Wer in Willich baut, umbaut oder eine Immobilie umnutzen möchte, steht vor einer konkreten Besonderheit: Die Stadt hat eine eigene Bauaufsichtsbehörde – Baugenehmigungen laufen nicht über den Kreis Viersen, sondern direkt über die Stadtverwaltung Willich. Gleichzeitig bietet die Stadt derzeit keine persönliche Bauberatung an; Rückfragen sind nur schriftlich per E-Mail möglich. Wer ohne erfahrenen Architekten in diesen Prozess startet, verliert schnell Wochen – allein durch unvollständige Unterlagen.
Dieser Ratgeber zeigt, worauf es bei der Architektensuche in Willich wirklich ankommt: welche Leistungen Sie tatsächlich brauchen, was ein Architekt kostet, wie der Genehmigungsprozess abläuft – und wo die häufigsten Fehler passieren.
[[bauantrag]]Brauchen Sie für Ihr Vorhaben in Willich überhaupt einen Architekten?
Nicht jedes Bauvorhaben in Willich ist genehmigungspflichtig – aber auch verfahrensfreie Vorhaben müssen alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Das ist ein häufiges Missverständnis: „Genehmigungsfrei" bedeutet nicht „regellos".
Grundsätzlich gilt für Willich die Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018), die seit dem 1. Januar 2024 in novellierter Fassung gilt. Die wichtigsten Verfahrensarten im Überblick:
- Verfahrensfreie Vorhaben: Bestimmte Anbauten, Garagen und Nebengebäude bis zu definierten Größen benötigen keine Baugenehmigung – aber die Einhaltung von Abstandsflächen, Bebauungsplan und anderen Vorschriften bleibt Ihre Verantwortung.
- Genehmigungsfreistellung: Seit 2024 erweitert auf Gebäudeklassen 1 bis 4 im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans. Wichtig: Die Behörde prüft hier kaum noch – die Verantwortung für die Regelkonformität liegt vollständig beim Entwurfsverfasser.
- Vereinfachtes Genehmigungsverfahren: Entscheidungsfrist 6 Wochen nach vollständigem Eingang der Unterlagen.
- Reguläres Baugenehmigungsverfahren (Sonderbauten): Entscheidungsfrist 3 Monate.
Für die meisten genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in Willich ist eine Bauvorlageberechtigung nach § 67 BauO NRW erforderlich. Das heißt: Nicht jeder, der sich „Planer" nennt, darf in NRW einen Bauantrag einreichen. Seit 2024 gibt es zwar eine sogenannte „kleine Bauvorlageberechtigung" für Gebäudeklassen 1 und 2 bis 7 m Höhe und maximal zwei Nutzungseinheiten – für größere oder komplexere Vorhaben bleibt die Einreichung eingetragenen Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieuren vorbehalten.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, lohnt sich ein Blick in den geltenden Bebauungsplan über das Geoportal NRW – oder eine schriftliche Voranfrage bei der Bauaufsicht der Stadt Willich, bevor Sie in die Planung investieren.
Was kostet ein Architekt in Willich?
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) liefert seit dem EuGH-Urteil von 2019 keine verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr – die Werte in den Honorartafeln sind Orientierungsrahmen, die Honorare sind frei verhandelbar. Trotzdem geben die HOAI-Tabellen eine realistische Einschätzung, was Sie einplanen sollten.
Zwei typische Szenarien für Bauvorhaben in Willich:
- Einfamilienhaus-Neubau (Baukosten ca. 400.000,– €, alle Leistungsphasen 1–9): Architektenhonorar nach HOAI-Orientierungswerten ca. 50.000,– bis 65.000,– € netto. Hinzu kommen Kosten für Statik, Energienachweis nach GEG und ggf. Vermessung.
- Anbau oder Dachausbau (Baukosten ca. 120.000,– €, Leistungsphasen 1–5 und 8): Orientierungswert ca. 15.000,– bis 22.000,– € netto – je nach Honorarzone und vereinbartem Leistungsumfang.
