Planen Sie den Bau eines Carports? Dann sollten Sie vorab klären, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist. Wer ohne die nötige Genehmigung baut, riskiert Bußgelder bis 50.000,– € oder im schlimmsten Fall sogar den Abriss. In diesem Leitfaden erfahren Sie mit Tipps erfahrener Architekten, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten und wie Sie Ihr Carport-Projekt rechtssicher umsetzen.
Das Thema kurz und kompakt:
- Genehmigungspflicht prüfen: Entscheidend sind Grundfläche, Wandhöhe – und das Bundesland.
- Verfahrensfreie Carports: In vielen Bundesländern sind Carports bis 30 bis 50 m² und maximal 3 m Höhe verfahrensfrei – vorausgesetzt, alle baurechtlichen Bedingungen werden eingehalten.
- Risiken bei Verstößen: Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann Bußgelder in vierstelliger Höhe und sogar eine Abrissverfügung nach sich ziehen.
- Mit Planeco Building auf der sicheren Seite: Wir erstellen Ihren Carport-Bauantrag deutschlandweit zum Festpreis – mit allen Unterlagen für die rechtssichere Einreichung beim Bauamt.
Grundsätzliches zur Carport-Baugenehmigung
Ein Carport zählt baurechtlich zu den sogenannten „baulichen Anlagen“ – und unterliegt damit grundsätzlich dem öffentlichen Baurecht. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln dann, ob das Vorhaben verfahrenspflichtig ist oder unter die verfahrensfreien Bauvorhaben fällt.
Ist die Baugenehmigung für einen Carport Pflicht?
Ob ein Bauantrag erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:
- Brutto-Grundfläche des Carports: meist 30 bis 50 m² zulässig (je nach Bundesland)
- Mittlere Wandhöhe: Meist gilt ein Limit von 3 m, gemessen zwischen Boden und halber Wandhöhe.
- Abstand zur Grundstücksgrenze: Bei unter 3 m Abstand greifen zusätzliche Vorschriften.
- Standort auf dem Grundstück: Ob direkt am Haus oder frei stehend im Garten – beides kann sich unterschiedlich auswirken.
- Regelungen des Bebauungsplans: Lokale Satzungen können strengere oder flexiblere Vorgaben machen.

Hinweis: Die Carport-Regelungen sind deutschlandweit ähnlich aufgebaut – nur die konkreten Grenzwerte variieren zwischen den Bundesländern. Dennoch sollten Sie vor Baubeginn die spezifischen Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde prüfen. Das Team von Planeco Building prüft die spezifischen Vorgaben Ihres Bundeslandes und stellt alle erforderlichen Unterlagen für eine rechtssichere Genehmigung zusammen.
Carport ohne Baugenehmigung bauen – wann ist das möglich?
Nicht jeder Carport braucht eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei – vorausgesetzt, das Vorhaben fällt unter die verfahrensfreien Bauvorhaben, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.
In vielen Regionen Deutschlands gilt folgende Faustregel:
- Brutto-Grundfläche: 30 bis 50 m² sind meist erlaubt – je nach Region
- Mittlere Wandhöhe: Je nach Bundesland meist 3,00 m (in Rheinland-Pfalz 3,20 m), in mehreren Ländern ganz ohne Höhenbegrenzung
- Privilegierte Grenzbebauung: Carports dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Grenzbebauung bei Carports
Die Errichtung ohne Abstandsflächen innerhalb der vorgegebenen Grenzen ist durch die sogenannte „Privilegierung von Grenzbauten“ immer zulässig. Typische Vorgaben für diese Privilegierung:
- Maximale Wandhöhe: meist 3,00 m
- Maximale Länge zur Grenze: meist 9 m
- Gesamtlänge aller grenzständigen Bauwerke: oft 15 m
Eine Nachbarzustimmung ist nur erforderlich, wenn Sie eine Befreiung von diesen Vorgaben benötigen – beispielsweise wenn der Carport höher als 3,00 m werden soll und damit nicht mehr unter die Privilegierung fällt.
Wichtig: Auch genehmigungsfreie Carports unterliegen den baurechtlichen Bestimmungen – etwa zu Brandschutz, Abstandsflächen und der Nutzung als Stellplatz für ein Fahrzeug. Da Carports und Garagen baurechtlich gleichgestellt sind, gelten für beide dieselben Regelungen.
Unser Tipp: Wenn Sie einen Carport ohne Genehmigung bauen möchten, sollten Sie das Vorhaben sicherheitshalber der Gemeinde anzeigen. So können Sie potenzielle Konflikte proaktiv vermeiden.

