Bauantrag auf
Nutzungsänderung

Der ultimative Leitfaden für Ihren Bauantrag auf Nutzungsänderung. Mit Planeco Building in Rekordzeit zur erfolgreichen Genehmigung.

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Planeco Building Experte
Sebastian Rupp
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Update: 31. Juli 2025
15 Minuten
Möchten Sie eine bestehende Wohnung als Ferienwohnung vermieten, Ihre Gewerbefläche zur Wohnfläche machen oder für ein anderes Gewerbe umnutzen? Dann müssen Sie einen Bauantrag auf Nutzungsänderung stellen!

Viele Eigentümer und Mieter sind unsicher, wann überhaupt ein Verfahren zur Nutzungsänderung erforderlich ist und welche Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllt sein müssen. In diesem Artikel finden Sie das wichtigste Know-how zum Antrag auf Nutzungsänderung zusammengefasst.

Das Thema kurz und kompakt

  1. Genehmigung sicherstellen: Ein Bauantrag auf Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn sich durch die neue Nutzung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage ergeben – sei es beispielsweise bei der Umwandlung von Gewerbe in Wohnraum, Gewerbe in Gewerbe oder beim Ausbau des Kellers.
  2. Ohne Genehmigung ist die Nutzung illegal: Prüfen Sie, wie die Fläche tatsächlich genehmigt ist – die alte Genehmigung finden Sie beispielsweise in der Bauakte aus dem Bauaktenarchiv. Sachverhalte können auch rückwirkend korrigiert werden. Warten Sie jedoch nicht, bis das Bauamt auf Sie aufmerksam wird.
  3. Neue Nutzung: Die neue Nutzung darf erst nach Erhalt der Genehmigung aufgenommen werden. Kümmern Sie sich daher unbedingt frühzeitig um den Antrag – die Bearbeitungszeiten der Bauämter können stark variieren.
  4. Professionelle Unterstützung nutzen: Planeco Building ist spezialisiert auf Nutzungsänderungen in Deutschland und erstellt den Antrag auf Nutzungsänderung für Sie in Rekordzeit, die Einreichung erfolgt in durchschnittlich 14–21 Tagen.

Was ist eine Nutzungsänderung?

Eine Nutzungsänderung beschreibt die Veränderung der Art der baulichen Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils. Sie überführt die Immobilie bei den Behörden offiziell von der bisherigen in eine neue Nutzung.

Maßgeblich ist dabei, welche Art der Nutzung in der letzten Baugenehmigung genehmigt wurde. Liegt Ihnen die alte Baugenehmigung nicht vor, kann diese entweder über den Vorbesitzer, die zuständige Hausverwaltung oder das Archiv der Baurechtsbehörde eingesehen werden.

Inhaltlich relevant ist bei einem Bauantrag auf Nutzungsänderung die Art und Weise, wie Räume oder Flächen genutzt werden – beispielsweise zum Wohnen, zum Arbeiten oder zur Bewirtung in einer Gaststätte. Für die Bauämter wird die gewerbliche Nutzung in der Betriebsbeschreibung detailliert geschildert. Nicht alle Gewerbe sind gleich, daher kann bei unterschiedlichen Gewerbeformen jeweils ein Antrag auf Nutzungsänderung notwendig sein.
Wichtiger Hinweis: Ein Antrag auf Nutzungsänderung entspricht formell einem Bauantrag. Die Landesbauordnung stellt die Errichtung eines Gebäudes der baulichen Veränderung wie auch der reinen Umnutzung gleich. Das bedeutet: Selbst wenn Sie für Ihre geplanten Veränderungen überhaupt keine Baumaßnahmen benötigen, stellen Sie einen Bauantrag im Baugenehmigungsverfahren, dessen Inhalt sich dann lediglich auf die Änderung der Nutzung bezieht.

Wann ist eine Nutzungsänderung erforderlich?

Im Allgemeinen gilt: Eine Nutzungsänderung muss immer dann beantragt werden, wenn sich durch die Änderung andere oder höhere Anforderungen an die bauliche Anlage oder Teile der baulichen Anlage ergeben

Das betrifft sowohl bauordnungsrechtliche Sachverhalte als auch bauplanungsrechtliche Voraussetzungen.

Bauplanungsrecht: Wo und ob darf gebaut werden?

