Statiker

Standsicherheitsnachweis in Garbsen vom Statiker

April 10, 2026
Update:
April 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
April 10, 2026
Update:
April 10, 2026
Auch wenn das Bauamt Garbsen Ihren Standsicherheitsnachweis bei Gebäudeklasse 1–3 nicht prüft, müssen Sie ihn erstellen lassen. Planeco Building liefert den vollständigen Nachweis in 14–21 Tagen – inklusive Bewehrungsplänen und Konstruktionszeichnungen.
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Standsicherheitsnachweis Garbsen

Auch wenn das Bauamt Garbsen Ihren Standsicherheitsnachweis bei Gebäudeklasse 1–3 nicht prüft, müssen Sie ihn erstellen lassen. Planeco Building liefert den vollständigen Nachweis in 14–21 Tagen – inklusive Bewehrungsplänen und Konstruktionszeichnungen.
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Sebastian Rupp
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April 10, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Was passiert, wenn Sie Ihr Einfamilienhaus in Garbsen bauen und der Standsicherheitsnachweis fehlt – obwohl das Bauamt ihn gar nicht prüft? Genau hier liegt der häufigste Irrtum: Prüfbefreiung bedeutet nicht, dass Sie keinen Nachweis brauchen. Wer das verwechselt, riskiert Rückbau auf eigene Kosten. Dieser Artikel zeigt Ihnen, was der Standsicherheitsnachweis in Garbsen kostet, wie der Ablauf aussieht und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

Das Thema kurz und kompakt

  • Pflicht bei jedem genehmigungspflichtigen Vorhaben: Auch bei Gebäudeklasse 1–3 müssen Sie den Standsicherheitsnachweis erstellen lassen – die Prüfbefreiung befreit nur von der behördlichen Kontrolle, nicht von der Nachweispflicht.
  • Kosten realistisch kalkulieren: Für ein Einfamilienhaus liegen die Kosten bei 2.500–5.500 € netto, für einen Wanddurchbruch ab 500 € netto. Zusätzlich sollten Sie ein Baugrundgutachten (800–1.500 €) einplanen.
  • NBauO-Novelle 2025 beachten: Seit Juli 2025 gelten erweiterte Verfahrensfreiheiten und erleichterte Regelungen für den Dachgeschossausbau – der Standsicherheitsnachweis bleibt aber erforderlich.
  • Statiker frühzeitig einbinden: Planeco Building erstellt Ihren Standsicherheitsnachweis in 14–21 Tagen und stimmt die Tragwerksplanung von Beginn an mit dem Architekten ab. Jetzt Angebot anfragen.

Wann brauchen Sie einen Standsicherheitsnachweis in Garbsen?

Kurz gesagt: bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Das gilt für den Neubau eines Einfamilienhauses genauso wie für einen Wanddurchbruch in einer Bestandswohnung in Berenbostel oder den Dachgeschossausbau nach der NBauO-Novelle 2025. Was viele Bauherren überrascht: Auch wenn das Bauamt Garbsen den Nachweis bei Ihrem Einfamilienhaus nicht prüft, müssen Sie ihn trotzdem erstellen lassen. Die Prüfbefreiung bei Gebäudeklasse 1–3 befreit Sie von der behördlichen Prüfung – nicht von der Pflicht, den Nachweis durch einen qualifizierten Tragwerksplaner anfertigen zu lassen.

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Gesetzliche Grundlage: § 65 NBauO und die Prüfpflicht

Die Rechtsgrundlage für den Standsicherheitsnachweis in Garbsen bildet § 65 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Dort ist geregelt, dass die Standsicherheit durch bautechnische Nachweise zu belegen ist – und wer diese erstellen darf: ausschließlich Personen, die in der Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen sind.

Prüfbefreiung vs. Prüfpflicht nach Gebäudeklasse

Ob das Bauamt Garbsen Ihren Standsicherheitsnachweis zusätzlich durch einen Prüfingenieur prüfen lässt, hängt von der Gebäudeklasse ab:

  • Gebäudeklasse 1–3 (z. B. Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser bis 7 m Höhe): Prüfbefreit. Der Nachweis muss vorliegen, wird aber nicht behördlich geprüft. Die Verantwortung liegt vollständig beim Tragwerksplaner und bei Ihnen als Bauherr.
  • Gebäudeklasse 4–5 (z. B. größere Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten): Prüfpflichtig. Ein unabhängiger Prüfingenieur kontrolliert den Nachweis im Vier-Augen-Prinzip.
  • Sonderbauten (§ 64 NBauO, z. B. Versammlungsstätten, Hochhäuser): Immer prüfpflichtig.

