Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung Ludwigsburg: Behörde, Ablauf & Kosten

July 10, 2026
Update:
July 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 10, 2026
Update:
July 10, 2026
In Ludwigsburg gibt es zwei zuständige Behörden, eine Pflicht zur dreifachen Ausfertigung und eine analoge Einreichungspflicht trotz Online-Portal. Wer das nicht kennt, verliert Wochen. Hier erfahren Sie, wie es richtig geht.
Bauen

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Wer in Ludwigsburg ein Mehrfamilienhaus aufteilen und einzelne Wohnungen separat verkaufen oder übertragen möchte, braucht zwingend eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – ohne sie kein eigenes Grundbuchblatt, ohne Grundbuchblatt kein Sondereigentum. Was viele Eigentümer unterschätzen: In Ludwigsburg gibt es gleich mehrere lokale Besonderheiten, die einen Antrag scheitern lassen können, wenn man sie nicht kennt. Dazu gehören die dreifache Ausfertigung der Unterlagen, die analoge Einreichungspflicht trotz Online-Portal und die Frage, welche Behörde überhaupt zuständig ist – denn das hängt davon ab, ob die Immobilie im Stadtgebiet oder im Landkreis liegt.

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Zuständige Behörde: Stadt oder Landkreis?

Die erste Frage, die Sie klären müssen, ist nicht, welche Unterlagen Sie brauchen – sondern wo Sie den Antrag überhaupt einreichen. In Ludwigsburg gibt es zwei zuständige Stellen, und die Wahl der falschen kostet Zeit.

Stadtgebiet Ludwigsburg: Bürgerbüro Bauen

Liegt Ihre Immobilie im Stadtgebiet Ludwigsburg, ist das Bürgerbüro Bauen der Stadt Ludwigsburg Ihre Anlaufstelle. Die Adresse: Wilhelmstraße 5, 71638 Ludwigsburg. Erreichbar per E-Mail unter [email protected]. Die Behördengebühr beträgt hier 75,–€ netto pro Wohn- oder Gewerbeeinheit bei drei Ausfertigungen.

Landkreis Ludwigsburg: Landratsamt

Liegt Ihre Immobilie in einer der kreisangehörigen Gemeinden – also etwa in Bietigheim-Bissingen, Kornwestheim, Remseck am Neckar, Marbach am Neckar oder Vaihingen an der Enz – ist das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Bauen und Immissionsschutz zuständig. Das Landratsamt betreut als untere Baurechtsbehörde 23 der 39 Kreisgemeinden. Für den Antrag stellt das Landratsamt ein eigenes Formular bereit.

Wer unsicher ist, welche Behörde für seine Gemeinde zuständig ist, sollte das vor dem Architektenauftrag klären – die konkreten Anforderungen können sich je nach Behörde leicht unterscheiden.

