Wann brauchen Sie in Hildesheim einen Standsicherheitsnachweis – und was passiert, wenn er beim Bauantrag fehlt? Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachausbau: In Niedersachsen gehören die statischen Unterlagen zwingend zu den Bauvorlagen. Wer sie zu spät beauftragt, riskiert wochenlange Verzögerungen. Hier erfahren Sie, welche Prüfpflichten für Ihr Vorhaben gelten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie Sie den Ablauf von Anfang an richtig planen.
Das Thema kurz und kompakt
- Immer Pflicht bei genehmigungspflichtigen Vorhaben: Neubauten, Wanddurchbrüche, Dachausbauten und Nutzungsänderungen mit veränderten Lasten erfordern in Hildesheim einen Standsicherheitsnachweis – einzureichen zusammen mit dem Bauantrag.
- Prüfpflicht hängt von der Gebäudeklasse ab: Bei GK 1–3 genügt die Erstellungserklärung des Tragwerksplaners (Pflicht seit Juli 2024), bei GK 4–5 und Sonderbauten ist eine zusätzliche Prüfstatik erforderlich.
- Kosten reichen von 500 € bis über 9.500 € netto: Ein Wanddurchbruch beginnt ab 500 €, ein Einfamilienhaus liegt bei 2.500–5.500 €. Prüfen Sie immer, ob Bewehrungspläne und Konstruktionszeichnungen enthalten sind.
- Planeco Building liefert in 14–21 Tagen: Statik, Positionspläne und Bewehrungspläne aus einer Hand – mit kostenloser Erstberatung. Jetzt Angebot anfragen.
Wann Sie in Hildesheim einen Standsicherheitsnachweis brauchen
Jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben in Hildesheim erfordert einen Standsicherheitsnachweis – unabhängig davon, ob Sie ein Einfamilienhaus neu bauen, eine tragende Wand herausnehmen oder ein Dachgeschoss ausbauen. Die Niedersächsische Bauordnung (§ 12 NBauO) verlangt, dass jede bauliche Anlage dauerhaft standsicher ist. Das Bauamt akzeptiert dafür keine mündliche Zusicherung, sondern ausschließlich den rechnerischen Nachweis eines qualifizierten Tragwerksplaners.
Konkret wird der Nachweis fällig bei:
- Neubauten: Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Gewerbegebäude
- Wanddurchbrüchen und Entfernung tragender Wände
- Dachausbauten und Aufstockungen
- Anbau und Erweiterung bestehender Gebäude
- Nutzungsänderungen mit veränderten Lastannahmen (z. B. Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt)
- Einbau schwerer technischer Anlagen oder nachträgliche PV-Anlagen auf Bestandsdächern
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Gebäudeklassen und Prüfpflicht: Was für Ihr Vorhaben gilt
Ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich durch einen Prüfingenieur kontrolliert werden muss, hängt in Niedersachsen von der Gebäudeklasse ab:
- Gebäudeklasse 1–3 (z. B. Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, kleinere Mehrfamilienhäuser): Standsicherheitsnachweis erforderlich, aber nicht prüfpflichtig. Der Tragwerksplaner gibt stattdessen eine Erstellungserklärung ab.
- Gebäudeklasse 4–5 (z. B. größere Mehrfamilienhäuser ab ca. 13 m Höhe): Standsicherheitsnachweis erforderlich und prüfpflichtig. Ein unabhängiger Prüfingenieur prüft die Berechnung nach dem Vier-Augen-Prinzip.
- Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, größere Lagerhallen): Immer prüfpflichtig, unabhängig von der Gebäudeklasse.
Erstellungserklärung: Neue Pflicht seit Juli 2024
Seit dem 01.07.2024 müssen Tragwerksplaner in Niedersachsen für nicht prüfpflichtige Standsicherheitsnachweise eine formelle Erstellungserklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgeben (§ 65 Abs. 4 NBauO). Damit bestätigt der Ingenieur persönlich, dass er den Nachweis erstellt hat und dieser den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Für Sie als Bauherr bedeutet das: Achten Sie darauf, dass Ihr Tragwerksplaner in der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen ist – nur dann darf er diese Erklärung abgeben.
Der Ablauf: Von der Beauftragung bis zur Genehmigung
- Entwurfsplanung: Ihr Architekt erstellt Grundrisse, Schnitte und Ansichten.
- Baugrundgutachten beauftragen: Ein Geotechniker untersucht den Baugrund – ohne diese Daten kann der Statiker die Gründung nicht bemessen. Kosten: ca. 500,–€ bis 2.000,–€.
- Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise parallel zur Entwurfsplanung, nicht erst kurz vor Einreichung des Bauantrags.
- Erstellung des Standsicherheitsnachweises: Lastannahmen, statische Berechnung, Konstruktionszeichnungen und ggf. Bewehrungspläne. Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit 14–21 Tage.
- Einreichung beim zuständigen Bauamt: Der Nachweis wird zusammen mit den übrigen Bauvorlagen eingereicht.
- Prüfung und Genehmigung: Bei GK 1–3 prüft das Bauamt die Erstellungserklärung; bei GK 4–5 beauftragt die Behörde einen Prüfingenieur.
Welches Bauamt ist zuständig?
In der Region Hildesheim gibt es zwei getrennte Bauaufsichtsbehörden:
- Stadt Hildesheim: Zuständig für alle Bauvorhaben im Stadtgebiet Hildesheim.
