Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung Neubrandenburg: Behörde, Unterlagen & Ablauf

July 10, 2026
Update:
July 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 10, 2026
Update:
July 10, 2026
Wer in Neubrandenburg ein Mehrfamilienhaus aufteilen will, braucht die richtige Behörde, stadtspezifische Formulare und einen normgerechten Aufteilungsplan. Planeco Building übernimmt den gesamten Prozess – von der Bauakteneinsicht bis zur Einreichung.
Bauen

Heading

This is some text inside of a div block.
Jetzt Architekt finden!
Planeco LogoPlaneco Logo
This is some text inside of a div block.
Calender icon
This is some text inside of a div block.
(Aktualisiert:
This is some text inside of a div block.
)
Lesezeit: 5 Min.

Wer ein Mehrfamilienhaus in Neubrandenburg in einzelne Eigentumswohnungen aufteilen möchte, braucht als ersten behördlichen Schritt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Ohne sie kann kein Notar eine Teilungserklärung beurkunden, ohne Teilungserklärung entstehen keine separaten Grundbuchblätter – und ohne separate Grundbuchblätter lässt sich keine einzelne Wohnung verkaufen oder beleihen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist damit das Fundament jeder WEG-Aufteilung in Neubrandenburg.

Was viele Eigentümer unterschätzen: In Neubrandenburg gibt es eine Besonderheit, die regelmäßig zu Verzögerungen führt. Die Stadt ist eine große kreisangehörige Stadt mit eigener unterer Bauaufsichtsbehörde – zuständig für alle Objekte im Stadtgebiet. Wer irrtümlich beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte anfrägt, verliert Zeit. Und bei Neubrandenburgs hohem Anteil an WBS-70-Plattenbauten kommen weitere lokale Besonderheiten hinzu, die kein allgemeines Merkblatt abdeckt.

[[bauantrag]]

Zuständige Behörde: Stadt oder Landkreis?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, wo genau Ihr Objekt liegt:

  • Stadtgebiet Neubrandenburg: Untere Bauaufsichtsbehörde der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg, Telefon: 0395 555-2871. Das Stadtgebiet ist in Bauaufsichtsbezirke unterteilt – der zuständige Sachbearbeiter richtet sich nach Ihrer Adresse.
  • Umlandbereich (außerhalb des Stadtgebiets): Bauamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Standort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz), Telefon: 0395 57087 2404.

Sprechzeiten der Stadtverwaltung Neubrandenburg: Montag, Dienstag und Donnerstag jeweils 09:00–12:00 Uhr, Dienstag und Donnerstag zusätzlich nachmittags (13:00–18:00 Uhr bzw. 13:00–16:00 Uhr). Mittwoch und Freitag keine Sprechzeit. Eine elektronische Antragstellung ist über das MV-Serviceportal möglich.

Schritt für Schritt: So beantragen Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Neubrandenburg

Schritt 1: Bestandspläne beschaffen

Bevor ein Aufteilungsplan erstellt werden kann, brauchen Sie verwertbare Grundrisse des Bestandsgebäudes. Bei Neubauten nach der Wende sind diese meist vorhanden. Bei Plattenbauten aus DDR-Zeiten sieht das anders aus: Bauakten sind teilweise unvollständig oder nicht mehr auffindbar. Beantragen Sie in diesem Fall zunächst Akteneinsicht beim Bauamt Neubrandenburg – die Stadt stellt hierfür ein eigenes Formular bereit. Sind keine verwertbaren Pläne vorhanden, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich, das Planeco Building ab 390,– € netto anbietet.

Schritt 2: Aufteilungsplan erstellen lassen

Der Aufteilungsplan ist das Kernstück des Antrags. Er muss als Baubestandszeichnung den tatsächlichen Zustand des Gebäudes abbilden – nicht den genehmigten Ursprungszustand. Enthalten sein müssen: Lageplan, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten, jeweils mit Nummerierung der einzelnen Einheiten und Angabe der Nutzungsarten. In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine Besonderheit: Der Plan darf das Format DIN A3 nicht überschreiten. Bei schriftlicher Einreichung ist er in zweifacher Ausfertigung einzureichen, bei elektronischer Einreichung als DIN-A3-druckbares Dokument. Die Architekten von Planeco Building erstellen WEG-konforme Aufteilungspläne mit Bearbeitungszeiten von in der Regel 10–14 Werktagen.

