Wer ein Mehrfamilienhaus in Gera aufteilen oder eine einzelne Wohneinheit ins Grundbuch eintragen lassen möchte, kommt an der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht vorbei. Sie ist die behördliche Voraussetzung dafür, dass Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz überhaupt begründet werden kann – ohne sie kein Notar, ohne Notar kein Grundbucheintrag, ohne Grundbucheintrag kein Einzelverkauf. Zuständig in Gera ist die untere Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt, erreichbar unter der Adresse Amthorstraße 11, 07545 Gera (Telefon: 0365 838-4960). Die Behördengebühr beträgt in Thüringen pauschal 50,– € je Wohnung oder Sondereigentum – einer der günstigsten Sätze bundesweit.
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Wann brauchen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Gera?
Die häufigsten Auslöser in der Praxis sind der geplante Einzelverkauf von Wohnungen aus einem Mehrfamilienhaus, die Aufteilung im Erbfall, wenn verschiedene Einheiten an unterschiedliche Erben übertragen werden sollen, sowie die Anforderung einer Bank, die eine einzelne Einheit beleihen und dafür eine klare grundbuchliche Abgrenzung sehen möchte. Auch bei gemischt genutzten Gebäuden – Gewerbe im Erdgeschoss, Wohnungen in den Obergeschossen – ist die Bescheinigung notwendig, um Wohnungs- und Teileigentum rechtlich zu trennen.
Ein Punkt, der für Eigentümer in Gera besonders relevant ist: Die Stadt gilt nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Das bedeutet, dass das Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB hier nicht greift. Mietwohnungen können ohne zusätzliche behördliche Genehmigung in Eigentumswohnungen umgewandelt werden – ein klarer Vorteil gegenüber Städten wie München oder Berlin, wo diese Genehmigung einen eigenen Verfahrensschritt darstellt.
Was muss eine Einheit erfüllen, um als „abgeschlossen" zu gelten?
Die Bauaufsichtsbehörde prüft ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit – nicht die planungsrechtliche Zulässigkeit des Gebäudes. Eine Einheit gilt als abgeschlossen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Eigener, abschließbarer Zugang (separate Eingangstür)
- Eigene Küche oder Kochgelegenheit
- Eigenes Bad und eigene Toilette
- Bauliche Trennung von anderen Einheiten durch Wände, Decken und Böden mit ausreichendem Brand-, Schall- und Wärmeschutz
Keller- und Speicherräume sowie Stellplätze können einer Einheit als Sondereigentum zugeordnet werden, müssen aber im Aufteilungsplan eindeutig nummeriert und zugeordnet sein. Außenstellplätze gelten in der Regel nicht als abgeschlossen und werden stattdessen als Sondernutzungsrecht ausgewiesen. Terrassen, Balkone und Gartenflächen fehlt die vollständige räumliche Umgrenzung – sie können einer Wohnung zugeordnet, aber nicht als Sondereigentum eingetragen werden.
Gerade bei Gründerzeit-Villen und DDR-Bestandsgebäuden in Gera ist die bauliche Abgeschlossenheit nicht immer von Anfang an gegeben. Gemeinsam genutzte Sanitäranlagen in unsanierten Altbauten oder fehlende abschließbare Zugänge sind typische Probleme, die vor der Antragstellung behoben werden müssen – sonst folgt eine Ablehnung durch das Bauamt.
Welche Unterlagen werden beim Bauamt Gera eingereicht?
In Thüringen gibt es keinen landeseinheitlichen Vordruck für den Antrag. Es empfiehlt sich daher, vor der Antragstellung direkt beim Bauamt Gera nachzufragen, ob ein hauseigenes Formular vorliegt. Die folgenden Unterlagen werden grundsätzlich benötigt:
- Schriftlicher Antrag mit Name, Anschrift und Grundstücksbezeichnung
- Aktueller Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis
- Amtlicher Lageplan (Liegenschaftskarte / Flurkarte)
- Aufteilungsplan: maßstabsgerechte Bauzeichnung aller Geschosse mit eingetragenen Einheitennummern, Nutzungsangaben und Flächenberechnungen
Der Aufteilungsplan muss von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – in der Regel einem Architekten – erstellt werden. Er kann nicht selbst gezeichnet werden. Fehlen verwertbare Bestandspläne, was bei Geraer Altbauten und DDR-Gebäuden häufig vorkommt, ist ein Aufmaß vor Ort notwendig. Planeco Building bietet dieses Aufmaß ab 390,– € netto an und erstellt anschließend den vollständigen Aufteilungsplan.
Eine Bauakteneinsicht beim Bauamt Gera vor der Planung ist in solchen Fällen sinnvoll: Vorhandene Bestandspläne aus dem Archiv können den Aufwand erheblich reduzieren.
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Der Verfahrensablauf in Gera – Schritt für Schritt
- Bestandsaufnahme: Vorhandene Baupläne beim Bauamt Gera einsehen oder Aufmaß vor Ort beauftragen, falls keine verwertbaren Unterlagen vorliegen.
- Aufteilungsplan erstellen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt den maßstabsgerechten Aufteilungsplan mit Einheitennummern, Nutzungsangaben und Flächenberechnungen für alle Geschosse.
- Antrag einreichen: Vollständige Antragsmappe beim Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung der Stadt Gera einreichen (Amthorstraße 11, 07545 Gera).
- Behördliche Prüfung: Das Bauamt prüft ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit. Bei vollständigen Unterlagen erteilt es die Bescheinigung. Unvollständige Unterlagen führen zu Nachforderungen und verlängern den Prozess.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten: Die Bescheinigung wird ausgestellt und ist zeitlich unbegrenzt gültig – solange sich die baulichen Verhältnisse nicht ändern.
