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Standsicherheitsnachweis in Regensburg vom Statiker

April 7, 2026
Update:
April 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
April 7, 2026
Update:
April 7, 2026
In Bayern entscheidet der Kriterienkatalog, ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich geprüft werden muss – nicht allein die Gebäudeklasse. Wer das System kennt, vermeidet unnötige Kosten und Verzögerungen. Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung, Architektur und Bauantrag aus einer Hand.
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Standsicherheitsnachweis Regensburg

In Bayern entscheidet der Kriterienkatalog, ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich geprüft werden muss – nicht allein die Gebäudeklasse. Wer das System kennt, vermeidet unnötige Kosten und Verzögerungen. Planeco Building koordiniert Tragwerksplanung, Architektur und Bauantrag aus einer Hand.
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Sebastian Rupp
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April 7, 2026
Lesezeit: 5 Min.

Was passiert, wenn der Tragwerksplaner erst nach der Entwurfsplanung ins Projekt kommt? Oft teure Umplanungen, weil Wandstärken oder Stützenraster nicht passen. Gerade in Regensburg – ob Neubau im Stadtgebiet oder Eingriff in historische Altstadt-Substanz – entscheidet der richtige Zeitpunkt über Kosten und Genehmigungsdauer. Hier erfahren Sie, wann der Standsicherheitsnachweis prüfpflichtig ist, was er kostet und wie der Ablauf funktioniert.

Das Thema kurz und kompakt

  • Immer Pflicht, nicht immer prüfpflichtig: Jedes Bauvorhaben braucht einen Standsicherheitsnachweis – ob eine zusätzliche Prüfung nötig ist, hängt in Bayern von Gebäudeklasse und Kriterienkatalog (Anlage 2 BauVorlV) ab.
  • Kriterienkatalog entscheidet bei GK 3: Nur wenn alle Kriterien gleichzeitig erfüllt sind, entfällt die Prüfpflicht. Die Bewertung liegt beim Tragwerksplaner – nicht bei der Behörde.
  • Kosten realistisch einplanen: Vom Wanddurchbruch ab 500 € netto bis zum Mehrfamilienhaus ab 9.500 € netto – bei prüfpflichtigen Vorhaben kommen 30–50 % für den Prüfsachverständigen hinzu.
  • Statiker frühzeitig einbinden: Planeco Building stimmt Tragwerksplanung, Architektur und Genehmigungsverfahren von Anfang an aufeinander ab – jetzt Angebot anfragen.

Standsicherheitsnachweis in Regensburg: Wann er Pflicht ist und was er kostet

Jedes Bauvorhaben in Regensburg – ob Neubau, Wanddurchbruch oder Dachgeschossausbau – braucht einen Standsicherheitsnachweis. Die entscheidende Frage für Bauherren ist nicht ob, sondern ob dieser Nachweis zusätzlich geprüft werden muss. In Bayern entscheidet darüber nicht allein die Gebäudeklasse, sondern ein eigenes Instrument: der Kriterienkatalog nach Anlage 2 BauVorlV. Wer dieses System versteht, spart Zeit, Geld und vermeidet Verzögerungen beim Bauamt.

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Was der Standsicherheitsnachweis konkret belegt

Der Standsicherheitsnachweis – oft einfach „Statik" genannt – ist die rechnerische Bestätigung, dass ein Bauwerk alle einwirkenden Lasten sicher in den Baugrund abträgt. Er umfasst drei Kernbereiche:

  • Lastannahmen: Eigengewicht, Nutzlasten, Wind- und Schneelasten, ggf. Erddruck
  • Tragfähigkeitsnachweis: Belegt, dass kein tragendes Bauteil überlastet wird
  • Gebrauchstauglichkeitsnachweis: Stellt sicher, dass keine unzulässigen Verformungen (z. B. Durchbiegungen) auftreten

Rechtsgrundlage in Bayern ist Art. 10 BayBO: Jede bauliche Anlage muss standsicher sein – und zwar während ihrer gesamten Lebensdauer. Die Verantwortung dafür liegt beim Eigentümer. Der Standsicherheitsnachweis dokumentiert, dass diese Anforderung erfüllt ist.