Bauplanungsrechtliche Belange regeln die städtebauliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Innenbereich oder Außenbereich. Geregelt im Baugesetzbuch (BauGB), ergeben sie sich aus Bebauungsplänen oder der Einordnung in die Umgebungsbebauung.

Typische Fragen:
  1. Liegt das Grundstück im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Außenbereich (§ 35 BauGB)?
  2. Entspricht das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans?
  3. Welche Nutzung ist in dem Gebiet erlaubt (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiet)?
  4. Passt das Vorhaben in die Umgebung?
Das Bauplanungsrecht regelt vor allem, welche Nutzungsarten an welchen Standorten grundsätzlich zulässig sind. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Änderung der Nutzungsart, da es bestimmt, ob die geplante Nutzung am jeweiligen Standort überhaupt erlaubt ist.

Bauordnungsrecht – Wie muss gebaut werden?

Das Bauordnungsrecht regelt die technische und sicherheitsrechtliche Ausführung des Bauens. Geregelt in den Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer, umfassen bauordnungsrechtliche Anforderungen beispielsweise Raumhöhen, Fluchtwege, Barrierefreiheit, Brand- und Schallschutz.

Typische Fragen:
  1. Sind Aufenthaltsräume ausreichend belichtet und belüftet?
  2. Gibt es genügend Rettungswege?
  3. Sind Brandabschnitte richtig gebildet?
  4. Wie viele Kfz- und Fahrrad-Stellplätze sind nachzuweisen?
Architektentipp aus der Praxis: Die Genehmigungspflicht ergibt sich nicht aus der grundsätzlichen Zulässigkeit einer Nutzung, sondern aus veränderten technischen Anforderungen. Beispiel: Wohnungen und Physiotherapiepraxen sind in Wohngebieten beide erlaubt. Trotzdem braucht die Umwandlung eine Genehmigung, da sich Brandschutz- und Stellplatzanforderungen ändern. Lassen Sie daher immer prüfen, welche neuen Anforderungen durch Ihr Vorhaben entstehen.

Verschiedene Arten von Nutzungsänderungen

Aus baurechtlicher Sicht lassen sich verschiedene Arten von Nutzungsänderungen identifizieren. Die wichtigsten Arten von Nutzungsänderungen sind:

Nutzungsänderung zur Schaffung von Wohnraum

Wohnraum ist knapp und begehrt. Deshalb ist die Schaffung von Wohnraum in den meisten Landesbauordnungen besonders begünstigt. Ob Sie eine Gewerbeeinheit in Wohnraum umwandeln oder den nicht ausgebauten Speicher bzw. Keller eines Wohnhauses als Wohnraum nutzen möchten – die Anforderungen an den entstehenden Wohnraum sind meist eindeutig geregelt und mit entsprechenden verfahrenstechnischen Erleichterungen versehen.

Typische Beispiele:
Architektentipp aus der Praxis: Viele Bauherren unterschätzen die technischen Anforderungen bei der Wohnraumschaffung. Bei Kellerräumen sind oft sowohl die natürliche Belichtung als auch die Rettungswege problematisch. Fenster in Lichtschächten erfüllen meist weder die Belichtungsanforderungen noch die Anleiterbarkeit für den zweiten Rettungsweg. Dagegen bringen ehemalige Büro- oder Gewerberäume meist optimale Voraussetzungen mit: ausreichende Raumhöhen, geeignete Fenster für Belichtung und Belüftung sowie oft schon verwendbare Rettungswege.

Nutzungsänderung von Wohnraum zu anderen Nutzungen

Möchten Sie Wohnraum anders nutzen – etwa als Büro, Praxis oder als Ferienwohnung – ändern sich automatisch die baurechtlichen Vorschriften. Das ist völlig normal und bedeutet nicht zwangsläufig teure Umbauten; oft sind es nur andere Stellplatz- oder Brandschutzregeln, die beachtet werden müssen. Je nach geplanter Nutzung können die Anforderungen jedoch stark variieren: Ein Heimatelier hat andere Auflagen als eine Physiotherapiepraxis oder ein Monteurzimmer.

Häufige Umwandlungen von Wohnraum: 
Architektentipp aus der Praxis: Während bei Wohnraum die Anforderungen standardisiert sind, entstehen bei gewerblicher Nutzung oft individuelle und höhere Auflagen. Besonders der Brandschutz wird kritisch: Reichen die vorhandenen Rettungswege nicht aus, müssen oft kostspielige Brandmeldeanlagen als Ausgleichsmaßnahme installiert werden. Eine frühzeitige Machbarkeitsprüfung durch Planeco Building verhindert teure Überraschungen im Verfahren.

