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Standsicherheitsnachweis in Bonn vom Statiker

April 2, 2026
Update:
April 2, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
April 2, 2026
Update:
April 2, 2026
Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachausbau – in Bonn ist der Standsicherheitsnachweis Pflicht, auch bei genehmigungsfreien Vorhaben. Planeco Building liefert Ihnen den fertigen Nachweis in 14–21 Tagen, vollständig digital und zum transparenten Preisen.
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Standsicherheitsnachweis Bonn

Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachausbau – in Bonn ist der Standsicherheitsnachweis Pflicht, auch bei genehmigungsfreien Vorhaben. Planeco Building liefert Ihnen den fertigen Nachweis in 14–21 Tagen, vollständig digital und zum transparenten Preisen.
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Sebastian Rupp
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April 2, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Bonn – und wann reicht der Nachweis vom Tragwerksplaner, wann muss zusätzlich ein Prüfstatiker ran? Gerade bei Altbauten in der Südstadt oder Neubauten in Rheinnähe stellen sich Bauherren diese Fragen. Hier erfahren Sie, welche Pflichten für Ihr konkretes Vorhaben gelten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie typische Verzögerungen vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

  • Immer Pflicht: Jedes Bauvorhaben in Bonn braucht einen Standsicherheitsnachweis – unabhängig davon, ob es genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist.
  • Prüfpflicht erst ab Gebäudeklasse 3: Bei Einfamilienhäusern (Gebäudeklasse 1–2) genügt der Nachweis vom Tragwerksplaner ohne zusätzliche Prüfung durch einen Sachverständigen.
  • Kosten kennen: Ein Wanddurchbruch startet ab 500 € netto, ein Einfamilienhaus liegt bei 2.500–5.500 € netto – bei Altbauten ohne Bestandspläne steigt der Aufwand.
  • Planeco Building liefert in 14–21 Tagen: Vollständig digital, zum transparenten Preis und mit kostenloser Erstberatung – jetzt Angebot anfragen.

Wann Sie in Bonn einen Standsicherheitsnachweis brauchen

Jedes Bauvorhaben in Bonn erfordert einen Standsicherheitsnachweis – unabhängig davon, ob Sie ein Einfamilienhaus bauen, eine tragende Wand entfernen oder ein Dachgeschoss ausbauen. Die Pflicht ergibt sich aus § 68 BauO NRW 2018 und gilt auch dann, wenn Ihr Vorhaben genehmigungsfrei ist. Entscheidend ist der Unterschied: Die Nachweispflicht besteht immer – die behördliche Prüfpflicht dagegen nur ab bestimmten Gebäudeklassen.

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Nachweispflicht vs. Prüfpflicht – der entscheidende Unterschied

Viele Bauherren verwechseln diese beiden Begriffe. Die Konsequenzen sind erheblich:

  • Nachweispflicht (immer): Ein qualifizierter Tragwerksplaner muss die statische Berechnung erstellen – bei jedem genehmigungspflichtigen und auch bei jedem genehmigungsfreien Bauvorhaben.
  • Prüfpflicht (abhängig von Gebäudeklasse): Erst ab Gebäudeklasse 3 (bei Sonderbau-Charakter), bei Gebäudeklasse 4 und 5 sowie bei Sonderbauten muss ein staatlich anerkannter Sachverständiger den Nachweis zusätzlich prüfen – das sogenannte Vier-Augen-Prinzip.

Von der Prüfpflicht ausgenommen sind laut § 68 Abs. 2 BauO NRW:

  • Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 einschließlich Nebengebäude
  • Freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zwei Geschosse
  • Eingeschossige Gebäude bis 200 m² Grundfläche (kein Sonderbau)

Für ein typisches Einfamilienhaus in Bonn bedeutet das: Sie brauchen den Standsicherheitsnachweis, er muss aber nicht von einem unabhängigen Prüfsachverständigen geprüft werden. Bei einem Mehrfamilienhaus ab Gebäudeklasse 3 sieht das anders aus – hier fallen zusätzlich Kosten für den Prüfstatiker an.

Besonderheit NRW: Einreichung erst mit der Baubeginnsanzeige

In vielen Bundesländern muss der Standsicherheitsnachweis zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. In Nordrhein-Westfalen nicht. Hier genügt es, den Nachweis spätestens mit der Baubeginnsanzeige vorzulegen. Das verschafft Ihnen einen zeitlichen Planungsvorteil: Sie können die Baugenehmigung beantragen, während Ihr Tragwerksplaner parallel die Statik erarbeitet.

Auch bei Vorhaben in der Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW – seit der Novelle 2024 erweitert bis Gebäudeklasse 4 im Bebauungsplangebiet – muss der Standsicherheitsnachweis vor Baubeginn vorliegen. Genehmigungsfreistellung bedeutet nicht Nachweisfreiheit.

