Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung Böblingen: Zuständigkeit, Ablauf & Kosten

July 10, 2026
Update:
July 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 10, 2026
Update:
July 10, 2026
In Böblingen sind je nach Lage zwei verschiedene Behörden zuständig – ein häufiger Fehler, der Wochen kostet. Hier erfahren Sie, wie der Prozess wirklich funktioniert.
Bauen

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Lesezeit: 5 Min.

Wer in Böblingen ein Mehrfamilienhaus aufteilen und einzelne Wohnungen separat verkaufen, verschenken oder beleihen möchte, braucht als erstes eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Ohne sie kann kein Notar eine Teilungserklärung beurkunden, kein Grundbuchamt separate Wohnungsgrundbücher anlegen und keine Bank einzelne Einheiten finanzieren. Die Bescheinigung bestätigt behördlich, dass jede Einheit baulich in sich abgeschlossen ist und damit als eigenständiges Sondereigentum eingetragen werden kann. Was viele Eigentümer im Raum Böblingen nicht wissen: Welche Behörde zuständig ist, hängt davon ab, wo genau die Immobilie liegt – und dieser Unterschied kostet bei falscher Einreichung schnell mehrere Wochen.

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Welche Behörde ist in Böblingen zuständig?

In Böblingen gibt es eine Besonderheit, die in keinem generischen Ratgeber zur Abgeschlossenheitsbescheinigung auftaucht: Es sind zwei verschiedene Behörden zuständig – je nach Lage der Immobilie.

Stadtgebiet Böblingen (inkl. Dagersheim)

Liegt Ihre Immobilie im Stadtgebiet Böblingen oder in Dagersheim, ist das Baurechts- und Bauverwaltungsamt der Stadt Böblingen zuständig. Anträge werden ausschließlich digital entgegengenommen – seit 2022 akzeptiert das Amt keine Papierunterlagen mehr. Einreichung per E-Mail an [email protected]. Papieranträge werden zurückgesendet oder nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Übriger Landkreis Böblingen

Für alle anderen Gemeinden im Landkreis – darunter Sindelfingen, Herrenberg, Leonberg, Holzgerlingen, Aidlingen und Altdorf – ist das Landratsamt Böblingen, Amt für Bauen und Umwelt (Parkstraße 16, 71034 Böblingen) zuständig. Auch hier gilt seit dem 1. Februar 2024 die Pflicht zur digitalen Einreichung im PDF/A-Format, ausschließlich per E-Mail an [email protected].

Wer beim falschen Amt einreicht, verliert Zeit – die Unterlagen werden nicht weitergeleitet, sondern zurückgegeben.

Wann brauchen Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist immer dann erforderlich, wenn Sie Wohnungseigentum begründen möchten. Typische Anlässe in der Praxis:

  • Einzelverkauf von Wohnungen aus einem Mehrfamilienhaus
  • Übertragung einer Wohnung auf Kinder oder andere Familienmitglieder
  • Separate Beleihung einzelner Einheiten zur Finanzierung
  • Aufteilung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Umwandlung eines bisher einheitlich vermieteten Gebäudes in Eigentumswohnungen

Die rechtliche Grundlage bildet § 7 Abs. 4 WEG. Die Bescheinigung ist der erste formale Schritt in der Kette: Abgeschlossenheitsbescheinigung → Teilungserklärung beim Notar → Eintragung ins Wohnungsgrundbuch.

Verfahrensablauf: So funktioniert es in Böblingen

  1. Bestandspläne beschaffen: Prüfen Sie, ob verwertbare Grundrisse vorliegen. Bei Altbauten aus den 1950er- bis 1970er-Jahren – in Böblingen ein verbreiteter Bestand – fehlen diese häufig. In diesem Fall kann beim Baurechtsamt Akteneinsicht beantragt werden. Liegen dort ebenfalls keine nutzbaren Pläne vor, ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich, das ab 390,– € netto anfällt.
  2. Aufteilungsplan erstellen lassen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt die Baubestandszeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100. Alle zu einer Wohnung gehörenden Räume müssen mit der gleichen Einheitennummer gekennzeichnet sein. Die Nummerierung sollte vorab mit dem Notar abgestimmt werden.
  3. Antrag digital einreichen: Der vollständige Antrag wird per E-Mail an die zuständige Behörde übermittelt. Die Stadt Böblingen verlangt mindestens drei Ausfertigungen der Bauzeichnungen; das Landratsamt schreibt das PDF/A-Format vor.
  4. Prüfung durch das Bauamt: Die Behörde prüft ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit der Einheiten – nicht die baurechtliche Zulässigkeit des Gebäudes insgesamt. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Bescheinigung ausgestellt.
  5. Teilungserklärung beim Notar: Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und dem gestempelten Aufteilungsplan beurkundet der Notar die Teilungserklärung.
  6. Grundbucheintragung: Das Grundbuchamt legt für jede Einheit ein separates Wohnungsgrundbuchblatt an.

