Statiker

Standsicherheitsnachweis in Augsburg vom Statiker

April 2, 2026
Update:
April 2, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
April 2, 2026
Update:
April 2, 2026
Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachgeschossausbau – ohne Standsicherheitsnachweis geht in Augsburg nichts. Seit der BayBO-Novelle 2025 gelten neue Regeln, die viele Bauherren nicht kennen. Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung und Prüfung aus einer Hand – transparent und in 14–21 Tagen.
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Standsicherheitsnachweis Augsburg

Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachgeschossausbau – ohne Standsicherheitsnachweis geht in Augsburg nichts. Seit der BayBO-Novelle 2025 gelten neue Regeln, die viele Bauherren nicht kennen. Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung und Prüfung aus einer Hand – transparent und in 14–21 Tagen.
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Sebastian Rupp
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April 2, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Was passiert, wenn Sie in Augsburg eine tragende Wand entfernen, das Dachgeschoss ausbauen oder eine Nutzungsänderung planen – und der Standsicherheitsnachweis fehlt? Im besten Fall Verzögerung, im schlimmsten Fall Baustopp und Nutzungsuntersagung. Seit der BayBO-Novelle 2025 gelten zudem neue Regeln, die selbst verfahrensfreie Vorhaben betreffen. Hier erfahren Sie, wann der Nachweis Pflicht ist, was er kostet und wie Sie ihn schnell erhalten.

Das Thema kurz und kompakt

  • Immer Pflicht bei tragenden Bauteilen: Jeder Eingriff in die Tragstruktur – vom Wanddurchbruch bis zur Aufstockung – erfordert einen Standsicherheitsnachweis, auch wenn das Vorhaben seit 2025 verfahrensfrei ist.
  • Kosten kennen und planen: Für einen Wanddurchbruch starten die Kosten ab 500 € netto, für ein Einfamilienhaus bei 2.500–5.500 € netto. Prüfkosten und Baugrundgutachten kommen je nach Vorhaben hinzu.
  • Gebäudeklasse bestimmt den Prüfweg: Bei GK 1–3 bescheinigt ein Prüfsachverständiger im Privatauftrag, bei GK 4–5 und Sonderbauten prüft ein Prüfingenieur im Amtsauftrag.
  • Planeco Building liefert alles aus einer Hand: Von der Erstberatung über die Tragwerksplanung bis zur Prüfbescheinigung – transparent und in 14–21 Tagen. Jetzt kostenloses Angebot anfragen.

Standsicherheitsnachweis in Augsburg: Pflicht, Ablauf und Kosten nach BayBO

Ob Neubau in Haunstetten, Wanddurchbruch in einem Altstadt-Mehrfamilienhaus oder Dachgeschossausbau in Pfersee: Ohne Standsicherheitsnachweis darf in Augsburg kein tragendes Bauteil verändert oder neu errichtet werden. Der Nachweis belegt rechnerisch, dass Ihr Bauwerk sämtliche Lasten – Eigengewicht, Schnee, Wind, Nutzlasten – über seine gesamte Lebensdauer sicher aufnehmen kann. Für Bauherren in Augsburg gelten dabei die Regeln der Bayerischen Bauordnung (Art. 62a BayBO), die seit der Novelle zum 1. Januar 2025 in mehreren Punkten angepasst wurden.

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Wann ist ein Standsicherheitsnachweis in Augsburg erforderlich?

Grundsätzlich brauchen Sie einen Standsicherheitsnachweis bei jedem Bauvorhaben, das die Tragstruktur betrifft. Die häufigsten Anlässe in der Praxis:

  • Neubauten: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbegebäude, Lagerhalle
  • Wanddurchbrüche und Entfernung tragender Wände: Bereits ein einzelner Durchbruch verändert den Lastabtrag im gesamten Gebäude
  • Aufstockungen und Anbauten: Prüfung, ob die bestehende Konstruktion die Zusatzlast trägt
  • Dachgeschossausbau: Auch wenn seit 2025 verfahrensfrei – der Standsicherheitsnachweis bleibt Pflicht
  • Nutzungsänderungen: Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt – veränderte Nutzlasten erfordern eine Neuberechnung
  • Deckendurchbrüche, Treppen, schwere Einbauten: Jede Veränderung der Lastpfade muss nachgewiesen werden