Niedersächsische Besonderheit (§ 65 Abs. 5 NBauO): In Niedersachsen dürfen Standsicherheitsnachweise für genehmigungsbedürftige Vorhaben ausnahmsweise auch von Personen erstellt werden, die nicht in der Tragwerksplanerliste eingetragen sind – allerdings muss der Nachweis dann zusätzlich geprüft werden, was Kosten und Zeit erhöht.

Was hat sich durch die NBauO-Novelle 2025 geändert?

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in Niedersachsen überarbeitete Regelungen, die den Standsicherheitsnachweis direkt betreffen:

  • Erweiterte verfahrensfreie Vorhaben: Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen jetzt bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt haben (vorher 40 m³). Für diese Vorhaben entfällt die Pflicht zur Vorlage des Nachweises bei der Behörde.
  • Dachgeschossausbau erleichtert: Ausbauten im Dachgeschoss werden unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr auf die Vollgeschosszahl angerechnet – ein neuer Standsicherheitsnachweis für die veränderten Lasten bleibt aber erforderlich.
  • Genehmigungsfiktion bei Wohnungsbau: Entscheidet das Bauamt im vereinfachten Verfahren nicht innerhalb von 3 Monaten, gilt die Genehmigung als erteilt.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Garbsen?

Die Kosten richten sich nach Art und Komplexität Ihres Bauvorhabens. Seit dem EuGH-Urteil zur HOAI sind Ingenieurhonorare frei verhandelbar – die HOAI dient nur noch als Orientierung. Typische Spannen bei Planeco Building:

  • Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau (GK 1–2): 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus (GK 4): ab 9.500,–€ netto
  • Gewerbebauten / Lagerhallen: ab 9.500,–€ netto

Zusätzlich einplanen sollten Sie:

  • Baugrundgutachten: ca. 800,–€ bis 2.500,–€ – je nach Anzahl der Bohrungen und Bodenverhältnissen
  • Prüfstatik (bei GK 4/5): ca. 30–50 % der Statik-Kosten zusätzlich

Vorsicht bei Billigangeboten: Ein vollständiger Standsicherheitsnachweis umfasst nicht nur die Berechnung, sondern auch Konstruktionszeichnungen, Bewehrungspläne und Positionspläne. Fehlen diese, entstehen auf der Baustelle Nacharbeiten, die deutlich teurer werden als die vermeintliche Ersparnis.

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Ablauf: Von der Beauftragung bis zur Genehmigung

  1. Bauberatung bei der Stadt Garbsen (Rathausplatz 1, 30823 Garbsen): Klärung, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist und welche Gebäudeklasse greift.
  2. Architekt und Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise binden Sie den Statiker bereits in der Entwurfsphase ein – nicht erst beim Bauantrag. So lassen sich Konstruktion und Kosten von Anfang an optimieren.
  3. Baugrundgutachten einholen: Der Tragwerksplaner braucht die geotechnischen Kennwerte für die Gründungsberechnung. In Garbsen sind grundwassernahe Lagen entlang der Leine und mögliche Torfvorkommen in Niederungsbereichen zu beachten.
  4. Standsicherheitsnachweis erstellen lassen: Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit 14–21 Tage.
  5. Digitale Einreichung beim Bauamt Garbsen: Seit Januar 2024 nimmt die Bauaufsichtsbehörde Garbsen Bauanträge digital entgegen.
  6. Prüfung: Bei GK 1–3 keine behördliche Prüfung. Bei GK 4/5 Prüfung durch Prüfingenieur.
  7. Baugenehmigung: Im vereinfachten Verfahren typischerweise innerhalb von 4–12 Wochen.

Zeitspar-Tipp: Über § 67 Abs. 3 NBauO können Sie beantragen, den Standsicherheitsnachweis nachzureichen. Das verkürzt die Genehmigungsdauer, weil das Bauamt nicht auf die fertige Statik warten muss, bevor es über den Antrag entscheidet.

Diese Unterlagen brauchen Sie für den Standsicherheitsnachweis

Was Sie als Bauherr bereitstellen

  • Aktuelle Grundrisspläne und Schnitte (vom Architekten)
  • Baugrundgutachten mit Bodenkennwerten und Grundwasserständen
  • Angaben zur geplanten Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Lager – entscheidend für die Lastannahmen)
  • Bei Bestandsgebäuden: vorhandene Statik-Unterlagen, sofern verfügbar

Was der Tragwerksplaner erstellt

  • Statische Berechnung: Lastannahmen, Systembildung und Bemessung aller tragenden Bauteile
  • Positionspläne: Übersichtliche Zuordnung der berechneten Bauteile
  • Konstruktionszeichnungen: Schal- und Bewehrungspläne für Stahlbetonbauteile, Anschlussdetails
  • Erklärung des Tragwerksplaners: Pflichtdokument gegenüber der Bauaufsichtsbehörde nach § 65 Abs. 4 NBauO

