Was passiert, wenn Sie in Kassel einen Wanddurchbruch planen, der Rohbau startet – und dann fehlt der Standsicherheitsnachweis? Im besten Fall steht alles still. Im schlimmsten Fall ordnet die Behörde den Rückbau an. Wer in Hessen baut oder umbaut, trägt die volle Verantwortung für die bautechnischen Nachweise – denn die Bauaufsicht prüft sie nicht. Dieser Artikel zeigt, wie Sie den Nachweis korrekt beauftragen und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Das Thema kurz und kompakt
- Immer Pflicht – auch ohne Baugenehmigung: In Hessen müssen Standsicherheitsnachweise vor Baubeginn vorliegen, selbst bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben nach § 64 HBO.
- Keine behördliche Prüfung bei GK 1–3: Die Bauaufsicht Kassel prüft bautechnische Nachweise nicht. Bei Einfamilienhäusern und kleineren Gebäuden gibt es auch keine externe Prüfpflicht – die Qualifikation Ihres Statikers ist daher entscheidend.
- Kosten kennen und steuern: Vom Wanddurchbruch ab 500 € bis zum Mehrfamilienhaus ab 9.500 € netto – vollständige Unterlagen und ein frühzeitig eingebundener Tragwerksplaner senken die Kosten spürbar.
- Planeco Building koordiniert alles: Von der Statiker-Vermittlung über die Architekturplanung bis zur Einreichung bei der Bauaufsicht – aus über 1.400 bearbeiteten Bauanträgen. Jetzt kostenlos Angebot anfragen.
Standsicherheitsnachweis in Kassel: Was Bauherren nach HBO wissen müssen
Ob Neubau in Wilhelmshöhe, Dachausbau in der Nordstadt oder Wanddurchbruch in einer Kasseler Altbauwohnung: Ohne Standsicherheitsnachweis darf in Kassel kein Bauvorhaben starten. Entscheidend ist dabei eine hessische Besonderheit, die viele Bauherren nicht kennen: Die Hessische Bauordnung (HBO) sieht vor, dass die Bauaufsicht bautechnische Nachweise nicht selbst prüft. Die Verantwortung liegt vollständig bei Ihnen als Bauherr – und beim beauftragten Nachweisberechtigten.
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Wann ist ein Standsicherheitsnachweis in Kassel Pflicht?
Grundsätzlich bei jedem Bauvorhaben, das die Tragstruktur eines Gebäudes betrifft. Das gilt unabhängig davon, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist oder ob Ihr Vorhaben unter die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO fällt. Auch bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben müssen die Standsicherheitsnachweise vor Baubeginn vorliegen – erstellt von einem eingetragenen Nachweisberechtigten.
Typische Anlässe, bei denen Bauherren in Kassel einen Standsicherheitsnachweis benötigen:
- Neubau: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude – jede Neuerrichtung erfordert den vollständigen Nachweis.
- Wanddurchbruch: Entfernung oder Öffnung einer tragenden Wand, z. B. für offene Wohnküchen.
- Dachausbau und Aufstockung: Besonders relevant durch die HBO-Novelle 2025, die Dachgeschossumnutzungen erleichtert.
- Anbau oder Erweiterung: Jede Vergrößerung des Tragwerks muss nachgewiesen werden.
- Nutzungsänderung: Gewerbe zu Wohnen oder umgekehrt – veränderte Nutzlasten erfordern eine neue Berechnung.
- Bestandssanierung: Eingriffe in tragende Bauteile bei Altbauten, z. B. Deckenverstärkungen oder Stützenänderungen.
Ein häufiger Irrtum: „Mein Vorhaben ist genehmigungsfrei, also brauche ich keine Statik." Das ist falsch. Die Genehmigungsfreistellung befreit Sie von der Baugenehmigung – nicht vom Standsicherheitsnachweis.
Hessische Besonderheit: Privatisierte bautechnische Prüfung
In den meisten Bundesländern prüft die Bauaufsicht die eingereichten Standsicherheitsnachweise zumindest stichprobenartig. In Hessen ist das anders: Nach § 68 HBO werden bautechnische Nachweise weder von der Bauaufsicht Kassel noch vom Landkreis geprüft. Stattdessen gilt ein zweistufiges System:
- Nachweisberechtigte: Erstellen den Standsicherheitsnachweis und sind nach der Nachweisberechtigten-Verordnung (NBVO) bei der Ingenieurkammer Hessen (IngKH) oder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen (AKH) eingetragen. Wichtig: In Hessen übernehmen Nachweisberechtigte auch die Bauüberwachung der von ihnen berechneten Bauteile.
- Prüfsachverständige: Prüfen den Nachweis unabhängig – aber nur bei Gebäudeklassen 4 und 5 (Vier-Augen-Prinzip).
Prüfpflicht nach Gebäudeklassen
Die Gebäudeklasse bestimmt, ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich von einem Prüfsachverständigen kontrolliert werden muss:
- Gebäudeklassen 1–3 (z. B. Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, kleinere Mehrfamilienhäuser bis 7 m Höhe): Nachweis durch Nachweisberechtigten genügt – keine externe Prüfpflicht.
- Gebäudeklassen 4–5 (z. B. größere Mehrfamilienhäuser, Gebäude über 13 m Höhe): Prüfung durch Prüfsachverständigen zwingend vorgeschrieben. Zusätzliche Kosten ab ca. 800,–€.
- Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Hochhäuser): Vollverfahren nach § 66 HBO mit umfassender Prüfung.
