Nutzungsänderung

Nutzungsänderung Wohnraum in Gewerbe: Der Weg zur gewerblichen Nutzung

1.7.2025
Lesezeit: 13 Min.
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Möchten Sie Ihre Wohnung gewerblich nutzen? Dieser umfassende Leitfaden erklärt alle Schritte zur Nutzungsänderung, die rechtlichen Anforderungen und Tipps aus der Praxis.

Das Thema kurz und kompakt

Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich, wenn Sie Ihre Wohnung gewerblich nutzen möchten? Sobald Räume nicht mehr zum Wohnen, sondern für gewerbliche Zwecke genutzt werden, greifen andere baurechtliche Anforderungen. Hier erfahren Sie, welche Beispiele es für Umnutzungen gibt, welche Vorschriften gelten und wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert.

Das Thema kurz und kompakt

  • Genehmigungspflicht: Eine gewerbliche Nutzung von Wohnraum erfordert in der Regel einen Antrag auf Nutzungsänderung – auch bei einem Kleingewerbe im eigenen Haus. 
  • Kosten: Die Kosten für eine Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe beginnen bei mindestens 2.500,– € zzgl. MwSt. und variieren je nach Komplexität und Standort.
  • Rechtliche Vorschriften: Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht bestimmen, ob eine gewerbliche Nutzung in Ihrer Wohnung möglich ist. 
  • Fachliche Expertise: Planeco Building hat sich auf Nutzungsänderungen spezialisiert und erstellt alle Planunterlagen gemäß der Anforderungen für gewerbliche Umnutzungen in allen Bundesländern.

Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich? 

Der Begriff der Nutzungsänderung ist klar definiert: Sie wird immer dann erforderlich, wenn sich die Art der Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils grundlegend verändert und dadurch andere baurechtliche Anforderungen entstehen. Bei der Umnutzung von Wohnraum in gewerbliche Flächen tritt dieser Fall praktisch immer ein. 

Der entscheidende Punkt: Sobald Sie in Ihrer Wohnung nicht mehr wohnen, sondern arbeiten, kann eine Nutzungsänderung erforderlich werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die gesamte Wohnung mit Gewerbe nutzen oder nur einzelne Räume. Die baurechtlichen Anforderungen ändern sich bereits dann, wenn die Nutzung nicht mehr dem ursprünglichen Zweck „Wohnen“ entspricht. 

Typische Fälle, in denen eine Genehmigung erforderlich ist:

Wichtig: Die Anmeldung eines Gewerbes beim Gewerbeamt ersetzt nicht die öffentlich-rechtliche Baugenehmigung. Auch wenn Sie bereits eine Gewerbeerlaubnis haben, benötigen Sie für die Nutzungsänderung eine separate Baugenehmigung. Die Baubehörde prüft dabei, ob Ihre geplante gewerbliche Nutzung am jeweiligen Standort überhaupt zulässig ist. 

Eine Ausnahme bildet lediglich die rein freiberufliche Tätigkeit ohne Mitarbeiter und ohne wesentlichen Publikumsverkehr. Hier kann unter Umständen von einer Nutzungsänderung abgesehen werden, wenn die Wohnnutzung überwiegt. Im Zweifel sollten Sie jedoch immer eine Vorabklärung mit dem Bauamt durchführen.

Beispiele für die Umnutzung von Gebäuden – von Wohnraum zu Gewerbe 

Die Umnutzung von einem Gebäude oder Gebäudeteil kann viele Formen annehmen. Die Anforderungen variieren je nach Art des geplanten Gewerbes erheblich. Hier die häufigsten Beispiele:    

Wohnung zu Praxis (Physiotherapie, Psychotherapie, Arztpraxis): Ehemalige Wohnungen bieten oft ideale Voraussetzungen – mit separaten Räumen, vorhandenen Sanitäranlagen und ruhiger Lage. Bei der gewerblichen Nutzung müssen jedoch zusätzliche Anforderungen erfüllt werden, etwa Vorgaben des Gesundheitsamts oder der Kassenärztlichen Vereinigung, z. B. hinsichtlich Raumaufteilung und Barrierefreiheit. 

