Wer in Dinslaken bauen, umbauen oder eine Immobilie anders nutzen will, stellt sich zunächst eine einfache Frage: Brauche ich dafür eine Genehmigung – und wenn ja, welche? Die Antwort hängt vom konkreten Vorhaben, dem Standort im Stadtgebiet und dem geltenden Bebauungsplan ab. Dinslaken verfügt als Große kreisangehörige Stadt im Kreis Wesel über eine eigene Bauaufsichtsbehörde – der Fachdienst 4.3 (Bauaufsicht, Denkmalschutz) ist direkt bei der Stadtverwaltung angesiedelt. Bauherren wenden sich also nicht an den Kreis Wesel, sondern direkt an die Stadt.
Was viele nicht wissen: Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) wurde zum 1. Januar 2024 grundlegend novelliert. Die Änderungen betreffen direkt, welche Vorhaben genehmigungsfrei sind, wer Bauanträge einreichen darf und welche Pflichten bei Neubauten gelten. Dieser Leitfaden erklärt, was das konkret für Ihr Bauvorhaben in Dinslaken bedeutet.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie in Dinslaken eine Baugenehmigung?
Die Genehmigungspflicht richtet sich nach der Art des Vorhabens und der Gebäudeklasse. In Dinslaken sind folgende Maßnahmen grundsätzlich genehmigungspflichtig:
- Neubau von Gebäuden und baulichen Anlagen
- Anbau, Aufstockung oder wesentlicher Umbau von Bestandsgebäuden
- Abbruch von Gebäuden
- Nutzungsänderungen – zum Beispiel Wohngebäude zu Büro, Garage zu Lagerfläche, Ladenlokal zu Gaststätte oder Wohnung zu Büro
- Werbeanlagen ab bestimmten Größen
Was darf ohne Genehmigung gebaut werden?
Nicht jedes Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig. Kleinere Vorhaben sind nach der BauO NRW verfahrensfrei – das bedeutet: kein Antrag, keine Wartezeit. Verfahrensfrei sind unter anderem:
- Gebäude bis 75 m³ Bruttorauminhalt (z.B. kleinere Gartenhäuser)
- Stellplätze und Garagen bis 100 m² Nutzfläche
- Gebäudeunabhängige Solaranlagen bis 3 m Höhe und 100 m² Grundfläche (neu seit 2024)
- Wärmepumpen und ihre Einhausungen – ohne Größenbeschränkung innerhalb des 3-m-Abstands zur Nachbargrenze (neu seit 2024)
- Zäune und Einfriedungen unter bestimmten Voraussetzungen
Wichtig: Verfahrensfrei bedeutet nicht regellos. Auch ohne Genehmigungspflicht müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden – insbesondere Abstandsflächen und Bebauungsplan-Festsetzungen. Wer das ignoriert, riskiert eine Rückbauanordnung.
Genehmigungsfreistellung: Bauen ohne Bescheid – aber mit Unterlagen
Seit der BauO NRW-Novelle 2024 können Wohngebäude bis zur Gebäudeklasse 4 (bis 13 m Höhe, max. 400 m² pro Nutzungseinheit) im Wege der Genehmigungsfreistellung realisiert werden – vorausgesetzt, es liegt ein qualifizierter Bebauungsplan vor und das Vorhaben hält alle Festsetzungen vollständig ein. Bisher galt diese Möglichkeit nur bis Gebäudeklasse 3.
Das klingt nach einer Erleichterung – ist aber mit erhöhter Eigenverantwortung verbunden: Die Bauaufsicht prüft die Unterlagen nicht inhaltlich. Die Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften liegt vollständig beim Bauherrn und seinem Architekten. Fehler fallen erst auf, wenn es zu spät ist.
Die vier Verfahrenstypen im Überblick
In Dinslaken gelten – wie in ganz NRW – vier verschiedene Verfahrenstypen, die sich nach Gebäudeklasse, Nutzung und Bebauungsplansituation richten:
- Verfahrensfrei (§ 62 BauO NRW): Kein Antrag erforderlich. Gilt für klar definierte Kleinvorhaben. Alle Bauvorschriften müssen trotzdem eingehalten werden.