Schritt 3: Antrag beim Bauamt einreichen

Die Stadt Neubrandenburg stellt eigene Formulare bereit: den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie ein stadtspezifisches Vollmachtsformular. Letzteres ist zwingend erforderlich, wenn Sie einen Dienstleister wie Planeco Building mit der Antragstellung beauftragen – ein allgemeines Vollmachtsformular reicht nicht aus. Das Vollmachtsformular der Stadt ermächtigt den Bevollmächtigten auch zur Entgegennahme des Gebührenbescheids und zu Änderungen des Antrags.

Schritt 4: Bescheinigung entgegennehmen

Das Bauamt Neubrandenburg prüft, ob die baulichen Voraussetzungen der Abgeschlossenheit erfüllt sind, und erteilt die Bescheinigung. Die Bearbeitungszeit liegt erfahrungsgemäß bei 4–8 Wochen, kann aber je nach Auslastung und Vollständigkeit der Unterlagen variieren.

Schritt 5: Teilungserklärung beim Notar

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und dem gesiegelten Aufteilungsplan gehen Sie zum Notar. Dieser beurkundet die Teilungserklärung, in der Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum verbindlich definiert werden. Die Nummerierung der Einheiten im Aufteilungsplan muss exakt mit der Teilungserklärung übereinstimmen – Abweichungen führen zu Rückläufern beim Grundbuchamt.

Schritt 6: Grundbucheintragung

Der Notar veranlasst die Eintragung beim Grundbuchamt. Für jede Einheit entsteht ein eigenes Grundbuchblatt. Erst ab diesem Zeitpunkt können einzelne Wohnungen separat verkauft oder belastet werden. Die Bearbeitungszeit beim Grundbuchamt beträgt erfahrungsgemäß weitere 2–6 Wochen.

Unterlagen-Checkliste für Neubrandenburg

Folgende Unterlagen sind für den Antrag beim Bauamt Neubrandenburg erforderlich:

  • Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung (Formular der Stadt Neubrandenburg)
  • Aufteilungsplan als Baubestandszeichnung (Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten), max. Format DIN A3
  • Bei schriftlicher Einreichung: zweifache Ausfertigung des Aufteilungsplans
  • Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis (nicht älter als 3 Monate empfohlen)
  • Aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Grundrisszeichnungen mit Nummerierung der Wohneinheiten und Angabe der Nutzungsarten
  • Bei Beauftragung eines Dienstleisters: Vollmachtsformular der Stadt Neubrandenburg (nicht ein allgemeines Vollmachtsformular)
  • Bei juristischen Personen als Eigentümer: aktueller Handelsregisterauszug

Bauliche Voraussetzungen: Wann gilt eine Einheit als abgeschlossen?

Das Bauamt prüft anhand des Aufteilungsplans, ob jede Einheit die baulichen Anforderungen erfüllt. Eine Einheit gilt als abgeschlossen, wenn:

  • Sie durch Wände und Decken vollständig von anderen Einheiten und vom Gemeinschaftseigentum abgetrennt ist
  • Sie einen eigenen abschließbaren Zugang direkt vom Freien, vom Treppenhaus oder einem Vorraum hat – der Zugang darf nicht durch eine andere Sondereigentumseinheit führen
  • Küche oder Kochgelegenheit, Bad und WC innerhalb der Einheit vorhanden sind (bei Wohnungen)

Kellerräume, Abstellräume oder Stellplätze können einer Wohneinheit als Sondereigentum zugeordnet werden, auch wenn sie sich außerhalb der eigentlichen Wohnung befinden – vorausgesetzt, sie sind ebenfalls abschließbar und im Aufteilungsplan eindeutig zugeordnet. Gerade bei Plattenbauten in Neubrandenburg ist die Zuordnung von Kellerräumen ein häufiger Streitpunkt, der vor Antragstellung geklärt sein muss.