Umnutzung von Wohnraum zu Gewerbe: Beispiel Umwandlung Wohnung zu Praxis

Wohnraum zu Bürofläche: Die Umwandlung von Wohnung in Büro ist in vielen Fällen vergleichsweise unkompliziert. Die bestehende Raumaufteilung – etwa separate Zimmer, Flure und Sanitärbereiche – lässt sich meist gut für Einzel- oder Kleinbüros nutzen. Auch die bauordnungsrechtlichen Anforderungen ähneln in weiten Teilen denen des Wohnens. Herausfordernder wird es allerdings bei größeren Büros mit mehreren Arbeitsplätzen: Hier können zusätzliche Auflagen zu Brandschutz, Stellplätzen, Schallschutz oder Fluchtwegen relevant werden.

Wohnung zu Einzelhandel oder Ladengeschäft: Die Umnutzung von Wohnraum zu Verkaufsfläche ist meist mit steigenden Anforderungen verbunden. Schaufenster, Kundentoiletten und ausreichend Stellplätze zählen zu den typischen baulichen Aspekten. Nicht jede Wohneinheit eignet sich dafür – besonders gefragt sind gut erreichbare Erdgeschosslagen.

Wohnraum zu Gastronomie: Die Umwandlung einer Wohnung zu Gastronomie stellt höhere Anforderungen. Neben oftmals notwendigen Umbauten für Küche und Gastraum sind strenge Vorgaben zu Brandschutz, Lüftung, Schallschutz und Hygiene einzuhalten. Gerade in Wohngebieten kann auch der Lärmschutz zu einem wichtigen Kriterium werden.

Wohnung zu Ferienwohnung: Die Umnutzung einer Wohnung zu Ferienwohnung ist ein Sonderfall der gewerblichen Nutzung. Auch ohne bauliche Änderungen wird aus Wohnnutzung eine gewerbliche Beherbergung. Besondere Vorsicht in Städten und Gebieten mit sogenanntem Zweckentfremdungsverbot oder Wohnraumschutzgesetz (Beispiel Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz HmbWoSchG)

Experten-Hinweis: Bei allen Beispielen gilt: Die tatsächliche Machbarkeit hängt maßgeblich vom Standort und den lokalen Vorschriften ab. Was in einem Mischgebiet zulässig ist, kann in einem Wohngebiet unzulässig sein. Gerne unterstützen wir Sie mit einer initialen Machbarkeitsprüfung zu Ihrer geplanten Umnutzung, um die erforderliche Klarheit zu schaffen.

Die Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe aus Sicht des öffentlichen Baurechts 

Das öffentliche Baurecht unterscheidet klar zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung. Diese Unterscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Ihre geplante Umnutzung. Das Baurecht gliedert sich dabei in zwei wesentliche Bereiche, die beide bei einer Nutzungsänderung relevant werden:

Bauplanungsrechtliche Anforderungen 

Das Bauplanungsrecht regelt das „Was“ und „Wo“ – also welche Nutzung an welchem Standort überhaupt zulässig ist. Die zentrale Frage lautet: Ist die gewerbliche Nutzung in Ihrem Gebäude überhaupt erlaubt?

Die Antwort finden Sie in der Baunutzungsverordnung (BauNVO), die verschiedene Gebietstypen definiert. Je nach Lage Ihrer Immobilie gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Reine Wohngebiete (WR): Gewerbliche Nutzungen sind hier grundsätzlich unzulässig.
  • Allgemeine Wohngebiete (WA): Bestimmte Gewerbebetriebe können ausnahmsweise zugelassen werden.
  • Mischgebiete (MI): Wohnen und Gewerbe unter einem Dach ist hier der Regelfall.
  • Gewerbegebiete (GE): Wohnungen im Gewerbegebiet sind nur ausnahmsweise für Betriebsinhaber zulässig.
Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe mit bauplanungsrechtlichen Anforderungen in verschiedenen Gebietstypen
Die Zulässigkeit gewerblicher Nutzungen variiert je nach Gebietstyp

Woher kenne ich meinen Gebietstyp?