Nutzungsänderung innerhalb einer Nutzungsart

Unter den baurechtlichen Oberbegriffen der Nutzungsarten sind meist unzählige, sich teils erheblich unterscheidende Nutzungen vereint. Gewerbliche Nutzungen unterscheiden sich beispielsweise nach der konkreten Art des Gewerbes, der Anzahl der Beschäftigten, dem Kundenverkehr, den entstehenden Emissionen und den verwendeten Stoffen. Je nach konkreter Nutzung der baulichen Anlage können sich unterschiedliche Anforderungen an Brandschutz, Stellplätze oder Lärmschutz ergeben – auch wenn formal die gleiche Nutzungsart vorliegt.

Wie beantrage ich eine Nutzungsänderung?

Die Antragstellung einer Nutzungsänderung erfolgt über die zuständige Baurechtsbehörde und erfordert sowohl fachliche Expertise als auch die Einhaltung spezifischer Vorschriften. Wie ein Bauantrag auf Nutzungsänderung zu stellen ist, wird von den einzelnen Bundesländern vorgegeben und in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert. 

Gut zu wissen: In den meisten Bundesländern ist die Online-Antragstellung mittlerweile der gängige Weg.

Bauanträge und damit Anträge auf Nutzungsänderung darf aus rein rechtlicher Sicht jeder Bürger als Bauherr stellen. Dabei können sowohl Mieter als auch Eigentümer als Antragsteller auftreten. Praktisch macht es aber Sinn, wenn sich Mieter und Eigentümer vor einer Nutzungsänderung abstimmen, da beide unterschiedliche Perspektiven und Interessen haben.
Nutzungsänderung beantragen mit Architekten

Wie beantrage ich eine Nutzungsänderung?

Planeco Building versteht Planung als Service – nicht als Bürokratie. Mit über 1.400 Projekten jährlich verfügen wir über einen einzigartigen Erfahrungsschatz im Bereich Nutzungsänderung. Wir begleiten unsere Kunden von der ersten Idee bis zur genehmigungsfähigen Lösung.

Maximale Erfolgschancen durch Spezialisierung
Nutzungsänderungen sind umfangreiche Genehmigungsverfahren. Durch tägliche Behördenpraxis, bundesweite Erfahrung und vorausschauende Planung wissen wir, worauf es exakt bei diesen Projekten ankommt, und erhöhen so die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens deutlich.

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Bei uns erhalten Sie alle genehmigungsrelevanten Leistungen gebündelt:
Architektur, Statik, Brandschutz, Schallschutz sowie die komplette Abstimmung mit den Behörden. Der Rund-um-sorglos-Service macht Nutzungsänderung für Sie zum Kinderspiel. 

Schnell und zuverlässig zur Antragstellung

Dank effizienter Prozesse erfolgt die Antragstellung häufig bereits innerhalb von 14–21 Tagen. Unsere professionell aufbereiteten Unterlagen und proaktive Behördenkommunikation führen zu weniger Rückfragen, beschleunigten Verfahren und planbaren Genehmigungen.

Persönlich. Lösungsorientiert. Umsetzungsstark.
Ein eingespieltes Team aus erfahrenen Architekten, Bauzeichnern und Fachplanern begleitet Sie persönlich bis zum Projekterfolg. Strukturierte Abläufe, lösungsorientiertes Arbeiten und der nötige Pragmatismus sorgen dafür, dass auch komplexe und sensible Projekte sicher, wirtschaftlich und zielgerichtet umgesetzt werden.
Von der Machbarkeitsprüfung über die Bauvoranfrage bis zum Bauantrag auf Nutzungsänderung begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess. Unser Service umfasst die vollständige Antragstellung inklusive aller erforderlichen Bauvorlagen für Ihr Vorhaben.
Unser Online-Service

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Welche Dokumente werden für eine Nutzungsänderung benötigt?

Für eine fundierte Planung sollten Sie dem Architekten alle verfügbaren Unterlagen zur betroffenen baulichen Anlage übergeben.