Wer nicht die gesamte Projektbegleitung benötigt, kann gezielt einzelne Leistungsphasen beauftragen. Für viele Bauherren in Willich ist vor allem die Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 1–4) der kritische Part – also die Erstellung genehmigungsfähiger Bauvorlagen inklusive Einreichung beim Bauamt. Planeco Building bietet genau diese Leistungen bundesweit an: Architektenleistungen von der Planung bis zur Baugenehmigung.
Wichtig: Laut HOAI ist der Architekt verpflichtet, Sie als Verbraucher über die Honorargrundlagen aufzuklären. Fehlt diese Belehrung, kann das Honorar auf den HOAI-Basissatz begrenzt werden – ein Punkt, den Sie im Erstgespräch aktiv ansprechen sollten.
Die Gebühren für die Baugenehmigung selbst berechnet die Stadt Willich auf Basis von 1,3 % der landesweit festgelegten Rohbausumme. Bei einem Einfamilienhaus mit 400.000,– € Baukosten sind das grob 5.000,– € Genehmigungsgebühr – ohne Architektenhonorar.
[[banner-klein]]So läuft ein Bauvorhaben in Willich ab
Der Weg von der Idee zur Baugenehmigung in Willich folgt einem klaren Ablauf. Wer die Schritte kennt, vermeidet die häufigsten Verzögerungen.
- Bebauungsplan prüfen: Bevor Sie planen, klären Sie, was auf Ihrem Grundstück überhaupt zulässig ist. Den geltenden B-Plan können Sie über das Geoportal der Stadt Willich kostenlos einsehen. Festsetzungen zu Bauweise, Geschosszahl, Grundflächenzahl und Dachform sind verbindlich – Abweichungen erfordern gesonderte Befreiungsanträge.
- Bauvoranfrage stellen (optional, aber oft sinnvoll): Für grundsätzliche planungsrechtliche Fragen können Sie eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht der Stadt Willich einreichen – auch ohne vollständige Bauvorlagen. Der Bauvorbescheid gilt 3 Jahre und schafft Planungssicherheit, bevor Sie in die detaillierte Architektenplanung investieren.
- Bauantrag vorbereiten: Ihr Architekt erstellt die erforderlichen Bauvorlagen: Lageplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, ggf. Statik und Energienachweis. Vollständigkeit ist entscheidend – unvollständige Anträge werden zurückgestellt und verlängern das Verfahren erheblich. Die Bauaufsicht Willich prüft die Vollständigkeit innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang.
- Einreichung und Genehmigungsverfahren: Bauanträge können in Willich auch digital eingereicht werden – das beschleunigt den Prozess. Nach vollständigem Eingang gilt die gesetzliche Entscheidungsfrist: 6 Wochen im vereinfachten Verfahren, 3 Monate bei Sonderbauten.
- Teilbaugenehmigung nutzen: Wenn Sie schnell mit den Arbeiten beginnen möchten, können Sie nach vollständiger Einreichung des Bauantrags eine Teilbaugenehmigung für Baugrube oder einzelne Bauabschnitte beantragen – ohne auf die vollständige Genehmigung warten zu müssen.
Worauf Sie bei der Architektenauswahl in Willich achten sollten
Die Architektenkammer NRW (AKNW) führt eine öffentliche Online-Architektensuche mit Filtermöglichkeiten nach Tätigkeitsschwerpunkten. Nur wer dort eingetragen ist, darf die Berufsbezeichnung „Architekt" führen – das ist in NRW gesetzlich geschützt.
Neben der Kammerzugehörigkeit sind folgende Punkte bei der Auswahl entscheidend:
- Bauvorlageberechtigung vorhanden: Fragen Sie explizit nach, ob der Anbieter für Ihr konkretes Vorhaben (Gebäudeklasse, Nutzungsart) einreichungsberechtigt ist.
