Energetische Sanierung

Was bringt am meisten? Die Top 10 der energetischen Sanierung!

Die stärksten Maßnahmen kennen, verstehen und zielsicher anwenden.
Planeco Building
May 5, 2024
Lesezeit: 17 Min.

Was ist eine energetische Sanierung?

Im Gegensatz zur landläufigen Renovierung zielt eine echte Sanierung immer darauf ab, den Zustand eines Gebäudes oder auch eines einzelnen Bauteils nicht nur wiederherzustellen, sondern auch zu verbessern. Die energetische Sanierung verfolgt das Ziel, ein Gebäude so zu ertüchtigen, dass es im Betrieb zukünftig weniger Energie verbraucht als zuvor. Die energetische Qualität steigt.

Die Zielsetzung – Warum wird energetisch saniert?

Eine energetische Sanierung älterer Gebäude erscheint gleich aus mehrerlei Sicht sinnvoll:

  1. Die Gesellschaftliche Verpflichtung: Wir haben uns als Gesellschaft das Ziel auferlegt, Ressourcen zu schonen und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Rund 40 Prozent dieses Ausstoßes kommt aus dem Gebäudesektor, so dass die energetische Sanierung auch Ihres Wohnhauses unmittelbar dazu beiträgt, dieses Ziel zu erreichen.
  2. Finanzielle Vorteile: Energetische Sanierungen werden in aller Regel nicht willkürlich durchgeführt, sondern erst nach einer umfassenden Betrachtung des Nutzens und der Kostenseite umgesetzt. In der Folge sparen Sie langfristig bares Geld, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren und Ihre Immobilie aufwerten.
  3. Vermeidung von Bauschäden: Die Nutzungsgewohnheiten von Gebäuden haben sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt. Das kann dazu führen, dass insbesondere alte Gebäude durch eine intensivere Nutzung und höhere Heiztemperaturen immer stärker mit Tauwasser und Schimmel zu kämpfen haben. Eine sinnvoll durchgeführte energetische Sanierung trägt ebenfalls dazu bei, die Ursachen solcher Schäden zu beseitigen.

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Die Standards – Wie muss eine energetische Sanierung erfolgen?

Wenn Sie eine energetische Sanierung durchführen, haben Sie grundsätzlich die freie Wahl, welche Maßnahme Sie wie in Angriff nehmen. Allerdings schreibt das Gebäudeenergiegesetz, der Nachfolger der bekannten Energieeinsparverordnung, für bestimmte Bauteile Mindestdämmstandards vor. Wenn Sie also ein Bauteil dämmen, müssen Sie sich auf jeden Fall im Bereich über dieser Mindestschwelle bewegen. 

Bei umfassenden Sanierungen besteht außerdem die Pflicht, aber auch die Chance, Ihr Gebäude einer gesamtheitlichen energetischen Betrachtung zu unterziehen. Nun bestimmt ein  vorgegebener Energiekenntwert, der sich aus den Neubaustandards und einem „Altbauzuschlag“, welchen energetischen Stand Ihr Gebäude insgesamt erreichen muss.

Gut zu wissen: Die Entscheidung, wann die Bauteilbetrachtung oder die Gesamtbetrachtung sinnvoll ist oder sogar verpflichtend zu erfolgen hat, ist für Laien kaum möglich. Hilfe bietet ein erfahrener Energieberater oder Architekt, der den für Ihr Gebäude besten Weg gemeinsam mit Ihnen erarbeitet.

Die Top 10 Maßnahmen einer energetischen Sanierung

Was bringt am meisten, wenn es um die energetische Sanierung Ihres Gebäudes geht? Ganz konkret lässt sich diese Frage nicht beantworten, da jede Maßnahme bei jedem Gebäude etwas mehr oder weniger ins Gewicht fällt. Es gibt aber einige Maßnahmen, die mittlerweile zu den absoluten Standards und damit zu den Dauerbrennern unter den Komponenten eines energetischen Sanierungskonzepts zählen. Denn sie zeigen die durchschnittlich höchste Wirkung und bieten damit einen guten Anhaltspunkt, in welche Richtung Ihre Überlegungen gehen sollten:

Maßnahmen an der Gebäudehülle – weniger Energie verlieren

Maßnahmen an der Gebäudehülle zielen darauf ab, die im Gebäude eingesetzte Wärmeenergie nicht ins Freie „entkommen“ zu lassen.

