Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung Potsdam: Antrag, Kosten & Ablauf

July 8, 2026
Update:
July 8, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 8, 2026
Update:
July 8, 2026
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Grundbuchblatt – kein Verkauf, keine Beleihung. Wer in Potsdam aufteilen will, braucht den richtigen Antrag beim ersten Einreichen.
Bauen

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Wer in Potsdam ein Mehrfamilienhaus aufteilen oder eine Eigentumswohnung aus einem Miethaus herausbilden möchte, braucht als ersten behördlichen Schritt die Abgeschlossenheitsbescheinigung – kurz AB. Ohne sie kann kein Notar eine Teilungserklärung beurkunden, kein Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt anlegen. Die AB ist damit der Schlüssel zur gesamten Aufteilung. Zuständig in Potsdam ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam – und das Verfahren läuft in Brandenburg nach anderen Regeln als im benachbarten Berlin.

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Was die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist – und warum sie zuerst kommt

Die AB bestätigt, dass eine Wohnung oder ein Teileigentum (z. B. Gewerbeeinheit, Stellplatz) baulich so abgetrennt ist, dass sie eigenständig genutzt werden kann. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 WEG. Die Bescheinigung ist kein Verwaltungsakt im klassischen Sinne – das hat praktische Konsequenzen: Bei einer Ablehnung gibt es kein Widerspruchsverfahren, sondern direkt den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht Potsdam.

Die Reihenfolge im Aufteilungsverfahren ist bindend:

  1. Abgeschlossenheitsbescheinigung (Bauaufsicht Potsdam)
  2. Teilungserklärung (Notar)
  3. Anlage eigener Grundbuchblätter (Grundbuchamt)

Wer diese Reihenfolge umkehrt oder einen Schritt überspringt, blockiert das gesamte Verfahren. Die AB ist der einzige Schritt, der zwingend über die Baubehörde läuft – alle anderen Schritte sind privatrechtlich oder grundbuchrechtlich.

Wann Sie die AB in Potsdam brauchen

Die häufigsten Auslöser für einen AB-Antrag in Potsdam sind:

  • Mehrfamilienhaus aufteilen: Eigentümer möchten einzelne Wohneinheiten separat verkaufen oder beleihen
  • Teileigentum begründen: Gewerbeflächen, Büros oder Praxen sollen eigenständige Grundbucheinheiten werden – relevant auch für eine Nutzungsänderung, wenn gleichzeitig eine Umnutzung geplant ist
  • Erbteilung oder Schenkung: Immobilie soll unter Erben aufgeteilt werden, ohne das gesamte Objekt zu verkaufen
  • Finanzierung: Bank verlangt separate Grundbuchblätter für die Beleihung einzelner Einheiten
  • Stellplätze, Terrassen, Gartenflächen: Auch an außerhalb des Gebäudes liegenden Flächen kann Sondereigentum begründet werden – bei Potsdamer Stadtvillen mit Gartenanteil ein häufig übersehener Aspekt
  • Dauerwohnrecht: Wer das Recht auf dauerhaftes Bewohnen einer bestimmten Wohnung begründen möchte, braucht ebenfalls eine AB

Zuständige Behörde und Antragstellung in Potsdam

Anträge auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden in Potsdam bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Landeshauptstadt Potsdam eingereicht. Die Behörde ist erreichbar unter:

  • Postanschrift: Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam
  • Persönliche Einreichung: Hegelallee 6–10, Haus 1, 6. OG (Bauantragsannahme)
  • E-Mail: [email protected]
  • Telefon: 0331 2892608
  • Termine: Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr (nach vorheriger Vereinbarung)

Potsdam akzeptiert auch die elektronische Antragstellung. Der Aufteilungsplan muss dabei als Datei eingereicht werden, die im Format DIN A3 druckbar ist. Bei schriftlicher Einreichung ist der Plan in zweifacher Ausfertigung beizulegen.

Unterlagen: Was Sie für den Antrag in Potsdam brauchen

Die Bauaufsicht Potsdam verlangt folgende Unterlagen – vollständig, denn die Bearbeitung ruht (nicht nur verzögert sich) bei fehlenden Dokumenten:

  • Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung (formlos möglich)
  • Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte, Ansichten) – bei bestehenden Gebäuden zwingend als Baubestandszeichnung, max. Format DIN A3
  • Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
  • Aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (Flurkarte)
  • Handelsregisterauszug bei juristischen Personen
  • Vollmacht bei Beauftragung eines Dritten

Ein häufiges Problem bei Potsdamer Altbauten: Verwertbare Bestandspläne liegen nicht vor oder sind veraltet. In diesem Fall ist vorab eine Bauakteneinsicht beim Bauamt Potsdam sinnvoll – oder ein professionelles Aufmaß vor Ort, das als Grundlage für die Baubestandszeichnung dient. Planeco Building übernimmt diesen Schritt, wenn keine aktuellen Pläne vorhanden sind.

