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Standsicherheitsnachweis in Görlitz vom Statiker

April 10, 2026
Update:
April 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
April 10, 2026
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April 10, 2026
Ob Gründerzeit-Sanierung, Wanddurchbruch oder Nutzungsänderung – in Görlitz stellt historische Bausubstanz besondere Anforderungen an die Statik. Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung und Prüfingenieur für Ihr Vorhaben und klärt vorab, welcher Aufwand tatsächlich nötig ist.
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Standsicherheitsnachweis Görlitz

Ob Gründerzeit-Sanierung, Wanddurchbruch oder Nutzungsänderung – in Görlitz stellt historische Bausubstanz besondere Anforderungen an die Statik. Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung und Prüfingenieur für Ihr Vorhaben und klärt vorab, welcher Aufwand tatsächlich nötig ist.
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Sebastian Rupp
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April 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Was passiert, wenn beim Sanieren eines Görlitzer Gründerzeithauses plötzlich hinter dem Putz eine unbekannte Tragstruktur auftaucht – und kein Bestandsplan existiert? Genau solche Situationen machen den Standsicherheitsnachweis in Görlitz anspruchsvoller als anderswo. Wer die Prüfpflicht, den Ablauf und die Kosten kennt, vermeidet Verzögerungen und plant von Anfang an realistisch.

Das Thema kurz und kompakt

  • Prüfpflicht prüfen: Ab Gebäudeklasse 4 ist die bauaufsichtliche Prüfung durch einen Prüfingenieur in Sachsen Pflicht – die meisten Görlitzer Gründerzeithäuser fallen in diese Kategorie.
  • Denkmalschutz einplanen: Fehlende Bestandsunterlagen, heterogene Baumaterialien und Abstimmungen mit der Denkmalschutzbehörde erhöhen den Aufwand und die Kosten gegenüber Neubauten deutlich.
  • Kosten kennen: Von ab 500 € netto für einen Wanddurchbruch bis über 9.500 € netto für Mehrfamilienhäuser – bei Altbausanierungen regelmäßig höher als bei vergleichbaren Neubauten.
  • Koordination abgeben: Planeco Building übernimmt die gesamte Abstimmung zwischen Tragwerksplaner, Prüfingenieur und Bauamt – jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.

Wann Sie in Görlitz einen Standsicherheitsnachweis brauchen

Kurz gesagt: bei fast jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Die Sächsische Bauordnung (§ 66 SächsBO) verlangt den Standsicherheitsnachweis als Pflicht-Bauvorlage – ob Neubau, Sanierung, Dachgeschossausbau oder Wanddurchbruch in einer tragenden Wand. Ausgenommen sind lediglich verfahrensfreie Vorhaben nach § 61 SächsBO. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass viele Bauherren ihr Vorhaben fälschlicherweise als verfahrensfrei einschätzen – gerade in Görlitz, wo Eingriffe in denkmalgeschützte Substanz fast immer genehmigungspflichtig sind.

Entscheidend ist die Unterscheidung: Der Standsicherheitsnachweis selbst ist immer erforderlich. Ob er zusätzlich von einem Prüfingenieur geprüft werden muss, hängt von der Gebäudeklasse und dem sächsischen Kriterienkatalog ab.

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Prüfpflicht in Sachsen: Gebäudeklassen und der Kriterienkatalog

Sachsen regelt die Prüfpflicht über ein zweistufiges System, das sich direkt auf Ihre Kosten und Ihren Zeitplan auswirkt:

Immer prüfpflichtig: Gebäudeklassen 4 und 5

Gebäude ab Gebäudeklasse 4 (Höhe des obersten Geschossfußbodens über 7 m, bis 13 m) benötigen zwingend eine bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises durch einen zugelassenen Prüfingenieur. Die typischen viergeschossigen Gründerzeit-Mietshäuser in der Görlitzer Innen- und Südstadt fallen fast ausnahmslos in diese Kategorie. Wer hier saniert, umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, muss die Prüfkosten und den Zeitaufwand von Anfang an einkalkulieren.

