Was passiert, wenn bei Ihrem Neubau in Gießen-Wieseck oder dem geplanten Wanddurchbruch in der Altbau-Wohnung der Standsicherheitsnachweis fehlt oder unvollständig ist? Die Baustelle steht still, Kosten steigen – und im schlimmsten Fall haftet der Bauherr persönlich. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie den Nachweis richtig beauftragen, welche hessischen Sonderregeln gelten und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Das Thema kurz und kompakt
- Pflicht bei jedem tragenden Eingriff: Ob Neubau, Umbau, Wanddurchbruch oder Nutzungsänderung – sobald tragende Bauteile betroffen sind, ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich, auch bei genehmigungsfreien Vorhaben.
- Hessische Besonderheit beachten: In Hessen darf nur ein eingetragener Nachweisberechtigter den Standsicherheitsnachweis erstellen – nicht jeder Bauingenieur oder Architekt besitzt diese Qualifikation.
- Kosten realistisch einplanen: Von ab 500 € netto für einen Wanddurchbruch bis über 9.500 € netto für Mehrfamilienhäuser – fehlende Konstruktionszeichnungen verursachen auf der Baustelle deutlich höhere Folgekosten.
- Alles aus einer Hand mit Planeco Building: Von der statischen Berechnung über Konstruktionszeichnungen bis zur Bauüberwachung – jetzt kostenlose Erstberatung anfragen und Ihr Bauvorhaben in Gießen starten.
Standsicherheitsnachweis in Gießen: Wann er Pflicht ist und was er kostet
Ob Neubau in Gießen-Wieseck, Wanddurchbruch in einer Altbauwohnung in der Innenstadt oder Aufstockung eines Mehrfamilienhauses: Ohne Standsicherheitsnachweis darf in Gießen kein tragendes Bauteil errichtet, verändert oder entfernt werden. Der Nachweis belegt rechnerisch, dass Ihr Gebäude sämtliche Belastungen – Eigengewicht, Nutzlasten, Wind und Schnee – über seine gesamte Lebensdauer sicher aufnehmen kann. In Hessen gelten dabei Sonderregeln, die viele Bauherren nicht kennen und die den Ablauf, die Kosten und die Verantwortlichkeiten direkt beeinflussen.
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Was ein Standsicherheitsnachweis konkret enthält
Ein Standsicherheitsnachweis ist mehr als eine „Statik-Berechnung". Er umfasst drei Kernbestandteile:
- Lastannahmen: Ermittlung aller Einwirkungen auf das Bauwerk – Eigengewicht der Konstruktion, Nutzlasten (Möbel, Personen), Wind- und Schneelasten sowie ggf. Erdbebeneinwirkungen.
- Systembildung und Bemessung: Rechnerischer Nachweis, dass jedes tragende Bauteil – Fundamente, Wände, Decken, Stützen, Träger – den ermittelten Belastungen standhält, ohne zu versagen (Grenzzustand der Tragfähigkeit) oder sich unzulässig zu verformen (Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit).
- Konstruktionszeichnungen: Bewehrungspläne, Schalpläne und Detailzeichnungen, die der Ausführung auf der Baustelle dienen. Fehlen diese Unterlagen, weiß der Handwerker nicht, wie ein Träger aufzulagern oder eine Decke zu bewehren ist – das führt zu Bauverzögerungen und Mehrkosten.
Der umgangssprachliche Begriff „Statik" meint in der Regel genau diesen Nachweis. Die Tragwerksplanung geht darüber hinaus und umfasst zusätzlich die konstruktive Entwicklung und Detailausbildung. Wenn Sie einen Statiker beauftragen, erhalten Sie idealerweise beides aus einer Hand.
Wann Sie in Gießen einen Standsicherheitsnachweis brauchen
Die kurze Antwort: bei praktisch jedem Bauvorhaben, das tragende Bauteile betrifft – unabhängig von Größe oder Gebäudetyp. Das gilt für:
- Neubauten: Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten
- Umbauten und Sanierungen: Wanddurchbrüche, Deckenöffnungen, Dachausbauten, Aufstockungen
- Nutzungsänderungen: Wird eine ehemalige Bürofläche zum Ladenlokal oder eine Lagerhalle zum Fitnessstudio, ändern sich oft die Nutzlasten – ein neuer Standsicherheitsnachweis wird dann erforderlich. Mehr dazu erfahren Sie unter Nutzungsänderung.