Bauliche Voraussetzungen: Was die Einheit erfüllen muss

Die Bauaufsicht prüft, ob jede Einheit die Anforderungen an die Abgeschlossenheit erfüllt. Konkret müssen gegeben sein:

  • Räumliche Abgeschlossenheit: Die Einheit ist durch Wände und Decken vollständig von anderen Einheiten getrennt – inklusive ausreichendem Schall- und Wärmeschutz
  • Separater abschließbarer Zugang: Direkt vom Freien, vom Treppenhaus oder einem Vorraum – nicht über fremdes Sondereigentum
  • Eigene Sanitäreinrichtungen: Bad/WC müssen der Einheit zugeordnet sein
  • Zugeordnete Nebenräume: Keller, Abstellräume oder Stellplätze müssen im Aufteilungsplan eindeutig der jeweiligen Einheit zugeordnet und abgeschlossen sein

Bei Altbauten – in Potsdam betrifft das Gründerzeitgebäude, Barockvillen und DDR-Plattenbauten gleichermaßen – sind diese Voraussetzungen häufig nicht von Anfang an erfüllt. Bauliche Anpassungen können nötig sein, bevor die AB beantragt wird. In Milieuschutzgebieten (Teltower Vorstadt, Babelsberg Süd) sind solche Eingriffe zusätzlich genehmigungspflichtig nach § 172 BauGB.

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Kosten der Abgeschlossenheitsbescheinigung in Potsdam

Die Gesamtkosten setzen sich aus zwei Blöcken zusammen: den Behördengebühren und der Architektenleistung für den Aufteilungsplan.

Behördengebühren (Brandenburgische Baugebührenordnung):

  • 50,–€ pro Sondereigentum (Wohnung, Teileigentum, Stellplatz)
  • Mindestgebühr: 100,–€
  • Höchstgebühr: 2.500,–€

Konkrete Beispiele für die Behördengebühr:

  • 2 Einheiten: 100,–€ (Mindestgebühr)
  • 6 Einheiten: 300,–€
  • 15 Einheiten: 750,–€
  • 50 Einheiten: 2.500,–€ (Höchstgebühr)

Architektenleistung für den Aufteilungsplan: Die Erstellung des Aufteilungsplans durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser kostet je nach Umfang und Aufwand ab ca. 1.000,–€ netto für einfache Objekte mit 2 Einheiten bis ca. 2.500,–€ netto für Objekte mit bis zu 15 Einheiten. Müssen Bestandspläne erst durch ein Aufmaß erstellt werden, kommen ab ca. 390,–€ netto hinzu.

Für ein typisches Potsdamer Gründerzeithaus mit 6 Einheiten ergibt sich damit ein Gesamtaufwand für das AB-Verfahren von ca. 1.800,–€ bis 2.200,–€ netto – ohne die nachgelagerten Notar- und Grundbuchkosten, die vom Verkehrswert abhängen.

Planeco Building bietet volle Preistransparenz: Kein Schritt wird berechnet, der nicht vorher vereinbart wurde. Für eine erste Einschätzung Ihres konkreten Objekts reicht eine kurze Anfrage.

Bearbeitungsdauer: Was Sie realistisch einplanen sollten

Der Gesamtzeitraum vom ersten Planungsschritt bis zur fertigen AB setzt sich zusammen aus:

  1. Erstellung des Aufteilungsplans: ca. 10–14 Werktage (bei vorhandenen Bestandsplänen)
  2. Bearbeitung beim Bauamt Potsdam: erfahrungsgemäß 4–8 Wochen bei vollständigen Unterlagen

Entscheidend: Die Bearbeitung beim Bauamt ruht vollständig, solange Unterlagen fehlen. Eine Nachforderung bedeutet nicht nur eine Verzögerung von einigen Tagen, sondern setzt den Prozess auf null. Vollständige Unterlagen beim ersten Einreichen sind deshalb keine Formalität, sondern der wichtigste Hebel für eine schnelle Bearbeitung.

Für Neubauten gilt zusätzlich: Die AB-Bearbeitung ruht, bis die Baugenehmigung für das Gebäude erteilt ist. Wer frühzeitig plant, kann beide Verfahren parallel vorbereiten.

Planeco Building liefert den Aufteilungsplan und die vollständige Antragsmappe in 14–21 Werktagen – sodass beim Bauamt Potsdam keine Nachforderungen entstehen.

Potsdam ist nicht Berlin: Was Eigentümer und Investoren wissen müssen

Viele Eigentümer, die aus dem Berliner Markt kommen, erwarten in Potsdam ähnliche Restriktionen wie in der Hauptstadt. Das ist ein Irrtum mit erheblicher Tragweite.

