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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
November 28, 2025
Update:
November 29, 2025
In Sachsen-Anhalt können Sie Carports bis 50 m² ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren errichten – vorausgesetzt, alle baurechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen korrekt zu erfüllen und schnell zu bauen.
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Carport: Brauche ich eine Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt können Sie Carports bis 50 m² ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren errichten – vorausgesetzt, alle baurechtlichen Vorgaben werden eingehalten. Planeco Building unterstützt Sie dabei, alle Anforderungen korrekt zu erfüllen und schnell zu bauen.
Sebastian Rupp
November 29, 2025
5 Minuten

Die Errichtung eines Carports in Sachsen-Anhalt unterliegt klaren baurechtlichen Regelungen, die Bauherren sowohl Chancen als auch Pflichten auferlegen. Mit der großzügigen Regelung von bis zu 50 m² verfahrensfreier Grundfläche und 3 m mittlerer Wandhöhe nimmt Sachsen-Anhalt im bundesweiten Vergleich eine liberale Position ein. Dennoch müssen auch bei verfahrensfreien Carports bestimmte Vorschriften beachtet werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wie blickt das Baurecht auf das Thema Carport?

Carports werden im Baurecht als sogenannte "bauliche Anlagen" eingestuft und unterliegen damit grundsätzlich den Bestimmungen des öffentlichen Baurechts. Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) regelt in § 60, welche Bauvorhaben als verfahrensfrei gelten und somit ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren errichtet werden können.

Diese Klassifizierung als bauliche Anlage bedeutet, dass auch verfahrensfreie Carports alle baurechtlichen Bestimmungen einhalten müssen – etwa zu Brandschutz, Abstandsflächen und der ordnungsgemäßen Nutzung als Stellplatz. Die Verfahrensfreiheit entbindet also nicht von der Einhaltung aller anderen rechtlichen Vorgaben, sondern vereinfacht lediglich das Antragsverfahren.

Carport ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Sachsen-Anhalt?

Nach § 60 BauO LSA können Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) ohne Baugenehmigungsverfahren errichtet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Maximale Grundfläche: 50 m² (brutto)
  • Mittlere Wandhöhe: maximal 3 m
  • Standort: nur im Innenbereich oder in Bebauungsplangebieten
  • Nutzung: ausschließlich als Stellplatz für Fahrzeuge

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich. Der Außenbereich umfasst Gebiete, die nicht durch einen Bebauungsplan erfasst sind oder nicht zur zusammenhängenden Bebauung gehören. Hier ist grundsätzlich eine reguläre Baugenehmigung erforderlich, unabhängig von der Größe des geplanten Carports.

Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meinen Carport in Sachsen-Anhalt?

Eine Baugenehmigung wird in folgenden Fällen zwingend erforderlich:

  1. Überschreitung der Größenvorgaben: Grundfläche über 50 m² oder mittlere Wandhöhe über 3 m
  2. Standort im Außenbereich: Grundstücke außerhalb von Bebauungsplangebieten oder zusammenhängender Bebauung
  3. Besondere Nutzung: Wenn der Carport nicht ausschließlich als Stellplatz genutzt werden soll
  4. Denkmalschutz: Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder in Ensembleschutzgebieten

Selbst bei verfahrensfreien Carports wird eine Bauanzeige empfohlen, um potenzielle Konflikte mit der Gemeinde proaktiv zu vermeiden. Diese informelle Mitteilung schafft Sicherheit und kostet in der Regel nur wenige Euro.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?

Der Bau eines Carports ohne erforderliche Genehmigung kann schwerwiegende Folgen haben. In Sachsen-Anhalt drohen Bußgelder zwischen 500,– € und 25.000,– €, je nach Schwere des Verstoßes. Besonders kritisch: Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann eine Nutzungsuntersagung oder sogar eine Abrissverfügung erlassen, wenn das Carport nicht genehmigungsfähig ist.

Schwarzbauten verjähren nicht – auch Jahre später, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie, können rechtliche Probleme auftreten. Eine nachträgliche Genehmigung ist nur möglich, wenn das Bauwerk grundsätzlich den baurechtlichen Vorgaben entspricht.

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meines Carports?

Für verfahrensfreie Carports reicht meist eine einfache Bauanzeige mit folgenden Angaben:

  • Beschreibung des geplanten Carports (Größe, Höhe, Zweck)
  • Einfache Skizze mit Darstellung der Umgebung
  • Angaben zum Grundstück und zur geplanten Nutzung

Bei genehmigungspflichtigen Carports sind umfangreichere Unterlagen erforderlich:

  • Bauantragsformular (vollständig ausgefüllt)
  • Auszug aus dem Liegenschaftskataster (nicht älter als 3 Monate)
  • Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:1000
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung mit technischen Details
  • Standsicherheitsnachweis (Statik)
  • Bei Grenzbebauung: Nachbarverzeichnis

Schritt für Schritt zur Carport-Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt

Der Weg zur Carport-Errichtung folgt einem strukturierten Ablauf:

  1. Prüfung der Genehmigungspflicht: Größe, Standort und örtliche Vorgaben überprüfen
  2. Unterlagen zusammenstellen: Je nach Verfahrensart entsprechende Dokumente vorbereiten
  3. Antrag einreichen: Bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt)
  4. Bearbeitung abwarten: 4 Wochen bei Bauanzeigen, 3 Monate bei Bauanträgen
  5. Baubeginn: Nach Genehmigung oder automatischer Genehmigungsfiktion

Baugenehmigung für Carport in Sachsen-Anhalt beantragen – mit Planeco Building

Als erfahrener Partner für Baugenehmigungen unterstützt Sie Planeco Building bei der schnellen Umsetzung Ihres Carport-Projekts in Sachsen-Anhalt. Unsere Expertise umfasst:

  • Kostenlose Erstberatung zur Klärung der Genehmigungspflicht
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  • Volle Preistransparenz – keine versteckten Kosten
  • 14–21 Tage Bearbeitungszeit für die Unterlagenerstellung
  • Rundum-Service – Architektur, Statik, Brandschutz und mehr
  • Bundesweites Netzwerk mit lokaler Expertise in Sachsen-Anhalt

Mit unserem bewährten Verfahren erstellen wir alle erforderlichen Unterlagen fachgerecht und stimmen diese mit den zuständigen Bauämtern ab. So vermeiden Sie kostspielige Nachforderungen und erhalten schnellstmöglich Ihre Genehmigung. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Ihrem Carport-Bauantrag!

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie groß darf mein Carport in Sachsen-Anhalt ohne Genehmigung sein?

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In Sachsen-Anhalt können Sie Carports bis zu einer Grundfläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von 3 m ohne reguläres Genehmigungsverfahren errichten. Diese großzügige Regelung gilt jedoch nur im Innenbereich oder in Bebauungsplangebieten, nicht im Außenbereich.

Brauche ich auch bei einem verfahrensfreien Carport eine Bauanzeige?

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Eine formelle Bauanzeige ist rechtlich nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Die Anzeige bei der Gemeinde schafft Sicherheit und kostet meist nur wenige Euro. So können Sie potenzielle Konflikte proaktiv vermeiden und haben einen Nachweis für die ordnungsgemäße Meldung.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Carport-Bauantrags in Sachsen-Anhalt?

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Für Bauanzeigen bei verfahrensfreien Carports beträgt die Bearbeitungszeit 4 Wochen. Bei regulären Bauanträgen haben die Behörden 3 Monate Zeit für die Entscheidung. In der Praxis werden vollständige Anträge oft schneller bearbeitet – meist innerhalb von 3-4 Wochen.