- Anbauten und Erweiterungen: Wintergärten, Garagen, Carports mit statischer Anbindung an das Bestandsgebäude
Wichtig: Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben nach § 63 HBO kann ein Standsicherheitsnachweis erforderlich sein – etwa wenn Sie eine tragende Wand entfernen. Die Genehmigungsfreiheit befreit nicht von der Pflicht zur Standsicherheit.
Hessische Besonderheiten: Was Gießener Bauherren wissen müssen
Das Zwei-Stufen-System: Nachweisberechtigte und Prüfsachverständige
Hessen regelt die Erstellung und Prüfung von Standsicherheitsnachweisen anders als viele andere Bundesländer. Das System basiert auf § 68 HBO und der Nachweisberechtigten-Verordnung (NBVO):
- Nachweisberechtigte für Standsicherheit: Erstellen den Standsicherheitsnachweis und bescheinigen dessen Richtigkeit. Sie müssen in der Liste der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) oder der Architektenkammer Hessen (AKH) eingetragen sein. Das ist eine zusätzliche Qualifikation – nicht jeder Bauingenieur ist automatisch nachweisberechtigt.
- Prüfsachverständige für Standsicherheit: Prüfen den Nachweis unabhängig (Vier-Augen-Prinzip). Sie werden bei Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten oder besonderen Baugrundverhältnissen verpflichtend eingeschaltet. Mehr zu Aufgaben und Kosten finden Sie unter Prüfstatiker: Kosten, Aufgaben und Pflichten.
Ein häufiger Irrtum: Bauvorlageberechtigung ist nicht gleich Nachweisberechtigung. Ihr Architekt darf den Bauantrag einreichen, aber für den Standsicherheitsnachweis braucht es in Hessen einen separat qualifizierten Nachweisberechtigten.
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Vereinfachtes Verfahren: Keine Prüfung heißt nicht kein Nachweis
Die meisten Einfamilienhäuser und kleineren Bauvorhaben in Gießen laufen über das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 65 HBO. Dabei prüft das Bauordnungsamt der Stadt Gießen oder die Bauaufsicht des Landkreises Gießen den Standsicherheitsnachweis nicht. Der Nachweis muss aber trotzdem vorliegen – die volle Verantwortung liegt bei Ihnen als Bauherr und dem Nachweisberechtigten.
Bauüberwachungspflicht in Hessen
Was viele Bauherren überrascht: In Hessen ist der Nachweisberechtigte nach § 83 Abs. 2 HBO verpflichtet, die Bauausführung hinsichtlich der von ihm berechneten Bauteile zu überwachen und die Übereinstimmung zu bescheinigen. Das bedeutet: Ihr Statiker erstellt nicht nur den Nachweis, sondern kontrolliert auch auf der Baustelle, ob die Ausführung mit seinen Berechnungen übereinstimmt. Diese Pflicht besteht in vielen anderen Bundesländern nicht in dieser Form.
Ablauf: In 5 Schritten zum Standsicherheitsnachweis in Gießen
- Entwurfsplanung durch den Architekten: Grundrisse, Schnitte und Ansichten bilden die Grundlage für die statische Berechnung. Je früher der Architekt und der Tragwerksplaner zusammenarbeiten, desto wirtschaftlicher wird die Konstruktion.
- Baugrundgutachten beauftragen: Der Bodengutachter untersucht den Untergrund Ihres Grundstücks. Ohne diese Daten kann der Statiker die Fundamente nicht bemessen. Kosten liegen je nach Grundstück bei ca. 500,–€ bis 2.000,–€.
- Standsicherheitsnachweis erstellen lassen: Ein nachweisberechtigter Tragwerksplaner erstellt Berechnung und Konstruktionszeichnungen. Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 14–21 Tage.