Gerade weil bei Gebäudeklassen 1–3 keine externe Prüfung stattfindet, ist die Qualifikation des beauftragten Statikers umso entscheidender. Planeco Building arbeitet ausschließlich mit bei der IngKH eingetragenen Nachweisberechtigten zusammen.
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Ablauf: So entsteht Ihr Standsicherheitsnachweis
- Baugrundgutachten beauftragen: Ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse kann keine belastbare Fundamentbemessung erfolgen. In Kassel variieren die Verhältnisse erheblich – von den Fulda-Auen bis zu den Hanglagen in Wilhelmshöhe.
- Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise parallel zum Architekten, nicht erst nach Abschluss der Entwurfsplanung. So lassen sich kostspielige Planungsänderungen vermeiden.
- Statische Berechnung und Konstruktionszeichnungen: Der Standsicherheitsnachweis umfasst die rechnerische Bemessung aller tragenden Bauteile und die zugehörigen Schal- und Bewehrungspläne. Bearbeitungsdauer bei Planeco Building: 14–21 Tage.
- Prüfung (bei GK 4/5): Der Prüfsachverständige kontrolliert Berechnung und Konstruktionszeichnungen unabhängig.
- Einreichung bei der Bauaufsicht Kassel: Im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO oder als Teil der Bauvorlagen im Vollverfahren.
Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Kassel?
Die Kosten hängen vom Bauvorhaben, der Komplexität des Tragwerks und der Informationslage ab. Je vollständiger Ihre Unterlagen bei der Beauftragung sind (Baupläne, Baugrundgutachten), desto präziser – und in der Regel günstiger – fällt das Angebot aus.
- Wanddurchbruch / Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus-Neubau: 2.500–5.500,–€ netto
- Dachausbau / Aufstockung: ab 1.500,–€ netto, je nach Bestandssituation
- Mehrfamilienhaus-Neubau (GK 4): ab 9.500,–€ netto, zzgl. Kosten für Prüfsachverständigen
- Gewerbebauten / Lagerhallen: ab 9.500,–€ netto
Bei Umbauten im Bestand können Zuschläge von 20–33 % anfallen, da fehlende Bestandsunterlagen eine aufwendigere Bestandsaufnahme erfordern. Detaillierte Informationen zu den Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.
HBO-Novelle 2025: Was sich für Bauherren in Kassel ändert
Seit dem 14. Oktober 2025 gilt das sogenannte „Baupaket I" – eine umfassende Novelle der HBO mit direkten Auswirkungen auf Bauvorhaben in Kassel:
- Erleichterte Dachausbauten: Die Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO gilt jetzt auch für die Umnutzung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken – selbst außerhalb von Bebauungsplangebieten. Der Standsicherheitsnachweis bleibt aber Pflicht.
- Genehmigungsfiktion: Im vereinfachten Verfahren nach § 65 HBO gilt die Baugenehmigung nach 3 Monaten als erteilt, wenn die Behörde nicht reagiert.
- Reduzierte Anforderungen bei Bestandsumnutzung: Die lichte Raumhöhe für Umnutzungen wurde auf 2,20 m gesenkt – relevant für viele Kasseler Altbauten mit niedrigen Decken.
5 Fehler, die Bauherren beim Standsicherheitsnachweis vermeiden sollten
- Kein Baugrundgutachten: Ohne Bodendaten muss der Statiker konservativ schätzen – das führt zu überdimensionierten und damit teureren Fundamenten.
- Statiker zu spät einbinden: Wer den Tragwerksplaner erst nach der Entwurfsplanung beauftragt, riskiert konstruktive Änderungen, die den gesamten Entwurf betreffen.
- Genehmigungsfreistellung mit Nachweisfreiheit verwechseln: § 64 HBO befreit von der Baugenehmigung – nicht vom Standsicherheitsnachweis. Bei Verstößen drohen Baustopp und Rückbauanordnungen.
- Nur Berechnung statt vollständigen Nachweis beauftragen: Ein Standsicherheitsnachweis ohne Konstruktionszeichnungen (Schal- und Bewehrungspläne) ist für die Bauausführung unbrauchbar.
- Bestandsschutz falsch einschätzen: Eine genehmigte Statik schützt nur den bestehenden Zustand. Sobald Sie tragende Bauteile verändern, erlischt der Bestandsschutz – und ein neuer Nachweis wird fällig.
Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Statiker
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller und günstiger die Bearbeitung:
- Baupläne: Grundrisse, Schnitte, Ansichten (vom Architekten)
- Baugrundgutachten: Bodenverhältnisse und Grundwasserstand
- Lageplan: Für die Ermittlung von Wind- und Schneelasten am Standort
- Angaben zur geplanten Nutzung: Wohnen, Gewerbe, Lager – bestimmt die Nutzlasten
- Bei Bestandsumbauten: Bestandspläne, vorhandene Statik (falls vorhanden), Fotos des Ist-Zustands
- Angaben zu geplanten Einbauten: Kamin, Photovoltaik, Dachbegrünung – alles, was Zusatzlasten erzeugt
Planeco Building übernimmt die komplette Koordination zwischen Architekturplanung, Tragwerksplanung und behördlicher Einreichung – bundesweit, mit über 1.400 erfolgreich bearbeiteten Bauanträgen. Für eine kostenlose Erstberatung zu Ihrem Bauvorhaben in Kassel genügt eine kurze Anfrage.








