Was passiert, wenn der Baubeginn feststeht, aber der Standsicherheitsnachweis noch fehlt? In Neu-Ulm erleben Bauherren genau dieses Szenario häufiger als gedacht – denn anders als in vielen Bundesländern wird der Nachweis in Bayern separat vom Bauantrag erstellt. Wer die bayerischen Sonderregeln zu Prüfpflicht und Kriterienkatalog nicht kennt, riskiert Verzögerungen und unnötige Kosten.
Das Thema kurz und kompakt
- Einreichung erst zum Baubeginn: In Bayern ist der Standsicherheitsnachweis kein Bestandteil des Bauantrags – er muss erst zum Zeitpunkt des Baubeginns vorliegen (Ausnahme: Sonderbauten).
- Prüfpflicht hängt von der Gebäudeklasse ab: Bei GKL 1–2 entfällt die Prüfung, bei GKL 3 entscheidet der Kriterienkatalog, ab GKL 4 ist die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen immer Pflicht.
- Baugrund in der Donauniederung beachten: Wechselnde Bodenverhältnisse in Neu-Ulm können ein Baugrundgutachten erforderlich machen – ohne dieses lässt sich der Kriterienkatalog oft nicht erfüllen.
- Planeco Building übernimmt die Koordination: Vom Standsicherheitsnachweis über den Kriterienkatalog bis zur Abstimmung mit dem Prüfsachverständigen – jetzt kostenlose Erstberatung anfragen.
Wann Sie in Neu-Ulm einen Standsicherheitsnachweis brauchen – und wann nicht
Jedes nicht-verfahrensfreie Bauvorhaben in Neu-Ulm erfordert einen Standsicherheitsnachweis. Das gilt für den Neubau eines Einfamilienhauses genauso wie für einen Wanddurchbruch im Bestand, eine Aufstockung oder einen Dachgeschossausbau. Entscheidend ist nicht die Größe des Eingriffs, sondern ob er die Tragstruktur des Gebäudes betrifft.
Die Besonderheit in Bayern: Der Standsicherheitsnachweis wird nicht mit dem Bauantrag bei der Stadt Neu-Ulm eingereicht. Er muss erst zum Zeitpunkt des Baubeginns vorliegen – außer bei Sonderbauten nach Art. 62a BayBO, wo die Einreichung zusammen mit dem Bauantrag erfolgt. Dieses bayerische System unterscheidet sich grundlegend von vielen anderen Bundesländern und überrascht Bauherren regelmäßig.
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Prüfpflicht nach Gebäudeklassen: Wann reicht der Nachweis allein nicht aus?
Ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich von einem Prüfsachverständigen geprüft werden muss, hängt in Bayern von der Gebäudeklasse Ihres Vorhabens ab:
- Gebäudeklassen 1 und 2 (Wohngebäude): Keine Prüfpflicht. Der Nachweis muss vorliegen, wird aber nicht extern geprüft. Das betrifft die meisten Einfamilien- und Doppelhäuser in Neu-Ulm.
- Gebäudeklasse 3: Hier entscheidet der sogenannte Kriterienkatalog (Anlage 2 BauVorlV), ob eine Prüfung nötig ist. Nur wenn alle sieben Kriterien erfüllt sind, entfällt die Prüfpflicht.
- Gebäudeklassen 4 und 5: Der Standsicherheitsnachweis ist immer prüfpflichtig – das Vier-Augen-Prinzip greift ohne Ausnahme. Das betrifft größere Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten.
- Sonderbauten: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde, einen Prüfingenieur oder ein Prüfamt – verschärfte Anforderungen, die auch den Einreichungszeitpunkt verändern.
Ein häufiger Irrtum: Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben, die in die Tragstruktur eingreifen, kann eine Prüfpflicht bestehen. Die Bayerische Staatsregierung stellt klar, dass die Prüfpflicht unabhängig von der Genehmigungspflicht gilt.
Der Kriterienkatalog – Bayerns Sonderregelung für Gebäudeklasse 3
Der Kriterienkatalog ist ein Instrument, das es nur in Bayern gibt. Er beurteilt den statischen Schwierigkeitsgrad eines Vorhabens anhand von sieben Kriterien. Nur wenn der Tragwerksplaner bestätigt, dass alle Kriterien ausnahmslos erfüllt sind, entfällt die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen.