Baugenehmigung für Carport: Regeln nach Bundesland
Ob Sie für Ihren Carport eine Genehmigung brauchen, bestimmt hauptsächlich Ihr Bundesland. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich bei Grundfläche, Wandhöhe und den Regeln für Grenzbebauung. Zusätzlich kann Ihre Gemeinde über den Bebauungsplan oder Gestaltungssatzungen eigene Vorgaben machen – beispielsweise zu Dachform, Materialien oder Farben.
Ein Überblick über die Bundesländer gibt Ihnen eine erste Orientierung. Für Ihr konkretes Vorhaben sollten Sie jedoch immer die örtlichen Vorschriften prüfen lassen.
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Baden-Württemberg
Seit dem 29.06.2025 dürfen Sie in Baden-Württemberg einen Carport ohne Baugenehmigung errichten, wenn die Grundfläche 50 m² nicht überschreitet und die mittlere Wandhöhe maximal 3 m beträgt. Rechtliche Grundlage für die Carport-Baugenehmigung in Baden-Württemberg ist Art. 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Bayern
- Genehmigungsfrei bis: 50 m² Grundfläche
- Privilegierung von Grenzbauten: max. 9 m je Grenze, 15 m gesamt (§ 6 Abs. 9 BayBO)
- Rechtliche Grundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Tipp: Auch ohne formelle Carport-Baugenehmigung für Bayern ist der Bau überdachter Stellplätze nicht grenzenlos erlaubt. Beachten Sie unbedingt die Abstandsvorschriften und gegebenenfalls lokale Bebauungspläne.
Berlin
In Berlin können überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei errichtet werden (§ 61 Berliner Bauordnung)
Genehmigungsfreistellung (Anzeigeverfahren): Für Carports, die nicht verfahrensfrei sind, aber die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung erfüllen, gilt ein vereinfachtes Anzeigeverfahren nach § 62 Berliner Bauordnung:
- Es müssen dieselben Unterlagen wie für einen Bauantrag eingereicht werden
- Die Behörde prüft und genehmigt nicht formal
- Nach 4 Wochen darf mit dem Bau begonnen werden, wenn sich die Behörde nicht geäußert hat
Genehmigungsfiktion: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben kann nach § 69 Abs. 4 BauO Bln eine Genehmigungsfiktion eintreten. Das bedeutet: Wenn die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Bauantrag entscheidet, gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt.
Wichtiger Unterschied:
- Genehmigungsfreistellung: Anzeige bei der Behörde → kein Genehmigungsverfahren → Baubeginn nach 4 Wochen möglich
- Genehmigungsfiktion: Regulärer Bauantrag → automatische Genehmigung bei Fristüberschreitung durch die Behörde

