Sie planen ein Bauvorhaben in Thüringen und fragen sich, wann Ihre Statik nicht nur erstellt, sondern auch vom Bauamt geprüft werden muss – und was passiert, wenn der Nachweis fehlt oder unvollständig ist? Genau diese Frage entscheidet darüber, ob Ihr Baustart reibungslos verläuft oder ins Stocken gerät.
Das Thema kurz und kompakt
- Erstellungspflicht gilt immer: Bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben in Thüringen ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich – auch wenn er nicht beim Bauamt eingereicht werden muss.
- Prüfpflicht hängt von Gebäudeklasse und Kriterienkatalog ab: Erst ab Gebäudeklasse 4 ist die Prüfung durch einen Prüfingenieur grundsätzlich vorgeschrieben. Bei GK 1–3 entscheidet der Kriterienkatalog der Anlage 2 ThürBauVorlVO – zum Beispiel bei ungünstigen Baugrundverhältnissen oder komplexen Tragwerken.
- Nicht eingetragene Ersteller lösen automatisch Prüfpflicht aus: Ist der Tragwerksplaner nicht in der Nachweisberechtigtenliste der Ingenieurkammer Thüringen eingetragen, wird der Nachweis unabhängig vom Vorhaben prüfpflichtig – mit Mehrkosten und Zeitverlust.
- Planeco Building klärt vorab, was für Ihr Vorhaben gilt: Bevor die Statik beauftragt wird, prüft Planeco Building, welche Anforderungen konkret auf Sie zutreffen. Jetzt Angebot anfragen.
Ein Standsicherheitsnachweis ist in Thüringen bei jedem genehmigungspflichtigen Bauvorhaben erforderlich – ohne Ausnahme. Die entscheidende Frage ist nicht, ob er erstellt werden muss, sondern ob er bauaufsichtlich geprüft werden muss. Wer diesen Unterschied nicht kennt, riskiert entweder unnötige Mehrkosten durch eine nicht erforderliche Prüfung oder – im schlimmeren Fall – einen Baustopp, weil der Nachweis fehlt oder nicht ordnungsgemäß eingereicht wurde.
Die rechtliche Grundlage in Thüringen ist § 72 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) in der Fassung vom 2. Juli 2024, in Kraft seit dem 19. Juli 2024. Wichtig für alle, die mit älteren Unterlagen oder Beratungen arbeiten: Der bisherige § 65 ThürBO (Fassung 2014) wurde durch die Novelle 2024 zu § 72 ThürBO – die inhaltliche Systematik blieb weitgehend erhalten, aber die Paragrafennummerierung hat sich geändert.
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Was ein Standsicherheitsnachweis enthält
Der Standsicherheitsnachweis – in der Praxis auch als „Statik", statische Berechnung oder Tragfähigkeitsnachweis bezeichnet – ist ein rechnerischer Beleg dafür, dass ein Bauwerk unter allen zu erwartenden Belastungen standsicher bleibt. Dabei werden die einwirkenden Kräfte (Eigengewicht, Nutzlasten, Schnee, Wind) den Widerständen des Tragwerks gegenübergestellt.
Ein vollständiger Standsicherheitsnachweis umfasst:
- Lastannahmen: Systematische Ermittlung aller Einwirkungen auf das Bauwerk
- Systembildung: Rechnerisches Modell des Tragwerks mit Stützen, Trägern, Decken und Gründung
- Bemessungsnachweise: Nachweis der Tragfähigkeit (GZT) und der Gebrauchstauglichkeit (GZG) nach den EN-Eurocodes
- Konstruktionszeichnungen und Positionspläne: Zeichnerische Darstellung des Tragwerks
- Bewehrungspläne: Bei Stahlbetonkonstruktionen mit Detailnachweisen für Anschlüsse und Auflager
Wer nur eine „Überschlagsrechnung" oder eine unvollständige Berechnung ohne Konstruktionszeichnungen vorlegt, erfüllt die Anforderungen nach § 10 ThürBauVorlVO nicht. Das führt zu Nachforderungen durch die Bauaufsicht und verzögert das Verfahren.