Welches Gebiet im Fall Ihrer Immobilie vorhanden ist, ergibt sich entweder aus dem Bebauungsplan, oder im Falle eines fehlenden Bebauungsplans – weit schwieriger – aus der tatsächlich vorhandenen Bebauung der Umgebung. Für jeden Gebietstypen ist eindeutig definiert, welche Nutzungsarten dort zulässig sind. Außerdem sind ausnahmsweise zulässige Nutzungsarten vorgegeben, die beispielsweise dann genehmigt werden können, wenn sie nicht zu häufig auftreten und den Gebietscharakter damit nicht verändern. 

Ist eine Nutzungsart nur ausnahmsweise zulässig oder findet sich überhaupt nicht im Katalog der zulässigen Nutzungen, lohnt sich ein frühzeitiger Kontakt zur Baurechtsbehörde. Hier lässt sich schnell feststellen, ob eine Genehmigung trotzdem möglich erscheint oder ob eine unpassende Nutzungsart das Vorhaben von vornherein zum Scheitern verurteilt.

Bauordnungsrechtliche Themen rund um die Nutzungsänderung Ihrer Wohnung zur Gewerbeeinheit

Das Bauordnungsrecht befasst sich mit dem „Wie“ – also den konkreten Anforderungen an Ihr Gebäude. Bei der Umwandlung von Wohnraum zu Gewerbe entstehen für Ihre Nutzungseinheit oft zusätzliche Pflichten: 

Stellplätze

Während für Wohnungen meist ein bis zwei Stellplätze ausreichen, bringen Gewerbenutzungen höhere Anforderungen mit sich. Besonders bei Kundenverkehr fordert das Bauamt oft zusätzliche Parkplätze. Fehlt der Platz für eine solche Anlage, können Sie in vielen Kommunen eine Ablösezahlung leisten.  

Brandschutz

Die Brandschutzanforderungen hängen stark von der Art der gewerblichen Nutzung ab. Während eine kleine Büronutzung meist unkritisch ist, können bei publikumsintensiven Gewerbenutzungen zusätzliche Fluchtwege oder Brandschutzmaßnahmen erforderlich werden. 

Barrierefreiheit

Gewerbliche Einrichtungen müssen grundsätzlich barrierefrei zugänglich sein. Bei Bestandsgebäuden können jedoch Ausnahmen möglich sein, wenn die Herstellung der Barrierefreiheit unverhältnismäßig aufwändig wäre. 

Sonstige Anforderungen 

Je nach Gewerbeart kommen weitere Vorschriften hinzu: Schall- bzw. Lärmschutz bei lärmintensiven Betrieben, besondere Hygienevorschriften bei Lebensmittelbetrieben oder arbeitsschutzrechtliche Vorgaben. Bei der Nutzungsänderung von Wohnraum zu Gewerbe prüfen die Fachbehörden diese Aspekte im Genehmigungsverfahren.  

Baurechtliche Anforderungen bei gewerblicher Nutzung: Stellplätze, Brandschutz, Barrierefreiheit und weitere Anforderungen
Baurechtliche Anforderungen bei der gewerblichen Nutzung

Gewerbliche Nutzung im eigenen Haus – rechtliche Grundlagen

Die Nutzung von Wohnraum für berufliche Zwecke erscheint auf den ersten Blick als unkomplizierte Lösung für Selbstständige. Doch auch hier gelten klare rechtliche Spielregeln, die Sie kennen sollten. Die zentrale Frage lautet: Wann können Sie tatsächlich Wohnen und berufliche Tätigkeit unter einem Dach kombinieren?

Baurechtliche Beurteilung der Nutzungsintensität: In der baurechtlichen Beurteilung ist der Gesamteindruck des Gebäudes entscheidend. Wenn die Wohnnutzung deutlich überwiegt (mehr als 50 % der Nutzfläche) und die berufliche Tätigkeit keine störenden Auswirkungen hat, bestehen in der Regel bessere Genehmigungsaussichten.

Freiberufler im Vorteil: Nach § 13 BauNVO sind Räume für freiberufliche Tätigkeiten in Wohngebieten grundsätzlich zulässig. Darunter fallen etwa Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte ohne Praxisbetrieb, Architekten, Ingenieure, aber auch soziale Einrichtungen (z. B. Büros für selbstständige Pflegeberufe) oder Gesundheitsdienstleistungen (z. B. Physiotherapeuten). 

