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Standsicherheitsnachweis im Saarland vom Statiker

July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Im Saarland gelten beim Standsicherheitsnachweis zwei Besonderheiten, die viele Bauherren kalt erwischen: ein 14-Punkte-Kriterienkatalog und die Bergbaupflicht. Wer beide kennt, spart Zeit, Geld und Nachbesserungen.

Wer im Saarland baut oder umbaut, stellt sich früher oder später die Frage: Brauche ich einen geprüften Standsicherheitsnachweis – und was hat das mit dem ehemaligen Steinkohlebergbau zu tun? Die Antwort hängt von Ihrer Gebäudeklasse, einem wenig bekannten Kriterienkatalog und der Lage Ihres Grundstücks ab. Was das konkret für Ihr Vorhaben bedeutet, lesen Sie hier.

Das Thema kurz und kompakt

  • Prüfpflicht nach Kriterienkatalog: Im Saarland entscheidet nicht nur die Gebäudeklasse über die Prüfpflicht – ein 14-Punkte-Kriterienkatalog kann auch bei kleineren Vorhaben eine unabhängige Prüfstatik vorschreiben.
  • Bergbaueinwirkungen sind Pflichtthema: Liegt Ihr Grundstück im ehemaligen Bergbaugebiet, muss eine Stellungnahme der RAG AG eingeholt und in den Standsicherheitsnachweis eingearbeitet werden – diese Bearbeitungszeit unterschätzen viele Bauherren.
  • Nur eingetragene Tragwerksplaner sind aufstellungsberechtigt: Im Saarland darf den Standsicherheitsnachweis nur erstellen, wer in der Tragwerksplanerliste der Ingenieurkammer des Saarlandes eingetragen ist – nicht jeder Bauingenieur ist automatisch berechtigt.
  • Mit Planeco Building zum richtigen Statiker: Planeco Building vermittelt qualifizierte Tragwerksplaner mit saarländischer Listeneintragung und regionaler Projekterfahrung. Jetzt unverbindlich Angebot anfragen.

Standsicherheitsnachweis im Saarland: Was Bauherren wirklich wissen müssen

Im Saarland ist der Standsicherheitsnachweis für nahezu jedes genehmigungspflichtige Bauvorhaben Pflicht – und trotzdem scheitern viele Bauherren an zwei Punkten, die in keinem anderen Bundesland so relevant sind: dem 14-Punkte-Kriterienkatalog, der die Prüfpflicht bestimmt, und den Nachwirkungen des Steinkohlebergbaus, die gesetzlich in den Nachweis einfließen müssen. Wer diese Besonderheiten kennt, vermeidet teure Verzögerungen und Nachbesserungen.

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Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Der Standsicherheitsnachweis – auch statische Berechnung, Tragfähigkeitsnachweis oder kurz „Statik" genannt – ist ein bautechnisches Dokument, das rechnerisch belegt, dass ein Bauwerk die auf es wirkenden Lasten sicher abtragen kann. Er umfasst typischerweise:

  • Lastannahmen: Eigengewicht der Konstruktion, Nutzlasten, Wind- und Schneelasten
  • Statische Berechnung: Nachweis der Tragfähigkeit (Grenzzustand der Tragfähigkeit) und der Gebrauchstauglichkeit (Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit)
  • Konstruktionszeichnungen: Detailzeichnungen für Auflager, Anschlüsse und – bei Stahlbeton – Bewehrungspläne

Wichtige Abgrenzung: Der Standsicherheitsnachweis ist das Dokument, das ein qualifizierter Tragwerksplaner erstellt. Die Prüfstatik ist die anschließende unabhängige Prüfung dieses Dokuments durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur – das sogenannte Vier-Augen-Prinzip. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine vereinfachte Bestätigung der statischen Unbedenklichkeit für bestimmte verfahrensfreie Vorhaben.

Rechtsgrundlage im Saarland: § 67 LBO

§ 67 der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) verpflichtet Bauherren, die Standsicherheit durch hierzu berechtigte Personen nachzuweisen. Die Anforderungen an Umfang und Prüfpflicht konkretisiert die Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO), insbesondere § 8 mit dem Kriterienkatalog. Die Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung (PPVO) regelt die Anerkennung der Prüfingenieure und die Gebühren für die Prüfung.