Schritt für Schritt: So läuft das Verfahren in Ludwigsburg ab

  1. Bestandspläne beschaffen: Prüfen Sie, ob aktuelle Baupläne vorliegen. Bei Altbauten – in Ludwigsburg besonders häufig in der barocken Innenstadt und in Gründerzeitquartieren – fehlen diese oft oder entsprechen nicht mehr dem tatsächlichen Zustand. In diesem Fall können Sie beim Bürgerbüro Bauen Akteneinsicht in die Bauakte beantragen. Fehlen die Pläne vollständig, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich.
  2. Aufteilungsplan erstellen lassen: Der Aufteilungsplan muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Er zeigt die genaue Aufteilung des Gebäudes, die Zuordnung aller Räume zu den jeweiligen Einheiten und die Lage von Stellplätzen oder Nebenräumen. In Ludwigsburg gilt: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100, als Baubestandszeichnung bei bestehenden Gebäuden, in dreifacher Ausfertigung, auf maximal DIN-A3-Format.
  3. Übereinstimmungserklärung einholen: Bei Bestandsgebäuden muss der Planverfasser schriftlich bestätigen, dass die Darstellung in den Aufteilungsplänen mit dem tatsächlichen Bestand vor Ort übereinstimmt. Diese Erklärung ist in Baden-Württemberg Pflicht und wird im Antragsformular des Landratsamts explizit gefordert.
  4. Antrag einreichen – digital und analog: Die Stadt Ludwigsburg ermöglicht die Antragstellung über das Serviceportal Baden-Württemberg (Service-BW). Wichtig: Auch bei digitaler Antragstellung ist die analoge Einreichung der Unterlagen zusätzlich erforderlich. Wer nur digital einreicht, riskiert Verzögerungen.
  5. Prüfung und Bescheinigung: Das Bauamt prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und bauliche Abgeschlossenheit. Sind die Unterlagen unvollständig, werden Ergänzungen angefordert – das verlängert das Verfahren. Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung beim Bauamt Ludwigsburg 4–8 Wochen, abhängig von Komplexität und Auslastung.
  6. Teilungserklärung beim Notar: Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und dem gestempelten Aufteilungsplan gehen Sie zum Notar, der die Teilungserklärung beurkundet. Planen Sie diesen Termin frühzeitig ein – Notartermine in der Region Stuttgart sind oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.
  7. Eintragung beim Grundbuchamt Waiblingen: Das zuständige Grundbuchamt für Ludwigsburg ist nicht mehr in der Stadt selbst angesiedelt. Grundbuchauszüge und die Eintragung des Wohnungseigentums laufen über das Grundbuchamt Waiblingen, Winnender Straße 27, 71334 Waiblingen. Das ist relevant, wenn Sie für den Antrag einen aktuellen Grundbuchauszug benötigen.

Unterlagen-Checkliste für Ludwigsburg

Folgende Unterlagen müssen beim Bürgerbüro Bauen der Stadt Ludwigsburg eingereicht werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Bauzeichnung (Grundrisse aller Geschosse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100 – bei Bestandsgebäuden als Baubestandszeichnung
  • Alle Einzelräume einer Wohnung mit derselben Nummer gekennzeichnet
  • Stellplätze und außerhalb des Gebäudes liegende Grundstücksteile mit Maßangaben eingetragen
  • Lageplan
  • Unterlagen maximal im Format DIN A3
  • Dreifache Ausfertigung aller Unterlagen (Ludwigsburg-spezifisch – andere BW-Kommunen verlangen teils nur zweifach)
  • Übereinstimmungserklärung des Planverfassers (bei Bestandsgebäuden)
  • Aktueller Grundbuchauszug (erhältlich beim Grundbuchamt Waiblingen)

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Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Ludwigsburg?

Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Positionen zusammen: Behördengebühren, Architektenleistung und Notar- bzw. Grundbuchkosten. Wer nur die Behördengebühr im Blick hat, unterschätzt das Budget deutlich.

Behördengebühren

Die Stadt Ludwigsburg erhebt 75,–€ pro Wohn-, Gewerbe- oder sonstiger Einheit bei drei Ausfertigungen. Für jede weitere Ausfertigung fällt ein Viertel dieser Gebühr an.

Architektenkosten

Der Aufteilungsplan muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Die Kosten hängen von der Anzahl der Einheiten und dem Zustand der vorhandenen Unterlagen ab. Bei Planeco Building beginnen die Kosten für die Erstellung des Aufteilungsplans bei ab 1.500,–€ netto für Gebäude mit bis zu fünf Einheiten. Fehlen Bestandspläne, kommt ein Aufmaß vor Ort hinzu – ab 390,–€ netto.

Notar- und Grundbuchkosten

Die Notarkosten für die Teilungserklärung und die anschließende Grundbucheintragung richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und liegen erfahrungsgemäß im niedrigen vierstelligen Bereich.

