Sie haben eine ungenutzte Garage, während gleichzeitig Wohnraum im Haus knapp wird? Der Umbau zu einem Homeoffice, Gästezimmer oder einer kleinen Wohnung bietet eine attraktive Möglichkeit, bestehende Bausubstanz effizient zu nutzen. Doch eine Garage in Wohnraum umzuwandeln, erfordert in den meisten Fällen eine baurechtliche Genehmigung und muss einige Vorschriften und Voraussetzungen erfüllen. Hier erfahren Sie, welche Anforderungen zu beachten sind und wie der Prozess abläuft.
Das Thema kurz und kompakt:
- Eine Nutzungsänderung der Garage zu Wohnraum ist in den meisten Fällen genehmigungspflichtig und erfordert einen Bauantrag.
- Die umgebaute Garage muss alle Anforderungen an Aufenthaltsräume erfüllen, darunter Mindest-Raumhöhe (meist 2,30 oder 2,40 m), ausreichende Dämmung, Beheizbarkeit und natürliche Belichtung und Belüftung.
- Mit Planeco Building erhalten Sie eine vollständig digitale und genehmigungsfähige Nutzungsänderung zum Festpreis – inklusive aller erforderlichen Unterlagen für die Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Gründe für den Umbau einer Garage zu Wohnraum
Der Wohnraummangel in vielen Städten sowie steigende Baukosten machen kreative Lösungen zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zunehmend attraktiv. Die Umnutzung einer vorhandenen Garage bietet dabei mehrere überzeugende Vorteile:
- Effiziente Raumnutzung: Viele Garagen werden heutzutage nur noch teilweise oder gar nicht mehr zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt und bieten wertvolles Potenzial für Wohnraum.
- Kostengünstigere Alternative zum Neubau: Im Vergleich zu einem kompletten Neubau oder Anbau ist der Umbau einer bestehenden Garage deutlich kostengünstiger, da Grundmauern, Fundament und Dach bereits vorhanden sind.
- Flexible Nutzungsmöglichkeiten: Je nach Bedarf lassen sich verschiedene Konzepte wie Homeoffice, Gästezimmer, Hobbyraum oder sogar eine kleine Einliegerwohnung realisieren.
- Wertsteigerung der Immobilie: Durch die Umwandlung einer Garage in hochwertigen Wohnraum kann der Gesamtwert Ihrer Immobilie erheblich steigen.
- Nachhaltiges Bauen: Die Umnutzung bestehender Bausubstanz ist ressourcenschonender als ein Neubau.

Ab wann zählt eine Garage als Wohnraum?
Baurechtlich gibt es eine klare Grenze zwischen einer Garage und einem Wohnraum. Eine Garage wird zu Wohnraum, sobald die Räumlichkeit für den dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignet ist. Dies umfasst nicht nur das Schlafen oder Wohnen, sondern auch Arbeitsbereiche wie ein Homeoffice oder Räume (mit Aufenthaltseignung) für Freizeitaktivitäten, in denen sich Menschen regelmäßig länger aufhalten.
Entscheidend sind dabei folgende Aspekte:
- Nutzungsart: Sobald die Garage nicht mehr dem Abstellen von Fahrzeugen dient, sondern dem Aufenthalt von Personen, handelt es sich um eine Nutzungsänderung.
- Bauliche Veränderungen: Typische Anzeichen für eine Umwandlung in Wohnraum ist vor allem eine entsprechende Möblierung, des Weiteren auch der Einbau von Fenstern, Heizungsanlagen, Sanitäranlagen oder die Verlegung von Wohnraumböden.
- Regelmäßige Nutzung: Auch wenn keine umfangreichen baulichen Maßnahmen durchgeführt wurden, kann die regelmäßige Nutzung als Aufenthaltsraum bereits eine faktische Nutzungsänderung darstellen.
Selbst wenn Sie Ihre Garage nur teilweise umbauen – etwa indem Sie eine Werkstatt, ein Fitnessstudio oder ein Musikzimmer einrichten – liegt rechtlich bereits eine Nutzungsänderung vor. Dies gilt ebenso für die Nutzung als Lagerraum.