Kriterienkatalog für Gebäudeklassen 1 bis 3

Bei kleineren Gebäuden (GK 1–3) entscheidet der Kriterienkatalog der Anlage 2 zur DVOSächsBO darüber, ob eine Prüfpflicht besteht. Dieser Katalog wurde im Juli 2024 aktualisiert – ein Detail, das bei laufenden Bauanträgen relevant ist. Der Tragwerksplaner prüft anhand fester Kriterien, ob eine Prüfung entfällt. Entscheidend sind unter anderem:

  • Baugrund: Eindeutige Verhältnisse und übliche Flachgründung nach DIN 1054 – kein setzungsempfindlicher Untergrund
  • Erddruckbelastung: Höhendifferenz zwischen Gründungssohle und Erdoberfläche maximal 4 m
  • Kein Wasserdruck: Einwirkungen aus Wasserdruck müssen rechnerisch nicht berücksichtigt werden
  • Durchgehende Tragstruktur: Tragende und aussteifende Bauteile gehen im Wesentlichen unversetzt bis zu den Fundamenten durch
  • Keine Beeinträchtigung: Angrenzende Gebäude oder öffentliche Verkehrsflächen werden nicht gefährdet

Sind alle Kriterien ausnahmslos erfüllt, entfällt die Prüfpflicht. Wichtig: Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 sind in Sachsen generell von der Prüfpflicht ausgenommen – der Nachweis selbst muss aber trotzdem erstellt werden.

Görlitz und Denkmalschutz: Was das für Ihre Statik bedeutet

Mit rund 4.000 Bau- und Kulturdenkmalen gilt Görlitz als das größte zusammenhängende Flächendenkmal Deutschlands. Diese Tatsache hat direkte Konsequenzen für jeden Standsicherheitsnachweis in der Stadt:

  • Fehlende Bestandsunterlagen: Bei Gebäuden aus dem 16. bis 19. Jahrhundert existieren selten verwertbare Planunterlagen. Der Tragwerksplaner muss die Tragstruktur vor Ort aufnehmen – teilweise hinter Putz und Verkleidungen.
  • Heterogene Baumaterialien: Naturstein, Ziegel unterschiedlicher Epochen und Holzbalkendecken erfordern Materialprüfungen, bevor eine Berechnung überhaupt beginnen kann.
  • Abstimmung mit dem Denkmalschutz: Statische Verstärkungsmaßnahmen wie Stahlträger oder Betonunterfangungen müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Was statisch notwendig ist, kann denkmalschutzrechtlich problematisch sein – und umgekehrt.
  • Hallenhäuser: Die rund 35 Görlitzer Hallenhäuser mit ihren großen Erdgeschosshallen stellen besondere Anforderungen an die Bewertung historischer Spannweiten und Konstruktionsmethoden.

Gerade bei solchen Projekten lohnt es sich, den Tragwerksplaner frühzeitig einzubinden – nicht erst kurz vor dem Bauantrag, sondern bereits in der Planungsphase.

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Ablauf: So erhalten Sie Ihren Standsicherheitsnachweis

  1. Tragwerksplaner beauftragen: In Sachsen muss der Ersteller in der Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen sein. Planeco Building arbeitet bundesweit mit zertifizierten Tragwerksplanern zusammen und übernimmt die Koordination.
  2. Erklärung zur Prüfpflicht ausfüllen: Der Tragwerksplaner prüft anhand des Kriterienkatalogs, ob eine bauaufsichtliche Prüfung erforderlich ist, und füllt das amtliche Formular aus. Dieses ist Pflichtanlage zum Bauantrag.
  3. Bei Prüfpflicht – Prüfingenieur beauftragen: Bei Regelbauten (keine Sonderbauten) erteilt der Bauherr selbst den Prüfauftrag an einen zugelassenen Prüfingenieur. Bei Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten) übernimmt das die Bauaufsichtsbehörde. Dieses Vier-Augen-Prinzip sichert die unabhängige Kontrolle.
  4. Einreichung beim Bauamt: Im vereinfachten Verfahren (§ 63 SächsBO) kann der geprüfte Standsicherheitsnachweis bis zum Baubeginn nachgereicht werden. Im Baugenehmigungsverfahren für Sonderbauten (§ 64 SächsBO) muss er dagegen mit dem Bauantrag vorliegen.

Zuständig für Bauvorhaben im Stadtgebiet ist das Bauordnungsamt der Stadt Görlitz. Für den übrigen Landkreis liegt die Zuständigkeit beim Landratsamt Görlitz.

Was der Standsicherheitsnachweis in Görlitz kostet

Die Kosten hängen vom Projekttyp, der Gebäudeklasse und dem Zustand der Bausubstanz ab. Bei Planeco Building gelten folgende Orientierungswerte:

  • Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau: 2.500–5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus / Gewerbe: ab 9.500,–€ netto

Bei Altbausanierungen in Görlitz liegen die Kosten regelmäßig über denen vergleichbarer Neubauten. Der Grund: Bestandsaufnahmen vor Ort, Materialprüfungen an historischer Substanz und die Bewertung unbekannter Tragstrukturen erzeugen zusätzlichen Aufwand. Hinzu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Gebühren für den Prüfingenieur, die sich nach dem Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnis bemessen.

