Wer ein Mehrfamilienhaus in Ludwigshafen am Rhein aufteilen möchte – sei es für den Einzelverkauf von Wohnungen, eine Erbauseinandersetzung oder die separate Beleihung einzelner Einheiten –, kommt an der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht vorbei. Sie ist die behördliche Voraussetzung dafür, dass überhaupt Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden kann. Was viele Eigentümer dabei unterschätzen: In Ludwigshafen gelten durch den Status als angespannter Wohnungsmarkt zusätzliche Hürden, die das Verfahren für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten erheblich verkomplizieren können. Dieser Leitfaden erklärt, was Sie konkret brauchen, wo Sie den Antrag stellen und worauf Sie in Ludwigshafen besonders achten müssen.
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Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – und wann brauchen Sie sie?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördlicher Nachweis, der bestätigt, dass einzelne Einheiten eines Gebäudes baulich in sich abgeschlossen sind. Ohne diese Bescheinigung kann kein Notar eine Teilungserklärung beurkunden, und ohne Teilungserklärung werden keine separaten Wohnungsgrundbücher angelegt. Die Bescheinigung ist damit der erste und unverzichtbare Schritt, bevor Wohnungseigentum rechtlich existieren kann.
Typische Anlässe in Ludwigshafen sind:
- Mehrfamilienhaus aufteilen, um einzelne Wohnungen separat zu verkaufen
- Erbauseinandersetzung mit dem Ziel, Einheiten auf verschiedene Erben zu übertragen
- Separate Beleihung einzelner Wohnungen bei der Bank
- Trennung von Gewerbe- und Wohneinheiten in gemischt genutzten Gebäuden
- Begründung eines Dauerwohnrechts
Wichtig: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist keine Baugenehmigung und setzt auch keine voraus. Es handelt sich um ein eigenständiges Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz – und es ist auch kein Verwaltungsakt im klassischen Sinne, was Konsequenzen für den Rechtsweg hat: Bei einer Ablehnung ist kein Widerspruchsverfahren möglich, sondern direkt der verwaltungsgerichtliche Klageweg.
Vorab klären: Gilt das Umwandlungsverbot für Ihr Objekt in Ludwigshafen?
Das ist der Punkt, den die meisten Standard-Ratgeber zur Abgeschlossenheitsbescheinigung schlicht weglassen – für Eigentümer in Ludwigshafen aber entscheidend ist: Ludwigshafen am Rhein ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen und in der rheinland-pfälzischen Landesverordnung vom 31. Mai 2022 namentlich aufgeführt. Das bedeutet: Wer ein Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten aufteilen und die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln möchte, benötigt zusätzlich zur Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Umwandlungsgenehmigung nach § 250 BauGB.
Diese Regelung wurde durch das sogenannte Bauturbo-Gesetz bis Ende 2030 verlängert. Wer das nicht weiß und erst nach Beauftragung eines Architekten davon erfährt, verliert wertvolle Zeit und Geld.
Für Gebäude mit maximal fünf Wohneinheiten gilt das Umwandlungsverbot nicht – hier ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der einzige behördliche Schritt vor dem Notar.
Ausnahmen vom Umwandlungsverbot bestehen unter anderem in diesen Fällen:
- Aufteilung im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung
- Veräußerung zur eigenen Nutzung an Familienangehörige des Eigentümers
- Veräußerung an mindestens zwei Drittel der Mieter des Gebäudes
Klären Sie diesen Punkt vor der Beauftragung eines Architekten – er bestimmt, ob Ihr Projekt einen oder zwei Genehmigungsschritte erfordert.
Zuständige Behörde: Wo Sie den Antrag in Ludwigshafen stellen
Zuständig für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in der Stadt Ludwigshafen am Rhein ist ausschließlich die Bauaufsicht der Stadtverwaltung Ludwigshafen:
- Adresse: Halbergstraße 1, 67061 Ludwigshafen am Rhein
- Telefon: 0621 504-3063
- E-Mail: [email protected]
- Öffnungszeiten: Montag 08:30–12:00 Uhr und 13:30–16:00 Uhr, Donnerstag 08:30–12:00 Uhr und 13:30–17:00 Uhr
Achtung, häufige Verwechslung: Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis hat ihre Adresse ebenfalls in Ludwigshafen (Europaplatz 5) und erscheint auch in Suchergebnissen zum Thema. Sie ist jedoch ausschließlich für die Gemeinden des umliegenden Landkreises zuständig – nicht für die kreisfreie Stadt Ludwigshafen selbst. Anträge, die dort eingereicht werden, werden an die Stadtverwaltung verwiesen, was Wochen Verzögerung bedeuten kann.
