Was passiert, wenn der Bauantrag beim Bauamt Hannover liegt – aber die Statik fehlt oder unvollständig ist? Im besten Fall verlieren Sie Wochen, im schlechtesten die Genehmigungsfiktion. Seit der NBauO-Novelle 2025 gelten neue Spielregeln für Bauherren in Niedersachsen. Dieser Artikel zeigt, welche Anforderungen für Ihr Vorhaben gelten, was der Nachweis kostet und wie Sie den Ablauf strategisch planen.
Das Thema kurz und kompakt
Immer Pflicht, nie optional: Der Standsicherheitsnachweis ist bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in Hannover erforderlich – auch bei Gebäudeklasse 1. Nur die behördliche Prüfung durch einen Prüfingenieur entfällt bei kleineren Gebäuden.
Kosten realistisch einplanen: Von ab 500 € netto für einen Wanddurchbruch bis über 9.500 € netto für Mehrfamilienhäuser – plus Prüfstatik ab Gebäudeklasse 4 mit ca. 30–50 % Aufschlag.
Genehmigungsfiktion nur bei sofortiger Einreichung: Die Drei-Monats-Frist im vereinfachten Verfahren greift nur, wenn die Statik zusammen mit dem Bauantrag eingereicht wird. Nachreichung kostet Sie diesen Vorteil.
Statik und Architektur aus einer Hand: Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung und Architektur von Anfang an – Bearbeitungszeit 14–21 Tage, volle Preistransparenz. Jetzt Angebot anfragen.
Wann ist ein Standsicherheitsnachweis in Hannover Pflicht?
Kurz: bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachgeschossausbau – ohne den rechnerischen Nachweis, dass Ihr Bauwerk die auftretenden Lasten dauerhaft aufnimmt, erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde Hannover keine Baugenehmigung. Das gilt unabhängig von der Gebäudegröße. Auch ein Einfamilienhaus in Bothfeld braucht eine vollständige Statik – nur die behördliche Prüfung durch einen Prüfingenieur entfällt bei kleineren Gebäudeklassen.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten in Niedersachsen aktualisierte Regelungen durch die NBauO-Novelle 2025. Dieser Artikel zeigt, was sich für Bauherren in Hannover konkret ändert, was der Nachweis kostet und wie Sie den Ablauf strategisch planen.
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Was der Standsicherheitsnachweis umfasst
Der Standsicherheitsnachweis – umgangssprachlich „die Statik" – belegt rechnerisch, dass ein Bauwerk unter allen relevanten Einwirkungen standsicher ist. Ein qualifizierter Tragwerksplaner weist dabei zwei Grenzzustände nach:
Grenzzustand der Tragfähigkeit: Schutz gegen Versagen – also Einsturz, Umkippen, Gleiten oder Ausknicken einzelner Bauteile.
Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit: Begrenzung von Verformungen und Rissen, damit das Gebäude im Alltag einwandfrei funktioniert.
Ein vollständiger Nachweis besteht nicht nur aus Berechnungen. Er umfasst Lastannahmen (Eigengewicht, Wind, Schnee, Nutzlasten), die Systembildung (statisches Modell des Tragwerks) und die Bemessung jedes tragenden Bauteils. Dazu kommen Konstruktionszeichnungen wie Bewehrungspläne für Stahlbeton oder Anschlussdetails im Holzbau. Ohne diese Pläne weiß niemand auf der Baustelle, wie die berechneten Bauteile tatsächlich gebaut werden sollen.
Abgrenzung: Standsicherheitsnachweis, Tragwerksplanung, Statik
Diese Begriffe werden oft synonym verwendet, meinen aber nicht dasselbe. Der Standsicherheitsnachweis ist der rechnerische Kern. Die Tragwerksplanung geht weiter und schließt die konstruktive Entwicklung, Detailausbildung und zugehörigen Pläne ein. „Statik" ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für beides. Wenn Sie bei Planeco Building einen Standsicherheitsnachweis beauftragen, erhalten Sie in der Regel das Gesamtpaket aus Berechnung und Konstruktionszeichnungen – also Tragwerksplanung.
Rechtliche Grundlagen in Niedersachsen: § 65 NBauO
Die zentrale Vorschrift ist § 65 NBauO. Er regelt zwei entscheidende Punkte:
Wer darf den Nachweis erstellen?