[[banner-klein]]

Besonderheiten in Neubrandenburg: Plattenbau, Denkmalschutz und Sanierungsgebiete

WBS-70-Plattenbauten: Chancen und typische Herausforderungen

Neubrandenburg hat einen der höchsten Plattenbauanteile unter deutschen Städten vergleichbarer Größe. Das WBS-70-Fertigungsverfahren wurde hier erstmals entwickelt und umgesetzt. Für die Abgeschlossenheitsbescheinigung bedeutet das:

  • Vorteil: Standardisierte Grundrisse erleichtern die Planerstellung – die Einheiten sind baulich in der Regel bereits klar voneinander getrennt
  • Herausforderung 1: DDR-Bauakten sind häufig unvollständig oder nicht mehr auffindbar; ein Aufmaß vor Ort wird dann notwendig
  • Herausforderung 2: Nach der Wende wurden viele Plattenbauten saniert und dabei Grundrisse verändert – oft ohne vollständige Dokumentation. Der Aufteilungsplan muss den tatsächlichen Bestand abbilden, nicht den ursprünglich genehmigten
  • Herausforderung 3: Kellerräume sind in Plattenbauten häufig nicht eindeutig einzelnen Wohnungen zugeordnet – das muss vor Antragstellung geklärt werden

Denkmalgeschützte Objekte

Neubrandenburg hat nicht nur eine historische mittelalterliche Stadtanlage, sondern auch denkmalgeschützte DDR-Bauten – darunter den ersten jemals gebauten WBS-70-Block in der Koszaliner Straße. Bei denkmalgeschützten Objekten ist zusätzlich zur Abgeschlossenheitsbescheinigung eine denkmalrechtliche Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlich. Die Stadt Neubrandenburg stellt hierfür ein eigenes Antragsformular bereit. Planen Sie für diesen zusätzlichen Schritt entsprechend mehr Zeit ein.

Sanierungsgebiete: § 144 BauGB beachten

Neubrandenburg hat mehrere aktive Stadtsanierungsgebiete. Liegt Ihr Objekt in einem solchen Gebiet, ist für die Aufteilung in Wohnungseigentum zusätzlich eine Sanierungsgenehmigung nach § 144 BauGB erforderlich. Dieser Schritt wird regelmäßig übersehen und kann den Gesamtprozess erheblich verlängern. Ob Ihr Objekt in einem Sanierungsgebiet liegt, können Sie beim Bauamt Neubrandenburg oder über die Stadtverwaltung erfragen. Liegt gleichzeitig eine Nutzungsänderung vor – etwa wenn Gewerberäume in Wohnraum umgewandelt werden sollen – ist dafür ein separates Verfahren erforderlich. Mehr dazu auf der Seite zur Nutzungsänderung.

Kosten der Abgeschlossenheitsbescheinigung in Neubrandenburg

Behördengebühren

Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern. Der Rahmen liegt je Wohnung oder sonstigem Raum bzw. je Gebäude bei 60,– bis 2.500,– €. In der Praxis liegen die Behördengebühren für eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Neubrandenburg erfahrungsgemäß bei 50,– bis 250,– € pro Einheit.

Architektenleistung (Aufteilungsplan)

Planeco Building erstellt Aufteilungspläne zu folgenden Konditionen:

  • 2 Einheiten: ab 1.000,– € netto
  • Bis 5 Einheiten: ab 1.500,– € netto
  • Bis 10 Einheiten: ab 2.000,– € netto
  • Bis 15 Einheiten: ab 2.500,– € netto
  • Garagen: ab 49,– € netto pro Einheit
  • Aufmaß vor Ort (bei fehlenden Bestandsplänen): ab 390,– € netto

Notar- und Grundbuchkosten

Die Notarkosten für die Teilungserklärung richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und liegen typischerweise im niedrigen vierstelligen Bereich. Hinzu kommen Grundbuchgebühren in ähnlicher Größenordnung.

Rechenbeispiel: Sanierter Plattenbau mit 6 Einheiten in Neubrandenburg

  • Architektenleistung (bis 10 Einheiten): ab 2.000,– € netto
  • Aufmaß vor Ort (falls erforderlich): ab 390,– € netto
  • Behördengebühren Bauamt Neubrandenburg (6 Einheiten × ca. 100,– €): ca. 600,– €
  • Notar (Teilungserklärung): ca. 1.500,– bis 3.000,– €
  • Grundbuchamt: ca. 500,– bis 1.500,– €
  • Gesamtkosten: ca. 4.500,– bis 7.500,– €

Dem gegenüber steht das Wertsteigerungspotenzial: Einzeln veräußerte Eigentumswohnungen erzielen in der Regel deutlich höhere Quadratmeterpreise als der Gesamtverkauf eines Mehrfamilienhauses.

Zeitplan: Wie lange dauert das Verfahren?

