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Standsicherheitsnachweis in Jena vom Statiker

April 7, 2026
Update:
April 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
April 7, 2026
Update:
April 7, 2026
Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachausbau – ohne Standsicherheitsnachweis geht in Jena nichts. Planeco Building erstellt den Nachweis mit zertifizierten Tragwerksplanern, koordiniert die Prüfung und übernimmt die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt. So starten Sie ohne Verzögerung.
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Standsicherheitsnachweis Jena

Ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachausbau – ohne Standsicherheitsnachweis geht in Jena nichts. Planeco Building erstellt den Nachweis mit zertifizierten Tragwerksplanern, koordiniert die Prüfung und übernimmt die Abstimmung mit dem Bauordnungsamt. So starten Sie ohne Verzögerung.
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Sebastian Rupp
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April 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Was passiert, wenn beim Dachgeschossausbau in Jena-West plötzlich die Prüfpflicht greift, mit der niemand gerechnet hat? Die novellierte ThürBO 2024 hat die Regeln für Standsicherheitsnachweise in Thüringen neu sortiert – und gerade bei Gebäudeklasse 3 entscheiden Details darüber, ob Ihr Vorhaben Wochen länger dauert als geplant. Dieser Artikel zeigt, wann der Nachweis Pflicht ist, wann eine Prüfung hinzukommt und wie Sie typische Fehler vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

  • Immer Pflicht, auch ohne Genehmigungsverfahren: Selbst bei Genehmigungsfreistellung nach § 64 ThürBO müssen Sie einen Standsicherheitsnachweis erstellen lassen – nur die bauaufsichtliche Prüfung kann entfallen.
  • Prüfpflicht hängt von drei Faktoren ab: Gebäudeklasse, Kriterienkatalog und Eintragung des Erstellers in die Nachweisberechtigtenliste bestimmen, ob ein Prüfingenieur hinzugezogen werden muss.
  • Frühe Einbindung spart Geld: Wer den Tragwerksplaner erst nach der Entwurfsplanung beauftragt, riskiert teure Umplanungen und Zeitverlust.
  • Planeco Building übernimmt den gesamten Prozess: Von der Erstellung über die Prüfkoordination bis zur Kommunikation mit dem Bauordnungsamt Jena – jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.

Standsicherheitsnachweis in Jena – Pflicht, Prüfung und Ablauf nach ThürBO 2024

Ob Neubau am Hang in Jena-Süd, Wanddurchbruch im Gründerzeit-Mehrfamilienhaus oder Dachgeschossausbau in Jena-West: Ohne Standsicherheitsnachweis darf in Jena kein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben starten. Der Nachweis belegt rechnerisch, dass Ihr Bauwerk sämtliche Lasten – Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee – sicher aufnimmt und dauerhaft in den Baugrund ableitet. Die umgangssprachliche „Statik" ist also kein optionales Gutachten, sondern eine Pflicht-Bauvorlage für das Bauordnungsamt der Stadt Jena.

Seit dem 19. Juli 2024 gilt die novellierte Thüringer Bauordnung (ThürBO 2024). Sie bringt Erleichterungen beim Bauen im Bestand, neue Regeln zur Prüfpflicht und den Einstieg in digitale Genehmigungsverfahren. Für Bauherren in Jena ändert sich dadurch konkret, wann der Nachweis geprüft werden muss – und wann nicht.

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Wann ist ein Standsicherheitsnachweis in Jena erforderlich?

Grundregel nach § 72 Abs. 1 ThürBO: Bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben müssen Sie die Standsicherheit nachweisen. Ausgenommen sind lediglich verfahrensfreie Vorhaben nach § 66 ThürBO – etwa Gartenhäuser unter 30 m³ oder bestimmte Stützmauern.

Auch bei der Genehmigungsfreistellung nach § 64 ThürBO – also Bauvorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans – entfällt zwar das Genehmigungsverfahren, nicht aber die Pflicht zum Standsicherheitsnachweis. Das wird regelmäßig übersehen.

Typische Bauvorhaben in Jena, die einen Nachweis erfordern

  • Neubau eines Einfamilienhauses: Auch bei einem einfachen EFH in Gebäudeklasse 1 oder 2 bleibt der Nachweis Pflicht – lediglich die bauaufsichtliche Prüfung kann entfallen.
  • Wanddurchbruch im Altbau: Jeder Eingriff in tragende Substanz – ob Türöffnung oder Zusammenlegung von Wohnungen – erfordert einen statischen Nachweis.
  • Dachgeschossausbau: Die ThürBO 2024 stellt bestimmte Dachgeschossänderungen zu Wohnzwecken genehmigungsfrei (§ 64 Abs. 2 Nr. 3/4). Der Standsicherheitsnachweis bleibt trotzdem erforderlich.
  • Nutzungsänderung: Wird z. B. eine Gewerbefläche zur Wohnung, ändern sich die Nutzlasten. Das muss statisch neu bewertet werden.
  • Aufstockung oder Anbau: Zusätzliche Geschosse oder Gebäudeteile verändern die Lastpfade im gesamten Bestand.

