Abgeschlossenheitsbescheinigung

Abgeschlossenheitsbescheinigung Jena: So gelingt die Beantragung

July 9, 2026
Update:
July 9, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 9, 2026
Update:
July 9, 2026
Wer in Jena Wohnungen aufteilen will, braucht zuerst die Abgeschlossenheitsbescheinigung – doch schon kleine Fehler in den Unterlagen verzögern alles. Hier erfahren Sie, was wirklich zählt.
Bauen

Heading

This is some text inside of a div block.
Jetzt Architekt finden!
Planeco LogoPlaneco Logo
This is some text inside of a div block.
Calender icon
This is some text inside of a div block.
(Aktualisiert:
This is some text inside of a div block.
)
Lesezeit: 5 Min.

Wer in Jena ein Mehrfamilienhaus aufteilen und einzelne Wohnungen verkaufen möchte, braucht als erstes Dokument die Abgeschlossenheitsbescheinigung – kurz AB. Ohne sie kann kein Notar eine Teilungserklärung beurkunden, kein Grundbuchamt separate Wohnungsgrundbücher anlegen und keine Bank einzelne Einheiten beleihen. Die AB ist damit der Startschuss für jede Immobilienaufteilung in Jena, und sie wird beim FD Bauordnung der Stadtverwaltung Jena beantragt – der unteren Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt.

Was viele Eigentümer überrascht: Das Verfahren ist in Jena vergleichsweise schlank und günstig. Die Behördengebühr beträgt nach der Thüringer Baugebührenverordnung pauschal 50,– € pro Wohnungs- oder Sondereigentumseinheit. Ein Vierfamilienhaus kostet damit 200,– € an Behördengebühren – einer der günstigsten Sätze in Deutschland. Der größere Aufwand liegt nicht bei der Behörde, sondern in der Vorbereitung: vollständige Bestandspläne, ein korrekter Aufteilungsplan und die richtige Nummerierung aller Einheiten.

[[bauantrag]]

Was die Abgeschlossenheitsbescheinigung rechtlich bedeutet

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die behördliche Bestätigung, dass eine Nutzungseinheit – also eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit – baulich gegenüber anderen Einheiten und fremden Räumen abgeschlossen ist. Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 WEG: Der Aufteilungsplan und die Abgeschlossenheitsbescheinigung sind zwingend als Anlage zur Eintragungsbewilligung beim Grundbuchamt einzureichen.

Wichtig für die Praxis: Die AB ist kein Ersatz für eine Baugenehmigung und keine nachträgliche Legalisierung von Umbauten. Das Bauamt Jena prüft ausschließlich die bauliche Abgeschlossenheit – nicht, ob alle Baumaßnahmen genehmigt wurden. Eine erteilte AB bedeutet also nicht, dass ungenehmigter Ausbau damit „in Ordnung" ist. Wer ein Gebäude mit ungenehmigten Umbauten aufteilen möchte, sollte das vorab klären, da solche Mängel spätere Verkäufe oder Finanzierungen erheblich erschweren können.

Ebenfalls relevant für Jena: Thüringen hat bislang keine Verordnung nach § 250 BauGB erlassen. Das bedeutet, dass in Jena kein Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gilt – anders als etwa in Bayern, Hamburg oder Nordrhein-Westfalen. Eigentümer können hier aufteilen, ohne eine zusätzliche kommunale Genehmigung für die Umwandlung einholen zu müssen.

Bauliche Voraussetzungen: Was jede Einheit erfüllen muss

Das Bauamt Jena prüft, ob jede Einheit in sich abgeschlossen ist. Das bedeutet konkret:

  • Räumliche Trennung: Vollständige Wände und Decken zwischen den Einheiten ohne Durchgänge zu anderen Nutzungseinheiten
  • Eigener abschließbarer Zugang: Jede Einheit muss direkt vom Treppenhaus, Flur oder Freien erreichbar sein – ohne andere Einheiten zu durchqueren
  • Sanitärausstattung innerhalb der Einheit: Bad und WC müssen zur Einheit gehören, nicht gemeinschaftlich genutzt werden
  • Nebenräume korrekt zugeordnet: Kellerräume, Garagen und Stellplätze müssen eindeutig einer Einheit zugeordnet und im Aufteilungsplan nummeriert sein

Bei Stellplätzen gilt eine wichtige Einschränkung: Außenstellplätze können in der Regel kein Sondereigentum begründen, sondern nur ein Sondernutzungsrecht. Tiefgaragenstellplätze hingegen können Sondereigentum werden, wenn sie dauerhaft und eindeutig abgegrenzt und im Plan klar markiert sind.

