Energetische Sanierung

Die erfolgreiche Sanierung zum Effizienzhaus 70

Wichtige Informationen rund um das KfW-Effizienzhaus 70: Technische Mindestanforderungen, Ablauf und Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung
Planeco Building
May 5, 2024
Lesezeit: 17 Min.

Was bedeutet Effizienzhaus 70?

Das „Effizienzhaus“ entstammt den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als staatlichem Förderinstitut rund um den Bausektor. Bei der Einführung des Effizienzhauses war jedes Gebäude ein Effizienzhaus, das „besser“ war als der gesetzliche Mindeststandard für Neubauten.

Heute entspricht auch der gesetzliche Neubaustandard von einem Effizienzhaus. Das aber nur deshalb, weil die rechnerische Grundlage für die Bestimmung der Effizienzhaus-Klasse bei Anhebung der gesetzlichen Standards nicht verändert werden sollte.

Derzeit gibt es das Effizienzhaus der KfW in den Klassen 85, 70, 55 und 40. Ausschlaggebend ist hierbei der Primärenergiebedarf des Gebäudes. Der Zahlenwert gibt an, bei wie viel Prozent des früheren Neubaustandards der Primärenergiebedarf maximal liegen darf. Das Effizienzhaus 70 darf also maximal 70 Prozent des Primärenergiebedarfs benötigen.

Tabelle mit den KfW-Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55, 40 und deren Primärenergiebedarf, sowie Transmissionswärmeverlust. Die Stufe 70 ist hervorgehoben
Abbildung: Überblick der KfW-Effizienzhaus-Stufen 85, 70, 55, 40 in aufsteigender Reihenfolge von links nach rechts. Mit Hervorhebung des Effizienzhauses 70

Das Konzept hinter Effizienzhäusern, dem fiktiven Referenzgebäude und den entscheidenden Kriterien

Um das Konzept der Effizienzhäuser verstehen zu können, sollten Sie folgenden Zusammenhang kennen:

Für eine energetische Sanierung gibt der Gesetzgeber heute keine konkreten Dämmwerte mehr vor, die mit der Wand oder dem Dach beispielsweise erreicht werden müssen. Stattdessen wird eine Obergrenze für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust vorgegeben, die eingehalten werden muss.

Transmissionswärmeverlust = Wärmeverlust durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach, Bodenplatte bzw. Keller etc.)

Primärenergiebedarf = Energiebedarf für die Gebäudetemperierung einschließlich des eingerechneten Energiebedarfs für die Herstellung bzw. Umwandlung des Energieträgers (z.B. Erdöl in Heizöl, Holz in Holzpellets etc.)

Wie effizient ein Gebäude mit Energie umgeht, hängt ganz zentral vom Verhältnis seiner Oberfläche zu dessen Volumen ab.

Ein kompaktes Gebäude braucht für dieselbe Effizienz weniger Dämmung. Um diesem Umstand gerecht zu werden, stellen Gesetzgeber und KfW keine Anforderungen mehr an die Dämmung in Form einer konkreten Dämmstärke. Stattdessen muss Ihr Energieberater zunächst an Hand vorgegebener Parameter aus der Wohnfläche und dem Volumen Ihres tatsächlichen Gebäudes ein fiktives „Referenzgebäude“ errechnen. Dieses gibt nun die Obergrenzen für Transmissionswärmeverlust und Primärenergiebedarf vor.

Nun darf Ihr Gebäude nach der Sanierung zum KfW Effizienzhaus 70 nur noch 70 Prozent des Primärenergiebedarfs genau dieses individuell errechneten Referenzgebäudes verbrauchen.

Hinweis: Das Effizienzhaus 70 der KfW ist heute nur noch der Ertüchtigung bestehender Gebäude vorbehalten. Obwohl das Referenzgebäude früher der gesetzliche Mindeststandard für Neubauten war, ist aktuell das Effizienzhaus 55 das Niveau, das mit einem neuen Wohngebäude erreicht werden muss.

Die KfW-Förderung für das Effizienzhaus-Stufe 70

Erreicht Ihr Gebäude mit dem aufgestellten Sanierungskonzept einen Primärenergiebedarf von 70 Prozent und einen Transmissionswärmeverlust von 85 Prozent oder weniger im Vergleich zum errechneten Referenzgebäude, entspricht es dem KfW Effizienzhaus 70 Standard.

Je Wohneinheit dürfen Sie einen von der KfW geförderten Kredit in Höhe von maximal 120.000 Euro in Anspruch nehmen, der nun ausschließlich für die energetisch wirksamen Maßnahmen eingesetzt werden muss. Hinzu kommt ein Tilgungszuschuss, also eine Art nicht zurück zu zahlender Schuldenerlass, in Höhe von 10 Prozent der Kreditsumme.

