Planen Sie den Bau eines Carports auf Ihrem Grundstück? Dann sollten Sie sich vorab mit dem Thema Baugenehmigung befassen. Denn je nach Standort, Größe und Bundesland gelten unterschiedliche Regelungen, die über Genehmigungspflicht oder -freiheit entscheiden. Wer ein Carport ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, riskiert Bußgelder – im schlimmsten Fall sogar den Abriss. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften in den einzelnen Bundesländern gelten und wie Sie die Beantragung korrekt vorbereiten.
Das Thema kurz und kompakt:
- Genehmigungspflicht prüfen: Entscheidend sind Grundfläche, Wandhöhe, Abstand zur Grundstücksgrenze – und das Bundesland.
- Genehmigungsfrei – unter Auflagen: In vielen Bundesländern sind Carports bis 30 bis 50 m² und maximal 3 m Höhe verfahrensfrei – vorausgesetzt, alle baurechtlichen Bedingungen werden eingehalten.
- Risiken bei Verstößen: Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann Bußgelder in vierstelliger Höhe und sogar eine Abrissverfügung nach sich ziehen.
- Mit Planeco Building auf der sicheren Seite: Wir erstellen Ihren Carport-Bauantrag deutschlandweit zum Festpreis – mit allen Unterlagen für die rechtssichere Einreichung beim Bauamt.
Grundsätzliches zur Carport-Baugenehmigung
Ein Carport zählt baurechtlich zu den sogenannten „baulichen Anlagen“ – und unterliegt damit grundsätzlich der Baugenehmigungspflicht. Das heißt: Wer einen Carport errichten möchte, muss prüfen, ob das Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder unter die Ausnahmen der verfahrensfreien Bauvorhaben fällt.
Ist die Baugenehmigung für einen Carport Pflicht?
Ob ein Bauantrag erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Brutto-Grundfläche des Carports: meist 30 bis 50 m² zulässig (je nach Bundesland)
- Mittlere Wandhöhe: Meist gilt ein Limit von 3 m, gemessen zwischen Boden und halber Wandhöhe.
- Abstand zur Grundstücksgrenze: Bei unter 3 m Abstand greifen zusätzliche Vorschriften.
- Standort auf dem Grundstück: Ob direkt am Haus oder frei stehend im Garten – beides kann sich unterschiedlich auswirken.
- Regelungen des Bebauungsplans: Lokale Satzungen können strengere oder flexiblere Vorgaben machen.

Wichtig: Die baurechtlichen Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland deutlich. Ein Blick in die Landesbauordnung und in den örtlichen Bebauungsplan ist daher Pflicht – oder Sie lassen das Team von Planeco Building die Prüfung übernehmen. Mit digitalem Genehmigungsservice erhalten Sie alle Unterlagen fürs Bauamt, um die Genehmigung schnellstmöglich zu erhalten und Ihr Carport rechtssicher aufstellen zu können.
Carport ohne Baugenehmigung bauen – wann ist das möglich?
Nicht jeder Carport braucht eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei – vorausgesetzt, das Vorhaben fällt unter die verfahrensfreien Bauvorhaben, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
In vielen Regionen Deutschlands gilt folgende Faustregel:
- Brutto-Grundfläche: 30 bis 50 m² sind meist erlaubt – je nach Region
- Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m
- Abstand zur Grundstücksgrenze: mindestens 3 m – sonst gelten Sonderregeln
Wird der Carport näher als 3 m an die Grundstücksgrenze gebaut, gelten häufig zusätzliche Vorgaben:
- Maximale Länge zur Grenze: Meist 9 m
- Gesamtlänge aller grenzständigen Bauwerke: Oft 15 m
- Nachbarzustimmung: In vielen Fällen notwendig

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Carports unterliegen den baurechtlichen Bestimmungen – etwa zu Brandschutz, Abstandsflächen und der Nutzung als Stellplatz für ein Fahrzeug. Bei bestimmten Bauformen oder geschlossenen Seitenwänden kann der Carport baurechtlich sogar als Garage eingestuft werden.
Unser Tipp: Wenn Sie einen Carport ohne Genehmigung bauen möchten, sollten Sie das Vorhaben sicherheitshalber der Gemeinde anzeigen. So können Sie potenzielle Konflikte proaktiv vermeiden.

Baugenehmigung für Carport: Regeln nach Bundesland
Ob ein Carport genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig ist, hängt maßgeblich vom Bundesland ab. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich nicht nur bei Grundfläche und Wandhöhe, sondern auch bei Abständen zur Grundstücksgrenze und den Vorgaben für bestimmte Bauarten oder Materialien – oft geregelt durch Satzungen der Gemeinde.
Ein Überblick über die Regelungen der Bundesländer bietet eine gute erste Orientierung. Für eine rechtssichere Planung ist jedoch immer eine individuelle Prüfung der lokalen Vorschriften notwendig.

Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg dürfen Sie einen Carport ohne Baugenehmigung errichten, wenn die Grundfläche 30 m² nicht überschreitet und die mittlere Wandhöhe maximal 3 m beträgt. Rechtliche Grundlage für die Carport-Baugenehmigung in Baden-Württemberg ist Art. 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Bayern
- Genehmigungsfrei bis: 50 m² Grundfläche, 3 m Wandhöhe
- Grenzbebauung: max. 9 m je Grenze, 15 m gesamt
- Rechtliche Grundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Tipp: Auch ohne formelle Carport-Baugenehmigung für Bayern ist der Bau überdachter Stellplätze nicht grenzenlos erlaubt. Beachten Sie unbedingt die Abstandsvorschriften und gegebenenfalls lokale Bebauungspläne.
Berlin
In Berlin können überdachte Stellplätze bis 30 m² Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe genehmigungsfrei errichtet werden. Die Carport-Baugenehmigung in Berlin sieht vor, dass bei größeren Carports die Bauaufsichtsbehörde informiert werden muss. Wenn die Behörde sich innerhalb von vier Wochen nicht zu Ihrem Vorhaben äußert, tritt automatisch eine „Genehmigungsfiktion“ in Kraft. Das bedeutet, Sie dürfen Ihr Carport ohne weiteres Zuwarten errichten. Gesetzliche Grundlage: § 61 der Berliner Bauordnung.

Brandenburg
Brandenburg erlaubt genehmigungsfreie Carports bis 50 m² Grundfläche, sofern sie zum Wohngebäude zugehörig sind und auf demselben Grundstück stehen. Die Carport-Baugenehmigung Brandenburg richtet sich nach § 61 der Brandenburgischen Bauordnung.
Bremen
In Bremen ist der Bau von Carports mit bis 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe genehmigungsfrei, wenn sie ausschließlich privaten Zwecken dienen und ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten. Grundlage für die Carport-Baugenehmigung Bremen ist § 61 der Bremer Landesbauordnung.
Hamburg
Die Hamburger Bauordnung erlaubt genehmigungsfreie Carports bis 30 m² Grundfläche bei einer maximalen Höhe von 3 m. In einigen Bezirken können Sonderregelungen gelten. Rechtliche Grundlage: § 60 der Hamburger Bauordnung.
Hessen
- Genehmigungsfreie Größe: 50 m² Grundfläche
- Rechtliche Grundlage: § 62 der Hessischen Bauordnung
- Hinweis: Auch bei genehmigungsfreien Carports müssen die allgemeinen Abstandsflächen nach § 6 HBO eingehalten werden.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Bau eines Carports bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei. Die Carport-Baugenehmigung MV gilt allerdings nur im Innenbereich – also auf Grundstücken innerhalb zusammenhängender Bebauung oder bei bestehendem Bebauungsplan. Im Außenbereich ist meist eine reguläre Baugenehmigung erforderlich. Details finden Sie in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt für genehmigungsfreie Carports:
- Grundfläche: maximal 30 m²
- Mittlere Wandhöhe: nicht über 3 m
- Mindestlänge: 5 m
- Mindestbreite: 2,5 m
- Abstand zur Straße: 3 m
Bei Grenzbebauung darf den Carport maximal 9 m auf einer Grenze und insgesamt 15 m auf allen Grenzen stehen. Details zur Carport-Baugenehmigung Niedersachsen: Niedersächsische Bauordnung.

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist der Bau eines überdachten Stellplatzes bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe in der Regel genehmigungsfrei. Voraussetzung für die Carport-Baugenehmigung NRW ist die Errichtung im überbaubaren Grundstücksbereich. Zusätzlich gilt eine Anzeigepflicht: Das Bauvorhaben muss der Gemeinde vorgelegt werden, die innerhalb eines Monats Einspruch erheben kann. Weitere Details finden Sie in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ermöglicht genehmigungsfreie Carports mit:
- 50 m² maximaler Grundfläche
- 3 m mittlerer Wandhöhe
- Bei Wänden mit Giebel: Firsthöhe bis 4 m
- Grundlage für die Carport-Baugenehmigung RLP: § 62 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Saarland
Im Saarland ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche 36 m² und die mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreiten. Zudem ist die Genehmigungsfreiheit auf private Nutzung beschränkt. Für abweichende Maße oder gewerbliche Nutzung ist ein Bauantrag erforderlich. Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Saarland (LBO § 62)
Sachsen
In Sachsen sind überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe grundsätzlich genehmigungsfrei, sofern sie im überbaubaren Bereich errichtet werden. Die Anforderungen an die Carport-Baugenehmigung in Sachsen sind in § 61 der Sächsischen Bauordnung festgelegt.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt ist der Carport-Bau mit bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 m genehmigungsfrei. Entscheidend ist, dass die sonstigen baurechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
- Grundfläche: Genehmigungsfrei bis 20 m²
Höhe: Maximal 2,75 m mittlere Wandhöhe - Grenzbebauung: Nur erlaubt bis 9 m Länge direkt an der Grundstücksgrenze
- Besonderheit: Strengere Regelungen als in vielen anderen Bundesländern, daher ist eine individuelle Prüfung ratsam.
Alle Details zur Carport-Baugenehmigung sind in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein geregelt.
Thüringen
In Thüringen sind Carports bis zu 40 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei, sofern sie den baurechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Carport-Baugenehmigung Thüringen stützt sich auf § 60 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Bauordnung.