Erstellungspflicht vs. Prüfpflicht: Die Thüringer Systematik nach Gebäudeklassen
Die § 72 Abs. 1 ThürBO stellt klar: Der Standsicherheitsnachweis ist für alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben zu erbringen. Davon ausgenommen sind ausschließlich verfahrensfreie Vorhaben.
Die Prüfpflicht richtet sich nach der Gebäudeklasse und dem sogenannten Kriterienkatalog der Anlage 2 ThürBauVorlVO:
- Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2: Standsicherheitsnachweis ist Pflicht, aber nicht prüfpflichtig. Ein Einfamilienhaus in Erfurt oder ein Zweifamilienhaus in Gotha fällt in diese Kategorie – der Nachweis muss erstellt, aber nicht beim Bauamt eingereicht werden. Stattdessen wird die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (Anlage 5) mit der Baubeginnsanzeige eingereicht.
- Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 (keine Wohngebäude GK 1–2): Prüfpflicht entsteht nur, wenn der Kriterienkatalog der Anlage 2 ThürBauVorlVO erfüllt ist – also bei komplexeren Tragwerken.
- Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5: Standsicherheitsnachweis ist immer prüfpflichtig. Die Prüfung erfolgt durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur für Standsicherheit.
- Sonderbauten: Die Sonderbau-Eigenschaft allein löst keine Prüfpflicht für den Standsicherheitsnachweis aus – maßgeblich bleibt die Gebäudeklasse. Allerdings ist bei Sonderbauten immer das reguläre Baugenehmigungsverfahren durchzuführen, und der Brandschutznachweis ist stets prüfpflichtig.
Der Kriterienkatalog der Anlage 2 ThürBauVorlVO – wann wird Ihr Vorhaben prüfpflichtig?
Dieser Punkt wird in der Praxis am häufigsten übersehen. Der Kriterienkatalog definiert, wann auch bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 eine bauaufsichtliche Prüfung des Standsicherheitsnachweises erforderlich wird. Prüfpflicht entsteht, wenn mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
- Ungünstige oder nicht eindeutig bestimmbare Baugrundverhältnisse (z. B. Hanglage, Altlasten, wechselnde Bodenschichten)
- Erddruckbelastung auf aussteifende Bauteile (z. B. Kellerwände mit Geländeversatz)
- Gebäudeaussteifung erfordert einen rechnerischen Nachweis (z. B. eingeschossige Hallen, Skelettbauten mit Verbänden, Rahmen oder Scheiben)
- Räumliche Tragstrukturen, die rechnerisch nachgewiesen werden müssen
- Besondere Stabilitäts-, Verformungs- oder Schwingungsuntersuchungen sind erforderlich
- Feuerwiderstand tragender Elemente lässt sich nicht mit Tabellenwerten (z. B. nach DIN 4102) bestimmen, sondern erfordert Ingenieurmethoden
- Komplexe Tragwerksformen wie Zweigelenkrahmen, Träger mit Aussparungen oder punktgestützte Platten
Für einen einfachen Wanddurchbruch in einem Wohngebäude der Gebäudeklasse 2 in Weimar trifft keines dieser Kriterien zu – kein Prüfingenieur erforderlich, Kosten ab 500,– € netto. Für eine eingeschossige Gewerbehalle in Gera hingegen ist der Aussteifungsnachweis in aller Regel rechnerisch zu führen, was die Prüfpflicht auslöst und die Gesamtkosten entsprechend erhöht.
Planeco Building prüft im Rahmen der Beauftragung, welche Kriterien auf Ihr konkretes Vorhaben zutreffen – bevor die Statik beauftragt wird, nicht danach.
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Wer darf den Standsicherheitsnachweis in Thüringen erstellen?
Gemäß § 72 Abs. 2 ThürBO muss der Ersteller bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 mindestens folgende Qualifikation nachweisen:
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen
- Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Tragwerksplanung
Für Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 sowie bei prüfpflichtigen Vorhaben der GK 1–3 gelten höhere Anforderungen: Der Ersteller muss in der Nachweisberechtigtenliste eingetragen sein, die die Ingenieurkammer Thüringen gemeinsam mit der Architektenkammer Thüringen führt.
