Wer in Kerpen ein Mehrfamilienhaus aufteilen, eine Immobilie vererben oder einzelne Wohnungen separat verkaufen möchte, kommt an der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht vorbei. Sie ist die baulich-technische Voraussetzung dafür, dass überhaupt Wohnungs- oder Teileigentum entstehen kann – ohne sie kein Notar, kein separates Grundbuchblatt, keine Einzelfinanzierung. Zuständig in Kerpen ist das Bauordnungsamt der Kolpingstadt Kerpen (Abt. 26, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen). Wer den Antrag mit einem vollständigen, fehlerfreien Aufteilungsplan einreicht, kann den Prozess deutlich beschleunigen.
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Was die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt – und was nicht
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördlicher Nachweis, der bestätigt, dass jede Einheit einer Immobilie baulich in sich abgeschlossen ist. Sie wird zusammen mit dem Aufteilungsplan beim Notar eingereicht und ist Voraussetzung für die Eintragung separater Wohnungsgrundbücher beim Amtsgericht Kerpen.
Was sie ausdrücklich nicht bestätigt: den baurechtlichen Status des Gebäudes. Das Bauordnungsamt prüft bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit – keine Übereinstimmung mit der Landesbauordnung NRW, keine Baugenehmigung, keine Bestandsgarantie. Wer ein Gebäude mit ungenehmigten Umbauten aufteilen möchte, sollte diesen Punkt vorab klären, da baurechtliche Verstöße spätere Verkäufe oder Finanzierungen erheblich erschweren können.
Typische Anwendungsfälle in Kerpen
- Mehrfamilienhaus aufteilen und Wohnungen einzeln verkaufen
- Zweifamilienhaus in zwei separate Eigentumseinheiten trennen
- Erbteilung: Immobilie fair auf mehrere Erben aufteilen
- Kapitalanlage optimieren: Einzelverkauf bringt in der Regel deutlich mehr als der Gesamtverkauf
- Einzelne Einheiten separat beleihen oder finanzieren
- Teileigentum bilden (z. B. Gewerbeeinheit im Erdgeschoss, Wohnung darüber)
Kein Umwandlungsverbot in Kerpen
Ein wichtiger Vorteil für Eigentümer in Kerpen: In Nordrhein-Westfalen gilt derzeit kein Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB. Das bedeutet, dass die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen in Kerpen ohne zusätzliche gemeindliche Genehmigung möglich ist. In Bundesländern wie Hamburg, Berlin oder Bayern gelten teils deutlich strengere Regelungen. Wer also aus anderen Regionen Deutschlands kennt, dass die Umwandlung genehmigungspflichtig ist, kann in Kerpen aufatmen.
Bauliche Voraussetzungen: Wann gilt eine Einheit als abgeschlossen?
Das Wohnungseigentumsgesetz legt fest, wann eine Wohnung als abgeschlossen gilt. Das Bauordnungsamt Kerpen prüft diese Kriterien anhand des eingereichten Aufteilungsplans:
- Bauliche Trennung durch Wände und Decken von anderen Einheiten
- Eigener abschließbarer Zugang direkt vom Treppenhaus oder von außen
- Vorhandensein von mindestens einer Küche oder Kochnische
- Eigenes WC und Bad innerhalb der Einheit
Sonderfälle: Keller, Garagen, Balkone
- Kellerräume: Können einer Wohneinheit als Sondereigentum zugeordnet werden, wenn sie im Aufteilungsplan eindeutig nummeriert und abgrenzbar sind.
- Tiefgaragenstellplätze: Gelten als abgeschlossen, wenn sie in der Garage klar abgegrenzt und nummeriert sind – Behördengebühr je Stellplatz: 20,–€.
- Außenstellplätze: Zählen in der Regel nicht als Sondereigentum, sondern als Sondernutzungsrecht – können also nicht als eigenständige Einheit ins Grundbuch eingetragen werden.
- Balkone und Terrassen: Gelten baurechtlich nicht als abgeschlossen, können aber einer Wohnung zugeordnet werden, wenn sie im Aufteilungsplan eindeutig gekennzeichnet sind.
Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Kerpen
Schritt 1: Bestandspläne beschaffen oder Aufmaß beauftragen
Bevor ein Aufteilungsplan erstellt werden kann, brauchen Sie verwertbare Grundrisse. Beim Bauordnungsamt Kerpen können Sie Bauakteneinsicht beantragen, um zu prüfen, ob bereits Bestandspläne vorliegen. Bei Altbauten – in Kerpen häufig Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren – fehlen diese oft. In diesem Fall ist ein Aufmaß vor Ort notwendig. Planeco Building bietet dieses ab 390,–€ netto an.
Schritt 2: Aufteilungsplan erstellen lassen
Der Aufteilungsplan muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem Architekten – erstellt werden. Er umfasst Grundrisse aller Geschosse im Maßstab 1:100, Ansichten, Schnitte sowie einen Lageplan. Alle Räume, die zu einer Einheit gehören – auch Keller und Garagen – müssen mit derselben Ziffer gekennzeichnet sein. Fehler in der Nummerierung oder fehlende Maßangaben sind die häufigsten Gründe für Nachforderungen durch das Bauordnungsamt.
Schritt 3: Antrag beim Bauordnungsamt Kerpen einreichen
Der Antrag wird in Papierform beim Bauordnungsamt Kerpen (Abt. 26, Jahnplatz 1, 50171 Kerpen) eingereicht. Das Antragsformular steht als PDF-Download auf der Website der Kolpingstadt Kerpen bereit. Einzureichen sind mindestens zwei Exemplare des Aufteilungsplans – in der Praxis empfiehlt sich die Anfertigung von drei bis vier Ausfertigungen, da Notar, Grundbuchamt und das eigene Archiv jeweils ein Exemplar benötigen. Jede zusätzliche Ausfertigung kostet 30,–€.
Hinweis zur stadtteilbezogenen Zuständigkeit: Das Bauordnungsamt Kerpen hat die Bearbeitung nach Stadtteilen aufgeteilt. Je nach Lage Ihrer Immobilie – ob Sindorf, Horrem, Buir, Türnich oder Kerpen-Nord – ist ein anderer Sachbearbeiter zuständig. Es lohnt sich, vorab telefonisch den richtigen Ansprechpartner zu erfragen, um Rückfragen effizient zu klären.
Schritt 4: Bescheinigung entgegennehmen und zum Notar
Nach Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird diese zusammen mit dem gesiegelten Aufteilungsplan beim Notar eingereicht. Der Notar beurkundet die Teilungserklärung, die die rechtliche Aufteilung des Gebäudes regelt.
Schritt 5: Grundbucheintragung
Das Amtsgericht Kerpen legt auf Basis der notariellen Teilungserklärung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung separate Wohnungsgrundbücher an. Erst dann sind die einzelnen Einheiten rechtlich selbstständig – verkaufbar, beleihbar, übertragbar.
Realistische Zeitplanung
- Erstellung Aufteilungsplan: ca. 10–14 Werktage
- Bearbeitung Bauordnungsamt Kerpen: ca. 4–8 Wochen (als Orientierungswert; konkrete Bearbeitungszeiten können variieren)
- Notar und Grundbuchamt: weitere 2–6 Wochen
- Gesamtdauer: ca. 3–5 Monate
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Unterlagen-Checkliste für den Antrag in Kerpen
- Ausgefülltes Antragsformular der Stadt Kerpen (PDF-Download auf der städtischen Website)
- Aufteilungsplan in mindestens zwei Ausfertigungen (empfohlen: 3–4)
- Lageplan mit Darstellung aller baulichen Anlagen auf dem Grundstück
- Grundrisse aller Geschosse im Maßstab 1:100
- Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Eindeutige Nummerierung aller Räume je Einheit (inkl. Keller, Garagen)
- Vollständige Maßangaben und Raumbezeichnungen
Kosten der Abgeschlossenheitsbescheinigung in Kerpen
Die Behördengebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW) berechnet. Die Mindestgebühr in Kerpen beträgt 100,–€. Die tatsächlichen Kosten hängen von der Anzahl der Einheiten und der Ausfertigungen ab:
- Aufteilungsplan (erste Ausfertigung): 100,–€
- Je Sondereigentumsanteil (Wohnung, Gewerbeeinheit): 50,–€ bis 150,–€