Entscheidend: Auch wenn die Prüfpflicht entfällt, bleibt die Pflicht zur Einhaltung der Standsicherheitsanforderungen bestehen. Ein fehlender Standsicherheitsnachweis ist kein Freifahrtschein – es ist eine Ordnungswidrigkeit mit möglicher Nutzungsuntersagung und zivilrechtlicher Haftung.

Wann ist der Standsicherheitsnachweis im Saarland prüfpflichtig?

Das Saarland unterscheidet die Prüfpflicht nach Gebäudeklassen und einem 14-Punkte-Kriterienkatalog (§ 8 BauVorlVO):

  • Gebäudeklassen 1 und 2 (Wohngebäude): Der Standsicherheitsnachweis muss erstellt, aber grundsätzlich nicht durch einen Prüfingenieur geprüft werden.
  • Gebäudeklassen 1 bis 3 (Nichtwohngebäude): Prüfpflicht nur, wenn mindestens ein Kriterium des Kriterienkatalogs zutrifft.
  • Gebäudeklassen 4 und 5: Immer prüfpflichtig – ohne Ausnahme.

Die praxisrelevantesten Kriterien, die auch bei kleineren Vorhaben die Prüfpflicht auslösen können:

  • Kriterium 1: Unklare oder schwierige Baugrundverhältnisse – besonders relevant im Saarland wegen Bergbaueinwirkungen
  • Kriterium 4: Tragende Bauteile laufen nicht unversetzt bis zu den Fundamenten durch – trifft auf viele Wanddurchbrüche zu, bei denen ein Stahlträger eingebaut wird
  • Kriterium 8: Besondere Bauarten wie Spannbeton, Verbundbau oder Leimholzkonstruktionen
  • Kriterium 10: Sonderbauten oder Gebäudeklasse 4/5

Wichtig: Wenn die statische Prüfung entfällt, übernimmt der Tragwerksplaner selbst die Bauüberwachung gemäß § 78 LBO Saarland. Diese Pflicht wird in der Praxis häufig übersehen – und kann im Schadensfall haftungsrelevant werden.

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Saarland-Besonderheit: Bergbaueinwirkungen zwingend berücksichtigen

Kein anderes Bundesland hat eine vergleichbare gesetzliche Anforderung: § 67 LBO Saarland schreibt vor, dass bei Vorhaben im Einwirkungsbereich untertägigen Bergbaus eine Stellungnahme des bergbauberechtigten Unternehmens – in der Regel der RAG Aktiengesellschaft – eingeholt werden muss. Die darin empfohlenen Sicherungsmaßnahmen müssen in den Standsicherheitsnachweis einfließen.

Warum das auch heute noch relevant ist: Der Steinkohleabbau im Saarland erzeugte in bis zu 1.500 Metern Tiefe Hohlräume, die an der Tagesoberfläche zu Senkungen führen können. Diese Nachwirkungen können noch Jahrzehnte nach Stilllegung der Zechen auftreten. Typische Sicherungsmaßnahmen, die der Standsicherheitsnachweis dann berücksichtigen muss:

  • Verstärkte Bodenplatten mit erhöhter Biegesteifigkeit
  • Umlaufende Ringbalken zur Aussteifung des Gebäudes
  • Gleitschichten zwischen Fundament und Bodenplatte

Praxishinweis: Die RAG-Stellungnahme hat eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen. Wer sie nicht frühzeitig – idealerweise vor Beginn der Tragwerksplanung – beantragt, riskiert erhebliche Verzögerungen im Genehmigungsverfahren. Bei Unsicherheiten zur Bergschadenssituation eines Grundstücks bietet die Stabsstelle Bergschäden beim Landtag des Saarlandes kostenfreie Informations- und Vermittlungsleistungen an.

Wer darf den Standsicherheitsnachweis im Saarland erstellen?

Im Saarland darf den Standsicherheitsnachweis nur erstellen, wer in die Tragwerksplanerliste der Ingenieurkammer des Saarlandes nach dem Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) eingetragen ist. Diese Regelung geht über die allgemeine Berufsqualifikation hinaus – ein Bauingenieur ohne diese Listeneintragung ist im Saarland nicht aufstellungsberechtigt.

