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Standsicherheitsnachweis in NRW vom Statiker

July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Viele Bauherren in NRW unterschätzen, wann ein Standsicherheitsnachweis wirklich Pflicht ist – und wer ihn beauftragen muss. Hier erfahren Sie, was seit 2024 gilt, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wie Planeco Building den Prozess für Sie koordiniert.

Wer in NRW baut, umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, braucht früher oder später einen Standsicherheitsnachweis – doch wann genau, wer ihn erstellen darf und was er kostet, bleibt für viele Bauherren unklar. Besonders seit der Novelle 2024 liegt die Verantwortung stärker beim Bauherrn selbst. Was bedeutet das konkret für Ihr Vorhaben?

Das Thema kurz und kompakt

  • Pflicht auch ohne Genehmigung: Seit 2024 gilt die Genehmigungsfreistellung bis Gebäudeklasse 4 – der Standsicherheitsnachweis bleibt trotzdem Pflicht und muss vor Baubeginn beim Bauherrn vorliegen.
  • Bauherr ist verantwortlich: In NRW muss der Bauherr den staatlich anerkannten Sachverständigen selbst beauftragen – das ist gesetzlich geregelt und kann nicht an den Architekten delegiert werden.
  • Bergbaugebiete beachten: Wer im Ruhrgebiet oder Rheinischen Revier baut, muss die Untergrundverhältnisse in die Tragwerksplanung einbeziehen – ein Baugrundgutachten ist dann keine Option, sondern Grundlage.
  • Mit Planeco Building einfacher: Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung und Standsicherheitsnachweis in NRW aus einer Hand – mit einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen. Jetzt unverbindlich Angebot anfragen.

Standsicherheitsnachweis in NRW: Was gilt seit der Novelle 2024 – und was Bauherren häufig falsch machen

Wer in Nordrhein-Westfalen baut, umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, kommt am Standsicherheitsnachweis nicht vorbei. Und doch entstehen bei diesem Thema immer wieder dieselben Missverständnisse: Viele Bauherren glauben, für ein Einfamilienhaus brauche man keine Statik. Andere meinen, die Statik müsse mit dem Bauantrag eingereicht werden. Beides ist falsch – und beides kann zu Bauverzögerungen oder im schlimmsten Fall zu Bußgeldern führen. Dieser Leitfaden klärt, was in NRW tatsächlich gilt, welche Vorhaben einen Nachweis erfordern, was er kostet und wo NRW sich von anderen Bundesländern unterscheidet.

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Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Der Standsicherheitsnachweis ist die rechnerische Bescheinigung, dass ein Bauwerk allen auf es einwirkenden Belastungen standhält – Eigengewicht, Nutzlasten, Wind, Schnee und Erdbeben eingeschlossen. Die materiell-rechtliche Grundlage in NRW ist § 12 BauO NRW 2018: Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen standsicher sein. Die Standsicherheit anderer Anlagen und die Tragfähigkeit des Baugrundes der Nachbargrundstücke dürfen dabei nicht gefährdet werden.

Umgangssprachlich hört man häufig „Statik" oder „statische Berechnung" – gemeint ist dasselbe Dokument. Technisch korrekte Synonyme sind Tragfähigkeitsnachweis, Tragsicherheitsnachweis oder Standsicherheitsnachweis. Was viele nicht wissen: Der Nachweis umfasst gemäß § 8 BauPrüfVO NRW auch den Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile – er ist also mehr als „nur Statik".

Was enthält ein vollständiger Standsicherheitsnachweis?

  • Darstellung des gesamten statischen Systems einschließlich der Gründung
  • Lastannahmen (Eigengewicht, Nutzlasten, Wind- und Schneelasten)
  • Statische Berechnungen für alle tragenden Bauteile
  • Konstruktionszeichnungen und Bewehrungs- sowie Schalungspläne
  • Angaben zur Beschaffenheit und Tragfähigkeit des Baugrundes
  • Nachweis der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile

Standsicherheitsnachweis vs. Prüfstatik – der Unterschied

Hier liegt der häufigste Irrtum: Der Standsicherheitsnachweis ist das Dokument, das ein qualifizierter Tragwerksplaner erstellt. Die Prüfstatik ist die unabhängige Überprüfung dieses Dokuments durch eine zweite, unabhängige Fachperson. Ob eine Prüfpflicht besteht, hängt von der Gebäudeklasse ab – nicht jedes Vorhaben erfordert beides.

Wann ist ein Standsicherheitsnachweis in NRW Pflicht?