Wichtig: Der Standsicherheitsnachweis ist nicht dasselbe wie ein Brandschutznachweis oder ein Baugrundgutachten. Das Baugrundgutachten liefert die Eingangsdaten für die Gründungsbemessung, ist aber ein separates Dokument.

Prüfpflicht in Bayern: Der Kriterienkatalog als Schlüssel

Bayern hat ein differenziertes Prüfsystem, das sich von anderen Bundesländern deutlich unterscheidet. Die zentrale Regelung findet sich in Art. 62a BayBO. Ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich von einem Prüfsachverständigen geprüft werden muss, hängt von der Gebäudeklasse und der statischen Komplexität ab:

  • Gebäudeklasse 1 und 2 (z. B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte): Standsicherheitsnachweis erforderlich, aber keine Prüfpflicht
  • Gebäudeklasse 3 (z. B. kleineres Mehrfamilienhaus): Prüfpflicht entfällt nur, wenn alle Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllt sind
  • Gebäudeklasse 4 und 5 (z. B. größere Wohn- und Geschäftshäuser): Immer prüfpflichtig
  • Sonderbauten (z. B. Versammlungsstätten, Hochhäuser): Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde oder einen Prüfingenieur

Der Kriterienkatalog – Bayerns Besonderheit bei Gebäudeklasse 3

Bei Gebäudeklasse 3 entscheidet nicht die Größe allein, sondern die statische Komplexität. Der Kriterienkatalog (Anlage 2 BauVorlV) listet konkrete Bedingungen auf, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen, damit die Prüfpflicht entfällt. Die wichtigsten Kriterien:

  • Baugrund: Eindeutige Verhältnisse, die eine übliche Flachgründung nach DIN 1054 erlauben – kein setzungsempfindlicher Boden
  • Erddruck: Höhendifferenz zwischen Gründungssohle und Erdoberfläche maximal 4 m, kein rechnerisch relevanter Wasserdruck
  • Tragstruktur: Tragende und aussteifende Bauteile gehen im Wesentlichen unversetzt bis zu den Fundamenten durch
  • Keine Sonderkonstruktionen: Keine räumlichen Tragstrukturen, keine außergewöhnlichen oder dynamischen Einwirkungen

Die Feststellung, ob alle Kriterien erfüllt sind, trifft der Tragwerksplaner – die Bauaufsichtsbehörde überprüft das nicht. Genau deshalb ist es entscheidend, den Kriterienkatalog ehrlich auszufüllen und nicht „schönzurechnen", um Prüfkosten zu sparen. Die Haftung liegt beim Nachweisersteller – und im Schadensfall letztlich beim Bauherrn.

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Ablauf: Von der Beauftragung bis zur Nutzungsaufnahme

  1. Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise parallel zur Entwurfsplanung durch den Architekten – nicht erst kurz vor dem Bauantrag. Frühzeitige Einbindung ermöglicht wirtschaftlichere Konstruktionen.
  2. Standsicherheitsnachweis erstellen lassen: Der Tragwerksplaner ermittelt Lastannahmen, definiert statische Systeme und führt die Bemessungen durch. Bei Planeco Building beträgt die Bearbeitungszeit 14–21 Tage.
  3. Kriterienkatalog ausfüllen oder Prüfung beauftragen: Bei GK 1–3 füllt der Tragwerksplaner den Kriterienkatalog aus. Ist eine Prüfung erforderlich, beauftragt der Bauherr selbst einen Prüfsachverständigen (bei Nicht-Sonderbauten) – bei Sonderbauten bestimmt die Bauaufsichtsbehörde den Prüfingenieur.
  4. Einreichung: Bei Nicht-Sonderbauten wird die Bescheinigung des Prüfsachverständigen mit der Baubeginnsanzeige vorgelegt – nicht mit dem Bauantrag. Bei Sonderbauten muss der Nachweis zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden.
  5. Bauüberwachung und Abschlussbescheinigung: Der Prüfsachverständige überwacht stichprobenartig die Bauausführung und stellt bei Nutzungsaufnahme eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung aus (Art. 78 Abs. 2 BayBO).