Nur Personen, die in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen (gemäß § 21 NIngG) eingetragen sind – oder in einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen Bundeslandes. Ihr Architekt darf die Statik nicht „nebenbei mitmachen", auch wenn er sie häufig als Gesamtpaket anbietet. Die Berechnung selbst erstellt immer ein qualifizierter Tragwerksplaner.
Prüfpflicht nach Gebäudeklasse
Die Gebäudeklasse Ihres Vorhabens bestimmt, ob ein Prüfstatiker den Nachweis zusätzlich kontrollieren muss:
Gebäudeklasse 1–3 (z. B. Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser): Der Standsicherheitsnachweis muss erstellt werden, wird aber nicht durch einen Prüfingenieur geprüft. Die Verantwortung liegt vollständig beim erstellenden Tragwerksplaner.
Gebäudeklasse 4–5 (z. B. größere Mehrfamilienhäuser, Gewerbebauten) und Sonderbauten: Hier greift das Vier-Augen-Prinzip. Ein unabhängiger Prüfingenieur kontrolliert den Nachweis – mit entsprechenden Mehrkosten von ca. 30–50 % der Statik-Kosten.
Häufiger Irrtum: Viele Bauherren verwechseln „prüfbefreit" mit „nicht erforderlich". Auch bei Gebäudeklasse 1 ist der Standsicherheitsnachweis Pflicht – nur die behördliche Prüfung entfällt.
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Nachreichung oder sofortige Einreichung: Eine strategische Entscheidung
Niedersachsen bietet Bauherren eine praxisrelevante Option: Gemäß § 67 Abs. 3 NBauO können Sie den Standsicherheitsnachweis nachreichen, statt ihn zusammen mit dem Bauantrag einzureichen. Das beschleunigt das Genehmigungsverfahren, hat aber eine wichtige Konsequenz.
Seit 2024 gilt für Wohnungsbau im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion von drei Monaten (befristet bis 2026): Entscheidet die Behörde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Diese Fiktion greift allerdings nur, wenn der Standsicherheitsnachweis mit dem Bauantrag eingereicht wird. Beantragen Sie die Nachreichung, entfällt die Genehmigungsfiktion.
Die Abwägung im Überblick:
Sofortige Einreichung: Genehmigungsfiktion greift, aber Sie brauchen die fertige Statik vor Antragstellung.
Nachreichung: Bauantrag kann früher eingereicht werden, aber die Behörde ist nicht an die Drei-Monats-Frist gebunden.
Welche Variante für Ihr Vorhaben sinnvoller ist, hängt vom Projekttyp und dem Zeitplan ab. Bei einer Bauvoranfrage in Hannover lässt sich vorab klären, ob das vereinfachte Verfahren überhaupt in Frage kommt.
Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Hannover?
Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Komplexität und Materialwahl ab. Typische Größenordnungen bei Planeco Building:
Wanddurchbruch oder kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
Einfamilienhaus-Neubau: 2.500–5.500,–€ netto
Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude: ab 9.500,–€ netto
Dazu kommen je nach Vorhaben weitere Positionen:
Baugrundgutachten: ca. 800–2.500,–€ – liefert die geotechnischen Kennwerte, die der Tragwerksplaner für die Fundamentbemessung braucht.
Prüfstatik (ab Gebäudeklasse 4): ca. 30–50 % der Statik-Kosten zusätzlich.
Ein häufiger Fehler: Bauherren sparen am Standsicherheitsnachweis und erhalten dafür unvollständige Unterlagen ohne Konstruktionszeichnungen. Die Folge sind Nachbesserungen, Bauverzögerungen und am Ende höhere Gesamtkosten. Bei Planeco Building erhalten Sie volle Preistransparenz – ohne versteckte Kosten – und eine Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen.
So läuft der Standsicherheitsnachweis in Hannover ab
Entwurfsplanung: Ihr Architekt erstellt den Entwurf. Idealerweise wird der Tragwerksplaner bereits hier eingebunden – das spart spätere Umplanungen.
Baugrundgutachten beauftragen: Besonders in Hannover empfehlenswert. Die Stadt verfügt zwar über ein umfangreiches Bohrarchiv, aber wechselnde Bodenverhältnisse und ein teils hoher Grundwasserspiegel in Leinenähe machen eine aktuelle Untersuchung für die meisten Neubauten sinnvoll. Das Baugrundrisiko liegt rechtlich beim Bauherrn.
Tragwerksplaner beauftragen: Er erhält die Architekturpläne und das Baugrundgutachten als Arbeitsgrundlage.