Checkliste der erforderlichen Unterlagen:
  1. Bestandspläne bzw. Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte)
  2. Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte bzw. einfacher Lageplan, nicht älter als 6 Monate)
  3. ggf. frühere Baugenehmigungen
  4. ggf. bestehende Brandschutzkonzepte und andere Gutachten
  5. ggf. vorhandene Statikunterlagen
  6. ggf. Angaben über Umbauten und sonstige Veränderungen (z. B. verfahrensfreie Veränderungen, Sanierungen etc.)

Anhand Ihrer Vorgaben zu Art und Umfang der zukünftigen Nutzung werden die Genehmigungsplanung und die Bauvorlagen für den Antrag erarbeitet. 
Die notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Nutzungsänderung

Bei Planeco Building unterstützen wir Sie gerne auch bei der Organisation von Unterlagen und zeigen Ihnen Ihre Möglichkeiten auf, falls einzelne Dokumente nicht mehr vorhanden sein sollten. Unser Service umfasst die komplette Zusammenstellung aller erforderlichen Daten und Unterlagen für Ihr Bauvorhaben.

Wie lange dauert ein Nutzungsänderungsantrag?

Da die Nutzungsänderung rechtlich einem Bauantrag entspricht, gelten in der Regel dieselben Fristen. Diese liegen je nach Land und Vorgang bei 2 oder 3 Monaten, innerhalb derer Sie mit einer Entscheidung rechnen können. Je nach Behörde können diese Zeiten stark variieren (in beide Richtungen).

Vor allem formale Anforderungen sorgen dafür, dass selbst vermeintlich einfache Anträge nicht ohne Wartezeit genehmigt werden können. Beispielsweise werden in den meisten Fällen die Nachbarn informiert und die Gemeinde um ihr Einvernehmen gebeten. Nachbarn können Einwände vorbringen, die bei der Prüfung in Betracht gezogen werden, während die Gemeinde das erforderliche Einvernehmen erteilen muss. Allein diese Anhörungsverfahren dauern meist vier Wochen.

Wichtiger Hinweis: Diese Fristen gelten nur, wenn Ihr Antrag vollständig ist. Fordert die Baurechtsbehörde Unterlagen nach oder hat Rückfragen zum Vorhaben, ruht die Frist bis zur Nachreichung. In der Praxis können Verfahren daher auch 4–6 Monate dauern.

Faktoren, die die Dauer beeinflussen:

  1. Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Bauvorlagen
  2. Art des erforderlichen Verfahrens (vereinfachtes oder vollumfängliches Genehmigungsverfahren)
  3. Nachforderungen durch die Behörde während der Prüfung
  4. Auslastung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
Planeco Building Vorteil: Durch unsere Erfahrung mit über 1.400 Bauanträgen können wir die Antragsqualität so optimieren, dass Fragen vonseiten der Behörden minimiert werden. Dadurch verkürzen sich die Genehmigungszeiten für Ihr Bauvorhaben erheblich.

Was kostet eine Nutzungsänderung?

Die Kosten für die Umnutzung eines Gebäudes setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und hängen stark vom individuellen Vorhaben ab. Die Kosten lassen sich in der Spanne meist wie folgt einordnen, wobei bereits das Auftreten der Kosten je nach Projekt unterschiedlich sein kann: 

1. Planungskosten
  1. Architekt-Kosten für Antragserstellung: 1.500,– bis 4.000,– €
  2. Zusätzliche Fachplaner (bei Bedarf): 500,– bis 2.000,– €
  3. Gutachten (Brandschutz, Schallschutz): 800,– bis 3.000,– €

2. Behördliche Kosten
  1. Bauvoranfrage: 150,– bis 500,– €
  2. Baugenehmigung: 0,3 % bis 0,8 % der Baukosten
  3. Mindestgebühr meist 200,– bis 800,– €
  4. ggf. zusätzliche Gebühren für Befreiungen und Abweichungen

3. Mögliche Baumaßnahmen
  1. Brandschutzertüchtigung: 2.000,– bis 15.000,– €
  2. Zusätzliche Stellplätze: 1.500,– bis 3.000,– € pro Stellplatz oder Stellplatzablöse von 5.000,– bis 25.000,– € pro Stellplatz je nach Gemeinde
  3. Barrierefreier Ausbau: 10.000,– bis 50.000,– €

Kostenfaktoren, die den Preis beeinflussen: 
  1. Komplexität der Nutzungsänderung
  2. Art der Zielnutzung (unterschiedliche Ausstattungsstandards etc.)
  3. Erforderliche Gutachten und Nachweise
  4. Bauliche Anpassungen
  5. Bundesland und örtliche Gebührenordnung

Wichtiger Hinweis:
Die genannten Kosten sind Richtwerte und können je nach Projektkomplexität, regionalen Gegebenheiten und individuellen Anforderungen stark variieren. Bei Planeco Building erhalten Sie nach einer kostenlosen Erstberatung und Machbarkeitsprüfung Auskunft über den zu erwartenden Aufwand.