Was ein Standsicherheitsnachweis in Regensburg kostet

Die Kosten hängen vom Vorhabentyp, der Komplexität und der Prüfpflicht ab. Orientierungswerte bei Planeco Building:

  • Wandöffnung / Wanddurchbruch: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus / Doppelhaus: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus / Gewerbeimmobilie: ab 9.500,–€ netto

Dazu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Kosten für den Prüfsachverständigen – erfahrungsgemäß rund 30–50 % der Nachweiskosten. Außerdem kann ein Baugrundgutachten erforderlich sein (ca. 500,–€ bis 2.500,–€), falls keine gesicherten Erkenntnisse über den Baugrund vorliegen. Detaillierte Informationen zu den Kosten für einen Statiker finden Sie auf unserer Übersichtsseite.

Warum Regensburg bei den Lastannahmen günstig liegt

Regensburg befindet sich in Schneelastzone 1a (niedrigste Zone) und Erdbebenzone 0 (keine besondere Erdbebengefährdung). Das bedeutet: Die Lastannahmen für Schnee und Erdbeben sind vergleichsweise gering, was sich positiv auf die Dimensionierung tragender Bauteile und damit auf die Baukosten auswirken kann.

Typische Szenarien für Bauherren in Regensburg

Einfamilienhaus-Neubau

Gebäudeklasse 1 oder 2, keine Prüfpflicht. Der Standsicherheitsnachweis muss erstellt und aufbewahrt werden, wird aber nicht behördlich geprüft. Kosten: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto. Durch die niedrige Schneelastzone und fehlende Erdbebenanforderungen bleiben die Lastannahmen überschaubar.

Umbau in der UNESCO-Altstadt

Regensburgs Altstadt ist UNESCO-Welterbe. Bei Eingriffen in historische Bausubstanz – etwa einem Dachgeschossausbau oder einer Aufstockung – ist die Bestandserfassung besonders aufwendig: Alte Baupläne müssen beim Bauordnungsamt angefordert und mit dem Ist-Zustand abgeglichen werden. Häufig liegt das Gebäude in Gebäudeklasse 4 oder höher, sodass eine Prüfung durch einen Prüfsachverständigen zwingend erforderlich ist.

Wanddurchbruch in einer Bestandswohnung

Auch ein einzelner Wanddurchbruch greift in die Tragstruktur ein und erfordert einen Standsicherheitsnachweis – selbst wenn das Vorhaben verfahrensfrei ist. Kosten: ab 500,–€ netto. Wird eine tragende Wand ohne Nachweis geöffnet, droht im schlimmsten Fall ein Baustopp oder eine Nutzungsuntersagung.

Nutzungsänderung: Gewerbe zu Wohnen

Bei einer Nutzungsänderung ändern sich häufig die Nutzlasten – eine ehemalige Lagerfläche hat andere Anforderungen als Wohnraum. In vielen Fällen ist ein neuer Standsicherheitsnachweis erforderlich, der die geänderten Lasten berücksichtigt.