Brandenburg
Brandenburg erlaubt genehmigungsfreie Carports bis 50 m² Grundfläche, sofern sie zum Wohngebäude zugehörig sind und auf demselben Grundstück stehen. Die Carport-Baugenehmigung Brandenburg richtet sich nach § 61 der Brandenburgischen Bauordnung.
Bremen
In Bremen ist der Bau von Carports mit bis 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe genehmigungsfrei, wenn sie ausschließlich privaten Zwecken dienen. Grundlage für die Carport-Baugenehmigung Bremen ist § 61 der Bremer Landesbauordnung.
Hamburg
Die Hamburger Bauordnung erlaubt genehmigungsfreie Carports bis 30 m² Grundfläche bei einer maximalen Höhe von 3 m. In einigen Bezirken können Sonderregelungen gelten. Rechtliche Grundlage: § 60 der Hamburger Bauordnung.
Hessen
- Genehmigungsfreie Größe: 50 m² Grundfläche
- Rechtliche Grundlage: § 62 der Hessischen Bauordnung
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Bau eines Carports bis 30 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei. Die Carport-Baugenehmigung MV gilt wie in allen anderen Bundesländern nur im Innenbereich – also auf Grundstücken innerhalb zusammenhängender Bebauung. Sobald ein Bebauungsplan besteht, gilt das Grundstück automatisch als Innenbereich.Im Außenbereich ist meist eine reguläre Baugenehmigung erforderlich. Details finden Sie in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Niedersachsen
In Niedersachsen gilt für genehmigungsfreie Carports:
- Grundfläche: maximal 30 m²
- Stellplatzanforderungen (gelten unabhängig von der Genehmigungspflicht): Mindestlänge 5 m, Mindestbreite je nach seitlicher Einschränkung 2,30–2,50 m, Abstand zur Straße 3 m.
- Abstandsflächenrecht: Bei Grenzbebauung gelten die allgemeinen Regelungen des Abstandsflächenrechts.
Details zur Carport-Baugenehmigung Niedersachsen: Niedersächsische Bauordnung.

Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen ist der Bau eines überdachten Stellplatzes bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe in der Regel genehmigungsfrei.
Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit: Der Carport muss im überbaubaren Grundstücksbereich errichtet werden – diese Regelung gilt bundesweit nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung.
Anzeigepflicht: Für bestimmte verfahrensfreigestellte Vorhaben nach § 62 BauO NRW gilt eine separate Anzeigepflicht bei der Gemeinde (nicht zu verwechseln mit verfahrensfreien Vorhaben).
Weitere Details finden Sie in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz ermöglicht genehmigungsfreie Carports mit:
- 50 m² maximaler Grundfläche
- 3 m mittlerer Wandhöhe
- Bei Wänden mit Giebel: Firsthöhe bis 4 m
- Grundlage für die Carport-Baugenehmigung RLP: § 62 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Saarland
Im Saarland ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche 36 m² und die mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreiten. Für abweichende Maße oder gewerbliche Nutzung ist ein Bauantrag erforderlich. Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Saarland (LBO § 62)
Sachsen
In Sachsen sind überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe grundsätzlich genehmigungsfrei, sofern sie im überbaubaren Bereich errichtet werden. Die Anforderungen an die Carport-Baugenehmigung in Sachsen sind in § 61 der Sächsischen Bauordnung festgelegt.
Sachsen-Anhalt
Auch in Sachsen-Anhalt ist der Carport-Bau mit bis zu 50 m² Grundfläche und einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 m genehmigungsfrei. Wichtig ist immer, dass die sonstigen baurechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Schleswig-Holstein
- Grundfläche: Genehmigungsfrei bis 50 m²
Höhe: Maximal 3,00 m mittlere Wandhöhe - Grenzbebauung: Nur erlaubt bis 9 m Länge direkt an der Grundstücksgrenze (vergleichbar mit den meisten anderen Bundesländern)
Alle Details zur Carport-Baugenehmigung sind in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein geregelt.
Thüringen
In Thüringen sind Carports bis zu 40 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei. Die Carport-Baugenehmigung Thüringen stützt sich auf § 60 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Bauordnung.