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Unterlagen werden eingereicht, die Behörde prüft nur die Vollständigkeit. Nach einer Wartefrist von einem Monat darf gebaut werden – sofern die Behörde nicht widerspricht. Gilt seit 2024 bis Gebäudeklasse 4 bei qualifiziertem B-Plan.
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW): Standardverfahren für die meisten Wohngebäude und Nicht-Sonderbauten. Die Bauaufsicht prüft ein reduziertes Programm: Abstandsflächen, Bebauung von Grundstücken, Stellplätze und Barrierefreiheit. Bearbeitungsdauer: gesetzlich 6 Wochen, in der Praxis oft 2–4 Monate.
- Sonderbauverfahren (§ 65 BauO NRW): Für große Sonderbauten wie Krankenhäuser, Schulen oder Versammlungsstätten. Umfassende Prüfung aller bauordnungsrechtlichen Anforderungen. Bearbeitungsdauer: 3–6 Monate, in komplexen Fällen länger.
Bauantrag in Dinslaken: So läuft das Verfahren ab
Schritt 1: Bebauungsplan prüfen
Bevor Sie planen, sollten Sie wissen, was auf Ihrem Grundstück überhaupt zulässig ist. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Dinslaken sind über das GeoPortal Niederrhein kostenlos einsehbar. Achten Sie darauf: In Dinslaken können für direkt benachbarte Grundstücke unterschiedliche Bebauungspläne gelten. Und eine Änderung eines B-Plans kann auch nur für einen Teilbereich des ursprünglichen Geltungsbereichs verbindlich sein.
Gibt es keinen Bebauungsplan, beurteilt die Bauaufsicht das Vorhaben nach § 34 BauGB: Das Gebäude muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Das schafft Spielraum – aber auch Unsicherheit.
Schritt 2: Bauvoranfrage stellen (optional, aber empfehlenswert)
Vor dem eigentlichen Bauantrag können Sie bei der Bauaufsicht Dinslaken einen Bauvorbescheid beantragen. Dieser klärt verbindlich einzelne Fragen zur Genehmigungsfähigkeit – zum Beispiel, ob ein Vorhaben grundsätzlich zulässig ist oder welche Abweichungen möglich sind. Der Vorbescheid ist zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Für komplexe oder kostspielige Vorhaben ist dieser Schritt oft günstiger als ein vollständiger Bauantrag, der später scheitert.
Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen
Für einen vollständigen Bauantrag in Dinslaken benötigen Sie in der Regel:
- Ausgefülltes Antragsformular (je nach Verfahrenstyp)
- Amtlicher Lageplan (erstellt durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur)
- Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung mit technischen Angaben
- Standsicherheitsnachweis – erstellt durch einen Statiker
- Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
- Brandschutznachweis (je nach Gebäudeklasse und Nutzung)
- Stellplatznachweis
- Nachbarbeteiligung (Angrenzerzustimmung oder Benachrichtigung)
Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Jede Nachforderung der Behörde kostet Zeit – und Zeit kostet bei laufender Finanzierung bares Geld. Planeco Building stellt sicher, dass Bauanträge vollständig und behördenkonform eingereicht werden.
Schritt 4: Wer darf den Antrag einreichen?
In NRW darf nicht jeder einen Bauantrag einreichen. Es ist eine Bauvorlageberechtigung erforderlich – in der Regel ein Architekt oder Bauingenieur. Seit der BauO NRW-Novelle 2024 gibt es zusätzlich die sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung": Handwerksmeister aus den Bereichen Maurer, Betonbauer und Zimmerer dürfen für Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 Bauvorlagen einreichen. Für alle anderen Vorhaben bleibt der Architekt oder Bauingenieur Pflicht.