Gesamtkostenbeispiel: Dreifamilienhaus in Ludwigsburg

  • Architektenleistung (Aufteilungsplan): ab 1.500,–€ netto
  • Behördengebühr: 3 × 75,–€ = 225,–€
  • Grundbuchauszug (Grundbuchamt Waiblingen): ca. 20,–€
  • Notar und Grundbucheintragung: ca. 1.500,–€ bis 3.000,–€
  • Gesamtkosten: ca. 3.250,–€ bis 4.750,–€ – Gesamtdauer: ca. 3–5 Monate

Gesamtkostenbeispiel: Mehrfamilienhaus mit 8 Einheiten

  • Architektenleistung: ab 2.000,–€ netto
  • Behördengebühr: 8 × 75,–€ = 600,–€
  • Ggf. Aufmaß vor Ort: ab 390,–€ netto
  • Notar und Grundbucheintragung: abhängig vom Verkehrswert
  • Zusätzlich zu prüfen: Genehmigungsvorbehalt bei mehr als 5 Wohnungen (siehe unten)

Besonderheiten in Ludwigsburg: Was Sie wissen müssen

Darf ich in Ludwigsburg überhaupt aufteilen? Der Umwandlungsvorbehalt

Ludwigsburg gehört zu den Städten, die in Baden-Württemberg als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft sind. Das hat direkte Auswirkungen auf die Aufteilung von Bestandsgebäuden: Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen, die bereits vor Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung bestanden, können einem Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB unterliegen. Ob und in welchem Umfang Baden-Württemberg diesen Vorbehalt durch eine eigene Landesverordnung umgesetzt hat, sollte vor dem Antrag verbindlich beim zuständigen Bauamt geklärt werden.

Klar ausgenommen vom Genehmigungsvorbehalt sind:

  • Gebäude mit maximal 5 Wohnungen
  • Neubauten, bei denen zusätzlicher Wohnraum geschaffen wird

Für die meisten Dreifamilienhäuser und kleineren Mehrfamilienhäuser in Ludwigsburg ist die Aufteilung damit ohne zusätzliche Genehmigung möglich. Bei größeren Bestandsgebäuden empfiehlt sich eine Vorabklärung.

Denkmalgeschützte Gebäude in der barocken Innenstadt

Ludwigsburg hat einen erheblichen denkmalgeschützten Gebäudebestand – insbesondere in der barocken Innenstadt. Wenn zur Herstellung der Abgeschlossenheit bauliche Anpassungen erforderlich sind (etwa ein separater Zugang oder neue Trennwände), können denkmalschutzrechtliche Genehmigungen zusätzlich notwendig werden. Die Stadt Ludwigsburg stellt hierfür eigene Formulare bereit. Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude aufteilen möchte, sollte diesen Aspekt frühzeitig mit dem Bauamt abstimmen.

Bauliche Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?

Das Bauamt stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung nur aus, wenn jede Einheit baulich in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet konkret:

  • Jede Einheit hat einen eigenen, abschließbaren Zugang – direkt vom Treppenhaus oder von außen
  • Jede Wohneinheit verfügt über eigene Sanitäreinrichtungen (Bad/WC)
  • Nebenräume wie Keller oder Abstellräume sind der jeweiligen Einheit eindeutig zugeordnet und abschließbar
  • Stellplätze sind durch dauerhafte Markierungen oder bauliche Abgrenzungen klar definiert

Gerade bei Altbauten in Ludwigsburg sind diese Voraussetzungen nicht immer von Anfang an erfüllt. Wenn bauliche Anpassungen notwendig sind – etwa der Einbau einer neuen Tür oder die Errichtung einer Trennwand – kann je nach Eingriff ein Statiker hinzugezogen werden müssen. Umfangreichere Umbauten können zudem eine separate Nutzungsänderung erfordern, wenn sich die Nutzung einzelner Bereiche dabei ändert.