Konsequenzen und Strafen für Nutzungsänderung ohne Genehmigung

Die Änderung einer Gebäudenutzung ohne entsprechende Genehmigung kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Welche Strafen Ihnen drohen, hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Art der Nutzungsänderung, den örtlichen Bestimmungen und dem Grad der Verstöße.

1. Nachträgliche Genehmigungspflicht: Hat die Nutzungsänderung grundsätzlich Aussicht auf Genehmigung, wurde aber nicht beantragt, fordert die zuständige Baurechtsbehörde einen nachträglichen Antrag ein. Die Genehmigungsgebühren bleiben gleich, jedoch können durch die notwendige Bestandsaufnahme und Dokumentation der bereits umgesetzten Änderungen höhere Planungskosten entstehen.

2. Bußgelder und Strafen
  1. Nicht genehmigter Wohnraum: bis zu 50.000,– €
  2. Ferienwohnung ohne Nutzungsänderung: auch bis zu 50.000,– €
  3. Zusätzliche Gebühren für behördliche Maßnahmen
  4. Zwangsgelder bei Nichteinhaltung von Auflagen

3. Bauordnungsrechtliche Maßnahmen:
Entstehen durch die Nutzungsänderung Verstöße gegen materielle Vorgaben (z. B. Brandschutz), kann die Behörde Anpassungsmaßnahmen verlangen oder im schlimmsten Fall eine Nutzungsuntersagung aussprechen. Die Vorschriften im Baurecht müssen in jedem Fall eingehalten werden.

4. Versicherungsschutz gefährdet: Bei Schadensfällen in nicht genehmigten Nutzungseinheiten kann Ihr Versicherer die Regulierung ablehnen. Dies gilt sowohl für die Gebäudeversicherung als auch für gewerbliche Haftpflichtversicherungen.

Besonders hohe Strafen drohen bei:
  1. Verstößen gegen Zweckentfremdungssatzungen
  2. Gewerblicher Nutzung ohne Genehmigung
  3. Kurzzeitvermietung in Gebieten mit entsprechenden Verboten
  4. Sicherheitsrelevanten Mängeln (Brandschutz, Rettungswege)
Nutzungsänderung und Zweckentfremdung

Nach Nutzungsaufnahme: Genehmigung nachträglich beantragen

Eine nachträgliche Genehmigung ist grundsätzlich möglich, wenn das Vorhaben den aktuellen baurechtlichen Bestimmungen entspricht. Dabei gilt jedoch: Es werden die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Vorschriften angewendet, nicht die zum Zeitpunkt der ursprünglichen Umnutzung.

Voraussetzungen für eine nachträgliche Genehmigung:
  1. Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften (Bauordnungs- und Bauplanungsrecht)
  2. Keine Verstöße gegen örtliche Satzungen
  3. Technische Machbarkeit der erforderlichen Anpassungen
  4. Zustimmung der zuständigen Baurechtsbehörde nach Prüfung aller Unterlagen

Kosten einer nachträglichen Genehmigung:
  1. Reguläre Genehmigungsgebühren
  2. Aber ggf. höhere Planungskosten durch komplexere Bestandsaufnahme
  3. Mögliche Zusatzkosten für Gutachten und Nachweise
  4. Eventuell erforderliche Anpassungsbaumaßnahmen an aktuelle Vorschriften
Architekten-Tipp: Lassen Sie sich frühzeitig beraten, bevor Sie eine Nutzungsänderung ohne Genehmigung vornehmen. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Genehmigung sind meist deutlich geringer als die möglichen Strafen und Folgekosten.

Die vier Verfahrensarten bei Nutzungsänderungen

Die Wahl der richtigen Verfahrensart hängt von verschiedenen Faktoren ab: der Art der geplanten Nutzungsänderung, dem Bundesland und der Gebäudeklasse. Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Verfahrensarten:

1. Verfahrensfreie Nutzungsänderung: Bestimmte Nutzungsänderungen können ohne behördliches Verfahren durchgeführt werden, müssen aber dennoch alle baurechtlichen Vorschriften einhalten. Dies betrifft häufig die Schaffung von Wohnraum in bestehenden Gebäuden.

