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Standsicherheitsnachweis in Sachsen-Anhalt vom Statiker

July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
July 13, 2026
Update:
July 13, 2026
In Sachsen-Anhalt entscheidet ein besonderer Kriterienkatalog darüber, ob Ihr Standsicherheitsnachweis zusätzlich geprüft werden muss – ein Detail, das viele Bauherren zu spät bemerken. Planeco Building koordiniert den gesamten Prozess.

Sie planen einen Umbau, eine Nutzungsänderung oder einen Neubau in Sachsen-Anhalt – und fragen sich, wann genau ein Standsicherheitsnachweis fällig wird, wer ihn erstellen darf und was passiert, wenn die Prüfpflicht greift? Sachsen-Anhalt hat dafür ein eigenes System, das sich von anderen Bundesländern deutlich unterscheidet. Was das für Ihr Vorhaben bedeutet, lesen Sie hier.

Das Thema kurz und kompakt

  • Pflicht gilt immer: Der Standsicherheitsnachweis ist bei nahezu jedem genehmigungspflichtigen Vorhaben Pflicht – und bleibt auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben bestehen.
  • Kriterienkatalog beachten: Sachsen-Anhalt prüft die Prüfpflicht anhand eines technischen Kriterienkatalogs nach § 65 Abs. 3 BauO LSA – greift auch nur ein Kriterium, muss die gesamte Tragkonstruktion geprüft werden.
  • Qualifikation des Statikers entscheidend: Nur in der Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eingetragene Tragwerksplaner dürfen den Nachweis ohne automatische Prüfpflicht erstellen.
  • Mit Planeco Building zum Nachweis: Planeco Building koordiniert die Beauftragung qualifizierter Statiker, klärt die Prüfpflicht und begleitet die Einreichung beim Bauamt – vollständig digital. Jetzt Statiker finden und Angebot anfragen.

Standsicherheitsnachweis in Sachsen-Anhalt: Was gilt, wer prüft – und wann wird es teuer

Wer in Sachsen-Anhalt baut, umbaut oder eine Nutzungsänderung plant, stößt früher oder später auf eine Anforderung, die viele unterschätzen: den Standsicherheitsnachweis. Ohne ihn erteilt die Bauaufsichtsbehörde keine Baugenehmigung – und selbst bei verfahrensfreien Vorhaben bleibt die Pflicht bestehen. Was Sachsen-Anhalt dabei von anderen Bundesländern unterscheidet: Die Frage, ob Ihr Nachweis zusätzlich bauaufsichtlich geprüft werden muss, hängt nicht allein von der Gebäudeklasse ab, sondern von einem spezifischen Kriterienkatalog nach § 65 Abs. 3 BauO LSA – einem Instrument, das in dieser Form in kaum einem anderen Bundesland existiert.

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Was ist ein Standsicherheitsnachweis?

Der Standsicherheitsnachweis – auch Statik, Standfestigkeitsnachweis oder Tragfähigkeitsnachweis genannt – ist ein rechnerischer Nachweis, der belegt, dass ein Bauwerk alle einwirkenden Lasten sicher aufnehmen und ableiten kann. Er ist kein Planungsdokument, sondern ein Berechnungsnachweis, der zeigt: Das Tragwerk versagt nicht.

Ein vollständiger Nachweis umfasst drei Kernelemente:

  • Lastannahmen: Eigengewicht, Nutzlasten, Ausbaulasten, Windlasten, Schneelasten, Temperaturschwankungen
  • Systembildung: Definition der statischen Systeme – wie Lasten durch das Tragwerk fließen
  • Bemessungsergebnisse: Nachweis des Grenzzustands der Tragfähigkeit (GZT) und der Gebrauchstauglichkeit (GZG) – also: Versagt das Bauteil? Verformt es sich unzulässig?