Wer ein denkmalgeschütztes Gebäude saniert, kann die Kosten für Standsicherheitsnachweis und Sanierung über die steuerlichen Abschreibungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG erheblich reduzieren – ein Aspekt, den viele Bauherren bei der Kalkulation übersehen. Mehr zu den Kosten für Statiker finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Typische Projekte in Görlitz: Drei Praxisszenarien

Sanierung eines Gründerzeit-Mietshauses

Viergeschossiges Wohnhaus in Blockrandbebauung, Baujahr um 1890. Gebäudeklasse 4 – der Standsicherheitsnachweis ist zwingend prüfpflichtig. Neben der statischen Berechnung sind Bestandsaufnahme, Materialprüfungen und eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Gesamtdauer für Statik inklusive Prüfung: 4–8 Wochen.

Wanddurchbruch in einer Altbauwohnung

Zusammenlegung zweier Räume durch Öffnung einer tragenden Wand. Ob eine Prüfpflicht besteht, hängt von der Gebäudeklasse und dem Kriterienkatalog ab. Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage.

Nutzungsänderung von Gewerbe zu Wohnraum

Ein ehemaliges Ladengeschäft im Erdgeschoss soll zur Wohnung werden. Die geänderte Nutzlast erfordert eine Neuberechnung der Tragstruktur. Zusätzlich zum Standsicherheitsnachweis ist ein Antrag auf Nutzungsänderung bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Planeco Building übernimmt beides aus einer Hand – von der statischen Berechnung bis zum genehmigungsfähigen Antrag.

Drei Fehler, die Bauherren in Görlitz vermeiden sollten

„Für mein Einfamilienhaus brauche ich keinen Standsicherheitsnachweis"

Falsch. Der Standsicherheitsnachweis ist auch für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 erforderlich – lediglich die Prüfpflicht entfällt. Der Nachweis selbst muss von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt und der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

„Der Architekt kann die Statik mitmachen"

In Sachsen muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person erstellt werden, die in der Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen ist. Architekt und Tragwerksplaner haben unterschiedliche Rollen – beide sind wichtig, aber nicht austauschbar.

„Denkmalgeschützte Gebäude brauchen keine Statik"

Das Gegenteil ist der Fall. Gerade bei historischer Bausubstanz ist die statische Bewertung besonders wichtig und aufwändig. Unbekannte Tragstrukturen, heterogene Materialien und fehlende Unterlagen machen den Nachweis komplexer als bei einem Neubau.

Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Tragwerksplaner

  • Bestandspläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (falls vorhanden)
  • Entwurfsplanung des Architekten: Geplante Änderungen, neue Grundrisse, Schnitte
  • Baugrundgutachten: Bodenmechanische Kennwerte für die Gründungsberechnung – in der Görlitzer Altstadt (Nähe zur Neiße, historische Aufschüttungen) besonders wichtig
  • Angaben zur geplanten Nutzung: Wohnen, Gewerbe, Gastronomie – bestimmt die anzusetzenden Nutzlasten
  • Informationen zum Denkmalschutzstatus: Denkmalschutzrechtliche Auflagen oder bereits erteilte Genehmigungen
  • Fotos des Bestands: Insbesondere von tragenden Wänden, Decken, Dachkonstruktion und sichtbaren Schäden

Je vollständiger diese Unterlagen vorliegen, desto schneller und günstiger wird der Standsicherheitsnachweis. Bei Projekten in Görlitz bietet Planeco Building eine kostenlose Erstberatung an, um den Umfang und die voraussichtlichen Kosten vorab einzuschätzen – bundesweit, mit lokaler Expertise für sächsische Bauvorhaben.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für ein Einfamilienhaus in Görlitz auch einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja, der Standsicherheitsnachweis ist auch für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 erforderlich. Lediglich die zusätzliche Prüfung durch einen Prüfingenieur entfällt bei diesen Gebäudeklassen in Sachsen. Der Nachweis selbst muss von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt und der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Wie lange dauert der Standsicherheitsnachweis bei einer Altbausanierung in Görlitz?

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Bei prüfpflichtigen Sanierungen von Gründerzeithäusern sollten Sie mit 4 bis 8 Wochen rechnen, da Bestandsaufnahmen, Materialprüfungen und die Prüfung durch den Prüfingenieur hinzukommen. Einfachere Vorhaben wie ein Wanddurchbruch sind bei Planeco Building in 14 bis 21 Tagen abgeschlossen.

Kann mein Architekt den Standsicherheitsnachweis erstellen?

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In Sachsen muss der Standsicherheitsnachweis von einer Person erstellt werden, die in der Liste der qualifizierten Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Sachsen eingetragen ist. Ein Architekt darf diese Aufgabe nicht übernehmen, auch wenn er die Entwurfsplanung verantwortet. Beide Rollen ergänzen sich, sind aber nicht austauschbar.