Die praktische Konsequenz: Ist der Ersteller des Standsicherheitsnachweises nicht in dieser Liste eingetragen, wird der Nachweis automatisch prüfpflichtig – unabhängig davon, ob das Vorhaben den Kriterienkatalog erfüllt. Das bedeutet zusätzliche Kosten für den Prüfingenieur und Zeitverzögerungen, die sich bei frühzeitiger Klärung vermeiden lassen. Wenn Sie einen Statiker in Thüringen suchen, sollten Sie die Eintragung in der Nachweisberechtigtenliste als Auswahlkriterium explizit abfragen.
Was ein Standsicherheitsnachweis in Thüringen kostet
Die Kosten richten sich nach Komplexität des Tragwerks, Vorhabenstyp und Bearbeitungsaufwand. Als Orientierung für typische Vorhaben in Thüringen:
- Einfacher Wanddurchbruch oder kleine Öffnung im Bestand: ab 500,– € netto
- Einfamilienhaus-Neubau (Gebäudeklasse 1–2): 2.500,– bis 5.500,– € netto
- Mehrfamilienhaus (Gebäudeklasse 4–5): ab 9.500,– € netto
- Gewerbehalle oder Sonderbau: ab 9.500,– € netto
Hinzu kommen bei prüfpflichtigen Vorhaben die Honorare des Prüfingenieurs, die sich nach dem anrechenbaren Bauwert gemäß der ThürPPVO richten. Bei einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohneinheiten in Jena können diese Prüfkosten schnell mehrere tausend Euro zusätzlich ausmachen.
Ein weiterer Kostenfaktor, der häufig unterschätzt wird: das Baugrundgutachten. Ohne Kenntnis der Bodenverhältnisse kann die Gründungsbemessung nicht abgeschlossen werden. In Thüringen variieren die geologischen Verhältnisse erheblich – Muschelkalk im Thüringer Becken, Schiefergestein im Thüringer Wald – was den Aufwand für das Gutachten beeinflusst. Das Baugrundgutachten wird vom Bauherrn separat beauftragt und sollte vor Beginn der statischen Berechnung vorliegen. Detaillierte Informationen zu den Kosten für Statiker-Leistungen finden Sie auf der Übersichtsseite von Planeco Building.
Ablauf: Vom Bauantrag bis zur Baubeginnsanzeige in Thüringen
- Architektenplanung als Grundlage: Der Architekt erstellt die Genehmigungsplanung. Auf dieser Basis arbeitet der Tragwerksplaner – eine frühzeitige Abstimmung zwischen beiden verhindert kostspielige Planungsänderungen.
- Beauftragung des Tragwerksplaners: Qualifizierten, in der Nachweisberechtigtenliste eingetragenen Statiker beauftragen. Planeco Building koordiniert diese Beauftragung im Rahmen des Gesamtprozesses.
- Erstellung des Standsicherheitsnachweises: Lastannahmen, Systembildung, Bemessung, Konstruktionszeichnungen – vollständig nach den Anforderungen der ThürBauVorlVO.
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (Anlage 5): Der Tragwerksplaner füllt das offizielle Thüringer Formular aus und bestätigt, dass der Nachweis ordnungsgemäß erstellt wurde und welche Kriterien des Kriterienkatalogs zutreffen oder nicht zutreffen.
- Bei Prüfpflicht – Einschaltung des Prüfingenieurs: Der Standsicherheitsnachweis wird dem Prüfingenieur für Standsicherheit zur bauaufsichtlichen Prüfung vorgelegt. Erst nach dessen Prüfbescheid kann mit dem Bau begonnen werden.
- Baubeginnsanzeige mit Erklärung (Anlage 5): Spätestens mit der Baubeginnsanzeige ist die ausgefüllte Erklärung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Die digitale Einreichung ist über die Plattform Bauaufsicht Thüringen Digital möglich.
Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1–3, die den Kriterienkatalog erfüllen und nicht prüfpflichtig sind, wird der Standsicherheitsnachweis selbst nicht beim Bauamt eingereicht. Er muss aber erstellt, dauerhaft aufbewahrt und auf Verlangen der Bauaufsichtsbehörde vorgelegt werden können. Wer diesen Nachweis nicht führen kann, handelt bauordnungswidrig – auch wenn das Bauamt ihn nie angefordert hat.
Typische Vorhaben in Thüringen – wann ist ein Standsicherheitsnachweis erforderlich?
Einfamilienhaus-Neubau
Immer erforderlich, in der Regel nicht prüfpflichtig (Gebäudeklasse 1–2). Die Erklärung (Anlage 5) wird mit der Baubeginnsanzeige eingereicht. Bearbeitungszeit bei Planeco Building: 14–21 Tage.
Wanddurchbruch oder Umbau im Bestand
Eingriffe in tragende Bauteile erfordern immer einen Standsicherheitsnachweis – auch bei verfahrensfreien Vorhaben liegt die Verantwortung für die Standsicherheit beim Bauherrn. Bei einfachen Wanddurchbrüchen in Bestandsgebäuden der GK 1–3 ist in der Regel keine Prüfpflicht gegeben.
Dachausbau oder Aufstockung
Erhöhte Lasten auf die bestehende Konstruktion erfordern einen Nachweis der Tragfähigkeit des Bestandstragwerks. Fehlen Bestandsunterlagen – was bei älteren Gebäuden in Thüringen häufig vorkommt – steigt der Aufwand erheblich, da eine Bestandsaufnahme vor der statischen Berechnung erforderlich ist.
Nutzungsänderung
Bei jeder Nutzungsänderung, die eine Änderung der Lasten mit sich bringt – etwa die Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum oder die Umwandlung von Büro- zu Gewerbefläche –, ist ein Standsicherheitsnachweis für das Bestandstragwerk und die geplanten Änderungen erforderlich. Besonders bei historischen Gebäuden im ländlichen Thüringen ist die Datenlage zu Bestandskonstruktionen oft lückenhaft, was den Nachweis aufwendiger und teurer macht.
Solaranlage auf Bestandsgebäude
Die ThürBO-Novelle 2024 erleichtert die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern von Doppel- und Reihenhäusern durch verringerte Abstände zu Brandwänden. Die statischen Anforderungen bleiben davon unberührt: Zusatzlasten durch Photovoltaik-Module müssen nachgewiesen werden, wenn die bestehende Dachkonstruktion nicht ausreichend dimensioniert ist.
Die häufigsten Fehler – und wie man sie vermeidet
- Mythos „Für ein Einfamilienhaus braucht man keine Statik": Falsch. Die fehlende Prüfpflicht bedeutet nicht, dass kein Nachweis erforderlich ist. Der Standsicherheitsnachweis muss erstellt und aufbewahrt werden – auch wenn er nicht eingereicht wird.
- Veraltete Paragrafenverweise: Wer noch mit § 65 ThürBO (Fassung 2014) arbeitet, verwendet eine überholte Rechtsgrundlage. Seit Juli 2024 gilt § 72 ThürBO.
- Zu späte Beauftragung des Tragwerksplaners: Wird der Statiker erst nach Bauantragstellung eingeschaltet, kann die Planung bereits Festlegungen enthalten, die statisch problematisch sind. Die Einbindung in der Entwurfsphase spart Nachbesserungskosten.
- Fehlendes Baugrundgutachten: Ohne Bodengutachten kann die Gründungsbemessung nicht abgeschlossen werden. Das Gutachten muss vor der statischen Berechnung vorliegen – nicht parallel dazu.
- Nicht eingetragener Ersteller: Ist der Tragwerksplaner nicht in der Nachweisberechtigtenliste der Ingenieurkammer Thüringen eingetragen, wird der Nachweis automatisch prüfpflichtig – mit entsprechenden Mehrkosten und Zeitverlust.