Zuständige Behörde in Dinslaken
Die Bauaufsicht Dinslaken ist im Technischen Rathaus, Hünxer Straße 81, 46537 Dinslaken angesiedelt. Das Stadtgebiet ist in vier Baubezirke aufgeteilt, denen jeweils eigene Ansprechpartner zugeordnet sind:
- Eppinghoven/Bruch: Ellen Böhnke
- Lohberg und Denkmalangelegenheiten: Manuela Grandoch
- Averbruch/Hiesfeld-West/Gewerbegebiet: Manuela Grandoch
- Stadtmitte/Hiesfeld-Ost/Gewerbegebiet Süd: Mohamad Chahine
Erreichbar ist die Bauaufsicht per E-Mail unter bauaufsicht@dinslaken.de. Persönliche Termine sind dienstags von 09:00–18:00 Uhr und donnerstags von 09:00–16:00 Uhr möglich. Für Brandschutzfragen bei Sonderbauten ist zusätzlich die Feuerwehr Dinslaken als Brandschutzdienststelle einzubinden.
Was kostet eine Baugenehmigung in Dinslaken?
Die Gesamtkosten setzen sich aus mehreren Positionen zusammen:
- Behördengebühren: ca. 0,5 % der Gesamtbaukosten
- Architektenhonorar für die Bauantragsunterlagen: ca. 2,5 % der Bausumme
- Vermessungskosten für den amtlichen Lageplan: ca. 500,– bis 1.000,– € netto
- Statik und Nachweise (Standsicherheit, Wärmeschutz): ca. 1.500,– bis 2.500,– € netto – mehr dazu unter Statiker Kosten
Beispielrechnung Einfamilienhaus (Bausumme 300.000,– €): Bei einem typischen Neubau in Dinslaken sind Gesamtkosten für Planung, Genehmigung und Nachweise von ca. 9.500,– bis 14.000,– € netto realistisch. Dieser Betrag variiert je nach Komplexität des Vorhabens und dem gewählten Verfahrenstyp.
Besonderheiten in Dinslaken, die Bauherren kennen müssen
Denkmalschutz in Dinslaken-Lohberg
Wer in der denkmalgeschützten Zechensiedlung Lohberg baut oder saniert, braucht neben der Baugenehmigung eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Gestaltungssatzung schreibt vor, welche Veränderungen an den Gebäuden zulässig sind. Das betrifft auch energetische Maßnahmen wie neue Fenster oder Fassadendämmung – ein Spannungsfeld, das in der Vergangenheit zu Konflikten geführt hat. Zuständig für Denkmalangelegenheiten ist im Fachdienst 4.3 Manuela Grandoch; das LVR-Amt für Denkmalpflege ist als Fachbehörde einzubinden. Planen Sie hier deutlich mehr Zeit für das Verfahren ein.
Solardachpflicht für Neubauten und Dacherneuerungen
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in NRW: Wer für einen neuen Wohngebäude-Neubau einen Bauantrag stellt, muss auf mindestens 30 % der Dachfläche eine Photovoltaikanlage installieren und betreiben. Ab dem 1. Januar 2026 gilt diese Pflicht auch bei vollständiger Dacherneuerung von Bestandsgebäuden. Ausnahmen bestehen bei technischer Unmöglichkeit, wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder wenn die Nutzfläche unter 50 m² liegt. Für Bauherren in Dinslaken bedeutet das: Die Solaranlage gehört von Anfang an in die Planung – und damit in den Bauantrag.
Nutzungsänderungen: Häufig unterschätzt
Eine Nutzungsänderung ist in Dinslaken immer dann genehmigungspflichtig, wenn sich die Zweckbestimmung eines Gebäudes oder Gebäudeteils ändert – unabhängig davon, ob bauliche Veränderungen stattfinden. Wer ein Ladenlokal zur Gaststätte umnutzt, eine Garage zu Wohnraum ausbaut oder ein Büro zur Wohnung macht, braucht eine Genehmigung. Zusätzlich sind je nach Nutzung Brandschutz-, Schallschutz- und Stellplatznachweise erforderlich. Planeco Building hat über 1.400 solcher Vorhaben erfolgreich durch das Genehmigungsverfahren begleitet – auch in NRW.
Wer unsicher ist, ob sein Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder welches Verfahren gilt, sollte frühzeitig einen erfahrenen Fachmann hinzuziehen. Die Kosten einer falschen Einschätzung – Rückbauanordnung, Bußgeld, entgangene Mieteinnahmen – übersteigen die Planungskosten in der Regel deutlich.















