Wer in Langenfeld (Rheinland) ein Mehrfamilienhaus aufteilen und einzelne Wohnungen verkaufen möchte, braucht zwingend eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – bevor der Notar die Teilungserklärung beurkunden kann und bevor das Grundbuchamt separate Wohnungsgrundbücher anlegt. Ohne diese Bescheinigung ist die Aufteilung rechtlich nicht möglich. Dieser Leitfaden erklärt, wo Sie den Antrag in Langenfeld stellen, welche Unterlagen Sie brauchen, was das Verfahren kostet und worauf Sie bei vermieteten Bestandsgebäuden achten müssen.
[[bauantrag]]
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – und warum ist sie Pflicht?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördlicher Nachweis, der bestätigt, dass einzelne Wohnungen oder Räume in einem Gebäude baulich so voneinander getrennt sind, dass sie als eigenständige Einheiten im Grundbuch eingetragen werden können. Die gesetzliche Grundlage ist § 7 Abs. 4 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG): Ohne diese Bescheinigung kann kein Wohnungsgrundbuch angelegt werden – und ohne Wohnungsgrundbuch kann keine einzelne Wohnung verkauft, beliehen oder übertragen werden.
Wichtig: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nicht dasselbe wie die Teilungserklärung. Die Bescheinigung kommt zuerst – sie ist die behördliche Voraussetzung. Die Teilungserklärung ist der nachgelagerte notarielle Schritt, in dem geregelt wird, was Sondereigentum und was Gemeinschaftseigentum ist.
Wann brauchen Sie die Bescheinigung in Langenfeld?
Die häufigsten Auslöser in der Praxis:
- Einzelverkauf von Wohnungen: Sie möchten ein Mehrfamilienhaus aufteilen und die Einheiten separat veräußern
- Erbteilung oder Schenkung: Mehrere Erben sollen klare, grundbuchlich abgegrenzte Eigentumsanteile erhalten
- Separate Finanzierung: Eine Bank verlangt für die Beleihung einzelner Einheiten eigenständige Grundbuchblätter
- Wohn- und Gewerbeeinheiten trennen: Bei gemischt genutzten Gebäuden sollen Wohnungs- und Teileigentum (z.B. Praxis, Büro, Laden) rechtlich getrennt werden – in diesem Fall ist ggf. auch eine Nutzungsänderung relevant
Zuständige Behörde: Wo beantragen Sie die Bescheinigung in Langenfeld?
Zuständig ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Langenfeld (Rheinland) – nicht der Kreis Mettmann. Langenfeld verfügt als mittlere kreisangehörige Stadt über eine eigene Bauaufsicht (Referat 520).
- Adresse: Konrad-Adenauer-Platz 1, 40764 Langenfeld (Rhld.)
- Ansprechpartner: Herr Voß, Tel. 02173 794-5210
- Online: Serviceportal der Stadt Langenfeld
Der Kreis Mettmann ist lediglich als Obere Bauaufsichtsbehörde zuständig – Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigung gehen ausschließlich an die Stadt. Die Bauaufsicht Langenfeld bietet auch eine kostenlose Bauberatung an, die Sie vorab nutzen können, um Ihren Antrag vorzubereiten.
Bauliche Voraussetzungen – erfüllt Ihre Immobilie die Anforderungen?
Die Behörde prüft ausschließlich, ob die bauliche Abgeschlossenheit gegeben ist – nicht, ob das Gebäude alle bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt. Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann also auch für Gebäude erteilt werden, die z.B. einen ungenehmigten Anbau haben.