Wichtig: Auch für freiberufliche Tätigkeiten muss ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden, besonders wenn Mitarbeitende beschäftigt werden oder regelmäßiger Kundenverkehr entsteht.

Bei gewerblichen Tätigkeiten kommt es auf die Störwirkung an:

  • Ruhige Bürotätigkeiten ohne Kundenverkehr sind meist zulässig.
  • Handwerkliche Tätigkeiten mit Lärmentwicklung werden problematisch.
  • Warenanlieferung oder Publikumsverkehr sind in Wohngebieten meist unzulässig.

Privatrechtliche Hürden: Als Mieter benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters zur gewerblichen Nutzung. Bei Eigentumswohnungen ist die Teilungserklärung maßgeblich – je nach Regelung in der Teilungserklärung kann die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder eines Verwalters erforderlich sein. 

Der Antrag auf Nutzungsänderung Wohnraum in Gewerbe – Schritt für Schritt 

Der Weg zur genehmigten Nutzungsänderung folgt einem strukturierten Ablauf – auch wenn einzelne Schritte je nach Vorhaben variieren können. Mit professioneller Unterstützung erreichen Sie Ihr Ziel effizient und rechtssicher. 

  1. Machbarkeitsprüfung: Prüfen Sie den Bebauungsplan und kommunale Satzungen für Ihr Wohnhaus. Planeco Building unterstützt Sie dabei mit einer strukturierten Vorprüfung aller genehmigungsrelevanten Faktoren – so erhalten Sie frühzeitig eine fundierte Einschätzung zur Machbarkeit Ihres Vorhabens.
  2. Unterlagen beschaffen: Besorgen Sie Bauakte, Bauzeichnungen zum Bestand (z. B. aus der letzten Genehmigung) und einen aktuellen Katasterauszug. Diese Unterlagen bilden die Basis für Ihren Antrag auf Nutzungsänderung.
  3. Planungsbeginn mit dem Architekten: Beginnen Sie die Planungsphase gemeinsam mit einem Architekten oder Fachplaner. In dieser Phase wird festgelegt, welche baulichen oder rechtlichen Anforderungen für Ihr Vorhaben relevant sind – zum Beispiel in den Bereichen Stellplätze, Brandschutz und Lärmschutz. 
  4. Antragserstellung durch den Architekten: Der Architekt erstellt alle erforderlichen Unterlagen: Bauzeichnungen, Lageplan, Antragsformulare und Betriebsbeschreibung. Die Architekten von Planeco Building sind auf Nutzungsänderungen spezialisiert und wissen, worauf es bei der Antragstellung ankommt. So erhöhen Sie die Erfolgsaussichten und sorgen für einen reibungslosen Ablauf im Genehmigungsverfahren. 
  5. Einreichung und Verfahren: Der Antrag wird beim Bauamt eingereicht. Die Bearbeitungszeit kann variieren, oft beträgt sie zwei bis drei Monate.
  6. Umgang mit Rückfragen oder Nachforderungen: Bei Nutzungsänderungen können Nachforderungen, beispielsweise in den Bereichen Brandschutz, Lärmschutz oder Stellplätzen auftreten. Ihr Architekt oder Fachplaner bearbeitet diese zeitnah.
  7. Genehmigung und Umsetzung: Mit der Baugenehmigung können Sie die gewerbliche Nutzung aufnehmen. Eventuelle Auflagen müssen vorher erfüllt werden.
Der Antrag auf Nutzungsänderung Wohnraum in Gewerbe

Der Architekt – Ihr Profi rund um Planung und Antragstellung bei Nutzungsänderungen

Die Einschaltung eines Architekten ist nicht nur inhaltlich sinnvoll, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Er kennt die lokalen Besonderheiten und entwickelt aus Ihren Vorstellungen eine genehmigungsfähige Planung. Planeco Building steht Ihnen dabei als deutschlandweit tätiges Planungsbüro mit qualifizierten Architekten zur Seite.

