Wer in Iserlohn ein Mehrfamilienhaus aufteilen, eine Erbschaft regeln oder einzelne Wohnungen verkaufen möchte, kommt an der Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht vorbei. Sie ist der behördliche Nachweis, dass jede Einheit einer Immobilie baulich in sich abgeschlossen ist – und damit die zwingende Voraussetzung, um Wohnungs- oder Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 7 Abs. 4 WEG) zu begründen und im Grundbuch eintragen zu lassen. Ohne diese Bescheinigung kann kein Notar eine Teilungserklärung beurkunden, keine Bank separate Grundbuchblätter beleihen und kein Grundbuchamt einzelne Einheiten anlegen.
Für Eigentümer in Iserlohn gibt es dabei eine wichtige Besonderheit gegenüber vielen anderen deutschen Städten: In NRW gilt kein Umwandlungsverbot nach § 250 BauGB. Die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in Eigentumswohnungen ist hier ohne zusätzliche kommunale Genehmigung möglich – ein klarer Vorteil gegenüber Standorten wie Berlin, Hamburg oder München.
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Wann brauchen Eigentümer in Iserlohn eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Die häufigsten Auslöser in der Praxis sind:
- Einzelverkauf von Wohnungen: Wer ein Mehrfamilienhaus nicht als Ganzes, sondern Wohnung für Wohnung veräußern möchte, erzielt in der Regel einen deutlich höheren Gesamterlös – dafür muss jede Einheit zunächst als eigenständiges Wohnungseigentum im Grundbuch eingetragen werden.
- Erbteilung und Schenkung: Soll eine Immobilie unter Erben oder Familienmitgliedern aufgeteilt werden, ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung der erste formale Schritt.
- Finanzierung und Beleihung: Viele Banken verlangen separate Grundbuchblätter, bevor sie einzelne Einheiten beleihen. Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung ist das nicht möglich.
- Gemischt genutzte Gebäude: Wer Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen rechtlich trennen möchte, benötigt die Bescheinigung für Wohnungs- und Teileigentum.
Kein Umwandlungsverbot in NRW – was das für Iserlohn bedeutet
In mehreren Bundesländern – darunter Berlin, Hamburg, Bayern und Hessen – können Kommunen die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen durch eine Verordnung nach § 250 BauGB genehmigungspflichtig machen oder einschränken. NRW hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Die Baulandmobilisierungsverordnung NRW sieht kein Umwandlungshindernis für Wohnungs- oder Teileigentum vor. Für Eigentümer in Iserlohn bedeutet das: Die Aufteilung eines bestehenden Wohngebäudes ist ohne zusätzliche gemeindliche Genehmigung möglich – allein die bauliche Abgeschlossenheit muss nachgewiesen werden.
Zuständige Behörde in Iserlohn
Zuständig für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Iserlohn ist die Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege der Stadt Iserlohn, Werner-Jacobi-Platz 12, 58636 Iserlohn. Die Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen – eine digitale Antragstellung ist in NRW für dieses Verfahren aktuell nicht möglich.
Innerhalb der Bauaufsicht gibt es eine Bezirkszuordnung: Für Immobilien in Iserlohn-Zentrum und Kesbern sind andere Sachbearbeiter zuständig als für Letmathe, Oestrich und Lössel. Es empfiehlt sich, vor der Einreichung telefonisch zu klären, welcher Bezirk für Ihre Immobilie zuständig ist.
Wichtig: Antragsteller müssen in der Regel Eigentümer der Immobilie sein. Handeln Sie im Auftrag des Eigentümers, ist eine schriftliche Vollmacht beizufügen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung in Iserlohn sind folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung einzureichen:
- Antrag: Formloser oder formgebundener Antrag auf Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Aufteilungsplan: Grundrisse aller Geschosse (inkl. Keller und Dachboden), Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, maximal DIN A3 – mit eindeutiger Nummerierung der Sondereigentumsanteile
- Lageplan / Flurkarte: Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1.000
- Vollmacht: Falls der Antrag nicht vom Eigentümer selbst gestellt wird
Ein praxisrelevanter Hinweis: Neben den zwei Pflichtexemplaren für das Bauamt benötigen Notar, Bank und Grundbuchamt in der Regel weitere Ausfertigungen. Wer das nicht vorab einplant, muss Nachbestellungen beauftragen – und zahlt für jede Mehrausfertigung erneut Gebühren. Klären Sie die benötigte Gesamtanzahl vor der Einreichung mit Ihrem Notar.