Prüfpflicht in Thüringen: Muss Ihr Nachweis geprüft werden?

Die Frage, ob der Standsicherheitsnachweis zusätzlich durch einen Prüfingenieur kontrolliert werden muss, hängt von drei Faktoren ab: Gebäudeklasse, Kriterienkatalog und Qualifikation des Erstellers.

Übersicht nach Gebäudeklassen

  • Gebäudeklasse 1 und 2 (Wohngebäude): Keine bauaufsichtliche Prüfung erforderlich, wenn der Ersteller in die Nachweisberechtigtenliste der Ingenieurkammer Thüringen eingetragen ist.
  • Gebäudeklasse 3: Prüfpflicht hängt vom Kriterienkatalog ab (Anlage 2 der ThürBauVorlVO). Werden alle Kriterien erfüllt – etwa einfache Tragwerke, keine besonderen Stabilitätsuntersuchungen –, entfällt die Prüfung. Wird auch nur ein Kriterium nicht erfüllt, greift die Prüfpflicht.
  • Gebäudeklasse 4 und 5 sowie Sonderbauten: Immer prüfpflichtig.

Wichtig: Ist der Ersteller des Nachweises nicht in der Nachweisberechtigtenliste eingetragen, wird die bauaufsichtliche Prüfung automatisch erforderlich – unabhängig von der Gebäudeklasse. Das verursacht Mehrkosten und Zeitverzug, die sich vermeiden lassen.

Häufiger Irrtum: „Nicht prüfpflichtig" heißt nicht „nicht erforderlich"

Dass bei einem Einfamilienhaus in Jena keine Prüfung verlangt wird, bedeutet nicht, dass Sie auf den Nachweis verzichten können. Ohne Standsicherheitsnachweis liegt nach BGH-Rechtsprechung ein Baumangel vor – selbst wenn das Gebäude faktisch standsicher ist. Ohne Prüfingenieur tragen Sie als Bauherr und Ihr Tragwerksplaner das volle Risiko. Bei steigender Planungsfehlerquote – laut Bundesvereinigung der Prüfingenieure haben sich schwere Fehler bei Ein- und Zweifamilienhäusern nahezu verdoppelt – kann eine freiwillige Prüfung eine sinnvolle Investition sein.

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Wer darf den Standsicherheitsnachweis in Jena erstellen?

Nach § 72 Abs. 2 ThürBO muss der Ersteller bei Gebäudeklassen 1 bis 3 mindestens einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen vorweisen – plus mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung. Für den prüfungsfreien Weg muss die Person zusätzlich in die Nachweisberechtigtenliste eingetragen sein, die gemeinsam von Architektenkammer und Ingenieurkammer Thüringen geführt wird.

Planeco Building arbeitet bundesweit mit zertifizierten Tragwerksplanern zusammen, die in den jeweiligen Länderlisten eingetragen sind. Für Bauvorhaben in Jena bedeutet das: Der Nachweis wird von einem qualifizierten Statiker erstellt, der die Thüringer Anforderungen kennt – ohne dass Sie selbst nach einem geeigneten Fachplaner suchen müssen.

Ablauf: In fünf Schritten zum genehmigten Standsicherheitsnachweis

  1. Tragwerksplaner parallel zum Entwurf einbinden: Wer den Architekten und Statiker von Beginn an zusammenarbeiten lässt, vermeidet teure Umplanungen. Bei Planeco Building ist diese Abstimmung Teil des Rundum-Service.
  2. Erklärung zum Standsicherheitsnachweis ausfüllen (Anlage 5): Dieses Pflichtformular dokumentiert, ob der Nachweis prüfpflichtig ist, und wird mit dem Bauantrag beim Bauordnungsamt Jena eingereicht.
  3. Standsicherheitsnachweis erstellen: Auf Basis der Genehmigungsplanung berechnet der Tragwerksplaner Lastannahmen, statische Systeme und Bemessungsergebnisse. Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage.
  4. Bauaufsichtliche Prüfung (wenn erforderlich): Ein unabhängiger Prüfingenieur kontrolliert den Nachweis im Vier-Augen-Prinzip. Die Kosten dafür richten sich nach der Landes-Baugebührenordnung und den Rohbaukosten.
  5. Baugenehmigung und Bauausführung: Nach Erteilung der Genehmigung kann gebaut werden. Wichtig: Die Standsicherheit muss laut Vollzugsbekanntmachung ThürBO 2024 auch während der Bauphase jederzeit sichergestellt sein – bei Abbrucharbeiten an tragenden Wänden etwa durch provisorische Abstützungen.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis?