  • Bauakteneinsicht und Bestandsaufnahme: 1–2 Wochen
  • Erstellung Aufteilungsplan durch Planeco Building: 10–14 Werktage
  • Bearbeitung beim Bauamt Neubrandenburg: 4–8 Wochen
  • Teilungserklärung beim Notar: 1–3 Wochen
  • Grundbucheintragung: 2–6 Wochen
  • Gesamtdauer: ca. 3–5 Monate

Bei denkmalgeschützten Objekten oder Lage im Sanierungsgebiet kann sich die Gesamtdauer um weitere 4–8 Wochen verlängern. Planen Sie das ein, wenn ein konkreter Verkaufstermin oder eine Finanzierungszusage an die Aufteilung geknüpft ist.

Gilt das Umwandlungsverbot in Neubrandenburg?

Das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB gilt bis Ende 2030 in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt – aber nur dort, wo das jeweilige Bundesland eine entsprechende Verordnung erlassen hat. Mecklenburg-Vorpommern hat bislang keine solche Verordnung erlassen, und Neubrandenburg ist nach aktuellem Kenntnisstand nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Das bedeutet: Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist in Neubrandenburg derzeit ohne die zusätzliche Genehmigungspflicht nach § 250 BauGB möglich. Für Investoren, die ein Mehrfamilienhaus in Neubrandenburg mit Aufteilungsabsicht erwerben, ist das ein relevanter Standortvorteil gegenüber Städten wie Hamburg, München oder Berlin.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Falsche Behörde kontaktiert: Objekte im Stadtgebiet Neubrandenburg fallen in die Zuständigkeit der städtischen Bauaufsicht – nicht des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
  • Allgemeines Vollmachtsformular verwendet: Die Stadt Neubrandenburg verlangt ihr eigenes, stadtspezifisches Vollmachtsformular für die Abgeschlossenheitsbescheinigung.
  • Aufteilungsplan größer als DIN A3: In Mecklenburg-Vorpommern ist das Format DIN A3 die Obergrenze – größere Pläne werden nicht akzeptiert.
  • Nummerierung nicht mit Notar abgestimmt: Die Einheitennummern im Aufteilungsplan müssen exakt mit der späteren Teilungserklärung übereinstimmen. Stimmen Sie die Nummerierung vorab mit dem beauftragten Notar ab.
  • Sanierungsgebiet oder Denkmalschutz nicht geprüft: Beide Konstellationen erfordern zusätzliche Genehmigungen und verlängern den Prozess erheblich.
  • Veraltete Bestandspläne eingereicht: Der Aufteilungsplan muss den tatsächlichen Bestand abbilden – nicht den Ursprungszustand aus der Baugenehmigung. Bei sanierten Plattenbauten weichen diese häufig voneinander ab.

Planeco Building begleitet Eigentümer in Neubrandenburg durch den gesamten Prozess: von der Bauakteneinsicht über die Erstellung des Aufteilungsplans bis zur Einreichung beim Bauamt – inklusive der stadtspezifischen Formulare und der Abstimmung mit dem Notar. Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit, mit lokaler Expertise auch in Mecklenburg-Vorpommern. Wenn Sie wissen möchten, was die Aufteilung Ihres Objekts konkret kostet und wie lange sie dauert, fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
Einfach und digital zur Abgeschlossen­heits­bescheinigung
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Guide: Erfolgreich zur Baugenehmigung
Sicher zur Baugenehmigung
Alle Verfahrensarten erklärt
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Behörde ist für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Neubrandenburg zuständig?

Für Objekte im Stadtgebiet Neubrandenburg ist ausschließlich die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Neubrandenburg zuständig – nicht der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Eine Anfrage beim Landkreis führt zu Verzögerungen, da dieser für das Stadtgebiet keine Zuständigkeit hat.

Was passiert, wenn mein Plattenbau keine vollständigen Bauakten mehr hat?

Bei DDR-Plattenbauten sind Bauakten häufig unvollständig oder nicht mehr auffindbar. In diesem Fall ist zunächst Akteneinsicht beim Bauamt Neubrandenburg zu beantragen. Liegen keine verwertbaren Pläne vor, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich, bevor der Aufteilungsplan erstellt werden kann.

Brauche ich in Neubrandenburg eine zusätzliche Genehmigung, wenn mein Objekt im Sanierungsgebiet liegt?

Ja. Liegt Ihr Objekt in einem aktiven Sanierungsgebiet, ist neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Sanierungsgenehmigung erforderlich. Dieser Schritt wird häufig übersehen und kann den Gesamtprozess um mehrere Wochen verlängern. Ob Ihr Objekt betroffen ist, lässt sich beim Bauamt Neubrandenburg erfragen.