Sie planen ein Bauvorhaben im Saarland und sind unsicher über die Genehmigungsfähigkeit? Eine professionelle Bauvoranfrage verschafft Ihnen Klarheit, bevor Sie investieren. Planeco Building kennt die spezifischen Anforderungen der Bauämter im Saarland und begleitet Sie sicher durch den Prozess.

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Lokale Besonderheiten der Bauvoranfrage im Saarland
Die Bauvoranfrage im Saarland folgt den Bestimmungen des § 76 der Landesbauordnung (LBO), die im Februar 2025 aktualisiert wurde. Das saarländische Baurecht zeichnet sich durch eine dezentrale Verwaltungsstruktur aus, bei der die unteren Bauaufsichtsbehörden bei den Landkreisen und der Kreisstadt Neunkirchen die operativen Aufgaben wahrnehmen.
Eine Besonderheit des Saarlandes ist die einheitliche Terminologie: Die Begriffe "Bauvoranfrage" und "Vorbescheid" werden synonym verwendet, was Verwirrungen vermeidet. Der erteilte Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf rechtzeitigen Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die regionale Gliederung berücksichtigt sowohl die ländlich geprägten Gebiete des nördlichen Saarlandes als auch die industriell geprägten Regionen um Saarbrücken. Je nach Landkreis können sich die Bearbeitungszeiten und lokalen Schwerpunkte unterscheiden, während die rechtlichen Grundlagen einheitlich sind.
Für komplexere Vorhaben ist die Beteiligung der Gemeinde sowie relevanter Fachstellen erforderlich. Bei bauplanungsrechtlichen Befreiungen muss beispielsweise der Gemeinderat förmlich Stellung nehmen, was die Bearbeitungszeit verlängern kann.
Erforderliche Unterlagen für die Bauvoranfrage im Saarland
Grundausstattung für jede Bauvoranfrage:
Je nach Fragestellung zusätzlich erforderlich:
Besonders wichtig ist ein aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte (nicht älter als drei Monate) sowie ein maßstäblicher Lageplan. Bei gewerblich genutzten Anlagen ist zusätzlich eine Betriebsbeschreibung erforderlich, die die geplante Nutzung und die damit verbundenen Auswirkungen beschreibt.
Kosten einer Bauvoranfrage im Saarland
Die Gebührenstruktur für Bauvoranfragen im Saarland wurde durch die im Februar 2025 in Kraft getretene Gebührenverordnung grundlegend überarbeitet. Die Kosten orientieren sich am Umfang und der Komplexität der zu beurteilenden Fragestellung.
KostenartBetragBehördengebühren200,– € bis 500,– €ArchitektenkostenNach Zeitaufwand (ca. 500,– € bis 1.500,– €)Gesamtkosten800,– € bis 2.500,– €
Für Nutzungsänderungen gelten differenzierte Gebührensätze: Bei Umwandlungen zu Wohnnutzung werden 31,– € je angefangene 100 m² Nutzfläche berechnet (Mindestgebühr 51,– €), bei sonstigen Nutzungsarten 46,– € je angefangene 100 m² (Mindestgebühr 77,– €). Eine wichtige Neuerung ist die Höchstgebühr von 2.500,– € für Nutzungsänderungsverfahren.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen nachträgliche Genehmigungsverfahren: Hier wird das Dreifache der regulären Grundgebühr fällig – ein deutlicher Anreiz zur rechtzeitigen Beantragung.
Ablauf und Bearbeitungszeit der Bauvoranfrage im Saarland
Schritt 1: Antragstellung und Vollständigkeitsprüfung
Einreichung beim zuständigen Bauamt und Prüfung auf Vollständigkeit (1–2 Wochen). Der Antrag muss in Textform gestellt werden und die zu klärenden Fragen präzise formulieren.
Schritt 2: Beteiligung erforderlicher Stellen
Je nach Fragestellung werden Fachstellen beteiligt. Bei Befreiungen muss die Gemeinde zustimmen – der Gemeinderat behandelt Ihre Anfrage wie einen regulären Bauantrag.
Schritt 3: Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde
Fachliche Prüfung Ihrer Fragen nach denselben materiellen Rechtsgrundsätzen wie bei einem vollständigen Bauantrag. Bearbeitungszeit: 3–8 Wochen, abhängig von der Komplexität und den zu beteiligenden Stellen.
Schritt 4: Bescheiderstellung
Am Ende erhalten Sie den rechtsverbindlichen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Dieser kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden.
Die 5 häufigsten Ablehnungsgründe bei Bauvoranfragen im Saarland
Tipp: Mit Planeco Building vermeiden Sie diese Fehler. Unsere Architekten kennen die Anforderungen und formulieren Ihre Bauvoranfrage rechtssicher.
Häufige Anwendungsfälle im Saarland
Die häufigsten Bauvoranfragen im Saarland betreffen:
Zuständige Behörden im Saarland
Die Bauaufsicht im Saarland ist dezentral organisiert. Die unteren Bauaufsichtsbehörden befinden sich bei:
Die fachliche Aufsicht obliegt dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport als oberste Bauaufsichtsbehörde. Das Referat OBB 13 koordiniert die Weiterentwicklung des Baurechts auf Landesebene.
Warum Planeco Building für Ihre Bauvoranfrage im Saarland?
Planeco Building bietet Ihnen umfassende Expertise für Bauvoranfragen im Saarland:
Unsere erfahrenen Architekten kennen die spezifischen Anforderungen der saarländischen Bauämter und die aktuellen Änderungen der Gebührenordnung. Wir formulieren Ihre Fragestellungen präzise und strategisch richtig, um Ihre Genehmigungschancen zu maximieren.
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