Bauantrag für Carports zum Festpreis mit Planeco Building
Ihr Wunsch-Carport ist genehmigungspflichtig? Die Anforderungen an einen Bauantrag werden in der Praxis häufig unterschätzt. In vielen Bundesländern darf er ausschließlich von einem Architekten eingereicht werden, der als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser die Unterlagen fachgerecht erstellt und unterzeichnet. Im Alleingang im ersten Versuch scheitern damit die meisten Hausbesitzer – weil formale Details übersehen oder die Unterlagen unvollständig eingereicht werden.
Die meisten Bauämter empfehlen deshalb, sich frühzeitig an ein erfahrenes Planungsbüro zu wenden, das alle nötigen Zeichnungen und Nachweise für den Antragsteller korrekt zusammenstellt.
Unser Tipp: Sparen Sie sich den Aufwand für vermeidbare Schleifen – und setzen Sie von Anfang an auf einen professionellen Planungspartner wie Planeco Building.
Unsere Leistungen – deutschlandweit und digital:
- Kostenlose telefonische Erstberatung
- Erstellung aller Bauantragsunterlagen für Ihren Carport (Architektur und Statik)
- Professionelle Planung in Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern
Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über Expertise in allen Bundesländern. Bei Planeco Building haben Sie einen festen Ansprechpartner über die gesamte Planung hinweg und erhalten Ihre Unterlagen aus einer Hand. Sie profitieren dabei von einer einfachen, preiswerten und zuverlässigen Planung, um schnellstmöglich Ihre Genehmigung zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!
Carport für Wohnmobil ohne Baugenehmigung – geht das?
Wohnmobil-Carports stellen besondere Anforderungen an die Bauplanung. Mit Höhen zwischen 2,80 m und 3,50 m überschreitet ein Wohnmobil als Fahrzeug oft die genehmigungsfreie Grenze von 3 m Wandhöhe. Auch die benötigte Grundfläche kann die zulässigen Grenzen überschreiten.
Für einen Wohnmobil-Carport ist daher in den meisten Fällen ein formeller Bauantrag erforderlich. Auch alternative Konstruktionslösungen – etwa ein höherer Fahrzeugunterstand mit optimierter Grundfläche – entbinden nicht von der Genehmigungspflicht, wenn die Grenzwerte der jeweiligen Landesbauordnung überschritten werden.
Lassen Sie sich von den Experten bei Planeco Building beraten, welche Lösung für Ihre spezifische Situation am besten geeignet ist. Jetzt kostenlos Erstgespräch vereinbaren!

Carport ohne Baugenehmigung: Strafe – welche Konsequenzen drohen?
Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche Folgen haben. Es drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € und im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung, das heißt die Verpflichtung zum Rückbau auf eigene Kosten.
Besonders kritisch: Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, z. B. beim Verkauf der Immobilie.
Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich zulässig wäre. Wer frühzeitig auf Nummer sicher gehen will, lässt das Vorhaben von unseren Experten bei Planeco Building prüfen und umgeht eine mögliche Strafe.
Übrigens: Auch wenn sich die Nutzung einer bereits bestehenden baulichen Anlage ändert – etwa wenn aus einem Carport eine Garage oder ein Lagerraum wird – kann das streng genommen eine genehmigungspflichtige Umnutzung sein. Carports und Garagen werden im Baurecht weitgehend gleich behandelt, es sei denn, gestalterische Vorgaben in Bebauungsplänen regeln dies individuell anders.

Carport Kosten 2025 & Baugenehmigung: Mit welchen Ausgaben müssen Sie rechnen?
Die Kosten für eine Carport-Baugenehmigung setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:
- Genehmigungsgebühren beim Amt:: 200–500,– €
- Planungskosten Architekt: 950–2.500,– € für den Bauantrag
- Planungskosten Statik: 800–1.400,– €
- Vermessungskosten (nur wenn ein neuer amtlicher Lageplan explizit vom Amt gefordert wird): 800–20.000,– €
- Kosten für den Bau: je nach Ausführung ab ca. 2.000,– € (Holz), 3.000,– € (Metall), bis 10.000,– € bei Premiumlösungen
Experten-Tipp: Investieren Sie in eine professionelle Planung – sie macht nur einen kleinen Teil der Gesamtkosten aus, spart aber Zeit und verhindert Fehler im Genehmigungsverfahren. Mit unserem Festpreis-Service wissen Sie von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Mit Planeco Building sicher zum Carport – mit oder ohne Genehmigung
Fazit: Ob ein Carport genehmigungspflichtig ist oder nicht, hängt von zahlreichen Faktoren ab: Grundfläche, Wandhöhe, Abstand zur Grundstücksgrenze, Bundesland und örtliche Vorschriften. Wer hier uninformiert loslegt, riskiert Bußgelder oder einen kostspieligen Rückbau.
Mit Planeco Building haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite: Wir prüfen, ob Ihr Carport einfach gebaut werden darf oder eine Baugenehmigung für Ihren Carport nötig ist – und übernehmen die komplette Antragstellung zum Festpreis. Schnell, rechtssicher und bundesweit.