Was passiert, wenn der Baugrund unter Ihrem geplanten Neubau in Gelsenkirchen durch jahrzehntelangen Steinkohleabbau um über 20 Meter abgesackt ist – und Ihr Tragwerksplaner davon nichts weiß? Genau diese Situation erleben Bauherren in Gelsenkirchen regelmäßig. Der Standsicherheitsnachweis muss hier mehr leisten als anderswo. Wir zeigen, worauf es ankommt und welche Kosten Sie einplanen sollten.
Das Thema kurz und kompakt
Immer Pflicht, nicht immer prüfpflichtig: In NRW braucht jedes genehmigungs- und anzeigepflichtige Vorhaben einen Standsicherheitsnachweis. Eine zusätzliche Prüfung durch einen Sachverständigen ist erst ab Gebäudeklasse 3 oder bei Sonderbauten erforderlich.
Bergbau-Baugrund erfordert zusätzliche Gutachten: In Gelsenkirchen sollten Sie vor der Beauftragung des Statikers eine Bergbauauskunft und ein Baugrundgutachten einholen – das vermeidet Nachträge und sichert Ihre Gründung ab.
Kosten kennen und vergleichen: Vom Wanddurchbruch ab 500 € bis zum Mehrfamilienhaus ab 9.500 € netto – achten Sie darauf, dass Konstruktionszeichnungen und Bewehrungspläne im Angebot enthalten sind.
Planeco Building übernimmt den gesamten Prozess: Von der statischen Berechnung über die Koordination mit dem Prüfstatiker bis zur Einreichung beim Bauamt – jetzt kostenlos Angebot anfragen.
Standsicherheitsnachweis in Mönchengladbach: Ablauf, Kosten und Prüfpflicht
Ob Neubau, Wanddurchbruch im Altbau oder Nutzungsänderung: Ohne Standsicherheitsnachweis darf in Mönchengladbach kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben starten. Der Nachweis belegt rechnerisch, dass Ihr Bauwerk allen Belastungen – Eigengewicht, Wind, Schnee, Nutzlasten – standhält und keine unzulässigen Verformungen auftreten. Entscheidend für Bauherren in Mönchengladbach: Die BauO NRW 2018 regelt in § 68 genau, wann der Nachweis erstellt, wann er zusätzlich geprüft werden muss – und wann Sie ihn beim Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63) einreichen.
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Woraus besteht ein Standsicherheitsnachweis?
Viele Bauherren setzen „Statik" mit einer reinen Berechnung gleich. Tatsächlich umfasst ein vollständiger Standsicherheitsnachweis deutlich mehr:
- Lastannahmen: Eigengewicht der Konstruktion, Nutzlasten je Geschoss, Wind- und Schneelasten nach Standort, ggf. Erdbebenlasten
- Statisches System: Darstellung des gesamten Tragwerks – Fundamente, Stützen, Träger, Decken, Dach – einschließlich der Gründung
- Bemessung: Rechnerischer Nachweis, dass kein Bauteil überlastet wird (Tragfähigkeit) und Verformungen im zulässigen Rahmen bleiben (Gebrauchstauglichkeit)
- Konstruktionszeichnungen: Positionspläne, Bewehrungspläne bei Stahlbeton, Schalungspläne und Detailzeichnungen für Anschlüsse und Auflager
- Feuerwiderstandsnachweis: Der Standsicherheitsnachweis schließt den Nachweis der Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile ein – ein Punkt, den viele Bauherren nicht auf dem Schirm haben
Berechnungsgrundlage sind die Eurocodes (DIN EN 1990 bis DIN EN 1999), die seit 2010 in ganz Deutschland verbindlich gelten. Zusätzlich müssen die Bodenverhältnisse und die Tragfähigkeit des Baugrunds angegeben werden – ein Aspekt, der in Mönchengladbach besondere Aufmerksamkeit verdient.
Prüfpflicht in NRW: Braucht Ihr Vorhaben eine Prüfung?
In Nordrhein-Westfalen gilt ein Zwei-Stufen-System: Der Standsicherheitsnachweis wird von einem qualifizierten Tragwerksplaner erstellt. Bei prüfpflichtigen Vorhaben muss anschließend ein staatlich anerkannter Sachverständiger (saSV) den Nachweis unabhängig prüfen – das sogenannte Vier-Augen-Prinzip. Die Beauftragung des saSV liegt beim Bauherrn, und pro Bauvorhaben darf nur ein einziger saSV beauftragt werden.