Erstellung des Standsicherheitsnachweises: Lastannahmen, Systembildung, Bemessung aller tragenden Bauteile plus Konstruktionszeichnungen. Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage.
Einreichung beim Bauamt Hannover: Als Teil des Bauantrags oder – nach Antrag gemäß § 67 Abs. 3 NBauO – nachgereicht.
Prüfstatik (falls erforderlich): Bei Gebäudeklasse 4/5 prüft ein unabhängiger Prüfingenieur den Nachweis.
Baugenehmigung: Nach positiver Prüfung aller Unterlagen erteilt die Behörde die Genehmigung.
Typische Bauvorhaben in Hannover und ihre Anforderungen
Wanddurchbruch in einem Altbau (z. B. Linden, Nordstadt)
Gründerzeithäuser haben häufig tragende Innenwände. Für einen Durchbruch ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich, der die Lastumleitung über einen Stahlträger nachweist. Kosten: ab 500,–€ netto. Ein Baugrundgutachten ist hier in der Regel nicht nötig. Die Bearbeitung dauert etwa 14–21 Tage.
Einfamilienhaus-Neubau (z. B. Bothfeld, Kirchrode)
Standardnachweis ohne Prüfpflicht (Gebäudeklasse 1–2). Kosten: 2.500–5.500,–€ netto. Ein Baugrundgutachten wird empfohlen, da die Bodenverhältnisse in Hannovers Randlagen variieren. Der Nachweis kann zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden, um die Genehmigungsfiktion zu nutzen.
Mehrfamilienhaus-Neubau (z. B. Vahrenwald, List)
Ab Gebäudeklasse 4 wird der Nachweis prüfpflichtig. Kosten: ab 9.500,–€ netto zuzüglich Prüfstatik. Ein Baugrundgutachten ist bei diesen Projekten zwingend empfehlenswert. Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Komplexität des Tragwerks.
Dachgeschossausbau und Aufstockung
Seit der NBauO-Novelle 2025 gelten Sonderregelungen für Dachgauben und Dachgeschossausbauten: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Ausbauten nicht mehr auf die im Bebauungsplan festgelegte Vollgeschosszahl angerechnet. Statisch bleibt die Herausforderung: Die bestehende Konstruktion muss die zusätzlichen Lasten aufnehmen können – oder es werden Verstärkungsmaßnahmen nötig. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme durch den Tragwerksplaner spart hier erhebliche Kosten.
Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Tragwerksplaner
Architekturpläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten (mindestens Maßstab 1:100)
Baugrundgutachten: Bodenkennwerte und Grundwasserstand
Baubeschreibung: Materialien, Konstruktionsart, geplante Nutzung
Lageplan: Für die Ermittlung von Wind- und Schneelastzonen
Bei Bestandsgebäuden: Vorhandene Statik, Bestandspläne, Fotos der Konstruktion
Bei Nutzungsänderungen: Angaben zur bisherigen und geplanten Nutzung (veränderte Nutzlasten)
Häufige Fehler, die Ihr Bauvorhaben verzögern
„Der Architekt macht die Statik mit"
Architekten bieten häufig ein Gesamtpaket an – die statische Berechnung selbst erstellt aber ein externer Tragwerksplaner. Die Kosten sind nicht Teil des Architekten-Honorars, sondern fallen zusätzlich an. Klären Sie frühzeitig, wer den Standsicherheitsnachweis erstellt und welche Leistungen enthalten sind.
„Ein Baugrundgutachten brauche ich nicht"
Ohne Bodenkennwerte muss der Tragwerksplaner mit konservativen Annahmen rechnen – das führt zu überdimensionierten und damit teureren Fundamenten. Kommt es nach Baubeginn zu Problemen, trägt der Bauherr das volle Baugrundrisiko. In Hannover, wo Altlasten in ehemaligen Industriegebieten und kriegsbedingte Auffüllungen im Innenstadtbereich keine Seltenheit sind, ist ein Gutachten besonders sinnvoll.
Statiker zu spät einbinden
Wird der Tragwerksplaner erst nach Abschluss der Entwurfsplanung beauftragt, sind Umplanungen fast unvermeidlich. Je früher die Tragwerksplanung eingebunden wird, desto wirtschaftlicher wird die Konstruktion – und desto schneller liegt der Nachweis vor. Planeco Building koordiniert Architektur und Statik aus einer Hand, sodass beide Planungen von Anfang an aufeinander abgestimmt sind.








