Wer in Soest ein Mehrfamilienhaus aufteilen oder eine Eigentumswohnung separat verkaufen möchte, braucht zuerst eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – ausgestellt von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Was viele nicht wissen: Im Raum Soest sind je nach Lage der Immobilie zwei verschiedene Behörden zuständig. Wer den Antrag an die falsche Stelle schickt, verliert Wochen. Dazu kommen in der Soester Altstadt besondere Anforderungen durch Denkmalschutz und Gestaltungssatzung, die den Prozess deutlich komplexer machen können als anderswo.
[[bauantrag]]
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung – und wann brauchen Sie eine?
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (kurz: AB) ist ein behördlicher Nachweis, der bestätigt, dass einzelne Einheiten eines Gebäudes baulich vollständig voneinander getrennt sind. Sie ist nach § 7 Abs. 4 WEG Pflichtvoraussetzung, bevor ein Notar eine Teilungserklärung beurkunden und das Grundbuchamt separate Grundbuchblätter anlegen kann. Ohne AB keine Eigentumswohnung – so einfach ist das.
Typische Situationen, in denen Sie in Soest eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen:
- Mehrfamilienhaus aufteilen und Wohnungen einzeln verkaufen
- Immobilie im Rahmen einer Erbschaft oder Schenkung auf mehrere Personen aufteilen
- Einzelne Einheiten separat finanzieren oder beleihen lassen
- Gewerbliche und Wohneinheiten rechtlich sauber voneinander trennen (Teileigentum)
Wichtig: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist kein Ersatz für eine Baugenehmigung und trifft keine Aussage über den planungsrechtlichen Zustand des Gebäudes. Die Stadt Soest weist ausdrücklich darauf hin, dass aus der AB kein Anspruch auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden kann.
Zuständige Behörde: Stadt Soest oder Kreis Soest?
Das ist die entscheidende Frage, die in keinem anderen Artikel zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Soest beantwortet wird. Im Raum Soest gibt es eine geteilte Zuständigkeit:
- Stadtgebiet Soest: Zuständig ist die Arbeitsgruppe Bauordnung der Stadt Soest, Windmühlenweg 21, 59494 Soest, Telefon 02921 103-3414. Hier stellen Sie den Antrag, wenn Ihre Immobilie innerhalb der Stadtgrenzen von Soest liegt.
- Kreisgebiet Soest (z.B. Bad Sassendorf, Erwitte, Ense, Lippetal, Möhnesee, Welver und weitere Gemeinden): Zuständig ist das Bauordnungsamt des Kreises Soest, erreichbar unter [email protected]. Der Kreis ist für alle Gemeinden im Kreisgebiet zuständig – mit Ausnahme der Städte Soest, Lippstadt, Warstein und Werl, die jeweils eigene Bauaufsichtsbehörden haben.
Beide Behörden haben leicht unterschiedliche Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen. Wer das nicht weiß und den Antrag an die falsche Stelle schickt, riskiert unnötige Verzögerungen im Genehmigungsverfahren.
Voraussetzungen: Was muss Ihre Immobilie erfüllen?
Die Bauaufsicht prüft bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung ausschließlich, ob jede Einheit baulich abgeschlossen ist. Das bedeutet konkret:
- Vollständige bauliche Trennung durch Wände und Decken von anderen Einheiten
- Eigener abschließbarer Zugang – direkt vom Freien, vom Treppenhaus oder einem Vorraum aus; der Zugang darf nicht durch ein anderes Sondereigentum führen
- Für Wohneinheiten: Kochgelegenheit, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und WC innerhalb der Einheit
- Klare Abgrenzung des Sondereigentums vom Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Heizungsraum, Hausanschlüsse)
Keller, Abstellräume und Stellplätze, die einer Wohneinheit zugeordnet werden, erhalten im Aufteilungsplan dieselbe Nummer wie die zugehörige Wohnung. Stellplätze gelten nur dann als Sondereigentum, wenn sie eindeutig abgrenzbar sind – etwa in einer Tiefgarage. Außenstellplätze werden in der Regel als Sondernutzungsrecht geregelt, nicht als Sondereigentum.
