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Carport Baugenehmigung: Regeln für alle 16 Bundesländer & Kosten

March 19, 2024
Update:
April 20, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
March 19, 2024
Update:
April 20, 2026
Ob Ihr Carport genehmigungspflichtig ist, hängt von Grundfläche, Wandhöhe und Bundesland ab. Wer ohne erforderliche Baugenehmigung baut, riskiert Bußgelder und Abriss. Planeco Building klärt Ihre Situation.
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Carport Baugenehmigung: Regeln für alle 16 Bundesländer & Kosten

Ob Ihr Carport genehmigungspflichtig ist, hängt von Grundfläche, Wandhöhe und Bundesland ab. Wer ohne erforderliche Baugenehmigung baut, riskiert Bußgelder und Abriss. Planeco Building klärt Ihre Situation.
Sebastian Rupp
April 20, 2026

Wer einen Carport plant, stößt schnell auf eine entscheidende Frage: Brauche ich eine Baugenehmigung – oder darf ich einfach loslegen? Die Antwort hängt von Grundfläche, Wandhöhe und vor allem Ihrem Bundesland ab. In Deutschland gelten 16 verschiedene Landesbauordnungen mit teils erheblichen Unterschieden. Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert Bußgelder und im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung auf eigene Kosten.

Das Thema kurz und kompakt:

  • Genehmigungspflicht hängt vom Bundesland ab: Entscheidend sind Grundfläche, mittlere Wandhöhe und Standort – die konkreten Grenzwerte variieren je nach Landesbauordnung erheblich.
  • Viele Carports sind verfahrensfrei: In den meisten Bundesländern sind Carports bis 30–50 m² und einer Wandhöhe von max. 3 m genehmigungsfrei – sofern alle baurechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
  • Ohne Genehmigung drohen ernste Konsequenzen: Ein Carport ohne erforderliche Baugenehmigung kann Bußgelder und eine Abrissverfügung nach sich ziehen – auch Jahre nach dem Bau.
  • Planeco Building übernimmt die komplette Abwicklung: Von der Prüfung der Genehmigungspflicht bis zur Einreichung aller Unterlagen – mit hauseigenen Architekten und Statikern, deutschlandweit verfügbar.

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Carport-Baugenehmigung: Grundsätzliches zu Verfahren und Voraussetzungen

Ein Carport zählt baurechtlich zu den sogenannten „baulichen Anlagen" und unterliegt damit grundsätzlich dem öffentlichen Baurecht. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln dann, ob das Vorhaben verfahrenspflichtig ist oder unter die verfahrensfreien Bauvorhaben fällt.

Was ist ein Carport im Baurecht?

Baurechtlich gilt ein Carport als „offene Garage" oder „überdachter Stellplatz". Der entscheidende Unterschied zur geschlossenen Garage: Maximal zwei Drittel der Wandfläche dürfen geschlossen sein. Sobald mehr Fläche verkleidet wird, spricht das Baurecht von einer Garage – mit anderen Anforderungen an Brandschutz und Abstandsflächen. Carports und Garagen werden in den Landesbauordnungen weitgehend gleichgestellt, sodass für beide dieselben Grenzwerte und Abstandsregeln gelten.

Ist die Baugenehmigung für einen Carport Pflicht?

Ob ein Bauantrag erforderlich ist, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Brutto-Grundfläche des Carports: meist 30 bis 50 m² zulässig (je nach Bundesland)
  • Mittlere Wandhöhe: Meist gilt ein Limit von 3 m, gemessen als Durchschnitt aus minimaler und maximaler Wandhöhe.
  • Abstand zur Grundstücksgrenze: Bei unter 3 m Abstand greifen zusätzliche Vorschriften.
  • Standort auf dem Grundstück: Ob direkt am Haus oder freistehend im Garten – beides kann sich unterschiedlich auswirken.
  • Innenbereich vs. Außenbereich: Genehmigungsfreie Regelungen gelten grundsätzlich nur im Innenbereich (§ 34 BauGB). Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist in der Regel eine vollständige Baugenehmigung erforderlich.
  • Regelungen des Bebauungsplans: Lokale Satzungen können strengere oder flexiblere Vorgaben machen.
Ist die Carport-Baugenehmigung notwendig oder nicht?
Carport-Baugenehmigung – Übersicht der genehmigungsfreien Größen nach Fläche und Höhe

Hinweis: Die Carport-Regelungen sind deutschlandweit ähnlich aufgebaut – nur die konkreten Grenzwerte variieren zwischen den Bundesländern. Dennoch sollten Sie vor Baubeginn die spezifischen Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde prüfen. Planeco Building prüft die spezifischen Vorgaben Ihres Bundeslandes und stellt alle erforderlichen Unterlagen für eine sichere Genehmigung zusammen.