Die wichtigsten Kriterien im Überblick:
- Kriterium 1: Eindeutige Baugrundverhältnisse mit üblicher Flachgründung
- Kriterium 2: Höhendifferenz zwischen Gründungssohle und Erdoberfläche bei erddruckbelasteten Gebäuden maximal 4 m
- Kriterium 3: Keine Beeinträchtigung angrenzender Gebäude oder Verkehrsflächen, keine Unterfangungen nötig
- Kriterium 6: Einfache Verfahren der Baustatik, keine räumlichen Tragstrukturen
- Kriterium 7: Keine außergewöhnlichen oder dynamischen Einwirkungen, Erdbeben rechnerisch nicht zu verfolgen
Für Bauvorhaben in Neu-Ulm ist besonders Kriterium 1 relevant: Die Donauniederung bringt wechselnde Baugrundverhältnisse mit sich – von tragfähigem Flusskies bis zu setzungsempfindlichen Auelehmschichten. Je nach Grundstückslage kann ein Baugrundgutachten erforderlich sein, um dieses Kriterium zu erfüllen. Die Kosten dafür liegen bei ca. 500,–€ bis 2.500,–€.
Wichtig: Ein falsch ausgefüllter Kriterienkatalog ist kein Kavaliersdelikt. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau weist ausdrücklich darauf hin, dass fehlerhafte Angaben die Versagenswahrscheinlichkeit der Konstruktion erhöhen und zu Haftungsansprüchen gegen den Nachweisersteller führen.
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Zuständige Behörde und Ablauf in Neu-Ulm
Im Stadtgebiet Neu-Ulm ist die Abteilung Bauordnung der Stadt Neu-Ulm (Augsburger Straße 15, 89231 Neu-Ulm) die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Für Vorhaben im Landkreis Neu-Ulm ist das Landratsamt Neu-Ulm zuständig.
Der typische Ablauf für Ihren Standsicherheitsnachweis:
- Tragwerksplaner beauftragen – idealerweise parallel zur Entwurfsplanung, nicht erst kurz vor Baubeginn
- Unterlagen bereitstellen: Grundrisse, Schnitte, Nutzungsangaben, ggf. Bestandspläne und Baugrundgutachten
- Standsicherheitsnachweis erstellen lassen – Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage
- Kriterienkatalog prüfen (bei GKL 1–3): Erfüllt das Vorhaben alle Kriterien, entfällt die Prüfpflicht
- Ggf. Prüfsachverständigen beauftragen (bei GKL 4/5 oder nicht erfülltem Kriterienkatalog) – zusätzlich 2–4 Wochen einplanen
- Baubeginnsanzeige einreichen – mit Vorlage des Nachweises bzw. der PSV-Bescheinigung
Grenzlage Neu-Ulm und Ulm: Zwei Bundesländer, zwei Regelwerke
Wer in der Doppelstadt Grundstücke auf beiden Seiten der Donau vergleicht, muss wissen: In Neu-Ulm gilt die Bayerische Bauordnung (BayBO), in Ulm die Landesbauordnung Baden-Württemberg. Die Unterschiede betreffen den Einreichungszeitpunkt, die Prüfpflicht und die Qualifikationsanforderungen an den Ersteller. Ein Standsicherheitsnachweis, der für ein Vorhaben in Ulm erstellt wurde, lässt sich nicht einfach auf ein Projekt in Neu-Ulm übertragen.
Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in Neu-Ulm?
Die Kosten hängen vom Umfang des Bauvorhabens, der Gebäudeklasse und der Frage ab, ob eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen erforderlich ist:
- Wanddurchbruch oder kleine Wandöffnung: ab 500,–€ netto
- Einfamilienhaus / Doppelhaushälfte (GKL 1–2): 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
- Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie (ab GKL 3): ab 9.500,–€ netto
- Prüfsachverständiger (bei prüfpflichtigen Vorhaben): zusätzlich ca. 30–50 % der Nachweiskosten
Im Verhältnis zu den Gesamtbaukosten machen die bautechnischen Nachweise typischerweise 1–3 % aus. Ein unvollständiger Nachweis – etwa ohne Bewehrungspläne oder Positionspläne – führt auf der Baustelle zu Nachfragen, Verzögerungen und Mehrkosten, die ein Vielfaches der eingesparten Honorarkosten betragen. Auf der Seite Statiker Kosten finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenfaktoren.
Wer darf den Standsicherheitsnachweis erstellen?