Eine elektronische Antragstellung ist möglich. Der Aufteilungsplan muss dabei als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
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Welche Unterlagen brauchen Sie? Die vollständige Checkliste
Für den Antrag bei der Bauaufsicht Ludwigshafen sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (formlos möglich, persönliches Erscheinen nicht erforderlich)
- Aufteilungsplan / Bauzeichnung mit Lageplan, Grundrissen, Schnitten und Ansichten – bei schriftlicher Einreichung in zweifacher Ausfertigung, maximal Format DIN A3, mindestens Maßstab 1:100
- Baubestandszeichnung bei bestehenden Gebäuden (keine Entwurfszeichnung, sondern Aufmaß des Ist-Zustands)
- Eigentumsnachweis: aktueller Grundbuchauszug, ggf. Kaufvertrag, ggf. aktueller Handelsregisterauszug
- Aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (Flurkarte)
Antragsberechtigt sind Eigentümer und Erbbauberechtigte sowie Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können – etwa ein Käufer, der die Aufteilung als Bedingung für den Erwerb benötigt.
Besonderheit bei Altbauten in Ludwigshafen: Viele Bestandsgebäude aus der Nachkriegszeit – Ludwigshafen wurde im Zweiten Weltkrieg stark zerstört und danach schnell wiederaufgebaut – haben keine aktuellen oder vollständigen Bestandspläne. In diesen Fällen ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich, bevor der Aufteilungsplan erstellt werden kann. Die Bauaufsicht bietet zudem Hausakteneinsicht an, über die vorhandene Bestandsunterlagen eingesehen werden können – das kann den Aufwand deutlich reduzieren.
Die Nummerierung der Einheiten im Aufteilungsplan sollte außerdem vorab mit dem Notar abgestimmt werden, um Inkonsistenzen bei der späteren Teilungserklärung zu vermeiden.
So läuft das Verfahren ab
- Vorab-Prüfung: Klären Sie, ob das Umwandlungsverbot greift (mehr als 5 Wohneinheiten?) und ob die baulichen Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit erfüllt sind. Bei Bedarf Bauakteneinsicht bei der Bauaufsicht Ludwigshafen nutzen.
- Aufteilungsplan erstellen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die Baubestandszeichnung mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten aller Einheiten – inklusive eindeutiger Nummerierung und Maßangaben für Sonder- und Gemeinschaftseigentum. Planeco Building übernimmt diese Leistung bundesweit, auch für Objekte in Ludwigshafen, vollständig digital.
- Antrag einreichen: Antrag mit allen Unterlagen bei der Bauaufsicht der Stadtverwaltung Ludwigshafen einreichen – schriftlich oder elektronisch.
- Bescheinigung erhalten: Nach Prüfung durch die Bauaufsicht erhalten Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit einer gestempelten Ausfertigung des Aufteilungsplans.
- Teilungserklärung beim Notar: Mit der Bescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung.
- Grundbucheintragung: Das Grundbuchamt legt separate Wohnungsgrundbücher für jede Einheit an.
Für die Gesamtdauer sollten Sie realistisch 3 bis 5 Monate einplanen: Die Architektenleistung dauert in der Regel etwa 10 Werktage, die Prüfung durch die Bauaufsicht Ludwigshafen erfahrungsgemäß 4 bis 8 Wochen, Notar und Grundbuchamt weitere 2 bis 6 Wochen. Wenn zusätzlich eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich ist, verlängert sich der Gesamtprozess entsprechend.
Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Ludwigshafen?
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Positionen zusammen:
- Behördengebühren: In Rheinland-Pfalz fallen 15,–€ bis 150,–€ je Sondereigentum an – damit gehört das Bundesland zu den günstigeren. Bei einem Zweifamilienhaus sind das typischerweise 100,–€ bis 300,–€.
