Hessen bietet Eigenheimbesitzern großzügige Regelungen beim Carport-Bau: Nach der Hessischen Bauordnung (HBO) sind überdachte Stellplätze bis 50 m² Grundfläche genehmigungsfrei. Doch Vorsicht: Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben bestehen Anmeldepflichten und baurechtliche Vorgaben, deren Missachtung zu Bußgeldern oder sogar zum Rückbau führen kann. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle rechtlichen Hürden sicher zu meistern.
Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?
Carports gelten baurechtlich als "bauliche Anlagen" und unterliegen damit grundsätzlich den Bestimmungen der Hessischen Bauordnung. Im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern bietet Hessen jedoch mit 50 m² eine der großzügigsten Regelungen für genehmigungsfreie Carports in Deutschland. Diese Grenze wurde bewusst hoch angesetzt, um private Bauherren bei kleineren Vorhaben von bürokratischen Hürden zu befreien.
Die rechtliche Einordnung erfolgt dabei analog zu Garagen – beide Bauwerke werden im Baurecht gleichgestellt und unterliegen denselben Vorschriften. Dies bedeutet, dass auch für Carports die allgemeinen baurechtlichen Anforderungen zu Brandschutz, Standsicherheit und Abstandsflächen gelten. Die Privilegierung als genehmigungsfreies Vorhaben entbindet nicht von der Einhaltung dieser grundlegenden Sicherheitsstandards.
Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Hessen?
Nach § 63 HBO und dessen Anlage sind Carports in Hessen unter folgenden Voraussetzungen genehmigungsfrei:
- Maximale Grundfläche: 50 m² (Brutto-Grundfläche)
- Maximale Höhe: 3,0 m (mittlere Wandhöhe)
- Abstand zur öffentlichen Straße: mindestens 3,0 m
- Einhaltung des Bebauungsplans: Alle Festsetzungen müssen beachtet werden
- Zugehörigkeit zum Wohngebäude: Der Carport muss auf demselben Grundstück stehen
Besonders vorteilhaft in Hessen: Zusätzlich zum Carport ist eine Zufahrt mit bis zu 200 m² ebenfalls genehmigungsfrei zulässig. Die Zufahrt muss dabei mindestens 2,75 m breit sein, um modernen Fahrzeuggrößen gerecht zu werden.
Ein wichtiger Aspekt betrifft die Grenzbebauung: Carports dürfen direkt an der Nachbargrenze errichtet werden, wenn die mittlere Wandhöhe 3,0 m nicht überschreitet und die Fläche der Grenzwand maximal 25 m² beträgt. Die Gesamtlänge der Grenzbebauung darf 15 m nicht überschreiten.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Hessen?
Eine Baugenehmigung wird in Hessen erforderlich, sobald Ihr Carport die Grenzen der Genehmigungsfreiheit überschreitet:
- Überschreitung der Grundfläche: Mehr als 50 m²
- Überschreitung der Höhe: Mehr als 3,0 m mittlere Wandhöhe
- Bebauungsplan-Konflikte: Verstöße gegen örtliche Festsetzungen
- Besondere Standorte: Denkmalschutzgebiete oder naturschutzrechtlich relevante Bereiche
- Gewerbliche Nutzung: Nutzung über die reine Fahrzeugabstellung hinaus
Für genehmigungspflichtige Carports wird in der Regel ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 3 Monate, kann aber bei besonderen Umständen um weitere 2 Monate verlängert werden.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert erhebliche Konsequenzen. In Hessen können Bußgelder zwischen 500,– € und 50.000,– € verhängt werden. Im schlimmsten Fall droht eine Abrissverfügung, die den kostspieligen Rückbau auf eigene Kosten zur Folge hat. Besonders problematisch: Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?
Auch für genehmigungsfreie Carports besteht in Hessen eine Anmeldepflicht bei der Gemeinde. Diese erfolgt über das Formular "Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben" (BAB 33). Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- Anmeldeformular BAB 33: Verfügbar auf der Website des Hessischen Ministeriums
- Liegenschaftsplan: Nicht älter als zwei Jahre mit Markierung des geplanten Carports
- Bauzeichnungen: Grundriss und Ansichten im Maßstab 1:100 oder 1:200
- Baubeschreibung: Formlose Beschreibung mit Art, Materialien und Nutzung
- Bebauungsplan-Nachweis: Falls vorhanden, Nachweis der Einhaltung aller Festsetzungen
Für genehmigungspflichtige Carports kommen zusätzliche Unterlagen hinzu, wie statische Berechnungen, Brandschutznachweise und detaillierte Konstruktionszeichnungen. Die Erstellung dieser Unterlagen erfordert meist die Expertise eines bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieurs.
Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Hessen
Der Weg zur Carport-Errichtung in Hessen folgt einem klaren Ablauf:
- Prüfung der örtlichen Vorschriften: Bebauungsplan und Gemeindesatzungen einsehen
- Genehmigungspflicht klären: Größe, Höhe und Standort mit HBO-Vorgaben abgleichen
- Unterlagen zusammenstellen: Je nach Verfahren Anmeldung oder Bauantrag vorbereiten
- Einreichung bei der Gemeinde: Vollständige Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsicht
- Wartefrist abwarten: 14 Tage bei Anmeldung, bis zu 3 Monate bei Genehmigungsverfahren
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