Benötigte Unterlagen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Soest
Unterlagen für das Stadtgebiet Soest
Die Stadt Soest verlangt folgende Unterlagen:
- Formloser Antrag mit Angabe von Antragsteller, Anschrift des Objekts, Grundbuchblattnummer und gewünschter Anzahl der Bescheinigungen
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit allen auf dem Grundstück vorhandenen baulichen Anlagen
- Bauzeichnungen im Format max. DIN A3: Grundrisse, Ansichten und Schnitte aller Gebäude auf dem Grundstück – inklusive nicht ausgebauter Dachräume und Spitzböden
- Darstellung der Hausanschluss- und Heizungsräume in den Zeichnungen
- Nummerierung aller Eigentumsanteile und einzelnen Räume im Aufteilungsplan
- Mindestens zwei Ausfertigungen der Bauzeichnungen (eine verbleibt bei der Behörde)
Unterlagen für das Kreisgebiet Soest
Der Kreis Soest verlangt vergleichbare Unterlagen, ergänzt um eine Besonderheit bei Neubauten: Bei Vorhaben, die im Freistellungsverfahren nach § 63 BauO NRW errichtet wurden, ist zusätzlich eine schriftliche Erklärung des Bauherrn erforderlich, dass das Bauvorhaben mit den bei der Gemeinde eingereichten Bauvorlagen übereinstimmt. Antragsteller muss im Regelfall der Eigentümer sein – andernfalls ist eine Vollmacht beizufügen.
Wer darf den Aufteilungsplan erstellen?
Den Aufteilungsplan darf nur ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser erstellen – in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur. Der Plan muss maßstabsgerecht, vollständig und mit den Anforderungen der Bauaufsicht abgestimmt sein. Fehler oder Unvollständigkeiten in den Unterlagen sind der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen im Verfahren.
[[banner-klein]]
Kosten der Abgeschlossenheitsbescheinigung in Soest
Die Gesamtkosten setzen sich aus drei Blöcken zusammen: Behördengebühren, Architektenkosten für den Aufteilungsplan und – als letzten Schritt – Notar- und Grundbuchkosten für die Teilungserklärung.
Behördengebühren in NRW
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVwGebO NRW). Für Soest und den Kreis Soest gelten folgende Rahmengebühren:
- Aufteilungsplan: 100,–€ (je weitere Ausfertigung 30,–€)
- Abgeschlossenheitsbescheinigung je Sondereigentumsanteil: 50,–€ bis 150,–€
- Je Garagenstellplatz: 20,–€
- Je Mehrausfertigung: 30,–€ (der Kreis Soest weist auf seiner Website 60,–€ aus – im Einzelfall beim Bauordnungsamt nachfragen)
Für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten liegen die reinen Behördengebühren damit typischerweise zwischen 300,–€ und 700,–€, abhängig von der Anzahl der Einheiten, Stellplätze und benötigten Ausfertigungen.
Architektenkosten für den Aufteilungsplan
Planeco Building erstellt Aufteilungspläne und übernimmt die vollständige Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Die Kosten für die Architektenleistung beginnen bei ab 1.000,–€ netto für zwei Einheiten und steigen mit der Anzahl der Einheiten. Fehlen verwertbare Bestandspläne, kommt ein Aufmaß hinzu – dieser Schritt kostet ab 390,–€ netto.
Notar- und Grundbuchkosten
Nach Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung. Die Kosten richten sich nach dem Verkehrswert der Immobilie und liegen typischerweise im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich. Das Grundbuchamt erhebt zusätzliche Gebühren für die Anlage der separaten Grundbuchblätter.
Ablauf: Von der Idee bis zur fertigen Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Bestandspläne beschaffen: Prüfen Sie, ob verwertbare Bauzeichnungen in der Bauakte vorliegen. Die Stadt Soest bietet hierfür eine digitale Bauakten-Einsicht an. Fehlen Pläne, ist ein Aufmaß vor Ort notwendig.
- Aufteilungsplan erstellen lassen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt den Aufteilungsplan mit allen erforderlichen Grundrissen, Schnitten und Ansichten – inklusive Nummerierung der Eigentumsanteile.
- Antrag einreichen: Der vollständige Antrag geht an die zuständige Behörde – Stadt Soest oder Kreis Soest, je nach Lage der Immobilie.
- Bearbeitung durch die Bauaufsicht: Die Behörde prüft die bauliche Abgeschlossenheit. Die Bearbeitungszeit beträgt erfahrungsgemäß 4 bis 8 Wochen, kann bei unvollständigen Unterlagen oder Rückfragen länger dauern. Bei älteren Gebäuden kann die Bauaufsicht zusätzlich einen Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung verlangen, wenn Abweichungen zum genehmigten Bestand festgestellt werden.