Die Pflicht zur Erstellung eines Standsicherheitsnachweises gilt grundsätzlich bei allen genehmigungspflichtigen Bauvorhaben. Sie gilt aber auch bei Eingriffen in die Tragstruktur bestehender Gebäude. Konkret betrifft das folgende Vorhaben:

  • Neubau: Jedes neue Gebäude – vom Einfamilienhaus bis zur Gewerbehalle
  • Wanddurchbrüche: Eingriffe in tragende Wände, auch einzelne Öffnungen
  • Dachgeschossausbau: Wenn die bestehende Tragstruktur zusätzliche Lasten aufnehmen soll
  • Aufstockung und Anbau: Jede Erweiterung, die das statische System verändert
  • Nutzungsänderung mit geänderten Lasten: Etwa wenn aus einem Büro ein Lager oder aus einer Wohnung ein Gewerberaum wird – mehr zu Nutzungsänderungen
  • PV-Anlage auf Bestandsdach: Seit der schrittweisen Einführung der Solardachpflicht nach § 42a BauO NRW relevant – die Tragfähigkeit des Daches muss vor der Installation nachgewiesen werden
  • Altbau-Sanierung ohne Bestandsunterlagen: Wenn keine geprüften Bestandspläne vorliegen, muss das statische System neu erfasst und nachgewiesen werden

Bei verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauO NRW entfällt die formelle Nachweispflicht gegenüber der Behörde – die materiell-rechtliche Pflicht zur Standsicherheit nach § 12 BauO NRW gilt jedoch weiterhin. Bei tragwerksrelevanten Eingriffen ist ein Standsicherheitsnachweis daher auch ohne Genehmigungspflicht dringend zu empfehlen.

Nachweispflicht und Prüfpflicht in NRW – was Gebäudeklassen damit zu tun haben

§ 68 BauO NRW 2018 unterscheidet zwischen der Pflicht zur Erstellung des Standsicherheitsnachweises und der Pflicht zur unabhängigen Prüfung. Beide Pflichten richten sich nach der Gebäudeklasse:

  • Gebäudeklasse 1 und 2 (z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte bis 7 m Höhe): Standsicherheitsnachweis muss erstellt werden. Keine Prüfpflicht durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen. Der qualifizierte Tragwerksplaner übernimmt stattdessen stichprobenartige Baukontrollen selbst.
  • Gebäudeklasse 3 (z. B. kleineres Mehrfamilienhaus bis 7 m): Nachweis erforderlich. Das Bauamt kann eine Prüfung verlangen.
  • Gebäudeklasse 4 und 5 (z. B. Mehrfamilienhäuser oder Gebäude über 13 m Höhe): Nachweis erforderlich. Prüfpflicht durch einen Prüfingenieur oder staatlich anerkannten Sachverständigen (Vier-Augen-Prinzip).
  • Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Hochhäuser): Immer prüfpflichtig – unabhängig von der Gebäudeklasse.

Das duale Prüfsystem in NRW

NRW hat ein Prüfsystem, das sich von anderen Bundesländern unterscheidet. Bis 1995 wurde die Prüfung ausschließlich durch hoheitliche Prüfingenieure wahrgenommen. Seitdem gibt es in NRW zwei Prüfwege:

  • Prüfingenieur für Baustatik (PI): Handelt hoheitlich, stellvertretend für die Bauaufsichtsbehörde
  • Staatlich anerkannter Sachverständiger (saSV): Handelt privatrechtlich, im direkten Auftrag des Bauherrn

Wichtig: Die Beauftragung des saSV obliegt gemäß § 87 Abs. 2 Nr. 4 BauO NRW 2018 ausschließlich dem Bauherrn – nicht dem Architekten oder Tragwerksplaner. Viele Bauherren wissen das nicht und warten, dass ihr Planer diese Aufgabe übernimmt. Das führt zu vermeidbaren Verzögerungen. Sachverständige werden von der Ingenieurkammer-Bau NRW anerkannt.

Genehmigungsfreistellung seit 2024 – mehr Eigenverantwortung für Bauherren

Seit dem 01.01.2024 gilt die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW auch für Gebäude der Gebäudeklasse 4 in Bebauungsplangebieten. Das bedeutet: Für viele Vorhaben ist keine Baugenehmigung mehr erforderlich. Der Standsicherheitsnachweis bleibt jedoch Pflicht und muss dem Bauherrn spätestens vor Baubeginn vorliegen. Die Verantwortung liegt vollständig beim Bauherrn und dem Entwurfsverfasser – ohne behördliche Prüfung als Sicherheitsnetz.

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Was kostet ein Standsicherheitsnachweis in NRW?