Die Nutzungsänderung für einen Garagenausbau beantragen: Antrag und Ablauf
Um eine Garage rechtmäßig als Wohnraum zu nutzen, benötigen Sie eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung. Zunächst sollten Sie die Machbarkeit prüfen: Bebauungsplan kontrollieren, kommunale Satzungen (Zweckentfremdung) einsehen und die bauordnungsrechtlichen Vorgaben (Raumhöhe, Brandschutz) klären.
Der Antrag muss von einer planvorlageberechtigen Person (meist Architekt) erstellt werden – häufiger wird erfolglos versucht, dies selbst zu erledigen. Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen prüft die Baurechtsbehörde die Zulässigkeit.
Planeco Building erleichtert diesen Prozess mit einem strukturierten 5-Schritte-Plan:
- Machbarkeit prüfen
- Bauakte beschaffen und kontrollieren
- Baurechtsbehörde konsultieren
- Unterlagen einreichen
- Nachforderungen bearbeiten
Dieser bewährte Ablauf erhöht die Chancen auf eine erfolgreiche Genehmigung erheblich.
Welche Voraussetzungen muss eine Garage als Wohnraum erfüllen?
Damit eine Garage als Wohnraum genutzt werden darf, muss sie zahlreiche bauliche und technische Anforderungen erfüllen:
- Raumhöhe: Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume beträgt in den meisten Bundesländern 2,30 m – viele Garagen haben jedoch nur eine Höhe um die 2,10 m, wodurch Fertiggaragen für die Umwandlung in Wohnraum in der Regel ungeeignet sind.
- Natürliche Belichtung: Die Fensterfläche sollte mindestens 10 % der Grundfläche des Raumes betragen, Abweichungen sind je nach Bundesland möglich.
- Belüftung: Die öffenbare Fensterfläche sollte mindestens 10 % der Grundfläche betragen, auch hier sind Abweichungen je nach Bundesland möglich. Häufig ist dieser Wert identisch mit den Anforderungen der Belichtungsfläche.
- Wärmedämmung: Umfassende Dämmung von Wänden, Boden und Dach gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
- Anschlüsse: Fachgerechte Installation von Strom-, Wasser- und ggf. Abwasseranschlüssen.
- Stellplatznachweis: Bei Umnutzung einer Garage müssen oft Ersatzstellplätze (z. B. Carport) nachgewiesen werden. Für eine neue Einliegerwohnung im Bestand kann darüber hinaus ein weiterer Stellplatzbedarf entstehen.
- Brandschutz: Höhere Anforderungen als bei Garagen, inklusive Rettungswege und Rauchmelder.

Die genauen Anforderungen variieren je nach Bundesland und Kommune. Eine frühzeitige Beratung durch Planeco Building hilft, die Genehmigungschancen zu erhöhen.
Die Abstandsflächen zum Nachbargrundstück bei dem Umbau einer Garage zu Wohnraum
Ein kritischer Punkt bei der Umnutzung einer Garage zu Wohnraum sind die Abstandsflächen. Während für Garagen oft reduzierte Abstandsflächen gelten oder sogar eine Grenzbebauung möglich ist, müssen Wohngebäude größere Abstände einhalten – typischerweise 0,4 H (40 % der Wandhöhe), jedoch mindestens 2,5 bis 3,0 m je nach Bundesland.
Steht Ihre Garage nahe der Grundstücksgrenze, könnte dies die Umnutzung erschweren oder verhindern. Lösungsansätze sind eine Befreiung von den Abstandsflächenvorschriften oder eine Baulast des Nachbarn. Die Abstandsflächenproblematik und damit mögliche einhergehende Brandschutzprobleme sind ein häufiger Grund für abgelehnte Nutzungsänderungen und sollte frühzeitig mit einem Fachmann geprüft werden. Zudem dürfen Garagen oft außerhalb der offiziellen Bauflächen stehen – wandeln Sie sie in Wohnraum um, benötigen Sie eine Befreiung nach §31 Abs.2 BauGB, da Wohngebäude diese Sonderstellung nicht genießen.