- Teilungserklärung beim Notar: Mit der erteilten AB beurkundet der Notar die Teilungserklärung. Dauer: ca. 2 bis 4 Wochen.
- Grundbucheintragung: Das Grundbuchamt legt separate Grundbuchblätter für jede Einheit an. Dauer: weitere 2 bis 6 Wochen.
Vom ersten Antrag bis zur abgeschlossenen Grundbucheintragung sollten Sie realistisch 3 bis 5 Monate einplanen – mehr, wenn bauliche Anpassungen oder denkmalrechtliche Verfahren erforderlich sind.
Besonderheiten in Soest: Was Eigentümer wissen müssen
Altbauten und die Soester Altstadt
Soest hat eine historische Altstadt mit zahlreichen Fachwerkhäusern und denkmalgeschützten Bürgerhäusern. Für Eigentümer dieser Gebäude entstehen zwei zusätzliche Herausforderungen: Erstens fehlen für viele Altbauten vollständige oder aktuelle Bestandspläne – ein Aufmaß ist dann Pflicht, bevor der Aufteilungsplan erstellt werden kann. Zweitens prüft die Bauaufsicht bei älteren Gebäuden, ob der tatsächliche Bestand mit den genehmigten Unterlagen übereinstimmt. Weichen Bestand und Genehmigung voneinander ab, kann ein nachträglicher Bauantrag erforderlich werden – ein zusätzlicher Verfahrensschritt, der Zeit und Kosten verursacht.
Denkmalschutz: Wenn bauliche Anpassungen nötig sind
Erfüllt ein Gebäude die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen noch nicht – etwa weil ein separater Zugang fehlt oder Trennwände nachgerüstet werden müssen – sind bauliche Eingriffe notwendig. Bei denkmalgeschützten Gebäuden in der Soester Altstadt erfordert das zusätzlich eine denkmalrechtliche Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Soest. Die Gestaltungssatzung der Innenstadt macht darüber hinaus gestalterische Vorgaben für bauliche Veränderungen. Wer das nicht frühzeitig klärt, riskiert, dass bauliche Maßnahmen nachträglich nicht genehmigt werden.
Gilt das Umwandlungsverbot in Soest?
Seit 2021 können Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten einschränken – geregelt in § 250 BauGB, verlängert bis Ende 2030. Welche Kommunen betroffen sind, bestimmt die jeweilige Landesregierung. In NRW gilt die entsprechende Mieterschutzverordnung für 57 Kommunen – nach aktuellem Kenntnisstand gehört Soest nicht dazu. Das bedeutet: Das Umwandlungsverbot dürfte für Eigentümer in Soest nicht greifen. Klären Sie das im Einzelfall vor der Antragstellung ab.
Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Falscher Antragsteller: Nur der Eigentümer ist antragsberechtigt. Wer im Auftrag handelt, braucht eine schriftliche Vollmacht.
- Unvollständige Bauzeichnungen: Spitzböden, nicht ausgebaute Dachräume und Hausanschlussräume werden häufig vergessen – die Bauaufsicht in Soest verlangt sie ausdrücklich.
- Falsche Behörde: Antrag an den Kreis Soest geschickt, obwohl die Immobilie im Stadtgebiet liegt – oder umgekehrt. Das kostet Wochen.
- Zu wenige Ausfertigungen: Neben den Pflichtexemplaren für die Behörde werden in der Praxis weitere Ausfertigungen für Notar, Bank und Grundbuchamt benötigt. Jede Mehrausfertigung kostet extra – planen Sie das von Anfang an ein.
- Denkmalschutz nicht vorab geklärt: Bei Gebäuden in der Soester Altstadt sollte vor der Antragstellung geprüft werden, ob bauliche Anpassungen eine denkmalrechtliche Erlaubnis erfordern.
Abgeschlossenheitsbescheinigung in Soest mit Planeco Building
Planeco Building übernimmt für Eigentümer in Soest und im Kreis Soest den gesamten Prozess: von der Bauakteneinsicht und dem Aufmaß über die Erstellung des Aufteilungsplans bis zur vollständigen Antragstellung bei der zuständigen Behörde. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und bundesweiter Erfahrung wissen wir, welche Behörde für Ihre Immobilie zuständig ist – und was sie konkret erwartet.
Für Eigentümer, die neben der Abgeschlossenheitsbescheinigung auch bauliche Anpassungen planen oder eine Nutzungsänderung benötigen, koordinieren wir alle Leistungen aus einer Hand: Architekturplanung, Statik und Genehmigungsabwicklung. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.