Schritt für Schritt zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Jena

  1. Bestandspläne beschaffen oder Aufmaß beauftragen: Liegen keine verwertbaren Baupläne vor – bei Gründerzeitbauten in der Innenstadt oder Westvorstadt häufig der Fall –, muss ein Aufmaß vor Ort durchgeführt werden. Planeco Building bietet diesen Service ab 390,– € netto an.
  2. Aufteilungsplan erstellen lassen: Ein fachgerecht erstellter Aufteilungsplan zeigt alle Grundrisse (inklusive nicht ausgebauter Dachböden), Schnitte, Ansichten und die korrekte Nummerierung aller Einheiten. Die Pläne müssen den Anforderungen der Thüringer Bauvorlagenverordnung entsprechen.
  3. Antrag beim FD Bauordnung Jena einreichen: Alle Unterlagen werden in 2-facher Fertigung beim Baubürgerbüro, Am Anger 26, 1. OG, Zimmer 1_25, 07743 Jena eingereicht. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.
  4. Bescheinigung entgegennehmen: Bei vollständigen Unterlagen ist mit einer Bearbeitungszeit von ca. 2–4 Wochen zu rechnen. Fehlende Unterlagen verlängern das Verfahren entsprechend.
  5. Teilungserklärung beim Notar beurkunden: Mit der AB und dem gestempelten Aufteilungsplan kann der Notar die Teilungserklärung beurkunden, die das Verhältnis von Sonder- und Gemeinschaftseigentum regelt.
  6. Grundbucheintragung: Das Grundbuchamt legt auf Basis der Teilungserklärung separate Wohnungsgrundbücher für jede Einheit an.

Die Bearbeitung beim Bauamt Jena erfolgt durch zwei Teams, aufgeteilt nach Stadtbezirken. Es empfiehlt sich, vor Antragstellung telefonisch zu klären, welches Team für das jeweilige Objekt zuständig ist (Team Bezirk 1: Tel. 03641 49-5090, Team Bezirk 2: Tel. 03641 49-5067). Das Baubürgerbüro ist montags, dienstags und donnerstags von 8–12 und 13–16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr) sowie freitags von 8–12 Uhr erreichbar.

[[banner-klein]]

Die vollständige Unterlagenliste für Jena

Folgende Unterlagen sind beim FD Bauordnung Jena in 2-facher Fertigung einzureichen:

  • Antragsformular mit Original-Unterschrift aller Eigentümer (erhältlich auf service.jena.de)
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Zustimmung aller Eigentümer
  • Erklärung zum Bestand (Bestätigung der Übereinstimmung mit der Baugenehmigung)
  • Amtliche Flurkarte im Maßstab 1:1.000
  • Lageplan mindestens im Maßstab 1:500
  • Grundrisse aller Etagen – auch nicht ausgebauter Dachböden
  • Schnitte und Gebäudeansichten
  • Auflistung aller Eigentumseinheiten mit Nummerierung und Flächenangabe
  • Darstellung von Garagen und Nebengebäuden außerhalb des Hauptgebäudes

Den Katasterplan (Flurkarte) erhalten Sie beim Team Geoinformation der Stadtverwaltung Jena, Am Anger 26, EG (Tel. 03641-495395), oder über öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Thüringen.

Ein häufig übersehener Punkt: Die Erklärung zum Bestand ist eine Eigenverantwortung des Antragstellers. Wer hier bestätigt, dass die Abgeschlossenheit mit der Baugenehmigung übereinstimmt, obwohl nachträgliche Umbauten nicht genehmigt wurden, riskiert spätere rechtliche Probleme.

Was kostet die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Jena?

Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen. Hier drei typische Szenarien für Jenaer Objekte:

Zweifamilienhaus (2 Einheiten):

  • Architektenleistung (Aufteilungsplan): ab 1.000,– € netto
  • Behördengebühren: 2 × 50,– € = 100,– €
  • Gesamtkosten AB: ca. 1.100,– € netto

Sechsfamilienhaus mit 2 Garagenplätzen (8 Einheiten):

  • Architektenleistung: ab 2.000,– € netto
  • Behördengebühren: 8 × 50,– € = 400,– €
  • Ggf. Aufmaß bei fehlenden Plänen: ab 390,– € netto
  • Gesamtkosten AB: ca. 2.400–2.800,– € netto

Gemischt genutztes Gebäude Innenstadt (4 Wohnungen + 2 Gewerbeeinheiten):

  • Architektenleistung: ab 2.000,– € netto
  • Behördengebühren: 6 × 50,– € = 300,– €
  • Gesamtkosten AB: ca. 2.300,– € netto

Hinzu kommen Notarkosten für die Teilungserklärung (abhängig vom Verkehrswert, typischerweise 1.000,– bis 3.000,– €) und Grundbuchgebühren. Die Behördengebühren in Jena gehören damit zu den günstigsten in Deutschland – bundesweit reicht die Spanne von ca. 25,– bis über 300,– € pro Einheit.