- Je Garagenstellplatz: 20,–€
- Je weitere Ausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung: 30,–€
Beispielrechnung: Mehrfamilienhaus mit 4 Einheiten in Kerpen
Für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten und zwei Tiefgaragenstellplätzen in Kerpen-Sindorf ergibt sich folgendes Kostenbild:
- Architektenleistung (Aufteilungsplan, Antragsmappe): ab 1.500,–€ netto
- Behördengebühr Aufteilungsplan (1. Ausfertigung): 100,–€
- 4 Sondereigentumsanteile (à 50,–€ bis 150,–€): 200,–€ bis 600,–€
- 2 Garagenstellplätze (à 20,–€): 40,–€
- 2 Mehrausfertigungen (à 30,–€): 60,–€
- Behördengebühren gesamt: ca. 400,–€ bis 800,–€
- Gesamtkosten (ohne Notar und Grundbuch): ca. 1.900,–€ bis 2.300,–€ netto
Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten, die sich am Verkehrswert der Immobilie orientieren und in der Regel im niedrigen vierstelligen Bereich liegen. Für eine individuelle Kostenschätzung bietet Planeco Building eine kostenlose Erstberatung an.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Die meisten Verzögerungen beim Bauordnungsamt Kerpen entstehen nicht durch die Behörde selbst, sondern durch unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen. Die häufigsten Probleme:
- Fehlende Bestandspläne: Besonders bei Altbauten in Kerpen fehlen oft verwertbare Grundrisse. Lösung: Bauakteneinsicht beim Bauordnungsamt beantragen oder Aufmaß vor Ort beauftragen.
- Inkonsistente Nummerierung: Wenn Räume, die zu einer Einheit gehören, unterschiedliche Ziffern tragen, lehnt das Grundbuchamt die Eintragung ab – und es fallen erneute Verwaltungsgebühren an.
- Fehlende Maßangaben: Unvollständige Maßketten oder fehlende Raumhöhen führen zu Nachforderungen und Zeitverzögerungen.
- Kein separater Zugang: Bei umgebauten Einfamilienhäusern fehlt der zweite Einheit häufig ein eigenständiger Zugang – eine bauliche Anpassung ist dann vor der Antragstellung notwendig.
- Falsche Ausfertigungsanzahl: Wer zu wenige Exemplare einreicht, muss nachbestellen – jede zusätzliche Ausfertigung kostet 30,–€ und kostet Zeit.
Ein vollständiger, fehlerfreier Aufteilungsplan ist die wichtigste Investition im gesamten Verfahren. Planeco Building hat in über 1.400 Bauvorhaben bundesweit Erfahrung gesammelt und kennt die typischen Stolperstellen – auch bei Altbaubeständen ohne verwertbare Bestandspläne.
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung: Was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, beschreiben aber unterschiedliche Schritte im Aufteilungsprozess:
- Abgeschlossenheitsbescheinigung: Behördlicher Nachweis des Bauordnungsamts Kerpen, der die bauliche Abgeschlossenheit jeder Einheit bestätigt. Voraussetzung für die Teilungserklärung.
- Teilungserklärung: Notarielles Dokument, das die rechtliche Aufteilung des Gebäudes regelt – welche Flächen Sondereigentum sind, welche zum Gemeinschaftseigentum gehören und wie die Eigentümergemeinschaft organisiert ist. Wird erst nach der Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet.
Kurz gesagt: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kommt zuerst und ist die bauliche Grundlage. Die Teilungserklärung folgt und ist die rechtliche Umsetzung. Beide zusammen ermöglichen die Eintragung separater Wohnungsgrundbücher.
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus in Kerpen aufteilen möchten oder unsicher sind, ob Ihre Immobilie die baulichen Voraussetzungen erfüllt, unterstützt Planeco Building Sie von der ersten Einschätzung bis zur fertigen Antragsmappe – bundesweit, mit lokaler Kenntnis der NRW-Anforderungen. Sprechen Sie uns an: Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.