Die Kosten richten sich nach Umfang, Komplexität und Gebäudetyp. Als Orientierung gelten folgende Größenordnungen:

  • Wanddurchbruch (Einfamilienhaus): ab 500,– € netto
  • Neubau Einfamilienhaus: 2.500,– bis 5.500,– € netto
  • Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude: ab 9.500,– € netto

Bei prüfpflichtigen Vorhaben kommen die Kosten für die Prüfstatik durch den saSV hinzu – erfahrungsgemäß 3.000,– bis 6.000,– € netto je nach Projektgröße, abgerechnet nach der SV-VO NRW auf Basis der anrechenbaren Kosten gemäß § 50 HOAI. Bei Umbauten im Bestand kommt häufig ein Bestandszuschlag von ca. 20–33 % hinzu.

In bergbaulich beeinflussten Gebieten (dazu mehr im nächsten Abschnitt) ist zusätzlich ein Baugrundgutachten einzuplanen – Kosten: ca. 1.000,– bis 2.500,– € netto.

Weitere Informationen zu den Kostenfaktoren finden Sie auf der Planeco Building-Seite zu den Statikerkosten.

Ablauf: So erhalten Sie Ihren Standsicherheitsnachweis in NRW

  1. Tragwerksplaner frühzeitig beauftragen: Idealerweise bereits in der Entwurfsphase, nicht erst nach Erteilung der Baugenehmigung. Wer zu spät beauftragt, verliert oft mehrere Wochen Vorlaufzeit. Planeco Building koordiniert Architektur und Tragwerksplanung aus einer Hand – mit einer Bearbeitungszeit von 14–21 Tagen.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Angaben zur Konstruktion und Nutzung sowie Informationen zum Baugrund. Bei Bestandsgebäuden ohne vorhandene Unterlagen muss das statische System zunächst aufgemessen werden.
  3. Standsicherheitsnachweis erstellen lassen: Durch einen qualifizierten Tragwerksplaner (qTWP) mit Eintragung bei der Ingenieurkammer-Bau NRW.
  4. Prüfpflicht klären: Bei GK 4 und 5 sowie Sonderbauten: saSV beauftragen (Auftrag muss vom Bauherrn erteilt werden).
  5. Einreichen zur Baubeginnanzeige: In NRW muss der Standsicherheitsnachweis nicht mit dem Bauantrag eingereicht werden, sondern spätestens mit der Baubeginnanzeige. Bei Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW muss er vor Baubeginn beim Bauherrn vorliegen.
  6. Stichprobenartige Baukontrolle: Der qualifizierte Tragwerksplaner (bei nicht prüfpflichtigen Vorhaben) oder der saSV (bei prüfpflichtigen Vorhaben) führt Baukontrollen durch und stellt abschließend die Bescheinigung nach § 12 SV-VO aus.

Wer darf den Standsicherheitsnachweis erstellen?

Seit Januar 2019 darf den Standsicherheitsnachweis in NRW nur erstellen, wer als qualifizierter Tragwerksplaner (qTWP) nach § 54 Abs. 4 BauO NRW eingetragen ist. Voraussetzung ist ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen und die Eintragung in die entsprechende Liste der Ingenieurkammer-Bau NRW.

Ein Architekt darf die Statik nur dann übernehmen, wenn er zusätzlich als qualifizierter Tragwerksplaner eingetragen ist. Das ist die Ausnahme, nicht die Regel. Ersteller und Prüfer des Nachweises dürfen nicht identisch sein – das Vier-Augen-Prinzip gilt auch dort, wo keine formelle Prüfpflicht besteht.

Wenn Sie einen geeigneten Fachmann suchen, hilft Ihnen die Planeco Building-Übersicht zum Statiker finden weiter.

NRW-Besonderheit: Standsicherheitsnachweis in Bergbaugebieten

In keinem anderen Bundesland hat der Untergrund so direkten Einfluss auf die Tragwerksplanung wie in NRW. Im Ruhrgebiet, im Rheinischen Revier, im Siegerland und im Sauerland hat der historische Bergbau den Boden nachhaltig verändert. Setzungen, Hohlräume und Bodenbewegungen können die Tragfähigkeit des Baugrundes beeinflussen – auch Jahrzehnte nach Ende des aktiven Bergbaus.

Für den Standsicherheitsnachweis bedeutet das: In bergbaulich beeinflussten Gebieten ist ein Baugrundgutachten keine Option, sondern Grundlage für eine belastbare Gründungsplanung. Der Tragwerksplaner muss mögliche Bodenbewegungen in die Berechnung einbeziehen – etwa durch verstärkte Fundamente oder flexible Gründungselemente.

