Sie planen einen Dachgeschossausbau, einen Wanddurchbruch oder einen Neubau in Ingolstadt – und fragen sich, ob Sie wirklich einen Standsicherheitsnachweis brauchen? Seit der BayBO-Novelle 2025 ist die Antwort eindeutig: Ja, auch bei verfahrensfreien Vorhaben. Doch wer erstellt den Nachweis, wann wird ein Prüfsachverständiger nötig und welche Kosten kommen auf Sie zu?
Das Thema kurz und kompakt
- Immer Pflicht – auch ohne Baugenehmigung: In Bayern muss der Standsicherheitsnachweis unabhängig davon vorliegen, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig oder verfahrensfrei ist. Ohne Nachweis drohen Baustopp und Rückbauanordnung.
- Kriterienkatalog entscheidet über Prüfpflicht: Bei Gebäudeklasse 1–3 prüft Ihr Tragwerksplaner anhand des bayerischen Kriterienkatalogs, ob zusätzlich ein Prüfsachverständiger den Nachweis bescheinigen muss.
- Kosten abhängig vom Vorhaben: Für einen Wanddurchbruch beginnen die Kosten ab 500 € netto, für ein Einfamilienhaus liegen sie bei 2.500–5.500 € netto. Hinzu können Kosten für Prüfsachverständige und Baugrundgutachten kommen.
- Planeco Building begleitet Sie komplett: Von der statischen Berechnung über die Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen bis zur fertigen Bescheinigung – jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.
Standsicherheitsnachweis in Ingolstadt – wann er Pflicht ist und was er kostet
Jedes Bauvorhaben in Ingolstadt – ob Neubau, Dachgeschossausbau oder Wanddurchbruch – braucht einen Standsicherheitsnachweis. Auch dann, wenn das Vorhaben seit der BayBO-Novelle 2025 verfahrensfrei ist. Wer ohne baut, riskiert Baustopp und Rückbauanordnung. Dieser Artikel zeigt, welche Regeln in Bayern gelten, was der Kriterienkatalog für Ihr Vorhaben bedeutet und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
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Was genau ist ein Standsicherheitsnachweis?
Der Standsicherheitsnachweis ist die rechnerische Bestätigung, dass ein Bauwerk alle auftretenden Lasten – Eigengewicht, Wind, Schnee, Nutzlasten – sicher in den Baugrund abtragen kann. Er weist nach, dass das Tragwerk weder versagt (Grenzzustand der Tragfähigkeit) noch sich unzulässig verformt (Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit).
Im Alltag sprechen Bauherren oft von „der Statik". Die Begriffe meinen aber nicht dasselbe:
- Standsicherheitsnachweis: der reine rechnerische Nachweis, dass das Tragwerk hält
- Tragwerksplanung: umfasst zusätzlich die konstruktive Entwicklung, Detailausbildung und Ausführungspläne (Bewehrungspläne, Schalpläne)
- „Statik": umgangssprachlicher Sammelbegriff für beides
Für den Bauantrag in Ingolstadt benötigen Sie mindestens den Standsicherheitsnachweis. In der Praxis beauftragen die meisten Bauherren über einen qualifizierten Tragwerksplaner die vollständige Tragwerksplanung inklusive Ausführungsplänen – denn ohne diese kann keine Baufirma arbeiten.
Rechtliche Grundlage in Bayern: Art. 62a BayBO
In Bayern regelt Art. 62a BayBO den Standsicherheitsnachweis. Die wichtigsten Punkte für Bauherren in Ingolstadt:
Wer darf den Nachweis erstellen?
Nur Personen mit einer anerkannten Qualifikation, die in der Liste der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau oder der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind. Konkret:
- Bauingenieure und Architekten mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
- Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik sowie Maurer-/Betonbauer- und Zimmerermeister – allerdings nur im Rahmen ihrer eingeschränkten Bauvorlageberechtigung und mit Zusatzqualifikation
Achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass Ihr Tragwerksplaner tatsächlich in der bayerischen Liste eingetragen ist. Ohne diese Eintragung ist der Nachweis formal nicht anerkennungsfähig. Planeco Building arbeitet ausschließlich mit gelisteten Tragwerksplanern, die diese Anforderung erfüllen.
Der Kriterienkatalog: Bayerns Besonderheit bei Gebäudeklasse 1–3
Bayern hat ein einzigartiges System zur Frage, ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich von einem Prüfsachverständigen geprüft werden muss. Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 entscheidet der sogenannte Kriterienkatalog (Anlage 1a der Bauvorlagenverordnung).