Typische Fehler – und wie Sie sie vermeiden

Prüfbefreiung mit „nicht erforderlich" verwechseln

Der häufigste und teuerste Irrtum: Weil das Bauamt den Standsicherheitsnachweis bei GK 1–3 nicht prüft, glauben manche Bauherren, sie bräuchten gar keinen. Wird bei oder nach der Umsetzung die Nichteinhaltung von Vorschriften festgestellt, gehen alle Maßnahmen – Rückbau, Abriss, Umbau – zu Ihren Lasten.

Baugrundgutachten vergessen

Ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse arbeitet der Statiker mit Annahmen, die im schlimmsten Fall nicht zur Realität passen. Das Ergebnis: Setzungsrisse, nachträgliche Gründungsverstärkungen oder Probleme mit aufsteigendem Grundwasser. Gerade in Garbsen lohnt sich die Investition von 800,–€ bis 1.500,–€ für ein Baugrundgutachten.

Statiker zu spät einbinden

Wer den Tragwerksplaner erst nach dem Entwurf beauftragt, riskiert, dass architektonisch gewünschte Lösungen statisch nicht funktionieren oder nur mit erheblichem Mehraufwand umgesetzt werden können. Bei Planeco Building arbeiten Architekten und Tragwerksplaner deshalb von Beginn an zusammen.

Standsicherheit der Nachbarbebauung ignorieren

Bei Umbauten in dichter Bebauung – etwa in Garbsen-Mitte oder Berenbostel – muss der Standsicherheitsnachweis auch belegen, dass die Standsicherheit benachbarter Gebäude und die Tragfähigkeit des Baugrunds auf Nachbargrundstücken nicht gefährdet werden. Dieser Punkt wird regelmäßig übersehen und kann zu Baustopp und Haftungsansprüchen führen.

Bauvorhaben in Garbsen: Konkrete Szenarien

Einfamilienhaus-Neubau

Gebäudeklasse 1–2, vereinfachtes Verfahren nach § 63 NBauO. Prüfbefreit, aber Standsicherheitsnachweis erforderlich. Kosten für die Statik: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto. Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage.

Wanddurchbruch im Bestand

Tragende Wand entfernen oder öffnen: Standsicherheitsnachweis ab 500,–€ netto. Je nach Umfang genehmigungspflichtig. Bearbeitungszeit: ca. 1–2 Wochen.

Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten

Gebäudeklasse 4, prüfpflichtig. Kosten Statik: ab 9.500,–€ netto, zusätzlich Prüfstatik und Baugrundgutachten. Genehmigungsdauer: ca. 3–6 Monate.

Dachgeschossausbau nach NBauO-Novelle 2025

Durch die Neuregelung können Dachböden jetzt auch dort ausgebaut werden, wo bisher das Planungsrecht hinsichtlich der Vollgeschosszahl entgegenstand. Der Standsicherheitsnachweis muss belegen, dass die bestehende Dachkonstruktion und die Geschossdecken die zusätzlichen Nutzlasten tragen. Bei einer geplanten Nutzungsänderung – etwa von ungenutztem Dachboden zu Wohnraum – kommen weitere Anforderungen hinzu.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich einen Standsicherheitsnachweis für ein Einfamilienhaus in Garbsen?

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Ja, auch bei Gebäudeklasse 1–3 ist der Standsicherheitsnachweis Pflicht. Das Bauamt Garbsen prüft ihn zwar nicht selbst, aber Sie müssen ihn durch einen qualifizierten Tragwerksplaner erstellen lassen. Fehlt der Nachweis und es treten Mängel auf, haften Sie als Bauherr für alle Folgekosten.

Wie lange dauert die Erstellung des Standsicherheitsnachweises?

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Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit 14–21 Tage. Voraussetzung ist, dass die Grundrisspläne vom Architekten und das Baugrundgutachten vorliegen. Über § 67 Abs. 3 NBauO können Sie den Nachweis auch nachreichen, um die Genehmigungsdauer zu verkürzen.

Kann ich den Standsicherheitsnachweis nach der NBauO-Novelle 2025 beim Dachgeschossausbau weglassen?

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Nein. Die Novelle erleichtert zwar den Dachgeschossausbau planungsrechtlich, weil Ausbauten unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr auf die Vollgeschosszahl angerechnet werden. Der Standsicherheitsnachweis bleibt aber erforderlich, weil die bestehende Dachkonstruktion und die Geschossdecken die zusätzlichen Nutzlasten nachweislich tragen müssen.