Was passiert, wenn in Fürth der Bagger anrollen soll, die Baugenehmigung vorliegt – aber der Standsicherheitsnachweis fehlt? In Bayern gelten besondere Regeln: Der Nachweis gehört nicht in den Bauantrag, ist aber zwingende Voraussetzung für den Baubeginn. Wer diesen Unterschied nicht kennt, riskiert einen Baustopp. Dieser Artikel zeigt, wann der Nachweis Pflicht ist, was er kostet und wie Sie ihn rechtzeitig erhalten.
Das Thema kurz und kompakt
- Bayern-Sonderregel beachten: Der Standsicherheitsnachweis wird nicht mit dem Bauantrag eingereicht, muss aber vor Baubeginn vollständig vorliegen – sonst droht ein Baustopp durch die Bauaufsicht.
- Prüfpflicht hängt vom Kriterienkatalog ab: Bei Gebäudeklasse 1–3 entscheidet der Tragwerksplaner anhand eines Kriterienkatalogs, ob ein Prüfsachverständiger den Nachweis zusätzlich prüfen muss. Ab GKL 4 ist die Prüfung immer Pflicht.
- Kosten kennen und einplanen: Für ein EFH in Fürth liegen die Kosten zwischen 2.500 € und 5.500 € netto, bei Wanddurchbrüchen ab 500 € netto – bei Prüfpflicht kommen weitere Gebühren hinzu.
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Standsicherheitsnachweis in Fürth: Wann er Pflicht ist und was Bayern anders macht
Jedes Bauvorhaben in Fürth – vom Einfamilienhaus in Stadeln bis zum Dachausbau in der Südstadt – braucht einen Standsicherheitsnachweis. Die entscheidende Frage ist nicht ob, sondern wann er vorliegen muss und ob zusätzlich ein Prüfsachverständiger ran muss. Genau hier unterscheidet sich Bayern grundlegend von anderen Bundesländern.
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Bayern-Besonderheit: Der Nachweis gehört nicht in den Bauantrag
Viele Ratgeber im Netz behaupten, der Standsicherheitsnachweis müsse mit dem Bauantrag eingereicht werden. Für Fürth und ganz Bayern ist das falsch. Laut Bayerischem Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr werden bautechnische Nachweise in der Regel nicht bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht oder geprüft – sie sind auch keine Genehmigungsvoraussetzung.
Konkret bedeutet das für Ihr Vorhaben in Fürth:
- Bauantrag einreichen: Ohne Standsicherheitsnachweis möglich – die Baugenehmigung kann erteilt werden.
- Baubeginn: Erst erlaubt, wenn der Standsicherheitsnachweis vorliegt und – falls prüfpflichtig – die Bescheinigung des Prüfsachverständigen da ist (Art. 68 Abs. 5 BayBO).
Wer ohne vollständige Nachweise mit dem Bau beginnt, riskiert einen Baustopp durch die Bauaufsicht der Stadt Fürth – bis hin zur Beseitigungsanordnung.
Wann Sie in Fürth einen Standsicherheitsnachweis brauchen
Grundsätzlich verlangt Art. 10 BayBO, dass jede bauliche Anlage standsicher sein muss. Der Standsicherheitsnachweis ist die rechnerische Bestätigung dafür. Er ist bei folgenden Vorhaben erforderlich:
- Neubau: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbegebäude – unabhängig von der Größe.
- Umbau und Sanierung: Wanddurchbrüche, Dachausbauten, Aufstockungen – sobald tragende Bauteile betroffen sind.
- Nutzungsänderung: Höhere Nutzlasten (z. B. Büro zu Verkaufsfläche) erfordern einen neuen Nachweis. Mehr dazu auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
- Gebäudebeseitigung: Wird ein nicht freistehendes Gebäude abgerissen, muss ein Tragwerksplaner die Standsicherheit des verbleibenden Nachbargebäudes beurteilen.
Selbst bei verfahrensfreien Vorhaben (z. B. kleineren Umbauten ohne Baugenehmigungspflicht) kann ein Standsicherheitsnachweis nötig sein, wenn in die Tragstruktur eingegriffen wird.
Prüfpflicht in Bayern: Der Kriterienkatalog entscheidet
Der Standsicherheitsnachweis muss immer erstellt werden. Ob er zusätzlich von einem unabhängigen Prüfsachverständigen geprüft werden muss, hängt von der Gebäudeklasse ab – und in Bayern von einem besonderen Instrument: dem Kriterienkatalog.
Prüfpflicht nach Gebäudeklassen
- Wohngebäude GKL 1–2 (z. B. freistehendes EFH): Keine Prüfpflicht – der Nachweis des Tragwerksplaners genügt.
- GKL 1–3 (Nicht-Wohngebäude): Prüfpflicht wird über den Kriterienkatalog ermittelt.
- GKL 4–5: Immer prüfpflichtig – ein Prüfsachverständiger muss den Nachweis bescheinigen.
- Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, große Gewerbe): Amtsprüfung durch einen Prüfingenieur.
Details zu Aufgaben und Kosten des Prüfsachverständigen finden Sie in unserem Beitrag zu Prüfstatiker: Kosten, Aufgaben und Pflichten.