Maßnahme 1

  • Was?: Die Fassade
  • Wie?: v.a. Wärmedämmverbundsystem außen, seltener Innendämmung
  • Warum?: Allseitiger Energieverlust bei alten Baustandards mit geringer Isolationswirkung
  • Wieviel?: ca. 10 – 25 %

Maßnahme 2

  • Was?: Das Dach
  • Wie?: Dämmschicht zwischen der bestehenden Konstruktion oder als komplett neuer Dachaufbau
  • Warum?: größtes Hüllflächenbauteil, im Altbau oft kaum oder gar nicht gedämmt (Kaltdach mit ungenutztem Dachraum)
  • Wieviel?: ca. 15 – 20 %

Maßnahme 3

  • Was?: Der Speicherboden
  • Wie?: Oberste Geschossdecke als Alternative zur Dachdämmung, sofern der Dachraum nicht beheizt wird
  • Warum?: Hohe Wärmeabstrahlung zum kalten Dachraum, einfache Umsetzung durch Auflage der Dämmschicht auf die bestehende Decke
  • Wieviel?: ca. 15 – 20 %

Maßnahme 4

  • Was?: Die Kellerdecke
  • Wie?: Unterseitige Dämmschicht zur Trennung der Wohnräume zum kalten Keller
  • Warum?: Sehr einfache Umsetzung mit gutem Kosten-Nutzen-Verhältnis
  • Wieviel?: ca. 5 – 10%

Maßnahme 5

  • Was?: Die Kelleraußenwände
  • Wie?: Freigraben, abdichten und Dämmen der erdberührenden Gebäudeaußenwände
  • Warum?: Durch heute intensivere Kellernutzung oft Feuchtigkeitsprobleme, geringer Mehraufwand für Dämmschicht im Rahmen der Abdichtungsarbeiten
  • Wieviel?: ca. 5%

Maßnahmen an der Haustechnik – weniger Energie verbrauchen

Maßnahmen zur energetischen Verbesserung der Haustechnik verfolgen das Ziel, die eingesetzte Energie effizienter zu nutzen und so insgesamt weniger Energie je erzeugter Menge Heizwärme einzusetzen.

Maßnahme 6

  • Was?: Die Heizung
  • Wie?: Austausch alter Heizsysteme oder Modernisierung einzelner Komponenten, z.B. Einbau einer Zirkulationspumpe, Durchführung eines hydraulischen Abgleichs etc.
  • Warum?: Höhere Effizienz moderner Heiztechnik
  • Wieviel?: ca. 20 %

Maßnahme 7

  • Was?: Die Heizungsunterstützung
  • Wie?: Ergänzung einer Solarthermieanlage zur Unterstützung der Warmwasserbereitung durch die zentrale Heizungsanlage
  • Warum?: Kostenfreie Energiequelle, im Sommer bis zu 100 % Bedarfsdeckung
  • Wieviel?: ca. 10 - 20 %

Maßnahme 8

  • Was?: Die Fußbodenheizung
  • Wie?: Umstellung von klassischen Heizkörpern auf eine Fußbodenheizung
  • Warum?: Geringerer Heizwärmebedarf durch großformatige Heizflächen
  • Wieviel?: ca. 5 %

Maßnahme 9

  • Was?: Die Lüftungsanlage
  • Wie?: Einbau eine kontrollierten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (zentral oder dezentral)
  • Warum?: Minimierung der Wärmeverluste durch Lüften
  • Wieviel?: ca. 5 – 20 %

Maßnahme 10

  • Was?: Der E-Check
  • Wie?: Umfassende Betrachtung der elektrischen Verbraucher
  • Warum?: Heute hoher Anteil an Geräten mit Dauerstromversorgung („Stand by“), hohe Verbrauchsdaten bei Altgeräten
  • Wieviel?: Bis zu 10 %

Photovoltaik – ein Sonderfall

Häufig wird die Photovoltaikanlage ebenfalls unter den energetischen Sanierungsmaßnahmen angeführt. Dort ist sie auch gut aufgehoben. Denn sie unterstützt das Ziel der Reduzierung von CO2-Emissionen ebenfalls nachhaltig.

Allerdings geht sie dabei einen anderen Weg. Durch die Erzeugung von Solarstrom wird der Energieverbrauch Ihres Gebäudes nicht gesenkt. Sie ersetzen lediglich den Bezug von Netzstrom aus oft nicht klar nachvollziehbaren Quellen anteilig durch selbst erzeugten Sonnenstrom. 