Seit 2025 gilt: Verfahrensfrei heißt nicht nachweisfrei

Die BayBO-Novelle 2025 hat den Katalog verfahrensfreier Vorhaben erweitert. Für Augsburger Bauherren besonders relevant:

  • Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken (inkl. Dachgauben) ist verfahrensfrei, solange Dachkonstruktion und äußere Gestalt unverändert bleiben
  • Instandsetzungen sind verfahrensfrei gestellt
  • Eingeschossige Aufstockungen werden privilegiert – die bisherige Gebäudeklasse bleibt erhalten

Der entscheidende Punkt: Verfahrensfrei bedeutet nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Der Standsicherheitsnachweis muss trotzdem erstellt – und je nach Vorhaben auch geprüft – werden. Die Verantwortung liegt dabei vollständig beim Bauherrn.

Wer darf den Standsicherheitsnachweis erstellen – und wer prüft ihn?

In Bayern regelt Art. 62a BayBO genau, welche Qualifikation der Ersteller und der Prüfer mitbringen müssen. Die Anforderungen hängen von der Gebäudeklasse Ihres Vorhabens ab:

  • Gebäudeklassen 1–3 (z. B. Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser): Der Nachweis muss von einer Person mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen und mindestens drei Jahren Berufserfahrung in der Tragwerksplanung erstellt werden
  • Gebäudeklassen 4–5 und Sonderbauten: Zusätzlich ist eine Prüfung durch einen Prüfingenieur im Amtsauftrag erforderlich

Bescheinigung vs. Prüfung: Ein bayerischer Unterschied

Bayern unterscheidet zwei Wege der Kontrolle – ein Punkt, den viele Bauherren nicht kennen:

  • Nicht-Sonderbauten (GK 1–3): Der Standsicherheitsnachweis wird durch einen Prüfsachverständigen im Privatauftrag des Bauherrn bescheinigt – sofern der Kriterienkatalog dies vorsieht
  • Sonderbauten: Der Nachweis wird durch einen Prüfingenieur im Amtsauftrag der Bauaufsichtsbehörde geprüft

Ob Ihr Vorhaben prüfpflichtig ist, hängt bei GK 1–3 vom sogenannten Kriterienkatalog (Anlage zur PrüfVBau) ab. Kriterien sind unter anderem: besondere Konstruktionsarten, große Stützweiten über 12 m, ungewöhnliche Baustoffe oder schwierige Baugrundverhältnisse. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sind in Bayern grundsätzlich von der Prüfpflicht befreit – der Nachweis selbst muss aber vorliegen.

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Ablauf: In sechs Schritten zum Standsicherheitsnachweis

  1. Baugrundgutachten beauftragen: Ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse kann kein Tragwerksplaner eine belastbare Gründung berechnen. In Augsburg sind die Böden im Lechtal durch Kiesschichten und stellenweise hohe Grundwasserstände geprägt – ein Gutachten ist hier besonders empfehlenswert.
  2. Tragwerksplaner frühzeitig einbinden: Idealerweise bereits in der Entwurfsphase, parallel zur Architekturplanung. So lassen sich wirtschaftliche Konstruktionen entwickeln und spätere Umplanungen vermeiden. Planeco Building koordiniert diesen Prozess als Komplettlösung aus Architektur und Statik.
  3. Lastannahmen ermitteln und Berechnung erstellen: Der Tragwerksplaner berechnet alle Einwirkungen – Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee (Zone 1a in Augsburg), Wind (Zone 1) – und weist nach, dass die Konstruktion standsicher ist.
  4. Prüfung oder Bescheinigung: Falls Ihr Vorhaben prüfpflichtig ist, prüft ein Prüfsachverständiger oder Prüfingenieur den Nachweis.
  5. Einreichung: Bei Nicht-Sonderbauten in Bayern muss die Bescheinigung des Prüfsachverständigen erst mit der Baubeginnsanzeige vorliegen – nicht mit dem Bauantrag. Bei Sonderbauten ist der Nachweis hingegen mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt Augsburg einzureichen.
  6. Bauüberwachung: Der Prüfstatiker, der den Nachweis bescheinigt oder geprüft hat, muss laut BayStMB auch die Bauausführung hinsichtlich der Standsicherheit überwachen. Dieser Schritt wird häufig vergessen – kann aber bei der Nutzungsaufnahme zum Problem werden.