Was der Standsicherheitsnachweis enthält

Der Standsicherheitsnachweis ist mehr als eine einzelne Berechnung. Er umfasst:

  • Darstellung des statischen Systems: Wie tragen Wände, Decken, Stützen und Fundamente die Lasten ab?
  • Lastannahmen: Eigengewicht, Nutzlasten, Wind- und Schneelasten – für Bonn gilt Schneelastzone 1 und Windzone 1 bis 2.
  • Statische Berechnungen: Nachweis der Tragfähigkeit (kein Einsturz) und der Gebrauchstauglichkeit (keine unzulässigen Durchbiegungen).
  • Konstruktionszeichnungen: Detailpläne für Anschlüsse und Auflager.
  • Angaben zum Baugrund: Tragfähigkeit und Beschaffenheit des Untergrunds.
  • Feuerwiderstandsnachweis: Brandschutztechnische Anforderungen an tragende Bauteile.

Bei prüfpflichtigen Vorhaben können Bewehrungs- und Schalungspläne auch nach Erteilung der Baugenehmigung nachgereicht werden – aber rechtzeitig vor der jeweiligen Bauausführung.

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Was ein Standsicherheitsnachweis in Bonn kostet

Die Kosten hängen vom Umfang Ihres Vorhabens ab. Planeco Building kalkuliert auf Basis des tatsächlichen Aufwands – mit voller Preistransparenz und ohne versteckte Kosten:

  • Wanddurchbruch oder kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau: 2.500–5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
  • Gewerbebauten und Lagerhallen: ab 9.500,–€ netto

Bei Bestandsbauten – besonders relevant in Bonner Altbauquartieren wie der Südstadt oder dem Zentrum – liegen die Kosten häufig höher. Der Grund: Fehlende Bestandspläne, unklare Materialzusammensetzungen und aufwändige Bestandserfassungen erhöhen den Planungsaufwand. Wer frühzeitig Bauakteneinsicht beim Bauordnungsamt Bonn (Amt 63, Stadthaus am Berliner Platz 2) beantragt, kann diesen Aufwand reduzieren.

Bei prüfpflichtigen Vorhaben kommen zusätzlich die Kosten für den Prüfsachverständigen hinzu. Laut der Vereinigung der Prüfingenieure NRW betragen diese in der Regel weniger als 1 % der Baukosten. Detaillierte Informationen zu den Gesamtkosten finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.

Ablauf: Vom Bauvorhaben zum fertigen Nachweis

  1. Entwurfsplanung mit dem Architekten: Grundrisse, Schnitte und das grobe Tragkonzept stehen fest. Je früher der Statiker eingebunden wird, desto wirtschaftlicher wird die Konstruktion.
  2. Beauftragung des Tragwerksplaners: Auf Basis der Architektenplanung und – falls vorhanden – des Baugrundgutachtens erstellt der Tragwerksplaner den Standsicherheitsnachweis. Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage.
  3. Prüfung (nur bei prüfpflichtigen Vorhaben): Sie beauftragen einen staatlich anerkannten Sachverständigen, der von der Ingenieurkammer-Bau NRW ernannt wird. Ersteller und Prüfer dürfen nicht dieselbe Person sein.
  4. Einreichung mit der Baubeginnsanzeige: Der geprüfte (oder bei nicht prüfpflichtigen Vorhaben: der vom Tragwerksplaner bescheinigte) Nachweis wird beim Bauordnungsamt Bonn eingereicht.
  5. Baukontrolle: Während der Bauausführung führt der Prüfsachverständige bzw. der qualifizierte Tragwerksplaner stichprobenhafte Kontrollen durch.

Welche Unterlagen Sie bereitstellen sollten

  • Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten vom Architekten
  • Baugrundgutachten (in Bonn besonders empfehlenswert wegen der Rheinlage mit variablem Grundwasserspiegel und Schwemmlandböden)
  • Bei Bestandsbauten: vorhandene Statik-Unterlagen und Baupläne aus der Bauakte
  • Angaben zur geplanten Nutzung (relevant für die Lastannahmen)

Bonner Baugrund: Warum das Baugrundgutachten hier besonders zählt

Bonn liegt am Rhein – und das hat direkte Auswirkungen auf Ihren Standsicherheitsnachweis. In Rheinnähe (Beuel, Ramersdorf, Teile der Altstadt) finden sich häufig Kies- und Sandschichten mit hohem Grundwasserspiegel. Ohne belastbare Angaben zur Bodentragfähigkeit kann der Tragwerksplaner die Gründung nicht sicher bemessen. Ein Baugrundgutachten ist in Bonn daher keine optionale Zusatzleistung, sondern die Grundlage für einen belastbaren Standsicherheitsnachweis.

