Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in München – und brauchen Sie wirklich einen Prüfsachverständigen? Viele Bauherren zahlen für eine Prüfung, die bei ihrem Vorhaben gar nicht erforderlich wäre. Gleichzeitig unterschätzen andere die Münchner Besonderheiten wie hohe Grundwasserstände, die den Nachweis aufwendiger machen. Hier erfahren Sie, wie das bayerische System funktioniert und wo Sie konkret sparen können.
Das Thema kurz und kompakt
- Immer Pflicht, nicht immer prüfpflichtig: Der Standsicherheitsnachweis ist bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erforderlich – ob die zusätzliche Prüfung durch einen Prüfsachverständigen nötig ist, hängt von der Gebäudeklasse und dem bayerischen Kriterienkatalog ab.
- Kriterienkatalog nutzen: Bei Gebäudeklasse 3 kann die Prüfpflicht entfallen, wenn alle Kriterien erfüllt sind – das spart 1.500–4.000 € an Prüfkosten. Lassen Sie die Einschätzung frühzeitig vom Tragwerksplaner vornehmen.
- Grundwasser in München einplanen: Kellergeschosse erfordern in vielen Stadtteilen aufwendige Auftriebsnachweise wegen des hohen Grundwasserstands – das Baugrundgutachten muss vor der statischen Berechnung vorliegen.
- Planeco Building übernimmt den gesamten Prozess: Von der Berechnung bis zur Prüfbescheinigung – mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und nachweisberechtigten Tragwerksplanern in München. Jetzt kostenlos beraten lassen.
Standsicherheitsnachweis in München: Pflicht, Prüfung und Praxis nach BayBO
Jedes Bauvorhaben in München braucht einen Standsicherheitsnachweis – ob Einfamilienhaus in Trudering oder Mehrfamilienhaus in Schwabing. Was viele Bauherren nicht wissen: Ob dieser Nachweis zusätzlich geprüft werden muss, hängt in Bayern von einem Kriterienkatalog ab, den kein anderes Bundesland in dieser Form kennt. Diese bayerische Besonderheit kann Ihnen mehrere tausend Euro und Wochen an Verfahrenszeit sparen – oder kosten, wenn Sie sie falsch einschätzen.
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Wann ist der Standsicherheitsnachweis in München Pflicht?
Die Grundregel ist eindeutig: Der Standsicherheitsnachweis ist bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erforderlich – unabhängig von Größe oder Gebäudeklasse. Das gilt für den Neubau genauso wie für den Wanddurchbruch im Altbau, den Dachausbau oder eine Nutzungsänderung mit veränderten Lasten.
Lediglich bei verfahrensfreien Vorhaben nach Art. 57 BayBO entfällt die Nachweispflicht. Aber Achtung: Auch die seit 2025 verfahrensfreien Dachgeschossausbauten und Instandsetzungen erfordern weiterhin einen Standsicherheitsnachweis – die Verfahrensfreiheit befreit nur vom Genehmigungsverfahren, nicht von der Statik.
Der häufigste Irrtum: Viele Bauherren verwechseln „prüffrei" mit „nicht erforderlich". Bei Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 entfällt zwar die Prüfung durch einen externen Prüfsachverständigen – erstellt und vorgelegt werden muss der Nachweis trotzdem.
Prüfpflicht nach Gebäudeklassen: Das bayerische System
Bayern regelt die Prüfpflicht für den Standsicherheitsnachweis in Art. 62a BayBO differenzierter als andere Bundesländer. Entscheidend ist die Gebäudeklasse Ihres Vorhabens:
Gebäudeklasse 1 und 2 (Wohngebäude): Keine Prüfpflicht. Der Standsicherheitsnachweis muss erstellt werden, aber weder bescheinigt noch geprüft.
Gebäudeklasse 3: Prüfpflicht entfällt, wenn der Kriterienkatalog (Anlage 2 BauVorlV) ausnahmslos erfüllt ist. Andernfalls muss ein Prüfsachverständiger den Nachweis bescheinigen.
Gebäudeklasse 4 und 5: Bescheinigung durch einen Prüfsachverständigen ist immer erforderlich.
Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Verkaufsstätten): Prüfung durch einen Prüfingenieur im Auftrag der Lokalbaukommission München – nicht durch den Bauherrn beauftragt.
Der Kriterienkatalog: Bayerns Sonderweg bei GK 3
Der Kriterienkatalog ist die zentrale bayerische Besonderheit, die in der Praxis oft falsch eingeschätzt wird. Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 3 kann die Prüfpflicht entfallen, wenn alle Kriterien des Katalogs ausnahmslos erfüllt sind. Die Bewertung muss ein qualifizierter Tragwerksplaner durchführen. Typische Kriterien betreffen unter anderem Spannweiten, Gebäudehöhe und die Komplexität des Tragwerks.
In der Praxis bedeutet das: Lassen Sie den Kriterienkatalog von Ihrem Statiker frühzeitig prüfen. Erfüllt Ihr Vorhaben alle Kriterien, sparen Sie sich die Kosten für den Prüfsachverständigen – bei einem typischen Wohngebäude der GK 3 können das 1.500–4.000,–€ sein.
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Der Ablauf in München: Von der Planung bis zur Nutzungsaufnahme
Baugrundgutachten beauftragen: In München aufgrund der Grundwassersituation besonders wichtig. Ohne belastbare Bodenkennwerte kann der Statiker keine korrekten Gründungsnachweise führen.
Tragwerksplaner einbinden: Idealerweise bereits in der Entwurfsphase – parallel zum Architekten. Wer den Statiker erst nach der Genehmigungsplanung hinzuzieht, riskiert kostspielige Umplanungen.