- Teilungserklärung beim Notar: Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung und dem gesiegelten Aufteilungsplan beurkundet der Notar die Teilungserklärung, die Sonder- und Gemeinschaftseigentum definiert.
- Grundbucheintragung: Das Grundbuchamt trägt die einzelnen Eigentumseinheiten ein. Erst jetzt können die Einheiten separat verkauft, belastet oder übertragen werden.
Für die Bearbeitungszeit beim Bauamt Gera gibt es keine gesetzlich normierte Frist. In der Praxis sollten Eigentümer bei vollständigen Unterlagen mit 4 bis 8 Wochen rechnen. Der Gesamtprozess von der ersten Planung bis zur Grundbucheintragung dauert typischerweise 3 bis 5 Monate.
Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Gera?
Die Kosten setzen sich aus drei Positionen zusammen:
- Behördengebühr: 50,– € je Wohnung oder Sondereigentum nach der Thüringer Baugebührenverordnung – bei vier Einheiten also 200,– €.
- Architektenleistung: Erstellung des Aufteilungsplans und der Antragsmappe ab 1.500,– € netto für bis zu fünf Einheiten. Wenn kein Aufmaß vorliegt, kommt der Aufmaß-Service ab 390,– € netto hinzu.
- Notar- und Grundbuchkosten: Abhängig vom Verkehrswert der Immobilie, typischerweise im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich.
Für ein Mehrfamilienhaus in Gera mit vier Einheiten ergeben sich damit Gesamtkosten von ca. 3.500,– bis 5.000,– € – ein überschaubarer Betrag im Verhältnis zum wirtschaftlichen Potenzial der Aufteilung.
Lohnt sich die Aufteilung in Gera wirtschaftlich?
Der Geraer Immobilienmarkt bietet für Eigentümer und Investoren ein interessantes Bild: Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für Eigentumswohnungen liegt bei rund 1.277,– €/m², für Häuser bei rund 1.625,– €/m² – mit deutlichen Unterschieden zwischen den Stadtteilen. In Untermhaus werden aktuell bis zu 2.459,– €/m² erzielt, in Debschwitz liegt der Durchschnitt bei rund 1.117,– €/m².
Die Preisdifferenz zwischen dem Gesamtverkauf eines Mehrfamilienhauses und dem Einzelverkauf der aufgeteilten Einheiten kann in Gera erheblich sein – besonders in gefragten Lagen. Bei einem Haus mit 320 m² Wohnfläche in einer guten Lage kann der Einzelverkauf der Einheiten den Gesamtverkaufspreis deutlich übersteigen. Die Investitionskosten für die Aufteilung amortisieren sich in solchen Szenarien schnell.
Planeco Building hat in vergleichbaren Projekten in Thüringen und anderen ostdeutschen Städten die Erfahrung gemacht, dass eine sorgfältig vorbereitete Antragsmappe – mit vollständigem Aufmaß, korrektem Aufteilungsplan und vollständigen Unterlagen – die häufigste Ursache für Verzögerungen beseitigt: unvollständige Einreichungen. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einem eingespielten Prozess von der Bestandsaufnahme bis zur Behördeneinreichung begleitet Planeco Building Eigentümer durch den gesamten Ablauf.
Wichtige Hinweise für Eigentümer in Gera
Die AB legalisiert keine Baurechtsverstöße. Das Bauamt prüft bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit – nicht, ob das Gebäude oder einzelne Umbauten baurechtlich genehmigt sind. Wer ein Gebäude mit ungeklärtem baurechtlichem Status aufteilt, riskiert, dass spätere Käufer oder Banken auf diese Probleme stoßen. Gerade bei DDR-Bestandsgebäuden in Gera, für die Baugenehmigungen aus der Nachwendezeit lückenhaft dokumentiert sind, sollte dieser Punkt vorab geklärt werden.
Denkmalgeschützte Gebäude erfordern zusätzliche Abstimmung. Gera verfügt über einen signifikanten Bestand an Gründerzeit-Villen und historischen Gebäuden. Wenn für die Herstellung der baulichen Abgeschlossenheit bauliche Eingriffe notwendig sind – etwa das Einziehen von Wänden oder das Schließen von Öffnungen – ist bei denkmalgeschützten Gebäuden parallel zur AB-Beantragung die untere Denkmalschutzbehörde einzubeziehen. Diese ist ebenfalls bei der Stadt Gera angesiedelt.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nicht vom Notar ausgestellt. Ein verbreitetes Missverständnis: Der Notar beurkundet die Teilungserklärung, stellt aber keine AB aus. Die Bescheinigung kommt ausschließlich vom Bauamt – und ist Voraussetzung für den Notartermin, nicht umgekehrt.
Die AB hat kein Verfallsdatum. Eine einmal ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung bleibt gültig, solange sich die baulichen Verhältnisse nicht ändern. Sie kann für spätere Transaktionen wiederverwendet werden.
Wenn Sie ein Mehrfamilienhaus in Gera aufteilen möchten und wissen wollen, welche Unterlagen konkret benötigt werden und wie der Prozess in Ihrem Fall aussieht, können Sie bei Planeco Building eine unverbindliche Erstberatung anfragen. Der Standsicherheitsnachweis und weitere statische Leistungen, die bei baulichen Anpassungen im Zuge der Aufteilung erforderlich werden können, sind ebenfalls Teil des Leistungsportfolios – gebündelt aus einer Hand, damit keine Schnittstellen zwischen verschiedenen Planern entstehen.