Die Kosten hängen von Gebäudetyp, Komplexität und Umfang ab. Orientierungswerte bei Planeco Building:

  • Wandöffnung oder kleiner Durchbruch: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau: 2.500–5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus: ab 9.500,–€ netto
  • Gewerbe- und Hallenbauten: ab 9.500,–€ netto

Hinzu kommen können Kosten für den Prüfstatiker (bei prüfpflichtigen Vorhaben) und ein Baugrundgutachten. Letzteres ist in Jena besonders bei Hanggrundstücken im Saaletal empfehlenswert, da die wechselhaften geologischen Verhältnisse – Muschelkalk, Buntsandstein – direkte Auswirkungen auf die Gründungsberechnung haben. Mehr zu den Kosten für einen Statiker finden Sie in unserer Übersicht.

Besonderheiten in Jena, die den Standsicherheitsnachweis beeinflussen

Denkmalschutz in der Altstadt

Jena hat einen umfangreichen denkmalgeschützten Gebäudebestand. Bei Eingriffen in historische Tragstrukturen – etwa Deckendurchbrüche in Gründerzeithäusern – ist neben dem Standsicherheitsnachweis die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich. Das kann zusätzliche Auflagen für die Tragwerksplanung bedeuten, etwa den Erhalt bestimmter Bauteile.

Sanierungsgebiete

Liegt Ihr Bauvorhaben in einem Sanierungsgebiet, benötigen Sie neben der Baugenehmigung eine separate Sanierungsgenehmigung für die identische Planung. Das verlängert das Verfahren, ändert aber nichts an den Anforderungen an den Standsicherheitsnachweis selbst.

Vier Fehler, die Bauherren in Jena vermeiden sollten

  1. Tragwerksplaner erst nach der Entwurfsplanung beauftragen: Die parallele Einbindung ab dem Entwurf spart nachträgliche Umplanungen – und damit Geld und Zeit.
  2. Prüfpflicht falsch einschätzen: Gerade bei Gebäudeklasse 3 entscheidet der Kriterienkatalog. Eine Fehleinschätzung kann bedeuten, dass die Prüfung nachträglich angeordnet wird.
  3. Kein Baugrundgutachten bei schwierigen Grundstücken: Ohne belastbare Baugrunddaten muss der Statiker konservative Annahmen treffen – das kann die Gründung unnötig teuer machen.
  4. Änderungen in der Bauphase ohne Anpassung der Statik: Jede Abweichung vom genehmigten Plan – ein zusätzlicher Durchbruch, eine geänderte Deckenkonstruktion – erfordert eine Überarbeitung des Standsicherheitsnachweises. Sonst droht ein Baustopp.

Planeco Building übernimmt für Bauvorhaben in Jena den gesamten Prozess: von der Erstellung des Standsicherheitsnachweises über die Koordination mit dem Architekten bis zur Kommunikation mit dem Bauordnungsamt. Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge belegen, dass dieser Rundum-Service funktioniert. Die kostenlose Erstberatung klärt, welche Nachweise für Ihr konkretes Vorhaben erforderlich sind und was das kostet – transparent und ohne versteckte Kosten.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für einen Wanddurchbruch in Jena einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja, jeder Eingriff in tragende Bauteile erfordert einen Standsicherheitsnachweis – auch eine einzelne Türöffnung oder die Zusammenlegung von Wohnungen. Ob zusätzlich eine bauaufsichtliche Prüfung nötig ist, hängt von der Gebäudeklasse und der Qualifikation des Erstellers ab. Bei einem Mehrfamilienhaus ab Gebäudeklasse 4 ist die Prüfung immer Pflicht.

Wann entfällt die bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises in Thüringen?

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Bei Gebäudeklasse 1 und 2 entfällt die Prüfung, wenn der Ersteller in die Nachweisberechtigtenliste der Ingenieurkammer Thüringen eingetragen ist. Bei Gebäudeklasse 3 entscheidet zusätzlich ein Kriterienkatalog. Ist der Ersteller nicht eingetragen, wird die Prüfung unabhängig von der Gebäudeklasse automatisch erforderlich.

Wie lange dauert die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises für ein Bauvorhaben in Jena?

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Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 14 bis 21 Tage ab Vorliegen der vollständigen Genehmigungsplanung. Hinzu kommt bei prüfpflichtigen Vorhaben die Zeit für die bauaufsichtliche Prüfung durch einen unabhängigen Prüfingenieur. Eine frühzeitige Beauftragung parallel zur Entwurfsplanung verkürzt den Gesamtprozess deutlich.