Bei Planeco Building liegt die typische Bearbeitungszeit für den Standsicherheitsnachweis bei 14–21 Tagen, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Augsburg?

Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Komplexität und Konstruktionsart ab. Orientierungswerte für typische Vorhaben:

  • Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau: 2.500 bis 5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
  • Lagerhallen und Gewerbebauten: ab 9.500,–€ netto

Hinzu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Kosten für den Prüfsachverständigen sowie ggf. das Baugrundgutachten. Bei Umbauten im Bestand ist mit Zuschlägen zu rechnen, wenn keine Bestandsstatik vorhanden ist und eine Bestandserfassung notwendig wird. Detaillierte Informationen zu den Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.

Planeco Building arbeitet mit voller Preistransparenz – Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten.

Häufige Fehler, die Augsburger Bauherren vermeiden sollten

  • Baugrundgutachten vergessen: Ohne Bodenkennwerte kann der Tragwerksplaner die Gründung nicht berechnen. Gerade in Augsburg mit seinen wechselhaften Bodenverhältnissen im Lechtal führt ein fehlendes Gutachten zu Verzögerungen und Mehrkosten.
  • „Mein Architekt macht die Statik mit": Der Architekt koordiniert häufig die Beauftragung, erstellt den Standsicherheitsnachweis aber nicht selbst. Die Kosten für den Tragwerksplaner fallen zusätzlich zum Architektenhonorar an.
  • Verfahrensfrei mit nachweisfrei verwechseln: Seit der BayBO-Novelle 2025 ein besonders häufiger Irrtum. Wer seinen Dachgeschossausbau ohne Standsicherheitsnachweis umsetzt, riskiert Baustopp, Nutzungsuntersagung und Haftungsprobleme.
  • Bestandsunterlagen nicht beschaffen: Bei Umbauten sollten Sie vorhandene Statiken und Baupläne beim Bauordnungsamt Augsburg anfordern, bevor Sie den Tragwerksplaner beauftragen. Das spart Aufwand und Kosten bei der Bestandserfassung.

Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Tragwerksplaner

  • Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten des Gebäudes
  • Baugrundgutachten (falls bereits vorhanden)
  • Bestandsstatik und Originalpläne bei Umbauten
  • Beschreibung des geplanten Vorhabens (Nutzung, Lasten, besondere Anforderungen)
  • Angaben zur gewünschten Konstruktionsart (Massivbau, Holzbau, Stahl)
  • Lageplan mit Geländehöhen

Je vollständiger die Unterlagen bei Beauftragung vorliegen, desto schneller und günstiger wird der Standsicherheitsnachweis. Planeco Building unterstützt Sie bei der Zusammenstellung – von der kostenlosen Erstberatung bis zur fertigen Berechnung. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einem bundesweiten Netzwerk aus zertifizierten Tragwerksplanern erhalten Sie Ihren Standsicherheitsnachweis aus einer Hand – auch in Augsburg.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für einen verfahrensfreien Dachgeschossausbau in Augsburg trotzdem einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja. Seit der BayBO-Novelle 2025 ist der Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken zwar verfahrensfrei – das bedeutet aber nur, dass kein Bauantrag nötig ist. Der Standsicherheitsnachweis muss trotzdem erstellt und je nach Gebäudeklasse auch geprüft werden. Die volle Verantwortung liegt beim Bauherrn.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis für ein Einfamilienhaus in Augsburg?

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Für einen Einfamilienhaus-Neubau liegen die Kosten typischerweise zwischen 2.500 und 5.500 Euro netto. Hinzu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Gebühren für den Prüfsachverständigen sowie gegebenenfalls ein Baugrundgutachten. Bei Planeco Building erhalten Sie vorab ein verbindliches Festpreisangebot ohne versteckte Kosten.

Wann muss der Standsicherheitsnachweis beim Bauamt Augsburg eingereicht werden?

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Das hängt vom Vorhaben ab. Bei Nicht-Sonderbauten der Gebäudeklassen 1–3 muss die Bescheinigung des Prüfsachverständigen erst mit der Baubeginnsanzeige vorliegen, nicht mit dem Bauantrag. Bei Sonderbauten ist der Nachweis hingegen bereits mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt Augsburg einzureichen.