Nicht prüfpflichtig (§ 68 Abs. 2 BauO NRW)
Für folgende Vorhaben reicht die Erstellung durch den Tragwerksplaner – eine zusätzliche Prüfung durch einen saSV ist nicht erforderlich:
- Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 einschließlich Nebengebäude und Nebenanlagen
- Freistehende landwirtschaftliche Betriebsgebäude bis zwei Geschosse über Gelände (ohne Anlagen für Jauche/Flüssigmist)
- Eingeschossige Gebäude bis 200 m² Grundfläche, sofern kein Sonderbau
Wichtig: „Nicht prüfpflichtig" bedeutet nicht „keine Statik nötig". Der Standsicherheitsnachweis muss auch bei diesen Vorhaben erstellt werden. Der Tragwerksplaner bescheinigt dann selbst die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Nachweis – durch stichprobenhafte Kontrollen auf der Baustelle.
Prüfpflichtig
Alle anderen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben – insbesondere Mehrfamilienhäuser ab Gebäudeklasse 3, Gewerbebauten und sämtliche Sonderbauten (Versammlungsstätten, Hochhäuser, Garagen über 1.000 m²) – benötigen die Prüfung durch einen saSV. Listen der zugelassenen Sachverständigen führt die Ingenieurkammer-Bau NRW.
Wer sich unsicher ist, ob das eigene Vorhaben prüfpflichtig ist, kann dies über einen erfahrenen Tragwerksplaner oder einen Prüfstatiker klären lassen.
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Verfahren beim Bauamt Mönchengladbach
Wann Sie den Standsicherheitsnachweis einreichen müssen, hängt vom Genehmigungsverfahren ab:
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW): Der Standsicherheitsnachweis muss spätestens bei Baubeginn vorliegen – nicht bereits mit dem Bauantrag. Das gibt Ihnen etwas mehr Vorlauf, birgt aber das Risiko, dass statische Erfordernisse den Entwurf nachträglich ändern.
- Sonderbauverfahren: Die geprüfte Statik muss vor Erteilung der Baugenehmigung eingereicht werden. Auf Antrag kann das Bauamt eine Nachreichung gestatten – planen Sie trotzdem frühzeitig.
- Genehmigungsfreistellung (§ 63 BauO NRW): Kein Genehmigungsverfahren, aber der Standsicherheitsnachweis muss dem Bauherrn vor Baubeginn vorliegen.
Zuständig ist der Fachbereich Bauordnung und Denkmalschutz (63), Markt 9, 41236 Mönchengladbach. Seit der Novelle 2024 können Bauanträge in NRW auch per E-Mail eingereicht werden – das Schriftformerfordernis wurde zugunsten der Textform aufgegeben.
Kosten: Was ein Standsicherheitsnachweis in Mönchengladbach kostet
Die Kosten setzen sich aus bis zu drei Positionen zusammen, die viele Bauherren nicht getrennt auf dem Schirm haben:
1. Erstellung durch den Tragwerksplaner
- Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
- Lagerhallen / Gewerbebauten: ab 9.500,–€ netto
Detaillierte Informationen zu den Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.
2. Prüfung durch den saSV (bei prüfpflichtigen Vorhaben)
Die Prüfgebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW und liegen in der Regel bei unter 1 % der Baukonstruktionskosten. Für ein EFH mit 300.000,–€ Rohbaukosten können Sie mit etwa 1.500,–€ bis 3.000,–€ rechnen.
3. Baugrundgutachten (empfohlen)
Ein geotechnischer Bericht kostet je nach Grundstück 1.000,–€ bis 3.000,–€. Ohne Baugrundgutachten muss der Tragwerksplaner konservative Annahmen treffen – das führt häufig zu überdimensionierten Fundamenten und damit zu höheren Baukosten, die das eingesparte Gutachten bei Weitem übersteigen.
Baugrund in Mönchengladbach: Warum die Gründung besondere Aufmerksamkeit braucht
Mönchengladbach liegt in der Niederrheinischen Bucht. Der Untergrund besteht aus einer Wechselfolge von Löss, Auenlehm und Kiessanden – Bauwerke können je nach Standort in sehr unterschiedlichen Schichten gegründet werden. Noch relevanter für die Gründungsplanung: Die Grundwasserflurabstände variieren im Stadtgebiet erheblich. In der Niersaue steht das Grundwasser teils nah an der Oberfläche, im Südosten sorgen die Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohletagebaus für deutlich tiefere Grundwasserstände.