Berechnet wird nach den europäischen Eurocodes (DIN EN 1992 für Stahlbeton, DIN EN 1993 für Stahl, DIN EN 1995 für Holz, DIN EN 1996 für Mauerwerk). Die Rechtsgrundlage in Sachsen-Anhalt ist § 65 BauO LSA.

Wann ist der Standsicherheitsnachweis in Sachsen-Anhalt Pflicht?

Die kurze Antwort: bei nahezu jedem Bauvorhaben, das eine Genehmigung erfordert – und darüber hinaus. Konkret wird er zwingend benötigt bei:

  • Neubau: Jeder Bauantrag erfordert den Standsicherheitsnachweis als Pflichtanlage
  • Eingriffen in tragende Bauteile: Wanddurchbrüche, Deckendurchbrüche, Entfernung von Stützen oder Trägern – auch im Bestand
  • Nutzungsänderungen mit geänderten Lasten: Wenn aus einem Büro ein Lager wird oder ein Dachboden zu Wohnraum, ändern sich die Nutzlasten – ein neuer Nachweis ist erforderlich. Mehr dazu auf der Seite zur Nutzungsänderung
  • Dachgeschossausbau: Prüfung der bestehenden Decken- und Dachstuhltragfähigkeit für die neue Nutzlast ist unumgänglich
  • Verfahrensfreien Vorhaben: Auch ohne Bauantrag muss der Bauherr die Standsicherheit gewährleisten – die Pflicht entfällt nicht, nur das Verfahren

Ein verbreiteter Irrtum: Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 (freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser) sind in Sachsen-Anhalt von der bauaufsichtlichen Prüfpflicht ausgenommen – nicht aber von der Pflicht, den Nachweis überhaupt zu erstellen.

Wer darf den Standsicherheitsnachweis in Sachsen-Anhalt erstellen?

Nicht jeder Architekt und nicht jeder Ingenieur ist automatisch berechtigt. Nach § 65 Abs. 2 BauO LSA muss der Ersteller:

  • einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen vorweisen
  • mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen
  • in der Liste der Nachweisberechtigten der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt (oder der Architektenkammer) eingetragen sein

Eintragungen aus anderen Bundesländern werden in Sachsen-Anhalt anerkannt. Ist der Nachweis von einer nicht eingetragenen Person erstellt worden, muss er zwingend bauaufsichtlich geprüft werden. Wenn Sie einen qualifizierten Statiker suchen, der diese Voraussetzungen erfüllt, hilft Ihnen Planeco Building bei der Suche und Koordination.

Der Kriterienkatalog: Sachsen-Anhalts besonderes System zur Prüfpflicht

Hier liegt der entscheidende Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern. Während anderswo die Prüfpflicht primär an die Gebäudeklasse geknüpft ist, nutzt Sachsen-Anhalt einen technischen Kriterienkatalog (Anlage 2 der Bauvorlagenverordnung BauVorlVO), um zu bestimmen, ob eine bauaufsichtliche Prüfung erforderlich ist.

Immer prüfpflichtig – unabhängig vom Kriterienkatalog – sind nach § 65 Abs. 3 BauO LSA:

  • Gebäude der Gebäudeklasse 5
  • Sonderbauten
  • Unterirdische Mittelgaragen und Großgaragen

Für alle anderen Vorhaben (außer Wohngebäude GK 1 und 2) gilt: Der Tragwerksplaner prüft anhand des Kriterienkatalogs, ob eine bauaufsichtliche Prüfung erforderlich ist. Die Kriterien umfassen unter anderem:

  • Baugrundverhältnisse: Liegen eindeutige Verhältnisse vor? Ohne Baugrundgutachten mit verbindlichen Angaben zu Bodenpressungen, Setzungen und Grundwasser gilt der Baugrund als nicht eindeutig – und die Prüfpflicht greift
  • Gründungsart: Übliche Flachgründung (Einzel- und Streifenfundamente, tragende Bodenplatten) nach DIN 1054 oder aufwändigere Gründungsformen?
  • Setzungsempfindlichkeit: Sind Setzungen zu erwarten, die die Standsicherheit beeinflussen?
  • Bauarten und Bauprodukte: Werden nicht geregelte Bauprodukte oder besondere Verarbeitungsmethoden für tragende Bauteile verwendet?
  • Konstruktive Schwierigkeit: Liegt ein statisch-konstruktiv schwieriges Vorhaben vor?

