Wer in Erlangen baut, umbaut oder eine Nutzung ändert, braucht einen Architekten – das ist in vielen Fällen keine Option, sondern gesetzliche Pflicht. Denn in Bayern darf nur, wer in der Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist, Bauvorlagen für genehmigungspflichtige Vorhaben einreichen. Die eigentliche Frage ist also nicht ob, sondern welcher Architekt zum Vorhaben passt – und wie man ihn findet, ohne Zeit und Geld zu verlieren.
[[bauantrag]]Wann brauchen Sie in Erlangen einen Architekten?
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) wurde zum 1. Januar 2025 umfassend novelliert – und hat die Spielregeln für Bauherren in Erlangen spürbar verändert. Viele Vorhaben, die früher eine Baugenehmigung erforderten, sind seitdem verfahrensfrei: Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken, bestimmte Nutzungsänderungen, Instandsetzungsarbeiten an der Bausubstanz.
Was dabei leicht übersehen wird: Verfahrensfrei bedeutet nicht regellos. Alle materiellen Anforderungen – Abstandsflächen, Brandschutz, Statik – gelten weiterhin. Die Verantwortung für die Einhaltung liegt jetzt vollständig beim Bauherrn. Ein erfahrener Architekt ist deshalb bei verfahrensfreien Vorhaben nicht weniger wichtig als bei genehmigungspflichtigen – er schützt Sie vor Fehlern, die erst beim Verkauf oder bei einer Prüfung durch die Behörde auffallen.
Bauvorlageberechtigung: Wer darf Bauanträge einreichen?
Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist die Sache klar: Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt werden. In Bayern sind das in der Regel Architekten mit Kammereintragung. Bei kleineren Vorhaben – insbesondere Ein- und Zweifamilienhäusern – können auch staatlich geprüfte Bautechniker oder Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs bauvorlageberechtigt sein. Für alles darüber hinaus führt kein Weg am Architekten vorbei.
Ob ein Architekt bauvorlageberechtigt ist, lässt sich schnell über das Büroverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer prüfen.
So finden Sie den richtigen Architekten für Ihr Erlanger Bauvorhaben
Die meisten Bauherren starten mit einer Google-Suche oder schauen sich im Bekanntenkreis um. Beides ist ein sinnvoller Ausgangspunkt – aber kein vollständiger Auswahlprozess. Wer den falschen Architekten wählt, zahlt doppelt: einmal für die Planung, einmal für die Nachbesserung.
Schritt 1: Vorhaben klar definieren
Bevor Sie auch nur ein Erstgespräch führen, sollten Sie wissen, was Sie eigentlich brauchen. Die Antwort bestimmt, welcher Architekt in Frage kommt:
- Neubau Einfamilienhaus: Leistungsphasen 1–9, idealerweise mit Erfahrung im Bebauungsplangebiet Erlangen
- Anbau oder Aufstockung: Erfahrung mit Bestandsgebäuden, Kenntnisse der BayBO-Erleichterungen 2025 bei Aufstockungen
- Dachgeschossausbau: Seit 2025 unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei – aber bautechnische Nachweise bleiben Pflicht
- Nutzungsänderung (z. B. Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt): Spezialisierung auf Nutzungsänderungen und Kenntnisse der lokalen Genehmigungspraxis entscheidend
- Sanierung im Bestand: Erfahrung mit Altbausubstanz, ggf. Denkmalschutz
Schritt 2: Recherchewege nutzen
Für die Suche nach einem geeigneten Architekten in Erlangen gibt es mehrere Wege:
- Büroverzeichnis der Bayerischen Architektenkammer: Enthält alle eingetragenen Büros mit Angaben zu Größe, Spezialisierung und Kontaktdaten – gefiltert nach Standort und Leistungsbereich
- Persönliche Empfehlungen: Nachbarn, Bekannte oder Handwerker, die bereits mit einem Büro zusammengearbeitet haben, liefern oft die verlässlichsten Einschätzungen
- Bewertungsportale: Houzz oder werkenntdenbesten.de bieten aggregierte Kundenbewertungen – hilfreich zur Erstorientierung, aber kein Ersatz für ein persönliches Gespräch
- Spezialisierte Planungsbüros: Anbieter wie Planeco Building arbeiten bundesweit digital und haben Erfahrung mit der Erlanger Genehmigungspraxis – besonders relevant, wenn Ihr Vorhaben über die reine Entwurfsplanung hinausgeht und Sie eine ganzheitliche Lösung aus einer Hand suchen
Schritt 3: Erstgespräch strukturiert führen
Ein Erstgespräch ist keine Höflichkeitsrunde – nutzen Sie es, um konkrete Antworten zu bekommen. Fragen Sie nach:
- Referenzprojekten, die Ihrem Vorhaben ähneln
- Erfahrungen mit dem Bauaufsichtsamt Erlangen
- Dem geplanten Leistungsumfang und was darin enthalten ist
- Der Honorarstruktur – und ob diese in Textform festgehalten wird
- Der realistischen Bearbeitungsdauer bis zur Genehmigung
Schritt 4: Honorar transparent vereinbaren
Seit der HOAI-Reform 2021 sind Mindest- und Höchstsätze nicht mehr verbindlich. Architekten können ihr Honorar frei vereinbaren – die HOAI dient nur noch als Orientierung. Das bedeutet für Sie als Bauherr: Vergleichen lohnt sich. Lassen Sie sich das Honorar immer in Textform bestätigen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.
[[banner-klein]]Was kostet ein Architekt in Erlangen?
Konkrete Zahlen fehlen in fast allen öffentlich zugänglichen Quellen – dabei sind sie für die Budgetplanung entscheidend. Als grobe Orientierung gilt: Die Planungskosten bewegen sich bei einem Einfamilienhaus-Neubau typischerweise im Bereich von 12 bis 15 % der Baukosten, wenn alle neun Leistungsphasen beauftragt werden.