- Einreichung beim Bauamt: Der Nachweis wird zusammen mit dem Bauantrag eingereicht. Seit 2026 können Bauanträge beim Landkreis Gießen auch digital eingereicht werden – das verkürzt die Bearbeitungszeit um rund zwei Wochen.
- Bauüberwachung und Bescheinigung: Während der Bauphase kontrolliert der Nachweisberechtigte die Ausführung der tragenden Bauteile und stellt die Übereinstimmungsbescheinigung aus.
Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Statiker
- Aktuelle Entwurfspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baugrundgutachten
- Baubeschreibung mit Angaben zu Baustoffen und geplanter Nutzung
- Bei Bestandsgebäuden: vorhandene Statik, Bestandspläne oder Ergebnisse einer Bestandsaufnahme
- Amtlicher Lageplan
Was ein Standsicherheitsnachweis in Gießen kostet
Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Komplexität der Konstruktion und Baugrund ab. Orientierungswerte bei Planeco Building:
- Wanddurchbruch oder kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
- Lagerhallen und Gewerbebauten: ab 9.500,–€ netto
Zusätzlich können Kosten für den Prüfsachverständigen anfallen – bei Gebäudeklassen 4 und 5 oder Sonderbauten ist dessen Einschaltung Pflicht. Detaillierte Informationen zu den Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite Statiker: Kosten im Überblick.
Ein günstiger Preis allein ist kein gutes Entscheidungskriterium. Fehlen Konstruktionszeichnungen oder sind Nachweise unvollständig, entstehen auf der Baustelle Nachfragen, Verzögerungen und Mehrkosten, die den vermeintlichen Preisvorteil schnell auffressen.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Tragwerksplaner zu spät einbinden: Wer den Statiker erst nach der Entwurfsplanung hinzuzieht, riskiert teure Umplanungen. Große stützenfreie Räume oder komplexe Dachformen erfordern frühzeitige statische Abstimmung.
- Kein Baugrundgutachten: Ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse kann der Statiker die Gründung nicht bemessen. Gerade in Gießen variieren die Untergrundverhältnisse je nach Lage erheblich.
- Nachweisberechtigung nicht prüfen: Lassen Sie sich die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten bei der IngKH bestätigen. Ein Nachweis ohne gültige Berechtigung wird vom Bauamt nicht akzeptiert. Tipps dazu finden Sie unter Statiker finden.
- Bestand unterschätzen: Bei Altbauten in Gießen fehlen häufig Bestandsunterlagen. Eine professionelle Bestandsaufnahme vor Beginn der Berechnung spart Zeit und verhindert böse Überraschungen während der Bauphase.
Typische Szenarien für Bauherren in Gießen
Neubau Einfamilienhaus (Gebäudeklasse 1–2)
Vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 65 HBO. Der Standsicherheitsnachweis wird vom Nachweisberechtigten erstellt und bescheinigt – eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen ist nicht erforderlich. Der Nachweisberechtigte überwacht zusätzlich die Bauausführung. Kosten für den Standsicherheitsnachweis: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto.
Umbau Mehrfamilienhaus in der Innenstadt (Gebäudeklasse 4)
Vollverfahren nach § 66 HBO. Hier greift das Vier-Augen-Prinzip: Neben dem Nachweisberechtigten muss ein Prüfsachverständiger den Standsicherheitsnachweis unabhängig prüfen. Zusätzlich ist bei Bestandsgebäuden oft eine Bestandsaufnahme mit Materialproben erforderlich. Kosten: ab 9.500,–€ netto plus Prüfstatiker-Honorar.
Wanddurchbruch in einer Bestandswohnung
Auch wenn der Durchbruch selbst genehmigungsfrei sein kann: Handelt es sich um eine tragende Wand, ist ein Standsicherheitsnachweis Pflicht. Der Statiker berechnet den erforderlichen Sturz und gibt die Abmessungen und Bewehrung vor. Kosten: ab 500,–€ netto. Ohne diesen Nachweis riskieren Sie die Standsicherheit des gesamten Gebäudes – und die Haftung liegt bei Ihnen.
So starten Sie Ihr Bauvorhaben in Gießen
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