Nutzt Ihr Wohnhaus nach der Sanierung mindestens zu 65 Prozent regenerative Energien für die Beheizung, gehört es außerdem zur so genannten Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse. 

Erfüllt es dagegen die Anforderungen des staatlichen „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ (QNG), wird es der Effizienzhaus 70 Nachhaltigkeits-Klasse zugerechnet. 

In beiden Fällen steigt der Kreditrahmen je Wohneinheit auf maximal 150.000 Euro und der Tilgungszuschuss auf 15 Prozent.

Weiterführende Informationen zur Förderung des Effizienzhauses nachKfW 70, sowie anderen Gebäudestandards, finden Sie in der aktuellen Förderübersicht zu Effizienzhäusern der KfW.

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Bitte beachten Sie, dass es im Bereich der Förderung stets zu Änderungen kommen kann. Aktuelle Informationen rund um die Förderung der Effizienzhäuser 40, 55, 70 und 85 finden Sie auf der Informationsseite zu Effizienzhaus-Stufen der KfW.

Der Weg zu Ihrem eigenen KfW Effizienzhaus 70

Die Grundvoraussetzung für jede energetische Sanierung ist die Beauftragung eines Fachmanns, der sich mit den bautechnischen und energetischen Gegebenheiten auskennt und der in der Lage ist, Ihr Sanierungskonzept gemeinsam mit Ihnen auf den Weg zu bringen. Idealerweise wenden Sie sich dafür an einen Energieberater, und ggf. zusätzlich an einen Architekten mit Erfahrung im Bereich der energetischen Sanierung. 

Wollen Sie die attraktive KfW-Förderung in Anspruch nehmen, ist es wichtig zu wissen, dass Ihr Energieberater in der Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (DENA) eingetragen sein muss. Andernfalls ist er nicht berechtigt, in Ihrem Namen einen entsprechenden Förderantrag zu stellen.

Ihr Energieberater wird zuerst mit Ihnen gemeinsam die Ist-Situation Ihres Gebäudes aufnehmen. Nur so kann er im zweiten Schritt verschiedene Sanierungsmaßnahmen bautechnisch und energetisch prüfen. Nicht jede Maßnahme ist an jedem Gebäude gleich sinnvoll oder lässt sich durch die Bauweise und den Erhaltungszustand gleich umsetzen. Am Ende erhalten Sie idealerweise ein in sich schlüssiges und alle Vorgaben des KfW Effizienzhaus 70 Katalog entsprechendes Sanierungskonzept, sowie verschiedene gleichwertige Alternativen zur Auswahl.

Haben Sie sich mit fachmännischer Beratung für Ihre ideale Variante entschieden, kann der Förderantrag gestellt und nach dessen Bewilligung die Verwirklichung der einzelnen Maßnahmen erfolgen. 

Wichtig: Die Auszahlung des Förderkredits erfolgt erst nach Vorlage entsprechender Handwerkerrechnungen. Außerdem muss durch den Energieberater der Verwendungsnachweis geführt werden. Damit bestätigt er, dass Sie die Fördergelder auch tatsächlich für die geförderten Maßnahmen einsetzen.

Wenn genehmigungspflichtige Umbauten direkt “mitgemacht” werden sollen, ist es sinnvoll, möglichst früh auch den Architekten für die Genehmigungsplanung hinzuzuziehen.

Welche Sanierungsmaßnahmen eignen sich für ein Effizienzhaus 70?

Ihr Gebäudeenergieberater untersucht auf dem Weg zum KfW Effizienzgebäude der Klasse 70 verschiedene Ansatzpunkte für energetische Verbesserungen. Dabei geht er rein systematisch vor und geht alle gängigen Möglichkeiten Schritt für Schritt durch:

Maßnahmen zur Verringerung der Energieverluste (Transmissionswärme)

Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Dämmeigenschaften der Gebäudehülle zu verbessern und den Verlust teurer Heizenergie, die Transmissionswärmeverluste, zu senken:

  1. Das Dach – großes Einzelbauteil jedes Gebäudes, damit hier hier auch größtes Einsparpotential
  2. Die Fassade – Wände mit Fenstern und Türen als zweitgrößter Hüllflächenanteil, damit auch hier hohes Einsparpotential
  3. Die Kellerdecke  - mäßiges Einsparpotential mit wenig Aufwand

Maßnahmen zur Senkung des Primärenergiebedarfs

Die folgenden Maßnahmen zielen nicht auf die Verringerung der Energieverluste ab, sondern vielmehr auf einen möglichst effizienten Einsatz der von außen zugeführten Energie in Form von Strom, Holz, Gas oder einem sonstigen Energieträger. Es geht um die Senkung des Primärenergiebedarfs.