Planeco Building arbeitet bundesweit mit qualifizierten Tragwerksplanern zusammen, die die jeweiligen landesspezifischen Anforderungen kennen – einschließlich der saarländischen Eintragungspflicht. Wenn Sie einen Statiker im Saarland finden möchten, der sowohl die Bergbauproblematik als auch den Kriterienkatalog beherrscht, ist die Kombination aus Listeneintragung und regionaler Projekterfahrung entscheidend.

Ablauf: Vom Bauantrag bis zur Bauausführungsbescheinigung

  1. Tragwerksplaner beauftragen: Idealerweise parallel zur Entwurfsplanung durch den Architekten. Im Saarland: gleichzeitig RAG-Stellungnahme beantragen, wenn das Grundstück im Bergbaueinwirkungsbereich liegt.
  2. Standsicherheitsnachweis erstellen: Der Tragwerksplaner erarbeitet Lastannahmen, statische Berechnung und Konstruktionszeichnungen. Bearbeitungszeit: typischerweise 14–21 Tage bei Standardvorhaben.
  3. Prüfung (falls prüfpflichtig): Bei Gebäudeklassen 4/5 oder bei Zutreffen eines Kriterienkatalog-Punktes prüft ein staatlich anerkannter Prüfingenieur den Nachweis. Zusätzliche Bearbeitungszeit: weitere 2–6 Wochen. Die Kosten und Aufgaben des Prüfstatikers sind gesondert zu kalkulieren.
  4. Einreichung und Baubeginnsanzeige: Spätestens mit der Baubeginnsanzeige nach § 73 LBO müssen die bautechnischen Nachweise bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde vorliegen. Bei Sonderbauten muss der Nachweis bereits mit dem Bauantrag eingereicht werden; bei Standardgebäuden ist eine Nachreichung grundsätzlich möglich.
  5. Bauüberwachung und Abschluss: Der Tragwerksplaner (oder bei prüfpflichtigen Vorhaben der Prüfingenieur) überwacht die Bauausführung hinsichtlich des Standsicherheitsnachweises. Die Bestätigung der Übereinstimmung von Bauausführung und Nachweis wird der Bauaufsichtsbehörde unaufgefordert weitergeleitet.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis im Saarland?

Die Kosten für den Standsicherheitsnachweis hängen stark vom Umfang des Vorhabens ab. Orientierungswerte:

  • Einfacher Wanddurchbruch: ab 500,–€ netto
  • Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,–€ bis 5.500,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus oder Gewerbe: ab 9.500,–€ netto

Im Saarland kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben zusätzliche Prüfgebühren nach der PPVO hinzu, die sich am anrechenbaren Bauwert (Brutto-Rauminhalt nach DIN 277 multipliziert mit dem Rohbauraummeterpreis) orientieren. Als Faustregel gilt: Die Prüfgebühren liegen häufig bei rund 1–2 % der Gesamtbaukosten.

Saarland-spezifischer Kostenfaktor: Wenn die RAG-Stellungnahme Sicherungsmaßnahmen empfiehlt, entstehen zusätzliche Kosten für die statische Berücksichtigung (verstärkte Bodenplatte, Ringbalken) sowie für die Bauausführung selbst. Diese Mehrkosten sind projektspezifisch und lassen sich erst nach Eingang der RAG-Stellungnahme beziffern.

Ein Baugrundgutachten – bei unklaren Bodenverhältnissen oder im Bergbaugebiet dringend empfohlen – kostet typischerweise zwischen 1.000,–€ und 3.000,–€ netto und löst gleichzeitig die Prüfpflicht nach Kriterium 1 des Kriterienkatalogs aus, wenn die Verhältnisse tatsächlich unklar sind.

Drei häufige Fehler im Saarland – und wie Sie sie vermeiden

Fehler 1: Die RAG-Stellungnahme zu spät beantragen. Viele Bauherren unterschätzen die Bearbeitungszeit. Wer die Stellungnahme erst nach Fertigstellung des Standsicherheitsnachweises beantragt, riskiert, dass der gesamte Nachweis überarbeitet werden muss, wenn Sicherungsmaßnahmen vorgeschrieben werden.