So funktioniert es:
- Ihr Tragwerksplaner prüft nach Erstellung des Nachweises alle Kriterien des Katalogs
- Alle Kriterien erfüllt: Kein Prüfsachverständiger nötig – der Nachweis gilt als nicht prüfpflichtig
- Ein oder mehrere Kriterien nicht erfüllt: Sie müssen als Bauherr einen Prüfsachverständigen beauftragen, der den Nachweis unabhängig bescheinigt
Typische Auslöser für eine Prüfpflicht auch bei kleineren Gebäuden: ungewöhnliche Spannweiten, Auskragungen über 1,50 m, vorgespannte Bauteile oder schwierige Gründungsverhältnisse. Gerade in Ingolstadt kann die Grundwassersituation dazu führen, dass der Kriterienkatalog nicht vollständig erfüllt ist.
Prüfpflicht nach Gebäudeklasse – Übersicht
- Gebäudeklasse 1–2 (z. B. freistehendes Einfamilienhaus): Standsicherheitsnachweis Pflicht, Prüfung nur bei Nichterfüllung des Kriterienkatalogs. Wohngebäude der GK 1–2 sind grundsätzlich von der Prüfpflicht befreit.
- Gebäudeklasse 3 (z. B. Mehrfamilienhaus bis 7 m Höhe): Standsicherheitsnachweis Pflicht, Kriterienkatalog entscheidet über Prüfpflicht
- Gebäudeklasse 4–5 (z. B. größere Mehrfamilienhäuser, Bürogebäude): Standsicherheitsnachweis und Bescheinigung durch Prüfsachverständigen immer erforderlich
- Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten): Prüfung durch Prüfingenieur oder Prüfamt im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde
BayBO-Novelle 2025: Was sich für Bauherren geändert hat
Seit dem 01.01.2025 gelten durch das BayBO-Modernisierungsgesetz neue Regeln, die direkte Auswirkungen auf den Standsicherheitsnachweis haben:
- Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken ist jetzt verfahrensfrei – aber der Standsicherheitsnachweis bleibt Pflicht. Viele Bauherren schließen fälschlicherweise von „keine Baugenehmigung nötig" auf „keine Statik nötig".
- Instandsetzungen sind verfahrensfrei, die Vorschriften zu bautechnischen Nachweisen bleiben jedoch vollständig anwendbar.
- Eingeschossige Aufstockungen werden privilegiert: Sie verändern künftig nicht die Gebäudeklasse – das kann die Prüfanforderungen an den Standsicherheitsnachweis vereinfachen.
Merken Sie sich: Verfahrensfrei bedeutet in Bayern seit 2025 ausdrücklich nicht nachweisfrei. Wer ohne Standsicherheitsnachweis baut, haftet persönlich – auch ohne Baugenehmigung.
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Ablauf: Vom Bauvorhaben zum genehmigten Nachweis
- Tragwerksplaner frühzeitig einbinden: Idealerweise bereits in der Entwurfsphase, nicht erst kurz vor dem Bauantrag. So lassen sich wirtschaftliche Konstruktionen entwickeln und teure Umplanungen vermeiden.
- Baugrundgutachten beauftragen: Der Tragwerksplaner braucht die geotechnischen Daten als Berechnungsgrundlage. In Ingolstadt ist ein Baugrundgutachten wegen der Donaunähe und des teils hohen Grundwasserspiegels praktisch unverzichtbar – Informationen zu den lokalen Grundwasserverhältnissen erhalten Sie bei den Ingolstädter Kommunalbetrieben.
- Standsicherheitsnachweis erstellen lassen: Auf Basis der Genehmigungsplanung und des Baugrundgutachtens. Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit 14–21 Tage.
- Kriterienkatalog prüfen: Ihr Tragwerksplaner stellt fest, ob ein Prüfsachverständiger erforderlich ist.
- Bescheinigung mit Baubeginnsanzeige einreichen: In Bayern muss der Standsicherheitsnachweis nicht mit dem Bauantrag vorliegen, sondern spätestens mit der Baubeginnsanzeige (Anlage 7) beim Bauordnungsamt Ingolstadt eingereicht werden. Ohne diese Bescheinigung darf nicht gebaut werden.
- Bauüberwachung: Der Prüfsachverständige, der den Nachweis bescheinigt hat, muss auch die Bauausführung überwachen – ein Punkt, den viele Bauherren erst auf der Baustelle erfahren.
Ingolstadt bietet seit 2023 den digitalen Bauantrag an. Die Standsicherheitsbescheinigung kann also digital eingereicht werden – das beschleunigt den Prozess spürbar.
Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Ingolstadt?