Typische Fehler – und wie man sie vermeidet

Die häufigsten Gründe, warum Anträge in Ludwigsburg nachgebessert werden müssen:

  • Nur zweifache Ausfertigung eingereicht: In anderen BW-Kommunen ist das Standard – in Ludwigsburg reicht es nicht. Das Bürgerbüro Bauen verlangt drei Ausfertigungen. Wer das übersieht, bekommt eine Nachforderung und verliert mehrere Wochen.
  • Genehmigte Pläne statt Baubestandszeichnung: Viele Eigentümer legen die ursprünglichen Baugenehmigungspläne vor. Wenn diese nicht dem tatsächlichen Bestand entsprechen – was bei Altbauten fast immer der Fall ist – wird der Antrag nicht bearbeitet.
  • Pläne im Format DIN A2 oder größer: Das DIN-A3-Limit ist in Ludwigsburg verbindlich. Bei komplexen Gebäuden mit vielen Einheiten ist die Darstellung auf diesem Format eine planerische Herausforderung, die erfahrene Architekten kennen.
  • Fehlende Übereinstimmungserklärung: Dieses BW-spezifische Dokument wird im Antragsformular des Landratsamts explizit gefordert, aber von unerfahrenen Planern oft vergessen.
  • Rein digitale Einreichung: Das Service-BW-Portal suggeriert eine vollständig digitale Abwicklung. In Ludwigsburg ist die zusätzliche analoge Einreichung der Unterlagen aber weiterhin Pflicht.
  • Falscher Grundbuchauszug: Wer einen Grundbuchauszug beim falschen Amt anfordert, verliert Zeit. Das zuständige Grundbuchamt für Ludwigsburg ist das Grundbuchamt Waiblingen – nicht mehr eine Stelle in der Stadt selbst.

Planeco Building begleitet Eigentümer in Ludwigsburg durch den gesamten Prozess – von der Bestandsaufnahme über die Erstellung des Aufteilungsplans bis zur Einreichung beim Bürgerbüro Bauen. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauvorhaben und lokaler Kenntnis der Anforderungen in Baden-Württemberg sorgt Planeco Building dafür, dass Nachforderungen vom Bauamt die Ausnahme bleiben. Die Bearbeitungszeit für die Planerstellung beträgt in der Regel 14–21 Tage – damit Sie den Notartermin nicht unnötig nach hinten schieben müssen.

Wenn Sie wissen möchten, was die Aufteilung Ihrer Immobilie in Ludwigsburg konkret kostet und wie lange es dauert, können Sie bei Planeco Building ein unverbindliches Angebot anfragen. Die Erstberatung ist kostenlos.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Behörde ist für meine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Ludwigsburg zuständig?

Das hängt davon ab, wo Ihre Immobilie liegt. Für das Stadtgebiet Ludwigsburg ist das Bürgerbüro Bauen der Stadt zuständig (Wilhelmstraße 5). Liegt Ihre Immobilie in einer kreisangehörigen Gemeinde wie Bietigheim-Bissingen oder Kornwestheim, ist das Landratsamt Ludwigsburg die richtige Anlaufstelle. Die Wahl der falschen Behörde kostet Zeit – klären Sie das vor dem Architektenauftrag.

Wie lange dauert das Verfahren in Ludwigsburg?

Von der Beauftragung eines Architekten bis zur fertigen Abgeschlossenheitsbescheinigung sollten Sie insgesamt 3–5 Monate einplanen. Die Planerstellung dauert in der Regel 14–21 Tage, die Bearbeitung beim Bauamt erfahrungsgemäß 4–8 Wochen. Hinzu kommt der Notartermin für die Teilungserklärung – Termine in der Region Stuttgart sind oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.

Muss ich mein Gebäude in Ludwigsburg vor der Aufteilung baulich anpassen?

Nur wenn die Einheiten noch nicht baulich abgeschlossen sind. Jede Einheit braucht einen eigenen abschließbaren Zugang, eigene Sanitäreinrichtungen und klar zugeordnete Nebenräume. Gerade bei Altbauten in Ludwigsburg sind diese Voraussetzungen nicht immer erfüllt. Sind Umbauten nötig, kann je nach Eingriff ein Statiker erforderlich sein – und bei Nutzungsänderungen einzelner Bereiche auch ein separates Genehmigungsverfahren.