Fehler 2: Den Kriterienkatalog nicht prüfen. „Mein Einfamilienhaus ist prüfungsfrei" – das stimmt oft, aber nicht immer. Sobald ein Kriterium des § 8 BauVorlVO zutrifft (z.B. Wanddurchbruch mit Versatz der Tragstruktur), greift die Prüfpflicht auch bei Gebäudeklasse 1. Dieser Punkt sollte gemeinsam mit dem Tragwerksplaner systematisch durchgegangen werden.

Fehler 3: Keine Bauüberwachung bei prüfungsfreien Vorhaben einplanen. Entfällt die statische Prüfung, muss der Tragwerksplaner die Bauausführung selbst überwachen. Diese Leistung ist separat zu beauftragen und zu vergüten – und ist keine optionale Zusatzleistung, sondern gesetzliche Pflicht nach § 78 LBO Saarland.

Nutzungsänderungen und der Standsicherheitsnachweis

Wer im Saarland eine Nutzungsänderung plant – etwa die Umwandlung von Gewerbe- in Wohnfläche oder die Erweiterung eines Betriebs – muss prüfen, ob sich durch die neue Nutzung die statisch relevanten Lasten ändern. Höhere Nutzlasten (z.B. Lager statt Büro), veränderte Deckentragfähigkeiten oder neue Trennwände können einen aktualisierten oder neuen Standsicherheitsnachweis erforderlich machen. Planeco Building bearbeitet Bauvoranfragen im Saarland und klärt im Rahmen der Projektbearbeitung, welche bautechnischen Nachweise für die konkrete Nutzungsänderung erforderlich sind.

Typenprüfung: Wann der Nachweis entfällt

Für standardisierte Bauteile oder Fertighäuser kann eine sogenannte Typenprüfung vorliegen – ein von einem Prüfamt allgemein geprüfter Standsicherheitsnachweis. Liegt eine solche Typenprüfung vor, entfällt die projektbezogene bauaufsichtliche Prüfung. Typenprüfungen anderer Bundesländer gelten auch im Saarland. Das spart Zeit und Prüfgebühren – ist aber auf standardisierte Konstruktionen beschränkt und deckt projektspezifische Besonderheiten wie Bergbaueinwirkungen nicht ab.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Muss ich für meinen Einfamilienhaus-Neubau im Saarland eine Prüfstatik einreichen?

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Nicht zwingend – aber auch nicht automatisch nicht. Einfamilienhäuser fallen in Gebäudeklasse 1 oder 2, für die grundsätzlich keine Prüfpflicht besteht. Trifft jedoch mindestens eines der 14 Kriterien des § 8 BauVorlVO zu – etwa unklare Bodenverhältnisse durch Bergbaueinwirkungen oder ein Wanddurchbruch mit Versatz der Tragstruktur – greift die Prüfpflicht trotzdem. Klären Sie das gemeinsam mit Ihrem Tragwerksplaner, bevor Sie den Bauantrag stellen.

Was passiert, wenn ich die RAG-Stellungnahme zu spät beantrage?

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Die RAG Aktiengesellschaft benötigt mehrere Wochen für ihre Stellungnahme. Wenn diese erst nach Fertigstellung des Standsicherheitsnachweises eingeht und Sicherungsmaßnahmen vorschreibt, muss der gesamte Nachweis überarbeitet werden. Das verzögert nicht nur den Bauantrag, sondern verursacht zusätzliche Planungskosten. Beantragen Sie die Stellungnahme deshalb parallel zum Beginn der Tragwerksplanung – idealerweise noch vor dem ersten Statikertermin.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis im Saarland ungefähr?

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Für einen einfachen Wanddurchbruch beginnen die Kosten bei rund 500 € netto, für einen Einfamilienhaus-Neubau liegen sie typischerweise zwischen 2.500 € und 5.500 € netto. Bei prüfpflichtigen Vorhaben kommen Prüfgebühren nach der PPVO hinzu – als Orientierung etwa 1–2 % der Gesamtbaukosten. Empfiehlt die RAG-Stellungnahme Sicherungsmaßnahmen wie verstärkte Bodenplatten oder Ringbalken, entstehen zusätzliche Kosten, die sich erst nach Eingang der Stellungnahme konkret beziffern lassen.