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Carport ohne Baugenehmigung bauen – wann ist das möglich?

Nicht jeder Carport benötigt eine Baugenehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei – vorausgesetzt, das Vorhaben fällt unter die verfahrensfreien Bauvorhaben, die je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind.

In vielen Regionen Deutschlands gilt folgende Faustregel:

  • Brutto-Grundfläche: 30 bis 50 m² sind meist erlaubt – je nach Region
  • Mittlere Wandhöhe: Je nach Bundesland meist 3,00 m (in Rheinland-Pfalz 3,20 m), in mehreren Ländern ganz ohne Höhenbegrenzung
  • Privilegierte Grenzbebauung: Carports dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Wie wird die mittlere Wandhöhe berechnet?

Die mittlere Wandhöhe ergibt sich aus dem Durchschnitt der niedrigsten und der höchsten Wandhöhe: (Höhe_min + Höhe_max) ÷ 2. Bei einem Pultdach mit 2,50 m auf der Traufseite und 3,50 m auf der Firstseite beträgt die mittlere Wandhöhe also 3,00 m. Wichtig: Dachüberstand und Dachneigung beeinflussen die Berechnung – bei Unsicherheit sollte ein Architekt die genauen Maße prüfen.

Grenzbebauung bei Carports

Die Errichtung ohne Abstandsflächen innerhalb der vorgegebenen Grenzen ist durch die sogenannte „Privilegierung von Grenzbauten" immer zulässig. Typische Vorgaben für diese Privilegierung:

  • Maximale Wandhöhe: meist 3,00 m
  • Maximale Länge zur Grenze: meist 9 m
  • Gesamtlänge aller grenzständigen Bauwerke: oft 15 m

Eine Nachbarzustimmung ist rechtlich nur erforderlich, wenn Sie eine Befreiung von diesen Vorgaben benötigen – etwa wenn der Carport höher als 3,00 m werden soll. Auch ohne gesetzliche Pflicht empfiehlt es sich jedoch, die Zustimmung schriftlich einzuholen: Sie vermeiden Konflikte und beschleunigen im Zweifelsfall das Verfahren beim Bauamt.

Wichtig: Auch genehmigungsfreie Carports unterliegen den baurechtlichen Bestimmungen – etwa zu Brandschutz, Abstandsflächen und der Nutzung als Stellplatz für ein Fahrzeug. Da Carports und Garagen baurechtlich gleichgestellt sind, gelten für beide dieselben Regelungen.

Unser Tipp: Wenn Sie einen Carport ohne Baugenehmigung bauen möchten, sollten Sie das Vorhaben sicherheitshalber der Gemeinde anzeigen. So können Sie potenzielle Konflikte proaktiv vermeiden.

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Baugenehmigung für Carport: Regeln nach Bundesland

Ob Sie für Ihren Carport eine Genehmigung brauchen, bestimmt hauptsächlich Ihr Bundesland. Die Landesbauordnungen unterscheiden sich bei Grundfläche, Wandhöhe und den Regeln für Grenzbebauung. Zusätzlich kann Ihre Gemeinde über den Bebauungsplan oder Gestaltungssatzungen eigene Vorgaben machen – beispielsweise zu Dachform, Materialien oder Farben.

Ein Überblick über die Bundesländer gibt Ihnen eine erste Orientierung. Für Ihr konkretes Vorhaben sollten Sie jedoch immer die örtlichen Vorschriften prüfen lassen.

Übersicht über die Bauvorschriften bezüglich der Fläche eines Carports nach Landesrecht
Maximale genehmigungsfreie Carport-Größen nach Bundesland

Baden-Württemberg

Seit dem 28.06.2025 dürfen Sie in Baden-Württemberg einen Carport ohne Baugenehmigung errichten, wenn die Grundfläche 50 m² nicht überschreitet und die mittlere Wandhöhe maximal 3 m beträgt. Die rechtliche Grundlage für die Carport-Baugenehmigung in Baden-Württemberg ist § 50 Abs. 1 i.V.m. Anhang 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg.