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Kosten der Nutzungsänderung Wohnraum in Gewerbe (Stand 2025)

Die Kosten einer Nutzungsänderung hängen stark vom individuellen Vorhaben ab. Als Eigentümer sollten Sie für 2025 mit folgenden Kostenpositionen rechnen:

Für eine Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe sollten Sie mindestens 2.500,– € zzgl. MwSt. einplanen. Diese Kosten für eine Nutzungsänderung in 2025 setzen sich zusammen aus:

  • Architektenhonorar: Der größte Posten, berechnet nach HOAI oder als Pauschalpreis. Das Honorar richtet sich nach Umfang und Komplexität des Vorhabens. 
  • Behördliche Gebühren: Variieren je nach Bundesland und berechnen sich nach umgenutzter Fläche. Rechnen Sie mit mehreren hundert bis einigen tausend Euro.
  • Zusätzliche Gutachten: Ein Brandschutzkonzept kostet ab 1.500,– €, Lärmemissionsprognosen liegen in ähnlicher Höhe.
  • Bauliche Anpassungen: Stellplätze, barrierefreie Zugänge oder Brandschutzmaßnahmen können schnell fünfstellige Beträge erreichen.

Die genannten Preise 2025 dienen als Orientierung – für eine verbindliche Kostenschätzung empfiehlt sich ein individuelles Angebot.

Die Kosten der Nutzungsänderung Wohnraum in Gewerbe setzen sich zusammen aus: Architektenkosten, behördlichen Gebühren, zusätzlichen Gutachten und baulichen Anpassungen

Regionale Unterschiede 

Die Kosten für Nutzungsänderungen können je nach Bundesland variieren durch:

  • Unterschiedliche Gebührenordnungen und Prüfumfänge
  • Variierende Anforderungen an Nachweise und Gutachten
  • Lokale Beschlüsse zu Zweckentfremdungsverboten und Beschränkungen
  • Kommunale Satzungen in Ballungsräumen

In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gelten oft strengere Auflagen. Zweckentfremdungssatzungen können zusätzliche Hürden schaffen. Bei ungenehmigten Veränderungen drohen Bußgelder und im Extremfall – insbesondere bei Gefahr für Leben und Gesundheit – eine Nutzungsuntersagung.

Die konkreten Kosten hängen vom Einzelfall ab: Größe der Fläche, Art des Gewerbes und örtliche Gegebenheiten sind entscheidend. Besondere Beschränkungen durch Milieuschutz oder kommunale Beschlüsse können die Kosten erhöhen.

Planeco Building – damit Ihre Nutzungsänderung von Wohnraum in Gewerbe zum Erfolg wird

Die Umwandlung von Wohnraum in Gewerbeflächen erfordert mehr als einen Antrag – sie verlangt Fachwissen, Erfahrung und ein durchdachtes Vorgehen. 

Planeco Building begleitet Mieter und Eigentümer bundesweit durch alle Schritte der Nutzungsänderung – mit dem klaren Ziel: Ihre Genehmigung.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:

  • Kostenlose Erstberatung: Unverbindlich Anfragen, Informieren und individuelles Angebot sichern. 
  • Rundum-Service: Alle genehmigungsrelevanten Leistungen aus einer Hand – Architektur, Statik, Brandschutz, Schallschutz & mehr.
  • Nutzungsänderung in Rekordzeit: Von der Idee zum Antrag – oft in 2 bis 3 Wochen dank effizienter Prozesse und klarer Strukturen.
  • Maximale Erfolgschancen: Durch Spezialisierung und tägliche Behördenpraxis und vorausschauende Planung 
  • Zeit und Kosten sparen: Schnelle, digitale Abläufe und durchdachte Planung – wirtschaftlich von Anfang an.

Ob einfache Umwandlung oder komplexer Sonderfall – mit Planeco Building haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite.

Wir unterstützen Sie individuell bei Ihrem Anliegen, prüfen Ihr Vorhaben ehrlich und realistisch, übernehmen die vollständige Erstellung der Antragsunterlagen – und bringen Ihre Nutzungsänderung fachgerecht und effizient auf den Weg zur Genehmigung.

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