Für den Standsicherheitsnachweis bedeutet das: Ein Baugrundgutachten ist in Mönchengladbach keine optionale Zusatzleistung, sondern eine wirtschaftlich sinnvolle Investition, die überdimensionierte Gründungen und spätere Überraschungen verhindert.
Die 5 häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Tragwerksplaner zu spät beauftragen
Wer den Statiker erst nach Fertigstellung der Entwurfsplanung einschaltet, riskiert Nachträge und Umplanungen. Besser: Tragwerksplaner parallel zum Architekten beauftragen, damit statische Erfordernisse direkt in den Entwurf einfließen.
Erstellung und Prüfung verwechseln
Der Tragwerksplaner erstellt den Nachweis, der saSV prüft ihn. Das sind zwei getrennte Leistungen, zwei getrennte Aufträge und zwei verschiedene Personen. Planen Sie beide Positionen in Budget und Zeitplan ein.
Kein Baugrundgutachten eingeholt
Ohne Bodenkennwerte rechnet der Tragwerksplaner mit Sicherheitszuschlägen. Gerade in Mönchengladbach mit seinen wechselhaften Bodenverhältnissen kann das die Fundamentkosten deutlich nach oben treiben.
Unvollständige Statik ohne Konstruktionsdetails
Ein Standsicherheitsnachweis, der nur aus Berechnungen besteht, ist unvollständig. Ohne Positionspläne, Bewehrungspläne und Detailzeichnungen für Anschlüsse und Auflager wird auf der Baustelle improvisiert – mit dem Risiko von Bauschäden.
Stichprobenhafte Kontrollen vergessen
Auch bei nicht prüfpflichtigen Vorhaben (GK 1/2) muss der Tragwerksplaner die Baustelle kontrollieren und die Übereinstimmung der Bauausführung mit dem Nachweis bescheinigen. Diese Bescheinigung ist mit der Rohbaufertigstellungsanzeige beim Bauamt einzureichen.
Typische Bauvorhaben in Mönchengladbach
Wanddurchbruch im Altbau-EFH
- Prüfpflicht: Nein (GK 1/2)
- Kosten Erstellung: ab 500,–€ netto
- Dauer: ca. 1–2 Wochen
- Besonderheit: Bestandsaufnahme der vorhandenen Konstruktion erforderlich, da Originalpläne oft fehlen
Neubau Einfamilienhaus
- Prüfpflicht: Nein (GK 1/2)
- Kosten Erstellung: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Dauer: ca. 2–4 Wochen
- Besonderheit: Baugrundgutachten empfohlen – spart langfristig bei der Gründung
Neubau Mehrfamilienhaus (6 WE, GK 4)
- Prüfpflicht: Ja, durch saSV
- Kosten Erstellung: ab 9.500,–€ netto
- Kosten Prüfung: zusätzlich ca. 1.500,–€ bis 3.000,–€
- Dauer: ca. 3–6 Wochen (Erstellung) + 2–4 Wochen (Prüfung)
Nutzungsänderung (z. B. Büro zu Wohnung)
- Prüfpflicht: Abhängig von Gebäudeklasse
- Kosten: Projektabhängig, ab 500,–€ netto
- Besonderheit: Geänderte Nutzlasten können einen ergänzenden Nachweis oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erfordern. Alle Details zum Verfahren finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
PV-Anlage auf Bestandsdach
- Hintergrund: Die Solardachpflicht in NRW (§ 42a BauO NRW) greift seit 2025 bei Wohngebäude-Neubauten und ab 2026 bei umfassenden Dacherneuerungen.
- Statische Relevanz: PV-Module erzeugen Zusatzlasten auf dem Dach. Bei Bestandsgebäuden ist mindestens eine statische Stellungnahme, oft ein ergänzender Standsicherheitsnachweis erforderlich.
Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Tragwerksplaner
- Aktuelle Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) vom Architekten
- Baubeschreibung mit Angaben zu Baustoffen und geplanter Nutzung
- Baugrundgutachten (falls vorhanden – andernfalls frühzeitig beauftragen)
- Bei Bestandsumbauten: vorhandene Statik-Unterlagen, Bestandspläne, Fotos der Konstruktion
- Angaben zur geplanten Dacheindeckung und ggf. PV-Anlage
- Lageplan mit Höhenangaben
Planeco Building erstellt Standsicherheitsnachweise bundesweit – auch für Bauvorhaben in Mönchengladbach. Die Abwicklung erfolgt vollständig digital, mit einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen und voller Preistransparenz ohne versteckte Kosten. Bei Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben steht Ihnen eine kostenlose Erstberatung zur Verfügung.