2. Kenntnisgabeverfahren/Genehmigungsfreistellung: Hierbei reichen Sie die Unterlagen bei den Behörden ein und dürfen nach einer Wartezeit von meist 2–4 Wochen mit der Nutzungsänderung beginnen, sofern die Baurechtsbehörde den Baubeginn nicht untersagt – beispielsweise wegen unvollständiger Unterlagen oder eines falschen Verfahrens.

3. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: Gilt für bestimmte Vorhaben mit verkürzten Prüffristen, etwa Gebäudeklasse 1–3 oder 1–4, und für bestimmte Nutzungsarten wie Wohnen. Der Prüfumfang ist hier auf Bauplanungsrecht und Abstandsflächen begrenzt; Brandschutz, Stellplätze oder Barrierefreiheit werden nicht behördlich geprüft.

4. Vollständiges Baugenehmigungsverfahren: Das umfangreichste Verfahren mit vollständiger Prüfung aller Aspekte. Erforderlich bei:
  1. Sonderbauten, komplexen Nutzungsänderungen
  2. Gewerblichen Nutzungen mit besonderen Anforderungen (Produktionsbetriebe, größere Verkaufsflächen)
  3. Gebäuden der Gebäudeklasse 5 (ab 7 Geschossen oder besonderen Risiken)
  4. Vorhaben, für die das vereinfachte Verfahren nicht anwendbar ist
Wichtiger Hinweis: Auch verfahrensfreie Nutzungsänderungen müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Die Verantwortung liegt vollständig beim Bauherrn und seinem Planer.
Die verschiedenen Verfahrensarten bei dem Antrag auf Nutzungsänderung

Genehmigungspflicht: Unterschiede zwischen den Bundesländern

Während die Genehmigungspflicht bei Nutzungsänderungen grundsätzlich bundesweit einheitlich geregelt ist, variieren die Erleichterungen und verfahrensfreien Ausnahmen von Bundesland zu Bundesland.

Besonders die Schaffung von Wohnraum wird in den meisten Landesbauordnungen begünstigt. Viele Bundesländer haben hier Erleichterungen geschaffen oder ermöglichen sogar genehmigungsfreie Nutzungsänderungen für bestimmte Bauvorhaben. So ist beispielsweise in Baden-Württemberg jegliche Nutzungsänderung zur Schaffung von Wohnraum verfahrensfrei – unabhängig von Gebäudeklasse, Gebäudetyp oder bisheriger Nutzung.

Achten Sie jedoch darauf, dass auch die möglicherweise damit zusammenhängenden Umbauten nicht die Verfahrenspflicht auslösen. Neben Baden-Württemberg bieten auch andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen ähnliche Erleichterungen bei der Umwandlung von Gewerbe- oder Büroräumen in Wohnraum.

Detaillierte Informationen zu den wichtigsten Bundesländern:


Aufgrund der komplexen und sich häufig ändernden Regelungen haben wir für die wichtigsten Bundesländer separate Leitfäden erstellt:
  1. Nutzungsänderung Baden-Württemberg
  2. Nutzungsänderung Bayern
  3. Nutzungsänderung Hessen
  4. Nutzungsänderung NRW
  5. Nutzungsänderung Rheinland-Pfalz
  6. Nutzungsänderung Sachsen
  7. Nutzungsänderung Niedersachsen

Wichtiger Hinweis:
Die Regelungen ändern sich regelmäßig. Informieren Sie sich daher immer über die aktuellen Bestimmungen in Ihrem Bundesland oder lassen Sie sich von unseren Experten beraten.

Unsere Experten kennen die spezifischen Regelungen jedes Bundeslandes und können Sie optimal durch das jeweilige Verfahren führen. Wir sind in allen 16 Bundesländern aktiv und halten uns stets über aktuelle Änderungen auf dem Laufenden. Fragen Sie eine kostenlose Erstberatung an.

Bauantrag auf Nutzungsänderung mit Planeco Building

Nutzungsänderungen sind komplex und hängen mehrheitlich von sehr individuellen Faktoren ab. Daher brauchen Sie einen kompetenten, erfahrenen und verlässlichen Partner an Ihrer Seite. Genauso ein Partner ist Planeco Building – Ihr Unternehmen für professionelle Bauanträge und Nutzungsänderungen deutschlandweit.