Bayern

  • Genehmigungsfrei bis: 50 m² Grundfläche
  • Privilegierung von Grenzbauten: max. 9 m je Grenze, 15 m gesamt (§ 6 Abs. 9 BayBO)

Rechtliche Grundlage: Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Tipp: Auch ohne formelle Carport-Baugenehmigung für Bayern ist der Bau überdachter Stellplätze nicht grenzenlos erlaubt. Beachten Sie unbedingt die Abstandsvorschriften und gegebenenfalls lokale Bebauungspläne. Hier geht's zum spezifischen Artikel zur Carport-Baugenehmigung in Bayern.

Berlin

In Berlin können überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei errichtet werden (§ 61 Berliner Bauordnung).

Genehmigungsfreistellung (Anzeigeverfahren): Für Carports, die nicht verfahrensfrei sind, aber die Voraussetzungen der Genehmigungsfreistellung erfüllen, gilt ein vereinfachtes Anzeigeverfahren nach § 62 Berliner Bauordnung:

  • Es müssen dieselben Unterlagen wie für einen Bauantrag eingereicht werden
  • Die Behörde prüft und genehmigt nicht formal
  • Nach 4 Wochen darf mit dem Bau begonnen werden, wenn sich die Behörde nicht geäußert hat

Genehmigungsfiktion: Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben kann nach § 69 Abs. 4 BauO Bln eine Genehmigungsfiktion eintreten. Das bedeutet: Wenn die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist über den Bauantrag entscheidet, gilt das Vorhaben automatisch als genehmigt.

Wichtiger Unterschied:

  • Genehmigungsfreistellung: Anzeige bei der Behörde → kein Genehmigungsverfahren → Baubeginn nach 4 Wochen möglich
  • Genehmigungsfiktion: Regulärer Bauantrag → automatische Genehmigung bei Fristüberschreitung durch die Behörde
Überdachter Stellplatz als Schutz der Fahrzeuge vor Regen, Sonne und weiteren Witterungsbedingungen

Brandenburg

Brandenburg erlaubt genehmigungsfreie Carports bis 50 m² Grundfläche, sofern sie zum Wohngebäude zugehörig sind und auf demselben Grundstück stehen. Die Carport-Baugenehmigung Brandenburg richtet sich nach § 61 der Brandenburgischen Bauordnung.

Bremen

In Bremen ist der Bau von Carports mit bis 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe genehmigungsfrei, wenn sie ausschließlich privaten Zwecken dienen. Die Grundlage für die Carport-Baugenehmigung Bremen ist § 61 der Bremer Landesbauordnung.

Hamburg

Die Hamburger Bauordnung erlaubt genehmigungsfreie Carports bis 30 m² Grundfläche bei einer maximalen Höhe von 3 m. In einigen Bezirken können Sonderregelungen für eine Carport-Baugenehmigung gelten. Rechtliche Grundlage: § 60 der Hamburger Bauordnung.

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern ist der Bau eines Carports bis 30 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei. Die Carport-Baugenehmigung MV gilt wie in allen anderen Bundesländern nur im Innenbereich – also auf Grundstücken innerhalb zusammenhängender Bebauung. Sobald ein Bebauungsplan besteht, gilt das Grundstück automatisch als Innenbereich. Im Außenbereich ist meist eine reguläre Baugenehmigung erforderlich. Details finden Sie in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern.

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt für genehmigungsfreie Carports:

  • Grundfläche: maximal 30 m²
  • Stellplatzanforderungen (gelten unabhängig von der Genehmigungspflicht): Mindestlänge 5 m, Mindestbreite je nach seitlicher Einschränkung 2,30–2,50 m, Abstand zur Straße 3 m.
  • Abstandsflächenrecht: Bei Grenzbebauung gelten die allgemeinen Regelungen des Abstandsflächenrechts.

Details zur Carport-Baugenehmigung Niedersachsen: Niedersächsische Bauordnung.

Der Carport als Garage für ein Fahrzeug

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen ist der Bau eines überdachten Stellplatzes bis zu 30 m² Grundfläche und 3 m Höhe in der Regel genehmigungsfrei.

Grenzbebauung: Carports dürfen unter den allgemeinen Privilegierungsregeln bis zu 9 m an einer Grundstücksgrenze und insgesamt bis zu 15 m grenzständig errichtet werden.

Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit: Der Carport muss im überbaubaren Grundstücksbereich errichtet werden – diese Regelung gilt bundesweit nach Baugesetzbuch und Baunutzungsverordnung.

Anzeigepflicht: Für bestimmte verfahrensfreigestellte Vorhaben nach § 62 BauO NRW gilt eine separate Anzeigepflicht bei der Gemeinde (nicht zu verwechseln mit verfahrensfreien Vorhaben).