Für die häufigsten Szenarien in Erlangen:
- Nur Bauantrag (Leistungsphasen 1–4): Bei einem Einfamilienhaus mit 200.000 ,–€ anrechenbaren Baukosten ca. 4.500 ,–€ bis 8.000 ,–€ netto – abhängig von Honorarzone und Vereinbarung
- Vollbetreuung (Leistungsphasen 1–9): Bei 300.000 ,–€ Baukosten rund 40.000 ,–€ netto nach HOAI-Orientierungswerten
- Umbau und Sanierung: Höher als beim Neubau, da Bestandssubstanz die anrechenbaren Kosten erhöht und ein Umbau- und Modernisierungszuschlag anfallen kann
Wer nur den Bauantrag benötigt und die Ausführungsplanung sowie Bauleitung selbst koordinieren möchte, kann mit Planeco Building gezielt die Leistungsphasen beauftragen, die er wirklich braucht – ohne das gesamte Architekturhonorar für Leistungen zu zahlen, die er nicht in Anspruch nimmt. Mehr zu den Kosten eines Architekten finden Sie in der detaillierten Übersicht.
Baugenehmigung in Erlangen: Was Sie wissen müssen
Erlangen ist als kreisfreie Stadt selbst untere Bauaufsichtsbehörde. Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in der Nägelsbachstraße 1. Wer im Landkreis Erlangen-Höchstadt baut, wendet sich dagegen an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt.
Wichtige Punkte für Bauherren in Erlangen:
- Digitaler Bauantrag: Erlangen ermöglicht die digitale Einreichung von Bauanträgen über das BayernPortal – das spart Zeit und vermeidet Behördengänge
- Genehmigungsfreistellung: Liegt Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans und entspricht das Vorhaben dessen Festsetzungen, kann eine Genehmigungsfreistellung möglich sein – die Stadt kann aber trotzdem ein reguläres Verfahren anordnen
- Vorbescheid: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, können Sie einzelne baurechtliche Fragen vorab verbindlich klären lassen. Ein positiver Vorbescheid gilt vier Jahre
- Bebauungspläne online: Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Erlangen sind öffentlich einsehbar – prüfen Sie vor der Architektensuche, was auf Ihrem Grundstück überhaupt zulässig ist
- Geltungsdauer: Baugenehmigungen gelten seit 2025 einheitlich vier Jahre
7 Kriterien für die Wahl des richtigen Architekten
- Bauvorlageberechtigung: Prüfen Sie die Eintragung in der Architektenliste der Bayerischen Architektenkammer – ohne diese darf kein Bauantrag eingereicht werden
- Erfahrung mit Ihrem Projekttyp: Ein Architekt, der hauptsächlich Gewerbebau macht, ist für Ihr Einfamilienhaus möglicherweise nicht die beste Wahl – und umgekehrt
- Kenntnis der lokalen Genehmigungspraxis: Erlangen hat eigene Gepflogenheiten beim Bauaufsichtsamt. Erfahrung mit dem lokalen Verfahren verkürzt die Bearbeitungszeit
- Transparente Honorarvereinbarung: Lassen Sie sich den Leistungsumfang und das Honorar schriftlich bestätigen – vor Vertragsunterzeichnung, nicht danach
- Referenzen und Bewertungen: Fragen Sie nach vergleichbaren Projekten und sprechen Sie wenn möglich mit früheren Bauherren
- Erreichbarkeit und Kommunikation: Ein Architekt, der Rückrufe und E-Mails tagelang unbeantwortet lässt, wird auch im laufenden Projekt zum Problem
- Digitale Zusammenarbeit möglich: Für die Leistungsphasen 1–7 ist eine vollständig digitale Abwicklung in der Regel problemlos möglich – das erweitert Ihren Suchradius erheblich
Muss der Architekt aus Erlangen kommen?
Nein – zumindest nicht für die Planung und den Bauantrag. Für die Leistungsphasen 1 bis 7 (Grundlagenermittlung bis Genehmigungsplanung) ist die physische Nähe zum Bauort nicht entscheidend. Was zählt, ist die Erfahrung mit der lokalen Genehmigungspraxis – also Kenntnisse über das Bauaufsichtsamt Erlangen, die geltenden Bebauungspläne und die typischen Anforderungen bei der Einreichung.
Erst bei der Bauleitung (Leistungsphase 8) ist regelmäßige Vor-Ort-Präsenz sinnvoll. Wer also nur einen Bauantrag oder eine Nutzungsänderung benötigt, kann problemlos mit einem Büro zusammenarbeiten, das nicht in Erlangen sitzt – solange es die lokalen Verhältnisse kennt.
Planeco Building arbeitet bundesweit und hat über 1.400 erfolgreiche Bauanträge begleitet – darunter Vorhaben in Bayern mit den spezifischen Anforderungen der BayBO. Die gesamte Abwicklung erfolgt digital, von der Erstberatung bis zur Einreichung beim Bauaufsichtsamt. Mehr dazu, wie Sie den richtigen Architekten finden, erfahren Sie auf der Übersichtsseite.
Für Vorhaben, die über den Bauantrag hinausgehen – etwa eine Nutzungsänderung oder einen Anbau –, lohnt sich ein Blick auf die jeweiligen Leistungsseiten, um den tatsächlichen Beratungsbedarf einzuschätzen. Wer außerdem einen Statiker für seinen Standsicherheitsnachweis benötigt, findet bei Planeco Building ebenfalls einen direkten Ansprechpartner – die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker ist dabei von Anfang an koordiniert.