Standsicherheitsnachweis erstellen lassen: Der Tragwerksplaner berechnet Lastannahmen, dimensioniert das Tragwerk und erstellt die Nachweisdokumentation. Bei Planeco Building dauert dieser Schritt je nach Komplexität 14–21 Tage.
Prüfung oder Bescheinigung: Falls prüfpflichtig, beauftragt der Bauherr einen Prüfsachverständigen (bei Nicht-Sonderbauten) oder die Lokalbaukommission schaltet einen Prüfingenieur ein (bei Sonderbauten).
Einreichung: Bei Sonderbauten wird der Nachweis mit dem Bauantrag eingereicht. Bei allen anderen Vorhaben muss die Bescheinigung spätestens mit der Baubeginnsanzeige vorliegen.
Bauüberwachung: Der Prüfsachverständige oder Prüfingenieur, der den Nachweis bescheinigt hat, überwacht auch die Bauausführung – ein Punkt, den viele Bauherren erst auf der Baustelle erfahren.
Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in München?
Die Kosten richten sich nach dem Projekttyp, der Komplexität des Tragwerks und den Münchner Besonderheiten wie Grundwasser oder fehlender Bestandsstatik:
Wanddurchbruch oder kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
Einfamilienhaus-Neubau (GK 1/2): 2.500–5.500,–€ netto
Mehrfamilienhaus-Neubau (GK 4/5): ab 9.500,–€ netto
Gewerbebauten und Lagerhallen: ab 9.500,–€ netto
Hinzu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Kosten für den Prüfsachverständigen. Detaillierte Informationen zu den Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.
Was die Kosten in München nach oben treibt
Zwei Faktoren machen Standsicherheitsnachweise in München häufig aufwendiger als anderswo:
Grundwasser und Auftriebsnachweise: Wer in München ein Kellergeschoss plant, muss den Höchstgrundwasserstand (HW 1940) plus einen Sicherheitszuschlag von mindestens 30 cm berücksichtigen. Besonders in den nördlichen und nordwestlichen Stadtbezirken (Feldmoching, Allach, Untermenzing) sind aufwendige Auftriebsnachweise und Gründungslösungen wie Auftriebsanker oder weiße Wannen erforderlich.
Fehlende Bestandsstatik bei Altbauten: Bei Umbauten in Münchner Altbauten existieren die ursprünglichen statischen Unterlagen oft nicht mehr. Dann muss der Tragwerksplaner eine Bestandsaufnahme durchführen und das vorhandene Tragwerk neu berechnen – ein Mehraufwand, der sich in den Kosten niederschlägt.
Wer darf den Standsicherheitsnachweis erstellen?
In Bayern ist die Erstellungsberechtigung klar geregelt. Für Gebäude der GK 1–3 und sonstige bauliche Anlagen muss der Ersteller einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen (Art. 62a Abs. 1 BayBO).
Die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führen die Listen der Nachweisberechtigten. Nicht jeder Architekt ist automatisch berechtigt, den Standsicherheitsnachweis zu erstellen – prüfen Sie die Listeneintragung oder beauftragen Sie direkt einen qualifizierten Tragwerksplaner.
BayBO 2025: Was sich für Ihren Standsicherheitsnachweis geändert hat
Die BayBO-Novelle zum 01.01.2025 bringt drei Änderungen, die für den Standsicherheitsnachweis relevant sind:
Instandsetzungen sind verfahrensfrei – der Standsicherheitsnachweis bleibt aber erforderlich. Bei prüfpflichtigen Nachweisen reicht jetzt auch bei Sonderbauten die Bescheinigung durch einen Prüfsachverständigen (statt Prüfingenieur).
Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken ist verfahrensfrei, wenn die Dachkonstruktion und äußere Gestalt nicht verändert werden. Die Statik muss dennoch nachgewiesen werden.
Eingeschossige Aufstockungen werden privilegiert: Sie haben keine Auswirkung mehr auf die Gebäudeklasse – das kann die Prüfanforderungen an den Standsicherheitsnachweis reduzieren.
Fünf typische Fehler beim Standsicherheitsnachweis in München
Baugrundgutachten vergessen: Ohne Bodenkennwerte sind Gründungsnachweise in München nicht seriös zu führen. Das Gutachten sollte vor Beginn der statischen Berechnung vorliegen.
Kriterienkatalog falsch eingeschätzt: Bereits ein einziges nicht erfülltes Kriterium macht die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen erforderlich.
Tragwerksplaner zu spät eingebunden: Wer den Statiker erst nach der Entwurfsplanung hinzuzieht, riskiert, dass tragende Wände verschoben oder Deckenspannweiten geändert werden müssen.
Bauüberwachung nicht eingeplant: Der Prüfsachverständige muss die Bauausführung überwachen. Wird das vergessen, kann die Nutzungsaufnahme blockiert werden.
Unvollständige Unterlagen: Je weniger Informationen der Tragwerksplaner erhält, desto mehr Annahmen muss er treffen – das treibt sowohl Kosten als auch Fehlerrisiko nach oben. Stellen Sie Baupläne, Baugrundgutachten und Angaben zur geplanten Nutzung so früh wie möglich bereit.
Planeco Building erstellt Standsicherheitsnachweise für Bauvorhaben in München und ganz Bayern – von der Wandöffnung bis zum Mehrfamilienhaus. Mit über 1.400 erfolgreichen Bauanträgen und einem Netzwerk aus nachweisberechtigten Tragwerksplanern begleiten wir Ihr Vorhaben von der ersten Berechnung bis zur Prüfbescheinigung. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, um Klarheit über Prüfpflicht, Kosten und Zeitrahmen für Ihr konkretes Projekt zu bekommen.