Keine Umwandlungsverordnung in Brandenburg: In Berlin gilt seit 2021 eine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB, die die Aufteilung von Mietshäusern mit mehr als 5 Wohnungen in Milieuschutzgebieten genehmigungspflichtig macht. Brandenburg hat eine solche Landesverordnung bisher nicht erlassen. Das bedeutet: In Potsdam ist die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung möglich – auch in den bestehenden Milieuschutzgebieten. Politisch wird diese Lücke diskutiert; eine Petition zur Einführung einer Umwandlungsverordnung in Brandenburg läuft seit Anfang 2026. Ob und wann eine entsprechende Landesverordnung kommt, ist zum jetzigen Zeitpunkt offen.

Milieuschutzgebiete in Potsdam: Seit 2023 gibt es in Potsdam zwei soziale Erhaltungssatzungen nach § 172 BauGB: in der Teltower Vorstadt und in Babelsberg Süd. Für die Brandenburger Vorstadt empfiehlt eine aktuelle Untersuchung ebenfalls die Einführung einer solchen Satzung. In diesen Gebieten sind bauliche Veränderungen – also auch Eingriffe, die für die Herstellung der Abgeschlossenheit nötig sein könnten – genehmigungspflichtig. Die AB selbst wird dadurch nicht blockiert, aber der Weg dorthin kann länger werden.

Denkmalschutz: Potsdam hat einen außergewöhnlich hohen Anteil denkmalgeschützter Gebäude und Ensembles. Wer bauliche Anpassungen an einem Einzeldenkmal oder in einem Denkmalbereich vornehmen muss, um die Abgeschlossenheit herzustellen, braucht vorab eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Dieser Schritt sollte frühzeitig eingeplant werden – er läuft parallel, nicht nachgelagert.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Die häufigsten Gründe, warum AB-Verfahren in Potsdam ins Stocken geraten:

  • Unvollständige Unterlagen: Fehlender Grundbuchauszug, fehlende Flurkarte oder unvollständiger Aufteilungsplan führen dazu, dass die Bearbeitung beim Bauamt ruht – nicht nur pausiert
  • Fehlende oder veraltete Bestandspläne: Bei Potsdamer Altbauten fehlen aktuelle Grundrisse häufig. Ohne Baubestandszeichnung wird der Antrag nicht bearbeitet
  • Falsche Planformate: Das Potsdamer Bauamt verlangt explizit, dass der Aufteilungsplan das Format DIN A3 nicht übersteigt – bei größeren Gebäuden mit vielen Einheiten eine echte Herausforderung für die Plandarstellung
  • Inkonsistente Nummerierung: Alle Räume einer Einheit müssen im Aufteilungsplan mit derselben Ziffer gekennzeichnet sein; Gemeinschaftsflächen mit „G". Fehler hier führen zu Rückfragen
  • Bauliche Voraussetzungen nicht erfüllt: Wer einen Antrag stellt, bevor die Einheiten tatsächlich abgeschlossen sind, riskiert eine Ablehnung

Planeco Building prüft vor der Antragstellung, ob alle baulichen und formalen Voraussetzungen erfüllt sind – und klärt offene Punkte, bevor der Antrag beim Bauamt Potsdam eingeht. Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge bundesweit zeigen, dass vollständige Unterlagen beim ersten Einreichen kein Zufall sind.

Für Eigentümer, die gleichzeitig eine Nutzungsänderung planen – etwa weil eine Gewerbeeinheit im Objekt umgenutzt werden soll – lohnt sich ein Blick auf den kombinierten Prozess: Nutzungsänderung mit Planeco Building. Wer darüber hinaus statische Nachweise für bauliche Anpassungen benötigt, findet alle Informationen unter Statiker beauftragen und zu den anfallenden Kosten unter Statikerkosten im Überblick.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Potsdam auch ohne vorhandene Bestandspläne beantragen?

Nein – die Bauaufsicht Potsdam verlangt zwingend eine Baubestandszeichnung als Teil des Aufteilungsplans. Liegen keine aktuellen Pläne vor, muss vorab ein professionelles Aufmaß vor Ort durchgeführt werden. Planeco Building übernimmt diesen Schritt, damit der Antrag beim ersten Einreichen vollständig ist.

Gilt in Potsdam dieselbe Umwandlungssperre wie in Berlin?

Nein. Brandenburg hat bisher keine Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB erlassen. In Potsdam ist die Aufteilung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen daher ohne zusätzliche Umwandlungsgenehmigung möglich – auch in den bestehenden Milieuschutzgebieten Teltower Vorstadt und Babelsberg Süd. Ob eine entsprechende Landesverordnung kommt, ist derzeit offen.

Was passiert, wenn die Bauaufsicht Potsdam Unterlagen nachfordert?

Die Bearbeitung ruht vollständig – nicht nur für die fehlenden Tage, sondern bis zur vollständigen Nachreichung. Eine Nachforderung setzt den Prozess faktisch auf null. Vollständige Unterlagen beim ersten Einreichen sind deshalb der entscheidende Hebel für eine schnelle Bearbeitung.