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Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Iserlohn?
Die Gesamtkosten setzen sich aus Behördengebühren und den Kosten für die Erstellung des Aufteilungsplans zusammen.
Behördengebühren (nach AVwGebO NRW, Tarifstelle 3.1.7):
- Erste Ausfertigung des Aufteilungsplans: 100,–€
- Je Sondereigentumsanteil (z.B. je Wohnung): 50,–€ bis 150,–€
- Je Garagenstellplatz: 20,–€
- Jede weitere Ausfertigung der Bescheinigung: 30,–€ bis 60,–€
Kosten für den Aufteilungsplan: Der Aufteilungsplan muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten erstellt werden. Bei Planeco Building beginnen die Kosten für die Architektenleistung bei einem Objekt mit zwei Einheiten ab 1.000,–€ netto und steigen je nach Anzahl der Einheiten und Komplexität des Gebäudes. Fehlen verwertbare Bestandspläne – was bei Iserlohner Altbauten häufig vorkommt – ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich, das ab 390,–€ netto zusätzlich anfällt.
Gesamtkosten im Überblick (Beispiel: MFH mit 4 Wohneinheiten):
- Architektenleistung (Aufteilungsplan): ab ca. 1.500,–€ netto
- Behördengebühren: ca. 300,–€ bis 500,–€
- Aufmaß vor Ort (falls Pläne fehlen): ab 390,–€ netto
- Notarkosten Teilungserklärung: ca. 1.500,–€ bis 2.500,–€ (abhängig vom Verkehrswert)
- Grundbuchgebühren: ca. 1.000,–€ bis 1.500,–€
Der Gesamtaufwand für eine Aufteilung in vier Einheiten liegt damit typischerweise zwischen 4.000,–€ und 6.500,–€ – bei einem potenziellen Mehrerlös durch Einzelverkauf, der diesen Betrag in den meisten Fällen deutlich übersteigt. Bei einem Iserlohner Durchschnittspreis von 2.091,–€/m² für Eigentumswohnungen (Stand Q2 2026) und 300 m² Gesamtwohnfläche ergibt sich allein durch die Aufteilung ein rechnerisches Mehrerlöspotenzial gegenüber dem Gesamtverkauf als Mehrfamilienhaus – je nach Lage und Zustand des Objekts.
Schritt für Schritt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Iserlohn
- Bauakteneinsicht beim Bauamt Iserlohn: Prüfen Sie vorab, ob der aktuelle Zustand des Gebäudes dem genehmigten Zustand entspricht und ob Bestandspläne vorliegen. Das vermeidet Überraschungen während der Prüfung.
- Aufteilungsplan erstellen lassen: Ein bauvorlageberechtigter Architekt erstellt den Aufteilungsplan mit Grundrissen aller Geschosse, Schnitten und Ansichten sowie der eindeutigen Nummerierung aller Sondereigentumsanteile. Bei Planeco Building dauert dieser Schritt in der Regel ca. 10 Werktage.
- Antrag einreichen: Vollständige Unterlagen in zweifacher Ausfertigung in Papierform bei der Abteilung Bauaufsicht und Denkmalpflege, Werner-Jacobi-Platz 12, Iserlohn.
- Prüfung durch das Bauamt: Die Behörde prüft ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit – nicht die planungsrechtliche Zulässigkeit. Die Bearbeitungszeit beträgt in mittelgroßen Städten wie Iserlohn typischerweise 4 bis 8 Wochen.
- Teilungserklärung beim Notar: Mit der ausgestellten Bescheinigung beurkundet der Notar die Teilungserklärung. Dauer: ca. 2 bis 4 Wochen.
- Grundbucheintragung: Das Amtsgericht Iserlohn legt für jede Einheit ein eigenes Grundbuchblatt an. Dauer: ca. 2 bis 6 Wochen.
Der Gesamtprozess von der Beauftragung bis zur Grundbucheintragung dauert in der Regel 3 bis 5 Monate.