- Landkreis Hildesheim: Zuständig für das gesamte Landkreisgebiet – mit Ausnahme der Städte Hildesheim und Alfeld.
Beide Behörden setzen auf digitale Einreichung. Der Landkreis nutzt das Portal „Digitales Kreishaus", über das sich bauvorlagenberechtigte Personen registrieren und Unterlagen gemäß der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) einreichen.
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Was ein Standsicherheitsnachweis in Hildesheim kostet
Die Kosten richten sich nach Projekttyp, Gebäudegröße und Komplexität der Tragkonstruktion. Orientierungswerte von Planeco Building:
- Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
- Lagerhallen und Gewerbebauten: ab 9.500,–€ netto
Zusätzlich können anfallen:
- Baugrundgutachten: ca. 500,–€ bis 2.000,–€
- Prüfstatik (bei GK 4/5 und Sonderbauten): häufig 30–50 % der Statikkosten
- Bewehrungspläne und Konstruktionszeichnungen: je nach Umfang separat berechnet
Die HOAI dient seit dem EuGH-Urteil von 2019 nur noch als Orientierungsrahmen, nicht mehr als bindender Preisrahmen. Entscheidend ist, was im Leistungsumfang enthalten ist: Ein günstiges Angebot, dem Konstruktionszeichnungen oder Detailnachweise fehlen, verursacht auf der Baustelle oft Mehrkosten, die das Eingesparte übersteigen.
Besonderheiten bei Bestandsgebäuden in Hildesheim
Hildesheim verfügt über einen umfangreichen historischen Gebäudebestand – von Fachwerkhäusern bis zu Nachkriegsbauten. Bei Umbauten, Aufstockungen oder Nutzungsänderungen im Bestand ist der Standsicherheitsnachweis oft aufwändiger als beim Neubau:
- Bestandsaufnahme der Tragstruktur: Originalpläne fehlen häufig. Der Tragwerksplaner muss die vorhandene Konstruktion vor Ort aufnehmen und bewerten.
- Mischkonstruktionen: Verschiedene Bauweisen und Materialien in einem Gebäude erfordern differenzierte Nachweisverfahren.
- Denkmalschutzauflagen: Bei denkmalgeschützten Gebäuden können Eingriffe in die Tragstruktur eingeschränkt sein, was die statische Lösung beeinflusst.
Umbauordnung Niedersachsen: Erleichterungen nutzen
Niedersachsen hat als erstes Bundesland eine Umbauordnung eingeführt (§ 85a NBauO). Bei bestimmten Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen können Erleichterungen bei anderen bauordnungsrechtlichen Anforderungen gewährt werden – aber nur, wenn Standsicherheit und Brandschutz nachgewiesen sind. Der Standsicherheitsnachweis wird damit zum Schlüsseldokument, um diese Erleichterungen überhaupt in Anspruch nehmen zu können.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
Sie stellen bereit:
- Aktuelle Grundrisse, Schnitte und Ansichten (vom Architekten)
- Baugrundgutachten (vom Geotechniker)
- Nutzungskonzept mit geplanten Lasten (z. B. schwere Maschinen, Lagerregale)
- Bei Bestandsgebäuden: vorhandene Bestandspläne und Informationen zur Bausubstanz
Der Tragwerksplaner erstellt:
- Lastannahmen nach aktuellen Normen (Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee)
- Statische Berechnung aller tragenden Bauteile
- Positionspläne und Konstruktionszeichnungen
- Bewehrungspläne für Stahlbetonbauteile
- Erstellungserklärung (bei GK 1–3 in Niedersachsen)
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Standsicherheitsnachweis zu spät beauftragen
Der häufigste Fehler: Der Bauantrag ist eingereicht, aber die Statik fehlt noch. In Niedersachsen sind die statischen Unterlagen grundsätzlich mit den Bauantragsunterlagen einzureichen. Fehlende Nachweise führen zu Nachforderungen und verzögern die Genehmigung um Wochen. Binden Sie den Statiker deshalb spätestens mit Beginn der Entwurfsplanung ein.
Kein Baugrundgutachten vorhanden
Ohne geotechnische Daten kann der Tragwerksplaner die Gründung nicht bemessen. Beauftragen Sie das Baugrundgutachten vor oder parallel zur Statikerbeauftragung – nicht erst, wenn die Berechnung bereits läuft.
Billigangebote ohne vollständigen Leistungsumfang
Ein Standsicherheitsnachweis, dem Konstruktionszeichnungen oder Detailnachweise für Anschlüsse fehlen, ist auf der Baustelle wertlos. Prüfen Sie bei jedem Angebot, ob Positionspläne, Bewehrungspläne und Konstruktionsdetails im Leistungsumfang enthalten sind. Bei Planeco Building erhalten Sie volle Preistransparenz ohne versteckte Kosten – und eine kostenlose Erstberatung, um den Leistungsumfang vorab zu klären.
Standsicherheitsnachweis mit Prüfstatik verwechseln
Der Standsicherheitsnachweis wird vom Tragwerksplaner erstellt. Die Prüfstatik ist die unabhängige Prüfung dieses Nachweises durch einen Prüfingenieur – ein zusätzlicher Schritt, der nur bei GK 4/5 und Sonderbauten Pflicht ist. Erfahren Sie mehr über Statiker-Kosten und die Abgrenzung der Leistungen.








