderungen verliert die ursprüngliche Bescheinigung ihre Grundlage. Sie benötigen dann eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Anpassung der Teilungserklärung. Wir kümmern uns auch um diese Nachträge.
Ja. Unsere 150+ geprüften Architekten erstellen Anträge deutschlandweit — von Hamburg bis München, von NRW bis Sachsen. Die Anforderungen unterscheiden sich leicht je nach Bauordnung des Bundeslandes — wir kennen die Unterschiede.