Der Aufenthaltsraum bei dem Umbau einer Garage zu Wohnraum
Die Umnutzung einer Garage zu einem Aufenthaltsraum stellt aus baurechtlicher Sicht eine wesentliche Änderung dar. Ein Aufenthaltsraum ist definiert als ein Raum, der zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt ist – im Gegensatz zu einer Garage, die lediglich dem Abstellen von Fahrzeugen dient.
Bei der Umwandlung sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Schallschutz: Besonders bei angebauten Garagen ist ein ausreichender Schallschutz zur angrenzenden Wohnbebauung wichtig.
- Feuchteschutz: Garagen sind oft nicht gegen aufsteigende Bodenfeuchtigkeit geschützt. Eine nachträgliche Abdichtung kann erforderlich sein.
- Zugang: Der Zugang zum neuen Aufenthaltsraum sollte möglichst vom Hauptgebäude aus erfolgen. Eine direkte Verbindung erleichtert die Nutzung und erhöht den Wohnwert. Bei einer Einliegerwohnung ist ein separater Zugang sinnvoll.
- Fluchtwege: Als Aufenthaltsraum benötigt die ehemalige Garage in der Regel zwei unabhängige Rettungswege – meist die Eingangstür und ein ausreichend dimensioniertes Fenster. In einigen Bundesländern reicht im Erdgeschoss mit direktem Ausgang ins Freie auch ein Rettungsweg.
Planeco Building begleitet Sie bei der Umnutzung mit fachlicher Expertise und sorgt dafür, dass alle Anforderungen an einen Aufenthaltsraum erfüllt werden – für eine reibungslose Genehmigung und eine rechtssichere Nutzung.

Aktuelle Anforderungen zur Umnutzung der Garage in verschiedenen Bundesländern
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzungsänderung von Garagen zu Wohnraum unterscheiden sich je nach Bundesland. Jedes Land hat eigene Bauordnungen mit spezifischen Anforderungen, hier sind einige Beispiele:
Anforderungen zur Nutzungsänderung der Garage in Nordrhein-Westfalen 2025
In Nordrhein-Westfalen regelt die Landesbauordnung (BauO NRW) die Anforderungen. Besonders zu beachten sind:
- Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume beträgt 2,30 m.
- Bei Grenzbebauung sind erhöhte Brandschutzanforderungen zu erfüllen, insbesondere wenn die Garage als Wohnraum an der Grundstücksgrenze steht.
- Die Abstandsflächen betragen je nach Baugebietstyp 0,2 bis 0,4 H, mindestens jedoch 3 Meter.
- In NRW existieren Stellplatzforderungen, die bei Wegfall einer Garage einen Ersatzstellplatz fordern.
Anforderungen zur Nutzungsänderung der Garage in Bayern 2025
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) stellt bauliche Anforderungen, die bei Nutzungsänderungen beachtet werden müssen:
- Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume beträgt 2,40 m.
- Bayern hat strenge Abstandsflächenregelungen: In Wohngebieten gilt 0,4 H, mindestens jedoch 3 Meter.
- In vielen bayerischen Kommunen existieren Stellplatzsatzungen mit höheren Anforderungen als in anderen Bundesländern.
Anforderungen zur Nutzungsänderung der Garage in Rheinland-Pfalz 2025
Die Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) regelt die Anforderungen an Nutzungsänderungen in diesem Bundesland:
- Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume beträgt 2,40 m.
- Die Abstandsflächen betragen in Rheinland-Pfalz 0,4 H, mindestens jedoch 3 Meter. Abweichungen je nach Baugebietstyp sind möglich.
- Besonderheit in Rheinland-Pfalz: Unter bestimmten Voraussetzungen können kleine Umnutzungen verfahrensfrei sein. Dies gilt jedoch in der Regel nicht für komplette Garagenumbauten zu Wohnzwecken.