Bauantrag für Carports zum Festpreis mit Planeco Building
Ihr Wunsch-Carport ist genehmigungspflichtig? Die Anforderungen an einen Bauantrag werden in der Praxis häufig unterschätzt. In vielen Bundesländern darf er ausschließlich von einem Architekten eingereicht werden, der als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser die Unterlagen fachgerecht erstellt und unterzeichnet. Im Alleingang im ersten Versuch scheitern damit die meisten Hausbesitzer – weil formale Details übersehen oder die Unterlagen unvollständig eingereicht werden.
Die meisten Bauämter empfehlen deshalb, sich frühzeitig an ein erfahrenes Planungsbüro zu wenden, das alle nötigen Zeichnungen und Nachweise für den Antragsteller korrekt zusammenstellt.
Unser Tipp: Sparen Sie sich den Aufwand für vermeidbare Schleifen – und setzen Sie von Anfang an auf einen professionellen Planungspartner wie Planeco Building.
Unsere Leistungen – deutschlandweit und digital:
- Kostenlose telefonische Erstberatung
- Erstellung aller Bauantragsunterlagen für Ihren Carport (Architektur und Statik)
- Professionelle Planung in Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern
Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über Expertise in allen Bundesländern. Bei Planeco Building haben Sie einen festen Ansprechpartner über die gesamte Planung hinweg und erhalten Ihre Unterlagen aus einer Hand. Sie profitieren dabei von einer einfachen, preiswerten und zuverlässigen Planung, um schnellstmöglich Ihre Genehmigung zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!
Carport für Wohnmobil ohne Baugenehmigung – geht das?
Wohnmobil-Carports stellen besondere Anforderungen an die Bauplanung. Mit Höhen zwischen 2,80 m und 3,50 m überschreitet ein Wohnmobil als Fahrzeug oft die genehmigungsfreie Grenze von 3 m Wandhöhe. Auch die benötigte Grundfläche kann die zulässigen Grenzen überschreiten.
Für einen Wohnmobil-Carport ist daher in den meisten Fällen ein formeller Bauantrag erforderlich. Alternativ könnten Sonderkonstruktionen geprüft werden – etwa ein höherer Fahrzeugunterstand mit geringerer Grundfläche.
Lassen Sie sich von den Experten bei Planeco Building beraten, welche Lösung für Ihre spezifische Situation am besten geeignet ist. Jetzt kostenlos anfragen!

Carport ohne Baugenehmigung: Strafe – welche Konsequenzen drohen?
Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche Folgen haben. Es drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € und im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung, das heißt die Verpflichtung zum Rückbau auf eigene Kosten.
Besonders kritisch: Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, z. B. beim Verkauf der Immobilie.
Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich zulässig wäre. Wer frühzeitig auf Nummer sicher gehen will, lässt das Vorhaben von unseren Experten bei Planeco Building prüfen und umgeht eine mögliche Strafe.
Übrigens: Auch wenn sich die Nutzung einer bereits bestehenden baulichen Anlage ändert – etwa wenn aus einem offenen Unterstand ein Carport, eine Garage oder ein Lagerraum wird – kann das streng genommen eine genehmigungspflichtige Umnutzung sein. Unser Team ist auf Bauanträge für die Genehmigungsplanung spezialisiert und übernimmt für Sie die vollständige Antragstellung beim zuständigen Bauamt. Fragen Sie jetzt kostenlos an.

Carport Kosten & Baugenehmigung: Mit welchen Ausgaben müssen Sie rechnen?
Die Kosten für eine Carport-Baugenehmigung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Genehmigungsgebühren beim Amt:: 200–500,– €
- Planungskosten Architekt: 950–2.500,– € für den Bauantrag
- Planungskosten Statik: 800–1.400,– €
- Vermessungskosten (nur wenn ein neuer amtlicher Lageplan explizit vom Amt gefordert wird): 800–20.000,– €
- Kosten für den Bau: je nach Ausführung ab ca. 2.000,– € (Holz), 3.000,– € (Metall), bis 10.000,– € bei Premiumlösungen
Experten-Tipp: Investieren Sie in eine professionelle Planung – sie macht nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus, spart aber Zeit und verhindert Fehler im Genehmigungsverfahren. Mit unserem Festpreis-Service wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Mit Planeco Building sicher zum Carport – mit oder ohne Genehmigung
Fazit: Ob ein Carport genehmigungspflichtig ist oder nicht, hängt von zahlreichen Faktoren ab: Grundfläche, Wandhöhe, Abstand zur Grundstücksgrenze, Bundesland und örtliche Vorschriften. Wer hier uninformiert loslegt, riskiert Bußgelder oder einen kostspieligen Rückbau.
Mit Planeco Building haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite: Wir prüfen, ob Ihr Carport einfach gebaut werden darf oder eine Baugenehmigung für Ihren Carport nötig ist – und übernehmen die komplette Antragstellung zum Festpreis. Schnell, rechtssicher und bundesweit.