Die BayBO (Art. 62a) regelt die Qualifikationsanforderungen klar:
- Für Gebäudeklassen 1–3: Personen mit Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen und mindestens 3 Jahren Berufserfahrung in der Tragwerksplanung, eingetragen in die Liste der Bayerischen Architektenkammer oder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
- Bayern-Besonderheit: Auch staatlich geprüfte Bautechniker und Handwerksmeister (Maurer, Betonbauer, Zimmerer) mit dreijähriger Berufserfahrung und Zusatzqualifikation dürfen den Nachweis für GKL 1–3 erstellen
- Für Gebäudeklassen 4–5: Bauvorlageberechtigte – allerdings muss der Nachweis hier immer geprüft werden
Wenn Sie einen qualifizierten Statiker finden möchten, achten Sie auf die Listeneintragung und darauf, dass der Leistungsumfang nicht nur Berechnungen, sondern auch Konstruktionszeichnungen umfasst. Planeco Building arbeitet bundesweit mit nachweisberechtigten Tragwerksplanern zusammen und übernimmt die Koordination zwischen Architekt, Statiker und Behörde.
Typische Szenarien in der Praxis
Neubau Einfamilienhaus (GKL 1)
Standsicherheitsnachweis erforderlich, aber keine Prüfpflicht. Der Nachweis muss zum Baubeginn vorliegen – nicht mit dem Bauantrag. Kosten: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto. Bei Planeco Building erhalten Sie Nachweis und Konstruktionszeichnungen aus einer Hand.
Wanddurchbruch im Bestandsgebäude (GKL 3)
Auch ein einzelner Wanddurchbruch in einer tragenden Wand erfordert einen Standsicherheitsnachweis. Ob die Prüfpflicht greift, hängt vom Kriterienkatalog ab. Besonderheit bei Bestandsgebäuden: Oft fehlen aktuelle Bestandspläne, was eine Bestandsaufnahme vor Ort nötig macht. Kosten: ab 500,–€ netto.
Umbau Mehrfamilienhaus (GKL 4)
Immer prüfpflichtig. Neben den Kosten für den Standsicherheitsnachweis (ab 9.500,–€ netto) fallen zusätzliche Kosten für den Prüfsachverständigen an. Planen Sie insgesamt 6–8 Wochen für Erstellung und Prüfung ein.
Nutzungsänderung
Wird eine Immobilie anders genutzt als bisher genehmigt – etwa von Gewerbe zu Wohnen –, stellt sich die Genehmigungsfrage neu. Höhere Nutzlasten oder veränderte Brandschutzanforderungen können einen neuen Standsicherheitsnachweis erforderlich machen. Planeco Building prüft im Rahmen der Nutzungsänderung, ob und in welchem Umfang eine neue Statik notwendig ist.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
- Zu späte Beauftragung: Wer den Tragwerksplaner erst nach der Baugenehmigung einschaltet, riskiert Verzögerungen beim Baubeginn. Starten Sie parallel zur Entwurfsplanung.
- Kein Baugrundgutachten: Gerade in der Donauniederung bei Neu-Ulm variieren die Bodenverhältnisse erheblich. Ohne Baugrundgutachten kann der Kriterienkatalog nicht erfüllt werden – und die Gründung wird zur Kostenfalle.
- Unvollständiger Nachweis: Ein Standsicherheitsnachweis ohne Bewehrungspläne und Positionszeichnungen ist wie ein Bauplan ohne Maße. Fordern Sie den vollständigen Leistungsumfang ein.
- Verwechslung mit der Baugenehmigung: In Bayern ist der Standsicherheitsnachweis kein Bestandteil des Genehmigungsverfahrens. Er wird separat erstellt und erst zum Baubeginn vorgelegt.
Checkliste: Diese Unterlagen braucht Ihr Statiker
- Grundrisse aller Geschosse (inkl. Keller und Dach)
- Schnitte und Ansichten aus der Entwurfsplanung
- Lageplan mit Geländehöhen
- Nutzungsangaben für alle Räume (Wohnen, Büro, Lager, Versammlungsräume etc.)
- Baugrundgutachten (falls vorhanden oder erforderlich)
- Bestandspläne bei Umbaumaßnahmen (oder Hinweis, dass keine vorliegen)
- Angaben zu geplanten Sonderlasten (Photovoltaik, Dachbegrünung, schwere Einbauten)
- Baubeschreibung mit Angaben zu Baustoffen und Konstruktionsart
Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto schneller und kostengünstiger die Bearbeitung. Planeco Building bietet eine kostenlose Erstberatung, in der geklärt wird, welche Dokumente für Ihr konkretes Vorhaben in Neu-Ulm benötigt werden – und ob eine Prüfpflicht besteht.