Eine Einheit gilt als abgeschlossen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Bauliche Trennung: Die Wohnung ist vollständig von anderen Einheiten und Gemeinschaftsflächen abgetrennt
- Eigener Zugang: Die Einheit hat einen abschließbaren Zugang direkt vom Treppenhaus, einem Vorraum oder vom Freien – nicht über eine andere Wohnung
- Vollständige Wohnfunktion: Alle Räume und Nebenräume (Küche, Bad, WC) müssen zur Einheit gehören
- Eindeutige Zuordnung von Nebenräumen: Kellerräume, Stellplätze und Abstellräume müssen im Aufteilungsplan klar einer Einheit zugeordnet sein
Häufige Probleme bei Altbauten in Langenfeld
Langenfeld hat einen nennenswerten Bestand an Mehrfamilienhäusern aus den 1950er bis 1970er Jahren. Bei diesen Gebäuden treten regelmäßig folgende Probleme auf:
- Fehlende Bestandspläne: Wenn keine verwertbaren Baupläne vorhanden sind, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich. Über die Bauakteneinsicht bei der Stadt Langenfeld lassen sich ggf. historische Pläne beschaffen
- Unklare Kelleraufteilung: Kellerräume sind oft nicht eindeutig einzelnen Wohnungen zugeordnet – das muss im Aufteilungsplan geregelt werden
- Fehlender Einzelzugang bei Dachgeschosswohnungen: Nachträglich ausgebaute Dachgeschosse haben häufig keinen eigenständigen Zugang vom Treppenhaus – hier sind bauliche Anpassungen nötig, bevor der Antrag gestellt werden kann
Unterlagen-Checkliste für Langenfeld (NRW)
Folgende Unterlagen sind für den Antrag bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde Langenfeld einzureichen:
- Formloser Antrag mit Angaben zu Antragsteller, Objekt, Gemarkung, Flur und Flurstück
- Aufteilungsplan (Grundrisse aller Geschosse inkl. Keller und Dachboden, Schnitte, Ansichten) – mindestens in 2-facher Ausfertigung, maßstäblich
- Aktueller Liegenschaftskatasterauszug (Flurkarte) – nicht älter als 6 Monate; zuständig ist das Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann
- Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug)
- Vollmacht, wenn der Antragsteller nicht der Eigentümer ist
Der Aufteilungsplan – das Herzstück des Antrags
Den Aufteilungsplan muss eine fachkundige Person erstellen – in der Regel ein Architekt. Der Plan muss alle Sondereigentumsanteile durch eindeutige Ziffern kennzeichnen. Fehlerhafte oder unvollständige Pläne sind der häufigste Grund für Verzögerungen im Verfahren. Planeco Building erstellt Aufteilungspläne für Langenfeld mit einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen.
Wie viele Ausfertigungen brauchen Sie wirklich?
Die Behörde verlangt mindestens 2 Ausfertigungen. In der Praxis benötigen Sie aber deutlich mehr: je eine Ausfertigung für den Notar, das Grundbuchamt, die finanzierende Bank und ggf. jeden Käufer. Planen Sie mindestens 4–5 Ausfertigungen ein – die Mehrausfertigungsgebühr von 30,–€ netto je Exemplar ist im Vergleich zu den Folgekosten einer Nachbestellung gering.
[[banner-klein]]
Kosten der Abgeschlossenheitsbescheinigung in Langenfeld
Die Gesamtkosten setzen sich aus Behördengebühren und Architektenleistung zusammen. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten für die nachgelagerten Schritte.
Behördengebühren nach AVwGebO NRW
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW). Für Langenfeld gilt:
- Neubau: 50,–€ je Sondereigentumsanteil
- Bestandsgebäude: 100,–€ je Sondereigentumsanteil
- Aufteilungsplan (erste Ausfertigung): 50,–€
- Jede weitere Ausfertigung: 30,–€
Da in Langenfeld fast alle Aufteilungen Bestandsgebäude betreffen, ist der Satz von 100,–€ je Einheit der Regelfall. Für ein Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten im Bestand und 4 Ausfertigungen ergibt das Behördengebühren von ca. 540,–€ (4 × 100,–€ + 50,–€ + 3 × 30,–€).
Architektenkosten und Gesamtübersicht
Die Kosten für die Erstellung des Aufteilungsplans durch Planeco Building beginnen bei ab 1.000,–€ netto für 2 Einheiten und liegen bei bis zu 15 Einheiten bei ca. 2.500,–€ netto. Wenn keine verwertbaren Bestandspläne vorhanden sind, kommt ein Aufmaß vor Ort ab 390,–€ netto hinzu.