Typische Fehler, die das Verfahren verzögern

Aus der Praxis mit über 1.400 Bauanträgen weiß Planeco Building, welche Fehler am häufigsten zu Nachforderungen führen:

  • Fehlende Türdarstellungen: Alle Türen – auch Kellertüren – müssen in den Plänen eingezeichnet sein
  • Nicht ausgebaute Dachböden vergessen: Jena verlangt Grundrisse aller Etagen, auch wenn der Dachboden nicht ausgebaut ist
  • Unklare Stellplatzmarkierungen: Tiefgaragenstellplätze müssen dauerhaft und eindeutig abgegrenzt dargestellt sein
  • Inkonsistente Nummerierung: Die Stadt Jena empfiehlt Buchstaben-Präfixe (W für Wohnung, K für Keller, G für Garage). Die Nummerierung im Aufteilungsplan muss später mit der Teilungserklärung übereinstimmen – am besten vorab mit dem Notar abstimmen
  • Abweichende Katasterangaben: Stimmen die Katasterangaben nicht mit dem Grundbuch überein, erkennt das Grundbuchamt die Bescheinigung nicht an

Besonderheiten in Jena: Was Sie zusätzlich wissen sollten

Sanierungsgebiete: Wer ein Objekt in einem Jenaer Sanierungsgebiet aufteilen möchte, muss für andere Baumaßnahmen eine separate Sanierungsgenehmigung beim FD Stadtentwicklung beantragen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst ist jedoch ausdrücklich von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen – ein wichtiger Praxishinweis für Eigentümer in der Innenstadt oder Westvorstadt.

Altbaubestand ohne Bestandspläne: Jena hat einen erheblichen Bestand an Gründerzeitbauten und DDR-Plattenbauten, für die oft keine verwertbaren Baupläne vorliegen. In diesen Fällen ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich. Das Bauamt Jena weist zudem darauf hin, dass es – obwohl nicht verpflichtet – bei erkennbaren Abweichungen zwischen beantragter Aufteilung und genehmigtem Bestand auf die Notwendigkeit einer separaten Baugenehmigung hinweist. Wer einen erfahrenen Architekten einbindet, vermeidet hier kostspielige Überraschungen.

Planeco Building begleitet Eigentümer in Jena durch den gesamten Prozess: von der Beschaffung oder Erstellung der Bestandspläne über den fachgerecht erstellten Aufteilungsplan bis zur Einreichung beim FD Bauordnung. Wer parallel eine Nutzungsänderung oder einen Standsicherheitsnachweis benötigt, erhält alles aus einer Hand. Für eine erste Einschätzung Ihres Vorhabens steht eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung – bundesweit, mit lokaler Expertise in Jena.

Planeco Logo
Jetzt kostenloses Erstgespräch anfragen!
Informiere dich kostenfrei und unverbindlich über deine Möglichkeiten mit Planeco. Wir freuen uns dich zu beraten!
Jetzt Energieexperten finden!
Jetzt Nutzungsänderung
beantragen!
Angebot erhalten
Right arrow icon
Jetzt Bauvoranfrage
beantragen!
Kostenlose Erstberatung
Right arrow icon
Einfach und digital zur Abgeschlossen­heits­bescheinigung
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenloser Guide: Erfolgreich zur Baugenehmigung
Sicher zur Baugenehmigung
Alle Verfahrensarten erklärt
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen
Ratgeber Nutzungsänderung Ferienwohnung Mockup
Kostenlose Muster: Bauvoranfrage richtig stellen
3 Mustervorlagen
Formulierungen vom Profi
Mit Unterlagen-Checkliste
Kostenlos herunterladen

FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich in Jena eine zusätzliche Genehmigung, um Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umzuwandeln?

Nein. Thüringen hat keinen Genehmigungsvorbehalt nach § 250 BauGB eingeführt. In Jena können Sie ein Mehrfamilienhaus aufteilen, ohne eine separate kommunale Umwandlungsgenehmigung einzuholen – die Abgeschlossenheitsbescheinigung und die notarielle Teilungserklärung reichen aus.

Was passiert, wenn mein Gebäude nachträglich umgebaut wurde und keine aktuellen Baupläne vorliegen?

In diesem Fall ist ein Aufmaß vor Ort erforderlich, um verwertbare Bestandspläne zu erstellen. Wichtig: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ersetzt keine Baugenehmigung für nicht genehmigte Umbauten. Das Bauamt Jena weist bei erkennbaren Abweichungen auf die Notwendigkeit einer separaten Baugenehmigung hin – das sollte vor Antragstellung geklärt sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim FD Bauordnung Jena?

Bei vollständig eingereichten Unterlagen ist in der Regel mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Wochen zu rechnen. Fehlende oder fehlerhafte Unterlagen – etwa vergessene Dachbodengrundrisse oder unklare Stellplatzmarkierungen – verlängern das Verfahren entsprechend. Eine Vorabklärung mit dem zuständigen Bezirksteam spart Zeit.