Wichtig: Ergibt auch nur ein Kriterium eine Prüfpflicht, erstreckt sich die bauaufsichtliche Prüfung auf die gesamte Tragkonstruktion – nicht nur auf den betroffenen Teil. Der Tragwerksplaner erklärt die Erfüllung der Kriterien auf dem amtlichen Vordruck 240 009. Wer dabei wider besseres Wissen falsche Angaben macht, handelt ordnungswidrig.

Auf Antrag des Bauherrn kann der Kriterienkatalog auch dann bauaufsichtlich geprüft werden, wenn keine Pflicht besteht – was in unklaren Fällen Planungssicherheit schafft.

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Ablauf: So erhalten Sie Ihren Standsicherheitsnachweis

  1. Tragwerksplaner beauftragen: Wählen Sie einen in der Liste der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eingetragenen Tragwerksplaner. Planeco Building koordiniert diese Beauftragung als Teil des Gesamtprozesses – mehr zu den Statikerleistungen
  2. Baugrundgutachten einholen: Beauftragen Sie das Gutachten frühzeitig – es ist die Grundlage für den Standsicherheitsnachweis und entscheidet über die Prüfpflicht nach dem Kriterienkatalog
  3. Statische Berechnung erstellen lassen: Auf Basis der Architektenplanung und des Baugrundgutachtens erstellt der Tragwerksplaner den vollständigen Nachweis – typische Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage
  4. Kriterienkatalog prüfen: Der Tragwerksplaner füllt den Vordruck 240 009 aus und erklärt, ob eine bauaufsichtliche Prüfung erforderlich ist
  5. Einreichung beim Bauamt: Bei Standardvorhaben kann der Standsicherheitsnachweis auch nach Einreichung des Bauantrags nachgereicht werden. Bei Sonderbauten muss er zusammen mit dem Bauantrag vorliegen

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet nach § 71 i.V.m. § 63 BauO LSA innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag – verlängerbar um bis zu zwei weitere Monate bei wichtigem Grund.

Was kostet ein Standsicherheitsnachweis?

Die Kosten richten sich nach Komplexität, Konstruktionsart und Umfang des Vorhabens. Orientierungswerte von Planeco Building:

  • Kleine Wandöffnung im Bestand: ab 500,– € netto
  • Einfamilienhaus-Neubau: 2.500,– bis 5.500,– € netto
  • Mehrfamilienhaus: ab 9.500,– € netto
  • Lagerhallen und Gewerbebauten: ab 9.500,– € netto

Hinzu kommen ggf. Kosten für das Baugrundgutachten sowie – bei prüfpflichtigen Vorhaben – für die bauaufsichtliche Prüfung durch einen Prüfingenieur. Die HOAI gilt seit dem EuGH-Urteil 2019 nicht mehr als verbindliche Honorarordnung; Honorare sind frei verhandelbar, orientieren sich aber weiterhin an den HOAI-Leistungsbildern. Detaillierte Informationen zu den Statikerkosten finden Sie in unserem Ratgeber.

Ein Hinweis zur Qualität: Ein unvollständiger Standsicherheitsnachweis – etwa ohne ausreichende Angaben zu Auflagerbedingungen oder Belastbarkeit tragender Wände – erzeugt Nachbesserungsbedarf, Verzögerungen und in der Summe höhere Kosten als ein sorgfältig erstellter Nachweis von Anfang an.