- Architektenleistung für den Aufteilungsplan: ab 1.000,–€ netto für zwei Einheiten, bis ca. 2.500,–€ netto für Objekte mit bis zu 15 Einheiten. Wenn kein aktueller Bestandsplan vorliegt und ein Aufmaß vor Ort nötig ist, kommen weitere Kosten hinzu.
- Notar- und Grundbuchkosten: Diese richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und liegen bei einem Objekt mit einem Gesamtwert von 400.000,–€ typischerweise im Bereich von 1.500,–€ bis 2.500,–€.
Für ein Zweifamilienhaus in Ludwigshafen (kein Umwandlungsverbot, aktuelle Bestandspläne vorhanden) sind Gesamtkosten von ca. 2.600,–€ bis 3.800,–€ realistisch. Bei einem Mehrfamilienhaus mit 8 Einheiten steigen allein die Architekten- und Behördenkosten auf ca. 2.400,–€ bis 3.700,–€ netto – zuzüglich der Kosten für die zusätzlich erforderliche Umwandlungsgenehmigung.
Bauliche Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?
Die Bauaufsicht prüft, ob jede Einheit die Anforderungen an die Abgeschlossenheit erfüllt. Das bedeutet konkret:
- Die Einheit muss durch Wände und Decken baulich von anderen Einheiten getrennt sein
- Sie muss einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, vom Treppenhaus oder einem Vorraum haben – der Zugang darf nicht durch eine andere Wohneinheit führen
- Zusätzliche abschließbare Räume außerhalb der Einheit (z. B. Kellerabteile) können der Einheit als Sondereigentum zugeordnet werden
- Stellplätze, Terrassen und Gartenflächen können ebenfalls als Sondereigentum begründet werden – sie müssen im Aufteilungsplan durch Maßangaben eindeutig bestimmt sein
Wenn diese Voraussetzungen noch nicht vollständig erfüllt sind, sind bauliche Anpassungen nötig – in manchen Fällen auch eine Nutzungsänderung, etwa wenn Gewerberäume zu Wohnraum werden sollen. Durch die LBauO-Novelle in Rheinland-Pfalz, die ab November 2025 in Kraft tritt, entfällt bei solchen Umbaumaßnahmen die Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen – das kann Kosten und Aufwand bei Bestandsprojekten in Ludwigshafen deutlich reduzieren.
Typische Fehler, die den Antrag verzögern
- Falsches Amt: Antrag bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis statt bei der Bauaufsicht der Stadtverwaltung eingereicht
- Fehlende Maßangaben: Unvollständige Maßketten oder fehlende Raumhöhen im Aufteilungsplan
- Veraltete oder fehlende Bestandspläne: Besonders bei Nachkriegsbauten in Ludwigshafen ein häufiges Problem – ohne aktuelles Aufmaß ist der Antrag nicht vollständig
- Format überschritten: In Rheinland-Pfalz darf der Aufteilungsplan DIN A3 nicht übersteigen – bei größeren Gebäuden eine planerische Herausforderung
- Inkonsistente Nummerierung: Wenn die Einheitennummern im Aufteilungsplan nicht mit dem Antrag und der späteren Teilungserklärung übereinstimmen
- Umwandlungsverbot nicht geprüft: Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung für ein Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten ohne vorherige Klärung der Umwandlungsgenehmigung
Planeco Building begleitet Eigentümer in Ludwigshafen am Rhein durch den gesamten Prozess – von der Vorab-Prüfung des Umwandlungsverbots über die Erstellung des Aufteilungsplans bis zur vollständigen Antragseinreichung bei der Bauaufsicht. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen und einem bundesweit tätigen Team aus Architekten und Ingenieuren übernimmt Planeco Building die Kommunikation mit der Behörde vollständig digital – ohne dass Sie persönlich beim Amt erscheinen müssen. Wenn Sie wissen möchten, was die Abgeschlossenheitsbescheinigung für Ihr konkretes Objekt in Ludwigshafen kostet und wie lange es dauert, sprechen Sie uns an – die Erstberatung ist kostenlos.