  1. Heizung und Warmwasserbereitung – Moderne Heiztechnik mit höherem Wirkungsgrad (Mehr Wärme je eingesetzter Energiemenge), mittlerweile bei Heizungstausch gesetzlich vorgegeben mit mindestens 65 Prozent regenerativem Energieanteil
  2. Die Lüftungsanlage – Reduzierung der Energieverluste beim Lüften durch technischen Luftaustausch mit Wärmerückgewinnung
  3. Der Stromspar-Check – Separat förderbarer Check aller sonstigen Stromverbaucher im Haushalt, also Beleuchtung, Kühlschrank, IT und Unterhaltungselektronik etc.
  4. Photovoltaik – Senkung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe für die Stromerzeugung durch eigenen, mit Sonnenkraft hergestellten Ökostrom

Maßnahmen für das Effizienzhaus 70 sinnvoll kombinieren – ein Beispiel

Meist führt erst die sinnvolle Kombination mehrerer Einzelmaßnahmen zum erhofften Erfolg. Isolieren Sie nur die Fassade und belassen das nicht oder nur schlecht gedämmte Dach, geht es Ihrem Haus wie Ihnen im Winter. Tragen Sie eine Jacke, aber keine Mütze, frieren Sie trotzdem.

Die meisten Sanierungskonzepte untersuchen deshalb die Gebäudehülle insgesamt. Nicht immer muss an jedem Bauteil gearbeitet werden. Insgesamt sollte aber ein möglichst einheitlicher Dämmstandard erzielt werden, nicht zuletzt auch um bauphysikalische Probleme mit Feuchtigkeit und Schimmelbildung zu vermeiden.

Möglicherweise wurde das Dach bereits vor einiger Zeit im Rahmen sowieso anstehender Erhaltungsarbeiten ertüchtigt. Dann kann es ausreichen, nun diesen Einstieg mit einer Fassadendämmung und neuen Fenstern zu vervollständigen.

Ist die Gebäudehülle nun energetisch wirksamer, braucht Ihr Haus insgesamt weniger Heizwärme. Das führt dazu, dass Ihre alte Anlage nicht nur ineffizient, sondern vielleicht sogar deutlich überdimensioniert ist. Ein Austausch lohnt also gleich mehrfach. Weit verbreitet ist heute die kostengünstige und überwiegend mit regenerativer Umweltwärme arbeitende Wärmepumpe. Sie reicht aus, um den nun niedrigeren Heizwärmebedarf mit geringem Stromverbrauch zu decken. Besonders vorteilhaft lässt sie sich einsetzen, wenn Sie den Strom über eine eigene Photovoltaikanlage erzeugen und die nötigen Vorlauftemperaturen über eine Fußbodenheizung senken.

Insgesamt könnte ein in sich stimmiges Sanierungskonzept also beispielsweise aus einer Fassadendämmung mit Fensteraustausch und der Erneuerung der Heizung in Verbindung mit dem Aufbau einer Photovoltaikanlage bestehen.

Ihr KfW Effizienzhaus 70 mit Planeco Building

Um Ihr Ziel von mehr Nachhaltigkeit beim Wohnen durch die Ausschöpfung aller Fördermöglichkeiten bestmöglich zu unterstützen, gilt es in der Planung, Finanzierung und dem Projektverlauf Einiges zu beachten. 

Planeco Building unterstützt Sie mit den fachplanerischen Leistungen Ihrer energetischen Sanierung aus einer Hand mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Bundesweit sind wir dabei mit einem qualifizierten Netzwerk aus Energieberatern, Architekten und weiteren Ingenieuren mit dem Schwerpunkt auf der energetischen Sanierung vertreten, um Ihren Projekterfolg sicherzustellen. 

Informieren Sie sich im Rahmen unseres kostenfreien Erstgesprächs über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit für Ihr individuelles Vorhaben. Gerne erstellen wir kostenfrei und unverbindlich Angebote zum Festpreis und begleiten Sie flexibel und schrittweise auf Ihrem Weg zum Effizienzhaus 70 und darüber hinaus. Wir freuen uns auf Sie!

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Was ist ein Effizienzhaus 70?

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Das KfW-Effizienzhaus 70 ist die zweite Förderstufe der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW, bei der das sanierte Bestandsgebäude einen maximalen rechnerischen Energieverbrauch von 70 Prozent eines gesetzlich vorgegebenen Vergleichswerts aufweisen darf.

Wie erreicht man den Effizienzhaus 70 Standard?

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Das Effizienzhaus 70 darf maximal 15 Prozent mehr Energie verbrauchen als ein heutiger Neubau. Um dieses Niveau zu erreichen, muss ein umfassendes Sanierungskonzept die gesamte Gebäudehülle betrachten und in aller Regel auch größere Eingriffe in die bestehende Haustechnik miteinbeziehen.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für ein Effzienzhaus 70?

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Die momentane Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau beträgt beim Effizienzhaus 70 je Wohneinheit maximal 120.000 Euro als zinsgünstiger Kredit mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 10 Prozent der Fördersumme.