Häufige Fehler, die Bauvorhaben in Bonn verzögern

  • Tragwerksplaner zu spät einbinden: Wenn der Entwurf bereits feststeht und statisch schwer umsetzbar ist, entstehen teure Umplanungen. Idealerweise arbeiten Architekt und Statiker von Anfang an zusammen.
  • Kein Baugrundgutachten vorhanden: Besonders in den Rheinlagen Bonns führt das zu Nachforderungen und Verzögerungen.
  • Verwechslung von Architekt und Statiker: Der Architekt plant den Entwurf – den Standsicherheitsnachweis erstellt ein qualifizierter Tragwerksplaner. Wenn Ihr Architekt eine Gesamtrechnung vorlegt, sind die Statik-Kosten darin als separate Position enthalten.
  • Billigangebote ohne Konstruktionszeichnungen: Ein Standsicherheitsnachweis ohne Detailangaben zu Auflagern und Anschlüssen ist nicht prüffähig – und führt bei prüfpflichtigen Vorhaben zu Rückfragen und Nachbesserungen.
  • Bauen ohne Nachweis: Wer ohne Standsicherheitsnachweis mit dem Bau beginnt, riskiert einen Baustopp, eine Rückbauverfügung und Bußgelder durch das Bauordnungsamt Bonn.

Praxisbeispiel: Wanddurchbruch in Bonner Altbauwohnung

Ein typisches Szenario: Sie besitzen eine Altbauwohnung in der Bonner Südstadt (Gründerzeit, Gebäudeklasse 3) und möchten Küche und Wohnzimmer durch einen Wanddurchbruch verbinden. Dafür ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich – ab 500,–€ netto bei Planeco Building. Der Tragwerksplaner prüft die Tragfähigkeit der bestehenden Wand, dimensioniert den erforderlichen Sturz und erstellt die Berechnung. Bei einer Altbauwohnung kommt hinzu: Die Bestandserfassung ist aufwändiger, weil Originalpläne oft fehlen oder unvollständig sind. Eine frühzeitige Bauakteneinsicht beim Bauordnungsamt spart hier Zeit und Kosten.

Ob Ihr Vorhaben prüfpflichtig ist, hängt von der konkreten Gebäudeklasse ab. Bei Fragen zur Einordnung hilft die gebührenfreie Bürgerinformation Bauen der Stadt Bonn weiter.

Aufbewahrungspflicht nicht vergessen

Nach Abschluss Ihres Bauvorhabens ist der Standsicherheitsnachweis nicht erledigt. Laut BauO NRW sind Sie als Eigentümer verpflichtet, die Baugenehmigung einschließlich aller bautechnischen Nachweise dauerhaft aufzubewahren und bei einem Verkauf an den Rechtsnachfolger weiterzugeben. Das gilt auch für die Prüfberichte des Sachverständigen. Wer diese Unterlagen verliert, steht bei späteren Umbauten oder einer Nutzungsänderung vor erheblichem Mehraufwand.

Planeco Building liefert alle Unterlagen vollständig digital – das erleichtert die Archivierung und spätere Weitergabe erheblich. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einem bundesweiten Netzwerk aus zertifizierten Tragwerksplanern begleitet Planeco Building Ihr Vorhaben in Bonn von der ersten Beratung bis zum fertigen Nachweis. Die kostenlose Erstberatung klärt, welchen Umfang Ihr Standsicherheitsnachweis hat und ob eine Prüfpflicht besteht.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für einen Wanddurchbruch in Bonn einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja, auch für einen Wanddurchbruch ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich. Der Tragwerksplaner prüft, ob die betroffene Wand tragend ist, dimensioniert den notwendigen Sturz und erstellt die statische Berechnung. Bei Altbauten in Bonn ist die Bestandserfassung oft aufwändiger, weil Originalpläne fehlen – eine frühzeitige Bauakteneinsicht beim Bauordnungsamt spart Zeit und Kosten.

Muss der Standsicherheitsnachweis in Bonn mit dem Bauantrag eingereicht werden?

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Nein, in NRW muss der Standsicherheitsnachweis nicht zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Es genügt, ihn spätestens mit der Baubeginnsanzeige vorzulegen. Das gibt Ihnen einen Planungsvorteil: Sie können die Baugenehmigung beantragen, während der Tragwerksplaner parallel die Statik erarbeitet.

Wann brauche ich zusätzlich einen Prüfstatiker in Bonn?

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Ein Prüfstatiker ist ab Gebäudeklasse 4 und 5 sowie bei Sonderbauten Pflicht. Bei Gebäudeklasse 3 kann eine Prüfpflicht bestehen, wenn ein Sonderbau-Charakter vorliegt. Für typische Einfamilienhäuser der Gebäudeklasse 1 und 2 ist keine zusätzliche Prüfung erforderlich. Die Kosten für den Prüfstatiker liegen in der Regel unter 1 % der Baukosten.