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So funktioniert der Kriterienkatalog
Bei Gebäudeklasse 1–3 füllt der Tragwerksplaner den Kriterienkatalog aus. Die Prüfpflicht entfällt nur dann, wenn alle Kriterien ausnahmslos erfüllt sind – unter anderem:
- Eindeutige Baugrundverhältnisse mit üblicher Flachgründung
- Höhendifferenz bei erddruckbelasteten Gebäuden maximal 4 m
- Kein rechnerisch zu berücksichtigender Wasserdruck
- Keine außergewöhnlichen oder dynamischen Einwirkungen
- Keine Unterfangungen oder Baugrubensicherungen erforderlich
Schon ein einziges nicht erfülltes Kriterium macht das Vorhaben prüfpflichtig. Die Feststellung trifft der Tragwerksplaner – die Bauaufsichtsbehörde überprüft das nicht.
Wer darf den Standsicherheitsnachweis in Bayern erstellen?
Laut Art. 62a BayBO braucht der Ersteller einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen plus mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung. Bauingenieure müssen zusätzlich in die Liste der Nachweisberechtigten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sein.
Häufiger Irrtum: „Mein Architekt macht die Statik mit." Ein Architekt darf den Standsicherheitsnachweis nur erstellen, wenn er die Nachweisberechtigung besitzt. In der Praxis übernimmt ein spezialisierter Tragwerksplaner diese Aufgabe.
Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Fürth?
Die Kosten richten sich nach Art und Komplexität des Bauvorhabens. Als Orientierung:
- Wanddurchbruch oder einzelne Öffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
- Gewerbegebäude oder Lagerhalle: ab 9.500,–€ netto
Falls Ihr Vorhaben prüfpflichtig ist, kommen die Kosten für den Prüfsachverständigen hinzu. Einen detaillierten Überblick bietet unsere Seite zu Statiker-Kosten. Planeco Building arbeitet mit voller Preistransparenz – Sie erhalten vor Beauftragung ein verbindliches Angebot ohne versteckte Kosten.
Ablauf: Vom Bauantrag zum Baubeginn in Fürth
- Entwurfsplanung: Ihr Architekt erstellt die Bauvorlagen und reicht den Bauantrag bei der Bauaufsicht der Stadt Fürth (kreisfreie Stadt) oder dem Landratsamt Fürth (Landkreis) ein – auch digital über das BayernPortal.
- Tragwerksplanung beauftragen: Parallel oder nach Einreichung beauftragt der Bauherr einen qualifizierten Tragwerksplaner mit dem Standsicherheitsnachweis. Bei Planeco Building liegt die Bearbeitungszeit bei 14–21 Tagen.
- Kriterienkatalog ausfüllen: Der Tragwerksplaner prüft, ob eine Prüfpflicht besteht.
- Prüfung (falls erforderlich): Bei Prüfpflicht beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen, der die Bescheinigung Standsicherheit I ausstellt.
- Baugenehmigung erhalten und Baubeginn anzeigen: Erst wenn Genehmigung, Standsicherheitsnachweis und ggf. Prüfbescheinigung vorliegen, darf gebaut werden.
- Bauüberwachung: Der Prüfsachverständige überwacht die Bauausführung und stellt die Bescheinigung Standsicherheit II aus.
Tipp: Binden Sie den Tragwerksplaner möglichst früh ein – idealerweise schon in der Vorplanung. So lassen sich statische Anforderungen von Anfang an in den Entwurf integrieren, was spätere Umplanungen und Mehrkosten vermeidet. Unterstützung bei der Suche bietet unser Ratgeber Statiker finden.
Typische Szenarien für Bauherren in Fürth
EFH-Neubau (GKL 1–2)
Standsicherheitsnachweis erforderlich, keine Prüfpflicht. Fürth liegt in Schneelastzone 1 und Windzone 1 (Binnenland) – moderate Lastannahmen, die keine besonderen konstruktiven Maßnahmen erfordern. Erdbebenzone 0 bedeutet: Kein rechnerischer Erdbebennachweis nötig. Kosten: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto.
Dachausbau im Mehrfamilienhaus (GKL 3–4)
Hier wird es komplexer: Liegt das Gebäude in GKL 3, entscheidet der Kriterienkatalog über die Prüfpflicht. Ab GKL 4 ist sie automatisch gegeben. Zusätzliche Herausforderung bei Altbauten in der Fürther Innenstadt: Häufig existieren keine Bestandsstatik-Unterlagen, sodass der Tragwerksplaner den Bestand zunächst aufnehmen und bewerten muss.
Wanddurchbruch in einer Bestandswohnung
Oft genehmigungsfrei – aber sobald eine tragende Wand betroffen ist, brauchen Sie einen Standsicherheitsnachweis. Kosten: ab 500,–€ netto. Ein erfahrener Tragwerksplaner kann in der Regel innerhalb weniger Tage eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Häufige Irrtümer beim Standsicherheitsnachweis
- „Für ein kleines EFH brauche ich keine Statik": Falsch. Der Nachweis ist immer Pflicht – nur die zusätzliche Prüfung entfällt bei Wohngebäuden der GKL 1–2.
- „Verfahrensfrei heißt: keine Statik nötig": Nicht zwingend. Bei Eingriffen in tragende Bauteile kann trotzdem ein Standsicherheitsnachweis – und sogar eine Prüfpflicht – bestehen.
- „Der Prüfstatiker ist reine Bürokratie": Im Gegenteil. Der Austausch mit einem erfahrenen Prüfsachverständigen kann sogar zu wirtschaftlicheren Konstruktionslösungen führen.
- „Die Statik muss mit dem Bauantrag eingereicht werden": In Bayern nicht. Erst zum Baubeginn – aber dann zwingend.
Nächster Schritt: Standsicherheitsnachweis für Ihr Vorhaben in Fürth
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