Eine realistische Gesamtübersicht für ein Mehrfamilienhaus mit 4 Einheiten in Langenfeld:
- Architektenleistung (Aufteilungsplan): ab 1.500,–€ netto
- Ggf. Aufmaß vor Ort: ab 390,–€ netto
- Behördengebühren: ca. 500–700,–€
- Flurkarte (Kreis Mettmann): ca. 20–50,–€
- Notar (Teilungserklärung): ca. 1.500–3.000,–€ (abhängig vom Verkehrswert)
- Grundbuchamt: ca. 1.000–2.500,–€
Bei Quadratmeterpreisen von ca. 3.600,–€ für Wohnungen in Langenfeld und einem Mietpreisanstieg von über 30 % seit 2021 kann der Einzelverkauf aufgeteilter Einheiten einen deutlichen Mehrerlös gegenüber dem Blockverkauf erzielen – die Investition in die Aufteilung amortisiert sich in der Regel schnell.
Schritt-für-Schritt: So läuft das Verfahren in Langenfeld ab
- Bestandspläne beschaffen oder Aufmaß beauftragen: Bauakteneinsicht bei der Stadt Langenfeld beantragen oder Aufmaß vor Ort durchführen lassen
- Aufteilungsplan erstellen lassen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die Grundrisse aller Geschosse mit eindeutiger Nummerierung der Sondereigentumsanteile
- Flurkarte bestellen: Aktuellen Liegenschaftskatasterauszug beim Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Mettmann anfordern (max. 6 Monate alt)
- Antrag einreichen: Vollständige Unterlagen bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde Langenfeld, Konrad-Adenauer-Platz 1, einreichen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten: Die Behörde erteilt die Bescheinigung nach Prüfung; erfahrungsgemäß dauert das Verfahren nach Einreichung vollständiger Unterlagen 4–8 Wochen (Richtwert, abhängig von der aktuellen Auslastung der Behörde)
- Notar und Grundbuch: Mit der Bescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung; das Grundbuchamt legt anschließend separate Wohnungsgrundbücher an
Praxis-Tipp: Stimmen Sie die Nummerierung im Aufteilungsplan vorab mit dem Notar ab. Inkonsistente Nummerierungen zwischen Aufteilungsplan und Teilungserklärung sind ein häufiger Grund für Verzögerungen beim Grundbuchamt.
Wichtig für Vermieter: Mieterschutz und Kündigungssperrfrist in Langenfeld
Wer ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Langenfeld aufteilen und verkaufen möchte, muss eine wichtige Besonderheit kennen: Seit dem 1. März 2025 gilt in Langenfeld die neue Mieterschutzverordnung NRW. Damit wurde die Kündigungssperrfrist nach Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf 8 Jahre verlängert – statt der gesetzlichen Regelzeit von 3 Jahren. Käufer einer umgewandelten Wohnung können also erst 8 Jahre nach dem Erwerb wegen Eigenbedarfs kündigen.
Gleichzeitig gilt: Eine landesrechtliche Umwandlungsverordnung, die eine behördliche Genehmigung für die Aufteilung vorschreiben würde, existiert in NRW aktuell nicht – die frühere NRW-Umwandlungsverordnung ist bereits 2020 ausgelaufen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung kann in Langenfeld also ohne Umwandlungsgenehmigung beantragt werden. Die verlängerte Kündigungssperrfrist ist aber beim Verkauf gegenüber Käufern transparent zu kommunizieren.
Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden
- Veraltete Flurkarte: Der Liegenschaftskatasterauszug darf nicht älter als 6 Monate sein – wird häufig übersehen und führt zur Ablehnung
- Zu wenige Ausfertigungen: Mindestens 4–5 Ausfertigungen einplanen, nicht nur die behördlich geforderten 2
- Fehlende Maßangaben bei Stellplätzen: Garagen und Stellplätze müssen durch Maßangaben eindeutig im Aufteilungsplan bestimmt sein
- Inkonsistente Nummerierung: Die Nummerierung im Aufteilungsplan muss exakt mit der späteren Teilungserklärung übereinstimmen – Abstimmung mit dem Notar vorab ist essenziell
- Aufteilungsplan ohne Fachmann erstellt: Der Plan muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten stammen; selbst erstellte Zeichnungen werden regelmäßig abgelehnt
Planeco Building übernimmt für Eigentümer in Langenfeld die vollständige Erstellung des Aufteilungsplans, koordiniert die erforderlichen Unterlagen und begleitet den Antragsprozess bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauvorhaben und lokaler Expertise in NRW kennen wir die typischen Stolperstellen – und vermeiden sie, bevor sie zum Problem werden. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.