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Erforderliche Unterlagen: Checkliste für Böblingen

Die Unterlagen unterscheiden sich je nach Behörde leicht. Für beide gilt: ausschließlich digitale Einreichung.

Stadt Böblingen (Stadtgebiet inkl. Dagersheim)

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Lageplan des Grundstücks
  • Baubestandszeichnungen (Grundrisse aller Geschosse, Ansichten, Schnitte) im Maßstab 1:100 – mindestens 3-fach
  • Einheitliche Nummerierung aller Räume je Wohneinheit in den Grundrissen
  • Eindeutige Kennzeichnung von Sondereigentum (Wohnungen, Keller, Stellplätze) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach)

Landratsamt Böblingen (übriger Landkreis)

  • Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (Formular auf der Website des Landratsamts verfügbar)
  • Lageplan
  • Baubestandszeichnungen im Maßstab 1:100 im PDF/A-Format
  • Vollständige Maßangaben und Raumhöhen
  • Klare Zuordnung aller Einheiten mit konsistenter Nummerierung

Kosten der Abgeschlossenheitsbescheinigung in Böblingen

Die Behördengebühr beträgt bei beiden Böblinger Stellen 100,– € je Wohn- oder Gewerbeeinheit, maximal 2.500,– €. Drei Ausfertigungen der Bescheinigung sind in der Gebühr enthalten; jede weitere kostet 25,– €.

Hinzu kommen die Kosten für die Architektenleistung. Planeco Building erstellt Aufteilungspläne ab 1.000,– € netto für zwei Einheiten. Bei größeren Objekten steigen die Kosten entsprechend der Anzahl der Einheiten und des Aufwands.

Gesamtkostenbeispiel: Altbau mit 4 Wohneinheiten im Stadtgebiet Böblingen

  • Aufmaß vor Ort (keine Bestandspläne vorhanden): ab 390,– € netto
  • Aufteilungsplan (4 WE): ca. 1.200–1.600,– € netto
  • Behördengebühren Stadt Böblingen: 400,– € (4 × 100,– €)
  • Notar (Teilungserklärung): ca. 1.200–2.500,– € (verkehrswertabhängig)
  • Grundbuchamt: ca. 400–1.200,– €
  • Gesamt: ca. 3.600–6.100,– €

Der Zeitrahmen: Architektenleistung und Antragsvorbereitung ca. 10–14 Werktage, behördliche Prüfung ca. 4–8 Wochen, Notar und Grundbuchamt weitere 2–6 Wochen. Realistisch sollten Sie für den Gesamtprozess 3–5 Monate einplanen.

Wichtig: Gilt das Umwandlungsverbot für Ihr Objekt?

Böblingen wurde 2025 als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft und soll ab 2026 in die Gebietskulisse der Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg aufgenommen werden. Das hat eine direkte Konsequenz für Eigentümer, die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umwandeln möchten:

Nach § 250 BauGB, der bis Ende 2030 verlängert wurde, können Kommunen in angespannten Wohnungsmärkten die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten von einer Genehmigung abhängig machen. Ob und in welcher Form Böblingen von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, sollte vor Antragstellung geprüft werden.

Für ein Objekt mit sechs Wohneinheiten im Stadtgebiet Böblingen bedeutet das: Parallel zur Abgeschlossenheitsbescheinigung kann eine Umwandlungsgenehmigung erforderlich sein – was den Gesamtprozess verlängert. Bei Gebäuden mit bis zu fünf Wohneinheiten und bei Neubauten greift der Genehmigungsvorbehalt in der Regel nicht. Planeco Building klärt im Rahmen der Erstberatung, ob Ihr Objekt betroffen ist.