Aktuelle Änderungen: BauO LSA Novelle 2024

Die Novellierung der BauO LSA vom 13. Juni 2024 bringt relevante Neuerungen – auch wenn die Anforderungen an die Standsicherheit davon unberührt bleiben:

  • Experimentierklausel (§ 86a BauO LSA): Erleichtert den Umbau im Bestand, um vorhandene Bausubstanz länger zu nutzen. Die Standsicherheitsanforderungen bleiben vollständig bestehen
  • Gebäudetyp E: Vereinfachtes Bauen mit reduzierten Standards in bestimmten Bereichen – Standsicherheit ist ausdrücklich nicht betroffen
  • Dachgeschossausbau: Im unbeplanten Innenbereich soll der Ausbau zu Wohnzwecken nach § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a BauO LSA genehmigungsfrei gestellt werden. Auch hier gilt: Die Pflicht zum Standsicherheitsnachweis bleibt – die Tragfähigkeit von Decken und Dachstuhl für die neue Nutzlast muss nachgewiesen werden

Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden

  • Baugrundgutachten zu spät beauftragen: Es ist die Grundlage für den Standsicherheitsnachweis. Wer es zu spät in Auftrag gibt, verzögert den gesamten Genehmigungsprozess
  • Prüfpflicht nach Kriterienkatalog unterschätzen: Selbst ein scheinbar einfaches Vorhaben kann prüfpflichtig werden – etwa wenn keine eindeutigen Baugrundverhältnisse vorliegen. Die Folge: Die gesamte Tragkonstruktion muss geprüft werden
  • Eingriffe in tragende Bauteile ohne Nachweis: Wanddurchbrüche oder Stützenentfernungen in Bestandsgebäuden erfordern immer einen Standsicherheitsnachweis – auch wenn das Gebäude bereits genehmigt ist. Ein Standsicherheitsnachweis schützt vor Haftungsrisiken und Nutzungsuntersagungen
  • Koordination mit dem Architekten vernachlässigen: Der Standsicherheitsnachweis basiert auf der Genehmigungsplanung. Planungsänderungen erfordern Anpassungen der Statik – idealerweise arbeiten Architekt und Tragwerksplaner von Anfang an abgestimmt zusammen

Planeco Building begleitet Bauherren in Sachsen-Anhalt mit über 1.400 erfolgreich abgewickelten Bauanträgen durch diesen Prozess – von der Erstberatung über die Koordination mit dem Tragwerksplaner bis zur Einreichung beim Bauamt. Die Abwicklung erfolgt vollständig digital, bundesweit und mit voller Preistransparenz. Jetzt Statiker finden und Angebot anfragen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich in Sachsen-Anhalt auch bei einem einfachen Wanddurchbruch einen Standsicherheitsnachweis?

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Ja. Jeder Eingriff in tragende Bauteile – auch ein einzelner Wanddurchbruch im Bestand – erfordert einen Standsicherheitsnachweis. Das gilt unabhängig davon, ob das Gebäude bereits genehmigt ist. Wer darauf verzichtet, riskiert Nutzungsuntersagungen und persönliche Haftung.

Was passiert, wenn mein Standsicherheitsnachweis nicht von einem eingetragenen Tragwerksplaner erstellt wurde?

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Dann wird der Nachweis automatisch prüfpflichtig – unabhängig davon, wie einfach das Vorhaben ist. Die bauaufsichtliche Prüfung durch einen Prüfingenieur verursacht zusätzliche Kosten und Zeitaufwand. Es lohnt sich daher, von Anfang an einen in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt eingetragenen Statiker zu beauftragen.

Wie lange dauert die Erstellung eines Standsicherheitsnachweises in Sachsen-Anhalt?

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Bei Planeco Building beträgt die typische Bearbeitungszeit 14 bis 21 Tage – vorausgesetzt, Architektenplanung und Baugrundgutachten liegen vollständig vor. Wer das Baugrundgutachten zu spät beauftragt, verzögert den gesamten Prozess, da es die Grundlage für die statische Berechnung bildet.