Die Kosten für den Standsicherheitsnachweis hängen von Art und Komplexität des Bauvorhabens ab:
- Wanddurchbruch / kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500–5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
- Lagerhallen und Gewerbebauten: ab 9.500,–€ netto
Zusätzlich können folgende Kosten anfallen:
- Prüfsachverständiger: ca. 1.000–3.000,–€, abhängig vom Umfang – nur bei prüfpflichtigen Vorhaben
- Baugrundgutachten: ca. 1.000–2.500,–€, je nach Grundstücksgröße und Untersuchungstiefe
Planeco Building bietet volle Preistransparenz ohne versteckte Kosten. Im Rahmen der kostenlosen Erstberatung erhalten Sie eine konkrete Kosteneinschätzung für Ihr Bauvorhaben in Ingolstadt.
Standsicherheitsnachweis für typische Bauvorhaben in Ingolstadt
Dachgeschossausbau
Seit 2025 verfahrensfrei – der Standsicherheitsnachweis bleibt dennoch Pflicht. Der Tragwerksplaner prüft, ob die bestehende Dachkonstruktion und die darunterliegenden Wände die zusätzlichen Lasten (Estrich, Trennwände, Möblierung) aufnehmen können.
Wanddurchbruch und tragende Wände entfernen
Einer der häufigsten Anlässe für einen Standsicherheitsnachweis im Bestand. Auch wenn kein Bauantrag erforderlich ist: Ohne statischen Nachweis darf keine tragende Wand entfernt werden. Der Nachweis dimensioniert den erforderlichen Sturz oder Stahlträger.
Nutzungsänderung
Wird eine Gewerbeeinheit zur Wohnung oder ein Büro zum Fitnessstudio, ändern sich die Nutzlasten – oft erheblich. Der bestehende Standsicherheitsnachweis deckt die neuen Lasten in der Regel nicht ab. Eine Nutzungsänderung erfordert deshalb fast immer eine statische Neuberechnung.
Neubau in Grundwassernähe
In Stadtteilen südlich der Donau kann der Grundwasserspiegel hoch stehen. Der Standsicherheitsnachweis muss dann zusätzlich die Auftriebssicherheit des Gebäudes nachweisen – das Bauwerk darf bei hohem Wasserstand nicht „aufschwimmen". Ohne Baugrundgutachten ist diese Berechnung nicht möglich.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- „Verfahrensfrei heißt nachweisfrei": Seit der BayBO-Novelle 2025 ein besonders verbreiteter Irrtum. Die Nachweispflicht besteht unabhängig von der Genehmigungspflicht.
- „Mein Architekt macht die Statik mit": Nur wenn Ihr Architekt auch als Tragwerksplaner in der bayerischen Liste eingetragen ist. In der Praxis sind das zwei getrennte Fachleute.
- Baugrundgutachten vergessen: Ohne geotechnische Daten fehlt dem Tragwerksplaner die Grundlage für die Gründungsbemessung. In Ingolstadt besonders kritisch.
- Prüfpflicht unterschätzt: Auch ein Einfamilienhaus der Gebäudeklasse 3 kann prüfpflichtig werden, wenn der Kriterienkatalog nicht vollständig erfüllt ist.
- Unterschrift des Entwurfsverfassers vergessen: Laut Bayerischer Architektenkammer muss der Entwurfsverfasser den Standsicherheitsnachweis mitunterschreiben – er bestätigt damit, dass die statischen Angaben in seine Pläne eingearbeitet sind.
Checkliste: Diese Unterlagen brauchen Sie
- Genehmigungsplanung (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) vom Architekten
- Baugrundgutachten mit Angaben zu Bodenklasse und Grundwasserstand
- Lageplan mit Höhenangaben
- Angaben zur geplanten Nutzung und den zugehörigen Nutzlasten
- Bei Bestandsgebäuden: Bestandspläne und Informationen zur vorhandenen Tragstruktur
- Kriterienkatalog (Anlage 1a) – ausgefüllt durch den Tragwerksplaner
- Bescheinigung Standsicherheit I (Anlage 9) – bei prüfpflichtigen Vorhaben durch den Prüfsachverständigen
- Baubeginnsanzeige (Anlage 7) – zur Einreichung beim Bauordnungsamt Ingolstadt
Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen kennt Planeco Building die Anforderungen bayerischer Bauaufsichtsbehörden im Detail. Von der ersten statischen Berechnung über die Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen bis zur fertigen Bescheinigung erhalten Sie bei Planeco Building alle Leistungen aus einer Hand – bundesweit, mit lokaler Expertise in Ingolstadt.