Weitere Details finden Sie in der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz ermöglicht genehmigungsfreie Carports mit:

Saarland

Im Saarland ist der Bau eines Carports genehmigungsfrei, wenn die Grundfläche 36 m² und die mittlere Wandhöhe 3 m nicht überschreiten. Für abweichende Maße oder gewerbliche Nutzung ist ein Bauantrag erforderlich. Rechtsgrundlage: Landesbauordnung Saarland (LBO § 62)

Sachsen

In Sachsen sind überdachte Stellplätze bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Höhe grundsätzlich genehmigungsfrei, sofern sie im überbaubaren Bereich errichtet werden. Die Anforderungen an die Carport-Baugenehmigung in Sachsen sind in § 61 der Sächsischen Bauordnung festgelegt.

Sachsen-Anhalt

Die Carport-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt wird durch § 60 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt geregelt. Für Hauseigentümer gelten folgende Bestimmungen:

  • Genehmigungsfreie Größe: Bis zu 50 m² Grundfläche bei einer mittleren Wandhöhe von maximal 3 m
  • Grenzbebauung: Carports dürfen unter bestimmten Voraussetzungen direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden
  • Voraussetzung: Das Grundstück muss im Innenbereich liegen (zusammenhängende Bebauung)

Wichtig für Sachsen-Anhalt: Auch verfahrensfreie Carports unterliegen den baurechtlichen Anforderungen. Besonders bei Grenzbebauung sollten Sie die Zustimmung der Nachbarn einholen, auch wenn diese rechtlich nicht zwingend erforderlich ist.

Kosten Baugenehmigung Carport Sachsen-Anhalt: Für genehmigungspflichtige Carports liegen die Gebühren typischerweise zwischen 150,– € und 400,– €, abhängig von der Grundfläche und Komplexität des Vorhabens.

Rechtsgrundlage: § 60 Abs. 1 Nr. 1 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Schleswig-Holstein

  • Grundfläche: genehmigungsfrei bis 50 m²
    Höhe: maximal 3,00 m mittlere Wandhöhe
  • Grenzbebauung: nur erlaubt bis 9 m Länge direkt an der Grundstücksgrenze (vergleichbar mit den meisten anderen Bundesländern)

Alle Details zur Carport-Baugenehmigung sind in der Landesbauordnung Schleswig-Holstein geregelt.

Thüringen

In Thüringen sind Carports bis zu 50 m² Grundfläche und 3 m Wandhöhe genehmigungsfrei. Die Carport-Baugenehmigung Thüringen stützt sich auf § 63 Abs. 1 Nr. 1 der Thüringer Bauordnung.

Bauantrag für Carports mit Planeco Building

Ihr Wunsch-Carport ist genehmigungspflichtig? Die Anforderungen an einen Bauantrag werden in der Praxis häufig unterschätzt. In vielen Bundesländern darf er ausschließlich von einem Architekten eingereicht werden, der als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser die Unterlagen fachgerecht erstellt und unterzeichnet. Im Alleingang im ersten Versuch scheitern damit die meisten Hausbesitzer – weil formale Details übersehen oder die Unterlagen unvollständig eingereicht werden.

Die meisten Bauämter empfehlen deshalb, sich frühzeitig an ein erfahrenes Planungsbüro zu wenden, das alle nötigen Zeichnungen und Nachweise für den Antragsteller korrekt zusammenstellt.

Unser Tipp: Sparen Sie sich den Aufwand für vermeidbare Schleifen – und setzen Sie von Anfang an auf einen professionellen Planungspartner wie Planeco Building.

Mit unserem Rundum-Service übernehmen wir deutschlandweit:

  • Kostenlose telefonische Erstberatung
  • Erstellung aller Bauantragsunterlagen für Ihren Carport (Architektur und Statik)
  • Professionelle Planung in Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern

Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen verfügen wir über Expertise in allen Bundesländern. Bei Planeco Building haben Sie einen festen Ansprechpartner über die gesamte Planung hinweg und erhalten Ihre Unterlagen aus einer Hand. Sie profitieren dabei von einer einfachen, preiswerten und zuverlässigen Planung, um schnellstmöglich die Baugenehmigung für Ihren Carport zu erhalten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!

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Carport für Wohnmobil ohne Baugenehmigung – geht das?

Wohnmobil-Carports stellen besondere Anforderungen an die Bauplanung. Mit Höhen zwischen 2,80 m und 3,50 m überschreitet ein Wohnmobil als Fahrzeug oft die genehmigungsfreie Grenze von 3 m Wandhöhe. Auch die benötigte Grundfläche kann die zulässigen Grenzen überschreiten.