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Kriterienkatalog „geschönt": Wer die Kriterien großzügig auslegt, um die Prüfkosten zu sparen, riskiert eine Berufspflichtverletzung des Tragwerksplaners und haftet im Schadensfall mit.
  • Tragwerksplaner zu spät eingebunden: Wer den Statiker erst nach der Entwurfsplanung hinzuzieht, riskiert teure Umplanungen – etwa wenn Wandstärken oder Stützenraster nachträglich angepasst werden müssen.
  • Irrtum „Baugenehmigung = Statik geprüft": Im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO prüft die Bauaufsicht die Standsicherheit nicht. Die Verantwortung liegt vollständig beim Bauherrn und seinem Tragwerksplaner.
  • Alte Statik beim Umbau wiederverwendet: Bei Eingriffen in die Tragstruktur – auch bei vermeintlich kleinen Maßnahmen – ist ein neuer Nachweis erforderlich. Die ursprüngliche Statik berücksichtigt die geplanten Änderungen nicht.
  • Baugrundgutachten vergessen: Ohne belastbare Baugrundkenntnisse kann der Tragwerksplaner keine sichere Gründungsbemessung durchführen. Der Kriterienkatalog fordert ausdrücklich „eindeutige Baugrundverhältnisse".

Digitaler Bauantrag in Regensburg

Sowohl die Stadt Regensburg als auch der Landkreis Regensburg unterstützen den digitalen Bauantrag. Für den Standsicherheitsnachweis gilt eine Besonderheit: Er muss als Scan des unterschriebenen Originals hochgeladen werden – eine rein digitale Erstellung ohne Unterschrift reicht nicht aus. Der Kriterienkatalog wird durch den vorlageberechtigten Tragwerksplaner über das Bayern-Portal eingereicht.

So finden Sie den richtigen Tragwerksplaner

Ein qualifizierter Tragwerksplaner muss in der Liste der Nachweisberechtigten der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sein. Achten Sie bei der Auswahl auf:

  • Erfahrung mit Ihrem Gebäudetyp: Ein Tragwerksplaner, der hauptsächlich Einfamilienhäuser berechnet, ist nicht automatisch der richtige Partner für ein Mehrfamilienhaus in der Altstadt.
  • Transparente Preisgestaltung: Seriöse Anbieter nennen Ihnen vorab eine Kostenspanne – nicht erst nach Fertigstellung.
  • Koordination mit dem Architekten: Idealerweise arbeiten Tragwerksplaner und Architekt von Anfang an zusammen. Planeco Building bietet beides aus einer Hand – Statiker, Architektur und behördliche Kommunikation als abgestimmtes Gesamtpaket.

Über 1.400 erfolgreiche Bauanträge zeigen, dass die Abstimmung zwischen Tragwerksplanung, Architektur und Genehmigungsverfahren den entscheidenden Unterschied macht – nicht nur bei der Bearbeitungszeit, sondern auch bei der Genehmigungsfähigkeit des Antrags.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich für einen Wanddurchbruch in Regensburg einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja, auch ein einzelner Wanddurchbruch greift in die Tragstruktur ein und erfordert einen Standsicherheitsnachweis – selbst wenn das Vorhaben verfahrensfrei ist. Ohne Nachweis droht im schlimmsten Fall ein Baustopp oder eine Nutzungsuntersagung. Die Kosten beginnen bei etwa 500 € netto.

Wann ist der Standsicherheitsnachweis in Bayern prüfpflichtig?

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Bei Gebäudeklasse 1 und 2 besteht keine Prüfpflicht. Bei Gebäudeklasse 3 entfällt die Prüfung nur, wenn alle Kriterien des Kriterienkatalogs nach Anlage 2 BauVorlV erfüllt sind. Ab Gebäudeklasse 4 und bei Sonderbauten ist die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen immer erforderlich.

Wird der Standsicherheitsnachweis mit dem Bauantrag eingereicht?

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Bei Nicht-Sonderbauten wird die Bescheinigung des Prüfsachverständigen erst mit der Baubeginnsanzeige vorgelegt, nicht mit dem Bauantrag. Bei Sonderbauten muss der Nachweis hingegen zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren prüft die Bauaufsicht die Standsicherheit nicht selbst.