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Die häufigsten Gründe, warum Anträge in Böblingen nachgebessert werden müssen oder sich verzögern:

  • Falsche Behörde: Antrag beim Landratsamt eingereicht, obwohl die Immobilie im Stadtgebiet liegt – oder umgekehrt. Prüfen Sie die Zuständigkeit vor der Einreichung.
  • Papierunterlagen: Trotz klarer Vorgabe versuchen Antragsteller weiterhin, physische Unterlagen einzureichen. Diese werden zurückgesendet oder vernichtet.
  • Fehlende oder veraltete Bestandspläne: Besonders bei Böblinger Nachkriegsbauten liegen oft keine verwertbaren Grundrisse vor. Ohne Aufmaß ist kein prüffähiger Aufteilungsplan möglich.
  • Inkonsistente Nummerierung: Stimmen die Einheitennummern im Aufteilungsplan nicht mit dem Antragsformular überein, fordert das Bauamt nach.
  • Kein separater Zugang nachgewiesen: Jede Einheit muss einen eigenständigen, abschließbaren Zugang haben. Bei Altbauten ist das nicht immer ohne bauliche Anpassungen gegeben.
  • Umwandlungsverbot nicht geprüft: Bei Objekten mit mehr als fünf Wohneinheiten in Böblingen sollte vor Beauftragung des Architekten geklärt werden, ob eine zusätzliche Genehmigung erforderlich ist.

Jede Nachforderung kostet typischerweise 2–4 Wochen. Bei mehrfachen Nachbesserungen kann sich der Gesamtprozess auf sechs Monate und mehr verlängern – mit entsprechenden Auswirkungen auf Verkaufs- oder Finanzierungszeitpläne.

Bauliche Voraussetzungen: Was muss jede Einheit erfüllen?

Die Behörde prüft bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung ausschließlich, ob die Einheiten die baulichen Abgeschlossenheitsvoraussetzungen erfüllen. Entscheidend sind:

  • Jede Einheit hat einen eigenen, abschließbaren Zugang – direkt vom Treppenhaus oder von außen
  • Alle zu einer Einheit gehörenden Räume (inkl. Keller, Stellplatz) sind eindeutig zugeordnet und nummeriert
  • Gemeinschaftsflächen (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsraum) sind klar als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen
  • Die Wände, Decken und Böden zwischen den Einheiten sind baulich vollständig getrennt

Sind bauliche Anpassungen nötig – etwa der Einbau eines separaten Zugangs oder die Schaffung einer Trennwand – kann dafür eine separate Baugenehmigung erforderlich werden. In diesem Fall ist auch zu prüfen, ob ein Standsicherheitsnachweis erforderlich ist. Planeco Building koordiniert beide Verfahren und arbeitet dabei mit erfahrenen Statikern zusammen.

Für gemischt genutzte Gebäude – in der Böblinger Innenstadt häufig anzutreffen, mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen – ist zusätzlich zu klären, ob für die gewerblichen Einheiten eine Nutzungsänderung vorliegt oder beantragt werden muss. Teileigentum (Gewerbe) und Wohnungseigentum müssen im Aufteilungsplan sauber voneinander abgegrenzt sein.

Planeco Building begleitet Eigentümer im Raum Böblingen durch den gesamten Prozess: von der Klärung der Zuständigkeit über die Erstellung des Aufteilungsplans bis zur Einreichung beim Baurechtsamt oder Landratsamt. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen und einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen für die Planungsunterlagen sorgt Planeco Building dafür, dass Ihr Antrag vollständig und prüffähig bei der richtigen Behörde landet. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an – die Erstberatung ist kostenlos.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Behörde ist für meine Immobilie in Böblingen zuständig?

Das hängt vom genauen Standort ab. Liegt Ihre Immobilie im Stadtgebiet Böblingen oder in Dagersheim, ist das Baurechts- und Bauverwaltungsamt der Stadt Böblingen zuständig. Für alle anderen Gemeinden im Landkreis – etwa Sindelfingen, Herrenberg oder Leonberg – ist das Landratsamt Böblingen zuständig. Wer beim falschen Amt einreicht, bekommt die Unterlagen zurück – ohne Weiterleitung.

Kann ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung auch ohne Architekten beantragen?

Nein. Die erforderlichen Baubestandszeichnungen müssen von einem bauvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Selbst angefertigte Skizzen oder einfache Grundrisse werden von den Böblinger Behörden nicht akzeptiert. Fehlen zudem verwertbare Bestandspläne – bei Nachkriegsbauten in Böblingen häufig der Fall – ist zusätzlich ein Aufmaß vor Ort notwendig.

Gilt das Umwandlungsverbot auch für mein Objekt in Böblingen?

Der Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB kann für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten in Böblingen relevant werden, da die Stadt als angespannter Wohnungsmarkt eingestuft wurde. Für Objekte mit bis zu fünf Wohneinheiten und für Neubauten greift er in der Regel nicht. Ob Ihr konkretes Objekt betroffen ist, sollte vor Antragstellung geprüft werden – am besten im Rahmen einer Erstberatung.