Bauliche Voraussetzungen: Was muss erfüllt sein?
Eine Einheit gilt als abgeschlossen, wenn sie folgende Kriterien erfüllt:
- Eigener Zugang: Die Einheit ist über eine eigene, abschließbare Tür direkt vom Treppenhaus oder von außen erreichbar – ohne andere Sondereigentumseinheiten zu durchqueren.
- Eigene Sanitäreinrichtungen: Innerhalb der Einheit befinden sich Bad und WC.
- Eigene Küche oder Kochgelegenheit: Eine Küchenzeile oder ein separater Küchenraum ist vorhanden.
- Räumliche Abgrenzung: Böden, Decken und Wände trennen die Einheit vollständig von anderen Einheiten und vom Gemeinschaftseigentum.
Besonderheit bei Iserlohner Altbauten: Viele Mehrfamilienhäuser in Iserlohn stammen aus dem Zeitraum zwischen 1930 und 1976. Bei diesen Gebäuden fehlen häufig verwertbare Bestandspläne, und die bauliche Abgeschlossenheit ist nicht immer ohne Weiteres gegeben – etwa wenn Kellerräume nicht klar einzelnen Einheiten zugeordnet sind, Treppenhäuser nicht als Gemeinschaftseigentum konzipiert wurden oder separate Zugänge fehlen. In solchen Fällen sind bauliche Anpassungen vor der Antragstellung notwendig.
Stellplätze und Außenflächen: Stellplätze in einer Tiefgarage oder Sammelgarage können als Sondereigentum ausgewiesen werden, wenn sie im Aufteilungsplan eindeutig nummeriert und dauerhaft abgrenzbar sind. Außenstellplätze hingegen sind in der Regel nicht abgeschlossen und können nur als Sondernutzungsrecht zugeordnet werden. Terrassen, Balkone und Loggien gelten ebenfalls nicht als abgeschlossen – sie können aber einer Einheit zugeordnet werden, wenn sie im Aufteilungsplan klar gekennzeichnet sind.
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
- Unvollständige Unterlagen: Fehlen Schnitte, Ansichten oder die Flurkarte, wird der Antrag zurückgewiesen. Vollständigkeit vor Einreichung prüfen.
- Falsche Nummerierung: Die Nummerierung im Aufteilungsplan muss exakt mit der späteren Teilungserklärung übereinstimmen. Frühzeitige Abstimmung mit dem Notar vermeidet kostspielige Nacharbeiten.
- Zu wenige Ausfertigungen: Wer nur die Mindestanzahl (2-fach) einreicht, muss für Notar, Bank und Grundbuchamt Nachbestellungen beauftragen – mit erneuten Gebühren.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung als Legalisierung missverstehen: Die Behörde prüft ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit – nicht die baurechtliche Zulässigkeit. Bestehende Baurechtsverstöße bleiben bestehen und können spätere Verkäufe oder Finanzierungen erheblich erschweren.
- Fehlende Bauakteneinsicht: Wer nicht vorab prüft, ob der Ist-Zustand dem genehmigten Zustand entspricht, riskiert Überraschungen während der Behördenprüfung.
Planeco Building begleitet Eigentümer in Iserlohn durch den gesamten Prozess: von der Bauakteneinsicht über die Erstellung des Aufteilungsplans bis zur Einreichung beim Bauamt. Mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauvorhaben und einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen für die Planungsleistung bietet Planeco Building Eigentümern eine verlässliche Grundlage für die Antragstellung – bundesweit und mit lokaler Expertise auch für Iserlohn und den Märkischen Kreis. Wenn Sie parallel zur Aufteilung auch eine Nutzungsänderung benötigen – etwa weil Gewerbe- und Wohnflächen rechtlich getrennt werden sollen – lässt sich beides in einem koordinierten Prozess abwickeln.
Für weiterführende Fragen zu Statik und Standsicherheit bei baulichen Anpassungen im Zuge der Aufteilung steht Ihnen das Team von Planeco Building ebenfalls zur Seite – ob für einen Standsicherheitsnachweis oder die Koordination mit einem Statiker. Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie auf der Seite zu den Statikerkosten.