Ob Ihr Grundstück betroffen ist, lässt sich über das Auskunftssystem GDU NRW der Bezirksregierung Arnsberg und des Geologischen Dienstes NRW prüfen. Vor Baubeginn empfiehlt sich zudem eine Anfrage bei der RAG-Stiftung oder dem zuständigen Bergamt, wenn für Ihr Grundstück Bergschadensrisiken dokumentiert sein könnten.

Aufbewahrungspflicht: Was nach der Fertigstellung gilt

§ 74 Abs. 5 BauO NRW verpflichtet Bauherren und alle späteren Eigentümer zur dauerhaften Aufbewahrung der Baugenehmigung, der Bauvorlagen sowie aller bautechnischen Nachweise und Sachverständigenbescheinigungen. Diese Unterlagen sind bei einem Eigentümerwechsel an den Rechtsnachfolger weiterzugeben. Wer den Standsicherheitsnachweis nicht mehr vorlegen kann, hat bei einem späteren Umbau oder Verkauf ein Problem – die Unterlagen müssen dann aufwendig rekonstruiert werden.

Fünf Fehler, die Bauherren beim Standsicherheitsnachweis vermeiden sollten

  1. Nachweispflicht mit Prüfpflicht verwechseln: Auch bei GK 1 und 2 ist ein vollständiger Standsicherheitsnachweis Pflicht. Lediglich die externe Prüfung durch einen saSV entfällt.
  2. Zu späte Beauftragung: Wer den Tragwerksplaner erst nach Erteilung der Baugenehmigung beauftragt, verschiebt den Baustart um Wochen. Planeco Building empfiehlt die Beauftragung parallel zur Entwurfsplanung.
  3. SaSv-Beauftragung dem Architekten überlassen: In NRW muss der Bauherr den staatlich anerkannten Sachverständigen selbst beauftragen – das ist gesetzlich so geregelt und nicht delegierbar.
  4. Bergbauhistorie ignorieren: Wer in bergbaulich beeinflussten Gebieten baut, ohne die Untergrundverhältnisse zu berücksichtigen, riskiert Risse, Schieflagen und kostspielige Nachbesserungen.
  5. Genehmigungsfreistellung mit Nachweisfreistellung gleichsetzen: Seit 2024 gilt die Freistellung bis GK 4 – der Standsicherheitsnachweis bleibt trotzdem Pflicht, und die Verantwortung liegt vollständig beim Bauherrn.

Planeco Building begleitet Bauherren in NRW durch den gesamten Prozess – von der Tragwerksplanung über den Standsicherheitsnachweis bis zur Koordination mit der Bauaufsicht. Mit über 1.400 erfolgreich abgeschlossenen Bauanträgen und lokaler Expertise in NRW kennt das Team die häufigsten Stolpersteine – und wie man sie vermeidet. Wenn Sie wissen möchten, was Ihr konkretes Vorhaben erfordert, können Sie jetzt unverbindlich ein Angebot anfragen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Muss ich als Bauherr in NRW den Standsicherheitsnachweis selbst einreichen?

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In NRW muss der Standsicherheitsnachweis nicht mit dem Bauantrag eingereicht werden, sondern spätestens mit der Baubeginnanzeige beim Bauherrn vorliegen. Bei genehmigungsfreigestellten Vorhaben entfällt die Einreichung bei der Behörde ganz – der Nachweis muss aber dennoch vor Baubeginn erstellt sein. Die Verantwortung dafür liegt vollständig beim Bauherrn.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis für ein Einfamilienhaus in NRW?

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Für ein Einfamilienhaus in NRW liegen die Kosten erfahrungsgemäß zwischen 2.500 und 5.500 Euro netto. Bei einem einfachen Wanddurchbruch beginnen die Kosten ab rund 500 Euro netto. Kommt eine Prüfpflicht durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen hinzu, fallen zusätzlich 3.000 bis 6.000 Euro netto an. Bei Umbauten im Bestand ist zudem ein Aufschlag von 20 bis 33 Prozent üblich.

Brauche ich bei einer Nutzungsänderung in NRW einen neuen Standsicherheitsnachweis?

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Das hängt davon ab, ob sich durch die neue Nutzung die Lasten auf die Tragstruktur verändern. Wird aus einem Büro ein Lager oder aus einer Wohnung ein Gewerberaum, können höhere Nutzlasten entstehen, die einen neuen Nachweis erfordern. Planeco Building prüft im Rahmen der Nutzungsänderung, ob und in welchem Umfang ein Standsicherheitsnachweis notwendig ist.