Für einen Wohnmobil-Carport ist daher in den meisten Fällen ein formeller Bauantrag erforderlich. Auch alternative Konstruktionslösungen – etwa ein höherer Fahrzeugunterstand mit optimierter Grundfläche – entbinden nicht von der Genehmigungspflicht, wenn die Grenzwerte der jeweiligen Landesbauordnung überschritten werden.

Planeco Building prüft, welche Lösung für Ihre spezifische Situation am besten geeignet ist. Jetzt kostenlos Erstgespräch vereinbaren!

Carport ohne Baugenehmigung: Strafe – welche Konsequenzen drohen?

Ein Carport ohne erforderliche Genehmigung kann erhebliche Folgen haben. Es drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € je nach Bundesland und im schlimmsten Fall eine Abrissverfügung, das heißt die Verpflichtung zum Rückbau auf eigene Kosten.

Besonders kritisch: Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, z. B. beim Verkauf der Immobilie.

Eine nachträgliche Baugenehmigung für Ihren Carport ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich zulässig wäre. Wer frühzeitig auf Nummer sicher gehen will, lässt das Vorhaben von Planeco Building prüfen und umgeht mögliche Strafen.

Übrigens: Auch wenn sich die Nutzung einer bereits bestehenden baulichen Anlage ändert – etwa, wenn aus einem Carport eine Garage oder ein Lagerraum wird –, kann das streng genommen eine genehmigungspflichtige Umnutzung sein. Carports und Garagen werden im Baurecht weitgehend gleich behandelt, es sei denn, gestalterische Vorgaben in Bebauungsplänen regeln dies individuell anders.
Carport an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn

Carport-Kosten & Baugenehmigung: Mit welchen Ausgaben müssen Sie rechnen?

Die Kosten für eine Carport-Baugenehmigung mit Planeco Building setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen:

  • Genehmigungsgebühren beim Amt: 200–500,– €
  • Planungskosten Architekt: 950–2.500,– € für den Bauantrag
  • Planungskosten Statik: 800–1.400,– €
  • Vermessungskosten (nur wenn ein neuer amtlicher Lageplan explizit vom Amt gefordert wird): 800–2.500,– € für typische Carport-Projekte; bei sehr großen oder unregelmäßig geschnittenen Grundstücken kann dieser Betrag höher ausfallen
  • Kosten für den Bau: je nach Ausführung ab ca. 2.000,– € (Holz), 3.000,– € (Metall), bis 10.000,– € bei Premiumlösungen

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Mit Planeco Building sicher zum Carport – mit oder ohne Baugenehmigung

Fazit: Ob ein Carport genehmigungspflichtig ist oder nicht, hängt von zahlreichen Faktoren ab: Grundfläche, Wandhöhe, Abstand zur Grundstücksgrenze, Bundesland und örtliche Vorschriften. Wer hier uninformiert loslegt, riskiert Bußgelder oder einen kostspieligen Rückbau.

Mit Planeco Building haben Sie einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite: Wir prüfen, ob Ihr Carport einfach gebaut werden darf oder eine Baugenehmigung nötig ist, und übernehmen die komplette Antragstellung. Schnell, sicher und bundesweit zur Carport-Baugenehmigung.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Braucht man eine Baugenehmigung für einen Carport?

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Das hängt vom Bundesland, der Größe und dem Standort des Bauvorhabens ab. Anders als bei einer Garage ist der Carportbau oft bis zu bestimmten Größen genehmigungsfrei. In Bayern gelten 50 m², in anderen Ländern dagegen strengere Regeln laut Landesbauordnung. Vor dem Bau sollten Sie die aktuellen Vorgaben Ihrer Gemeinde prüfen.

Wie groß ist ein Carport ohne Baugenehmigung?

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Je nach Bundesland variiert die Brutto-Grundfläche zwischen 30 m² und 50 m². In Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen darf Ihr Carport nur 30 m² groß sein, im Saarland 36 m² und in allen anderen Bundesländern 50 m².

Sind Carports genehmigungspflichtig?

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Grundsätzlich ja – wie Garagen auch. Die Landesbauordnungen sehen jedoch Ausnahmen für verfahrensfreie Bauvorhaben mit begrenzter Grundfläche und Höhe vor. Ob eine Genehmigung erforderlich ist, hängt auch vom Standort, der Nähe zur Grundstücksgrenze und den Satzungen der Gemeinde ab.