Damit ist die Photovoltaikanlage ein sinnvoller Beitrag zur Energiewende und zum schonenden Umgang mit endlichen Ressourcen und kann eine „echte“ energetische Sanierung wunderbar ergänzen.

Maßnahmen richtig kombinieren – Effekte verstärken, Schäden vermeiden

Nun kennen Sie eine ganze Fülle unterschiedlicher Möglichkeiten, um energieeffizient zu sanieren. Allerdings sollten Sie vorsichtig sein, nun einfach beliebige Maßnahmen zu kombinieren und in die Tat umzusetzen. Denn besonders wirkungsvoll sind Maßnahmen dann, wenn sie so kombiniert werden, dass sie sich ergänzen.

Andernfalls verpufft die Wirkung im Handumdrehen und im ungünstigsten Fall drohen sogar Schäden. Was damit gemeint ist, lässt sich gut an Hand der folgenden Beispiele nachvollziehen:

Beispiel 1 – Energetische Sanierung der Gebäudehülle

Für ein Einfamilienhaus soll eine Ertüchtigung der Außenwände vorgenommen werden. Nicht geplant sind die Sanierung des Daches, sowie der Austausch der Fenster. Ob das optimal ist?

Die Folgen:

  • Über die Außenwand geht weniger Energie verloren, die Dämmmaßnahme wirkt.
  • Die Einsparung an Heizwärme fällt trotzdem geringer aus als errechnet, da zum Keller und zum Dach hin weiterhin „alte“ Zustände herrschen. Ohne Dämmung sind diese Hüllflächen besonders kalt, so dass Sie weiterhin auf einen erhöhten Heizwärmebedarf angewiesen sind.
  • In den nun modernen Wänden befinden sich alte Fenster mit deutlich schlechterem Dämmstandard. Am Übergang von der Wand zum Fenster entstehen nun kritische Bereiche, in denen in erhöhtem Maß Tauwasser, so genanntes „Schwitzwasser“, entsteht. Sie müssen sich auf feuchte Oberflächen und langfristig auf Schimmelbildung einstellen.

Beispiel 2 – Modernisierung der Heiztechnik

An Ihrem Mehrfamilienhaus wird die Heizungsanlage erneuert, ohne auch die alten Heizkörper durch moderne Heizkörper oder eine Fußbodenheizung zu ersetzen.

Die Folgen:

  • Die neue Heizungsanlage verbraucht durch ihre modernere Technik weniger Energie.
  • Die alten Heizkörper sind auf hohe Vorlauftemperaturen ausgelegt und leisten im Arbeitsbereich der neuen Heizung weniger. In der Folge muss die Heizung mit höherer Temperatur arbeiten, um diesen schlechteren Altbestand auszugleichen. Die Energieeinsparungen fallen niedriger aus, als erhofft.

Solche und andere Überlegungen sollten im Rahmen einer energetischen Sanierung in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Ein Fachmann, im besten Fall ein Energie-Effizienz-Experte, betrachtet ein Gebäude ganzheitlich und ist hier für Immobilienbesitzer zu empfehlen.

Die Sanierungspflicht – Wer, wann und warum?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt als Nachfolgegesetz zur Energieeinsparverordnung Anforderungen an die energetische Sanierung von Gebäuden. 

Neben den Mindeststandards für Sanierungsmaßnahmen werden auch verschiedene Fälle definiert, in denen Sie sogar dazu verpflichtet sind, bestimmte Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Diese gehen gegenüber dem ansonsten geltenden Bestandsschutz für bestehende Gebäude vor und verpflichten Sie selbst dann zum handeln, wenn Sie eigentlich keine Sanierungsmaßnahme geplant hatten. Die relevanten Punkte sind:

  1. Leitungsdämmung: Eigentümer bestehender Gebäude sind verpflichtet, bisher nicht gedämmte Heiz- und Warmwasserleitungen nach Vorgabe des GEG gegen Wärmeverlust zu isolieren.
  2. Alter der Heizung: Heizungsanlagen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen, die ab dem 01.01.1991 eingebaut wurden, müssen nach einer maximalen Betriebszeit von 30 Jahren ausgetauscht werden.
  3. Geschossdeckendämmung: Bei ganzjährig bewohnten Gebäuden müssen die obersten Geschossdecken zum unbeheizten Dach oder das Dach selbst nach Vorgabe des GEG gedämmt werden.
  4. Eigentümerwechsel: Wohngebäude mit bis zu zwei Wohneinheiten, bei denen der Eigentümer eine der Wohnungen selbst nutzt, sind von den Anforderungen an die Leitungsdämmung, den Heizungstausch und die Geschossdeckendämmung befreit. Sie sind nach einem Eigentümerwechsel aber innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.
  5. Ertüchtigungspflicht bei Baumaßnahmen: Eine energetische Sanierung wird Pflicht, wenn an einem Bauteil ohnehin Maßnahmen durchgeführt werden. Die Verpflichtung gilt aber einer Veränderung von mehr als 10 Prozent des betrachteten Bauteils. Wird beispielsweise eine Außenwand verändert, muss sie auch gedämmt werden, sobald mehr als 10 Prozent dieser Wand nicht mehr dem Urzustand entsprechen.

Wie Sie sehen, kann es passieren, dass Sie ein Haus kaufen und plötzlich die energetische Sanierung zur Pflicht wird. Ebenso kann es passieren, dass Sie als Mitglied einer Eigentümergemeinschaft mit einer energetischen Gebäudesanierung konfrontiert werden, wenn eine andere Partei eine Baumaßnahme an ihrer Wohnung durchführt. Wird beispielsweise durch Veränderungen der Außenwand der Wohnung der Anteil von 10 Prozent der gesamten Gebäudeaußenwand überschritten, wird die energetische Sanierung Pflicht für das ganze Mehrfamilienhaus bzw. für das gesamte betroffene Bauteil.

Was kostet eine energieeffiziente Sanierung?

Die konkreten Kosten einer energetischen Sanierung hängen immer von den gewählten Maßnahmen und natürlich auch vom zu sanierenden Gebäude ab. Verlässliche universelle Angaben sind daher kaum möglich. Als grober Rahmen lassen sich für eine umfassende energetische Sanierung Kosten pro m² Wohnfläche angeben. Diese liegen alleine für die energetischen Maßnahmen in einer Größenordnung um 500-600 Euro je m², bei einer Generalsanierung mit weiteren Sanierungsmaßnahmen im Bereich um 1.000-1.500 Euro je m².

 

Eine genauere, auf Ihr Vorhaben zugeschnittene Kostenschätzung erstellt ein Energieberater. Auch ein individueller Sanierungsfahrplan hilft dabei, die Größenordnung der Kosten relevanter energetischer Sanierungsmaßnahmen besser zu verstehen.

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Dämmmaßnahmen bringen am meisten?

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Die Wirkung einzelner Sanierungsmaßnahmen hängt stark vom betroffenen Gebäude ab, so dass jedes Sanierungspaket individuell auf Ihr Haus zugeschnitten werden muss.

Besteht eine Pflicht zur energetischen Sanierung?

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Die Sanierungspflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz ist auf die Heizung, die Heizungs- und Warmwasserleitungen und die Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches beschränkt. Für alle anderen Bauteile gilt so lange ein Bestandsschutz, bis sie relevante Veränderungen am Gebäude oder an einzelnen Bauteilen vornehmen, die dann zur Sanierungspflicht führen.

Wo erhalten Sie eine Beratung rund um die energetische Gebäudesanierung?

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Ansprechpartner für energetische Sanierungen sind die Gebäudeenergieberater. Wollen Sie die Sanierung mit anderen, möglicherweise genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen kombinieren, finden Sie in Planeco Building einen verlässlichen Partner, der Sie in allen Teilbereichen Ihres Vorhabens mit einem bundesweiten Netzwerk an Fachleuten unterstützt.

Quellen:

  • https://www.verivox.de/strom-gas/energie-sparen/ratgeber/energetische-sanierung-massnahmen-zum-energiesparen-1120035/
  • Gebäudeenergiegesetz GEG §§71-73
  • https://www.co2online.de/modernisieren-und-bauen/sanierung-modernisierung/?mtm_campaign=itw%20%7C%202019%20%7C%20Haus%20Sanierung&gad_source=1&gclid=CjwKCAjw_e2wBhAEEiwAyFFFo_7wf3N4jnq5MS8q8af2ZB4QVKv9v7IPlyxiiD1XmJfmAanZiEqRORoCH4MQAvD_BwE