- Der Stellplatznachweis wird in Rheinland-Pfalz relativ streng gehandhabt – der Wegfall eines Stellplatzes durch Umnutzung erfordert meist einen Ersatzstellplatz.
Anforderungen zur Nutzungsänderung der Garage in Baden-Württemberg 2025
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) wurde in den letzten Jahren mehrfach überarbeitet, um Wohnraumerweiterungen zu erleichtern:
- Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume beträgt 2,30 m, was etwas niedriger ist als in vielen anderen Bundesländern.
- Die Abstandsflächen betragen 0,4 H, mindestens jedoch 2,5 Meter, was vergleichsweise moderat ist. Abweichungen je nach Baugebietstyp sind möglich.
- Baden-Württemberg bietet vereinfachte Verfahren für bestimmte Nutzungsänderungen, die der Wohnraumschaffung dienen.
- Die Anforderungen an Stellplätze können je nach Kommune stark variieren – besonders in Städten wie Stuttgart, Freiburg oder Karlsruhe gelten oft spezifische Stellplatzsatzungen.
Anforderungen zur Nutzungsänderung der Garage in Hessen 2025
Die Hessische Bauordnung (HBO) definiert klare Regelungen für Umnutzungsprojekte wie den Umbau einer Garage mit Abstellraum zu Wohnzwecken:
- Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume beträgt 2,40 m, was bei vielen Standardgaragen bauliche Anpassungen erfordert.
- Die Abstandsflächen betragen grundsätzlich 0,4 H, mindestens jedoch 3 Meter. Abweichungen je nach Baugebietstyp sind möglich.
Anforderungen zur Nutzungsänderung der Garage in Niedersachsen 2025
Die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) wurde in den letzten Jahren modernisiert und bietet nun mehr Flexibilität für Umbau- und Erweiterungsprojekte:
- Die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume beträgt 2,40 m.
- Die Abstandsflächen betragen grundsätzlich 0,4 H, mindestens jedoch 3 Meter. Abweichungen je nach Baugebietstyp sind möglich.
Unabhängig vom Bundesland empfiehlt sich für jedes Projekt zur Umnutzung einer Garage eine frühzeitige und gründliche Planung. Die Bausubstanz der vorhandenen Garage spielt dabei eine entscheidende Rolle für den Umfang der notwendigen Arbeiten und die damit verbundenen Kosten.
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Was kostet der Umbau einer Garage zu Wohnraum?
Die Baukosten für einen Garagenumbau zu Wohnraum schwanken durch individuelle örtliche Gegebenheiten stark. Entscheiden Sie sich für eine Umnutzung Ihrer Garage, liegen die Kosten jedoch mit 25.000,– € und 45.000,– € deutlich unter denen eines vergleichbaren Anbaus.
Der große Vorteil: Die vorhandene Bausubstanz der Garage entspricht bereits dem Rohbau eines möglichen Anbaus. Bei Projekten in Garagengröße betragen die Rohbaukosten typischerweise nur ein Drittel bis zur Hälfte eines komplett neuen Baukörpers – diese Summe sparen Sie durch die Nutzungsänderung ein.
Für eine genaue Finanzierungsplanung des Garagenausbaus empfehlen wir, die zu erwartenden Kosten durch einen Architekten frühzeitig schätzen zu lassen. Bei der Umgestaltung Ihrer Garage mit Abstellraum zu einer vollwertigen Wohnfläche oder einem Homeoffice unterstützt Sie ein Fachmann mit der nötigen Expertise.

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Fazit: Die Umnutzung einer Garage zu Wohnraum bietet eine kostengünstige Möglichkeit, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Mit professioneller Unterstützung meistern Sie den Genehmigungsprozess und verwandeln Ihre Garage in wertvolle Wohnfläche.
Als spezialisiertes Unternehmen begleitet Planeco Building Ihr Projekt von der ersten Idee bis zur finalen Umsetzung. Mit Erfahrung aus mehreren Hundert erfolgreichen Anträgen kombinieren wir digitale Effizienz mit fachlicher Tiefe.
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