- Erfahrung mit der Willicher Genehmigungspraxis: Wer die Anforderungen der Bauaufsicht Willich kennt, liefert vollständige Unterlagen beim ersten Einreichen – das spart Wochen.
- Klarer Leistungsumfang: Klären Sie vorab, welche Leistungsphasen beauftragt werden und was im Honorar enthalten ist. Statik, Energienachweis und Vermessung sind oft separate Positionen.
- Lokale Präsenz ist nicht zwingend: Für die Leistungsphasen 1 bis 5 (Planung und Genehmigung) ist eine digitale Zusammenarbeit in der Regel problemlos möglich. Entscheidend ist die Kenntnis der lokalen Vorschriften und Behördenpraxis – nicht der Bürostandort. Planeco Building arbeitet bundesweit und vollständig digital, mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen.
Für Bestandsimmobilien in Willich gilt außerdem: Bevor Sie mit der Planung beginnen, lohnt sich die Einsicht in die Bauakte beim Bauaktenarchiv der Stadt Willich. Dort finden Sie die ursprünglichen Baugenehmigungen, Grundrisse und Statiken – eine unverzichtbare Grundlage für jeden Umbau oder jede Nutzungsänderung.
Aktuelle Besonderheiten: Was sich 2024/2025 geändert hat
Die novellierte BauO NRW bringt für Bauherren in Willich konkrete Konsequenzen:
- Solardachpflicht für Wohngebäude ab 1. Januar 2025: Wer ab diesem Datum einen Bauantrag für ein Wohngebäude stellt, muss eine Photovoltaikanlage auf dem Dach einplanen. Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht bereits seit 1. Januar 2024. Ihr Architekt muss das bei der Planung berücksichtigen – sowohl technisch als auch in der Kostenkalkulation.
- Erweiterte Genehmigungsfreistellung: Seit 2024 können Gebäude bis Gebäudeklasse 4 im Geltungsbereich eines qualifizierten B-Plans ohne Baugenehmigung errichtet werden – sofern alle Vorschriften eingehalten werden. Das klingt nach Vereinfachung, bedeutet aber in der Praxis mehr Verantwortung für den Architekten: Die Behörde prüft kaum noch, der Planer haftet vollständig.
- Erleichterung bei Nutzungsänderungen: Die Aufzugspflicht bei Nutzungsänderung des obersten Geschosses oder bei Aufstockung um bis zu zwei Geschosse wurde ausgesetzt. Das macht viele Umnutzungsprojekte wirtschaftlich attraktiver als noch vor 2024. Mehr dazu auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
Checkliste: 6 Fragen vor dem ersten Architektengespräch in Willich
- Welche Nutzung ist auf meinem Grundstück laut Bebauungsplan zulässig – und was weicht davon ab?
- Ist mein Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei – und was bedeutet das konkret für meine Haftung?
- Welche Leistungsphasen benötige ich wirklich – nur Genehmigungsplanung oder auch Bauleitung?
- Ist der Anbieter für mein Vorhaben bauvorlageberechtigt nach § 67 BauO NRW?
- Sind Statik, Energienachweis und Vermessung im Angebot enthalten oder separate Positionen?
- Wie wird die Kommunikation mit der Bauaufsicht Willich organisiert – und wer übernimmt die Nachforderungen?
Planeco Building übernimmt für Bauherren in Willich und im Kreis Viersen die gesamte Genehmigungsabwicklung: von der Bauvorlagenprüfung über die Einreichung bis zur Kommunikation mit der Bauaufsicht. Die Aufgaben eines Architekten – und wo Planeco Building diese Leistungen übernimmt – finden Sie auf unserer Übersichtsseite. Für statische Nachweise koordinieren wir zudem direkt mit einem Statiker, sodass Sie nicht mehrere Büros parallel beauftragen müssen.