Unsere Expertise für Ihren Erfolg: Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen verfügen wir über umfassende Erfahrung in allen Bundesländern. Unsere erfahrenen und fachkundigen Architekten und Ingenieure bieten genau das Know-how, das für eine erfolgreiche Nutzungsänderung erforderlich ist.

Ihre Vorteile mit Planeco Building:
  1. Transparente Kosten: Unsere Planungsleistungen für Ihren Bauantrag auf Nutzungsänderung bieten wir Ihnen zu transparenten Kosten an.
  2. Schnelle Bearbeitung: Dank effizienter Prozesse und digitaler Abläufe benötigen wir für die Erstellung der Antragsunterlagen und Bauvorlagen meist nur 14–21 Tage.
  3. Bundesweiter Service: Wir sind in allen 16 Bundesländern aktiv und kennen die spezifischen Regelungen und Landesbauordnungen vor Ort.
  4. Rundum-Service: Von der kostenlosen Erstberatung über die Machbarkeitsprüfung bis zur fertigen Genehmigung erhalten Sie alles aus einer Hand
Maximale Erfolgschancen: Durch unsere Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und die tägliche Praxis mit Behörden bundesweit können wir Ihre Erfolgschancen maximieren und mögliche Stolpersteine frühzeitig erkennen. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung.
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Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt?

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Die Kosten für einen Bauantrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt betragen in der Regel zwischen 0,3 % und 0,8 % der veranschlagten Baukosten, mindestens jedoch 200,– bis 800,– €. Zusätzlich entstehen Planungskosten für die Antragstellung (1.500,– bis 4.000,– €) sowie gegebenenfalls Kosten für Gutachten und Bauvorlagen.Ein Antrag auf Nutzungsänderung einer Immobilie wird notwendig, wenn Sie planen, ein Gebäude in einer Weise zu verwenden, die von der aktuellen Baugenehmigung abweicht.

Kann eine Nutzungsänderung abgelehnt werden?

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Ja, eine Nutzungsänderung kann von den Behörden abgelehnt werden, wenn die Anforderungen des Baurechts nicht erfüllt sind. Häufige Ablehnungsgründe sind: Verstöße gegen das Bauplanungsrecht, fehlende Voraussetzungen wie ausreichende Stellplätze oder Barrierefreiheit, unzureichender Brandschutz sowie Verstöße gegen örtliche Satzungen. 

Eine professionelle Machbarkeitsprüfung vor der Antragstellung minimiert das Risiko einer Ablehnung durch die Baurechtsbehörde erheblich.

Wie lange dauert eine Nutzungsänderung?

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In der Bearbeitung benötigen wir maximal 21 Tage ab dem Zeitpunkt, an dem wir alle Unterlagen von Ihnen bekommen haben. Je nach Bauamt kann die Genehmigung allerdings bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen.

Ist eine Nutzungsänderung ein Bauvorhaben?

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Ja, eine Nutzungsänderung gilt rechtlich als Bauvorhaben, auch wenn keine baulichen Maßnahmen durchgeführt werden. Das Baurecht stellt die Änderung der Nutzung einer baulichen Anlage der Errichtung eines neuen Gebäudes gleich. Je nach Art des Vorhabens kann das Verfahren als vollständiges Baugenehmigungsverfahren, vereinfachtes Verfahren oder verfahrensfreie Nutzungsänderung durchgeführt werden.

Wann muss kein Bauantrag gestellt werden?

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Kein Bauantrag ist erforderlich bei verfahrensfreien Nutzungsänderungen, die in der jeweiligen Landesbauordnung definiert sind. Besonders die Schaffung von Wohnraum wird in vielen Bundesländern mittlerweile begünstigt. Wichtig: Auch verfahrensfreie Nutzungsänderungen müssen alle baurechtlichen Anforderungen und Vorschriften erfüllen – lediglich das formale Verfahren bei den Behörden entfällt.

Wie kann ich eine Nutzungsänderung beantragen?

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Für die Beantragung einer Gebäude-Nutzungsänderung benötigen Sie einen Bauvorlageberechtigten (Architekt oder Bauingenieur). Dieser erstellt die erforderlichen Bauvorlagen für die Baugenehmigung und reicht den Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (umgangssprachlich Bauamt) ein. Die Bearbeitungszeit beträgt meist 2–3 Monate.
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