Statiker

Statiker finden in Erlangen: Qualifikation, Kosten und Ablauf

March 10, 2026
Update:
September 3, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
March 10, 2026
Update:
September 3, 2026
Wanddurchbruch, Dachausbau oder Nutzungsänderung in Erlangen – wann reicht ein Tragwerksplaner, wann wird ein Prüfsachverständiger Pflicht? Hier finden Sie klare Antworten und den richtigen Ansprechpartner.

Wer in Erlangen einen Wanddurchbruch plant, einen Dachausbau vorbereitet oder eine Bestandsimmobilie mit unklarer Tragwerksstatik kauft, landet bei der Suche nach einem Statiker schnell in einem unübersichtlichen Feld aus Ingenieurbüros, Verzeichnissen und wenig konkreten Informationen. Die eigentlich entscheidende Frage bleibt dabei oft unbeantwortet: Welcher Statiker ist für mein Bauvorhaben tatsächlich qualifiziert, und wann reicht ein Tragwerksplaner allein nicht aus? In Bayern gelten dafür eigene Regeln, die sich von anderen Bundesländern unterscheiden – und genau diese Regeln entscheiden über Kosten, Zeitplan und den reibungslosen Ablauf Ihres Bauantrags in Erlangen oder im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

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Statiker, Tragwerksplaner, Prüfingenieur: wer übernimmt was?

"Statiker" ist der umgangssprachliche Sammelbegriff für gleich mehrere Rollen im bayerischen Baugenehmigungsverfahren, die rechtlich klar getrennt sind:

  • Tragwerksplaner: Erstellt den Standsicherheitsnachweis, also die rechnerische Grundlage dafür, dass ein Bauwerk trägt. Voraussetzung ist ein Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen sowie mindestens drei Jahre Berufserfahrung nach Art. 62a der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
  • Prüfingenieur für Standsicherheit: Handelt als beliehener Unternehmer des Staates und übernimmt bauaufsichtliche Prüfaufgaben, insbesondere bei Sonderbauten mit amtlicher Prüfung.
  • Prüfsachverständiger für Standsicherheit: Übernimmt seit der Deregulierung der BayBO von 1998 dieselben fachlichen Aufgaben wie ein Prüfingenieur, jedoch ohne dessen hoheitliche Beleihung. Mehr dazu bei der Vereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik Bayern.

Wichtig für Bauherren: Ob ein Tragwerksplaner allein ausreicht oder zusätzlich ein Prüfsachverständiger nötig wird, entscheidet nicht der Statiker selbst, sondern die Gebäudeklasse und ein bayernspezifisches Prüfverfahren, das weiter unten erklärt wird. Wie sich die Aufgaben von Statiker und Architekt konkret unterscheiden, zeigt unser Beitrag zur Rolle des Architekten bei Bauvorhaben.

Wann Sie in Erlangen einen Statiker brauchen

Die Notwendigkeit eines Statikers ist in der Praxis häufiger gegeben, als viele Eigentümer annehmen. Typische Anlassfälle in Erlangen und Umgebung sind:

  • Neubau: Vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienhaus ist ein vollständiger Standsicherheitsnachweis immer Pflicht.
  • Wanddurchbrüche und Umbauten: Sobald eine tragende Wand betroffen ist, wird ein Nachweis erforderlich, unabhängig davon, ob der Umbau selbst genehmigungsfrei ist.
  • Dachausbau und Aufstockung: Gerade in Erlangens dichter bebauten Altbaugebieten ist die zusätzliche Last auf das Bestandstragwerk statisch zu prüfen.
  • Altbausanierung: Bei älteren Gebäuden ist die Bestandsstatik oft nicht dokumentiert und muss neu ermittelt werden. Details dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Altbausanierung mit Architekt.
  • Nutzungsänderung mit zusätzlichen Lasten: Wird beispielsweise eine Bürofläche im Umfeld der FAU oder des Medical-Valley-Clusters zu Labor- oder Praxisräumen umgenutzt, können neue Nutzlasten oder Maschinenaufstellungen einen erneuten Standsicherheitsnachweis erfordern. Mehr dazu unter Nutzungsänderung.

Statikpflicht in Bayern: Was für Erlangen und den Landkreis gilt

Anders als in Berlin, Brandenburg oder Hessen gibt es in Bayern keine explizite "Statikerpflicht" per Gesetz. Die Pflicht ergibt sich stattdessen aus der Nachweispflicht im Baugenehmigungsverfahren selbst, geregelt in Art. 61a und 62a BayBO. Entscheidend ist die Gebäudeklasse:

  • Gebäudeklassen 1 bis 2 (z. B. freistehende Einfamilienhäuser): Keine zusätzliche Prüfpflicht, der Nachweis des Tragwerksplaners genügt.
  • Gebäudeklasse 3, Nicht-Wohngebäude: Hier entscheidet der bayerische Kriterienkatalog, ob eine Prüfung notwendig wird. Erfüllt das Vorhaben auch nur ein Kriterium nicht, etwa wegen schwierigem Baugrund oder ungewöhnlicher Konstruktion, wird die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen verpflichtend.
  • Gebäudeklassen 4 und 5: Immer prüfpflichtig durch einen Prüfsachverständigen.
  • Sonderbauten: Amtsprüfung durch einen Prüfingenieur.

Nach Art. 68 Abs. 5 BayBO darf erst gebaut werden, wenn die Bescheinigung des Prüfsachverständigen bei der Bauordnungsbehörde vorliegt. Zusätzlich verpflichtet Art. 77 Abs. 2 BayBO den Prüfingenieur oder Prüfsachverständigen dazu, während der Bauausführung stichprobenartig vor Ort zu prüfen, ob nach den geprüften Plänen gebaut wird. Für Bauherren bedeutet das: Vorlaufzeiten von zusätzlich 3 bis 6 Wochen sollten bei prüfpflichtigen Vorhaben fest eingeplant werden.

Für Erlangen gilt außerdem eine Zuständigkeitsfrage, die häufig zu Verwechslungen führt: Für Bauvorhaben innerhalb der Stadtgrenzen ist das Bauaufsichtsamt der Stadt Erlangen zuständig, für Vorhaben im Umland das Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg ist dagegen ausschließlich für Liegenschaften des Freistaats Bayern zuständig und nimmt keine privaten Bauanträge entgegen. Wer bei der falschen Behörde vorspricht, verliert wertvolle Zeit, besonders da persönliche Vorsprachen bei der Stadt Erlangen inzwischen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

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So finden Bauherren in Erlangen einen qualifizierten Statiker

Bevor Sie einen Statiker beauftragen, lohnt sich ein Blick in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. Nur wer dort eingetragen ist, darf Standsicherheitsnachweise für Bayern rechtsgültig erstellen. Die Bezeichnung "Prüfingenieur für Standsicherheit" darf zudem ausschließlich führen, wer die entsprechende staatliche Anerkennung besitzt, Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafen belegt. Eine Prüfung der Eintragung schützt Sie vor bösen Überraschungen im laufenden Genehmigungsverfahren.

In der Praxis stehen Ihnen mehrere Wege offen:

  1. Persönliche Empfehlung: Über Architekten, Handwerksbetriebe oder Bauträger im Raum Erlangen, die bereits mit einem Tragwerksplaner zusammengearbeitet haben.
  2. Kammerverzeichnisse: Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt öffentlich einsehbare Listen nachweisberechtigter Ingenieure nach Postleitzahl.
  3. Digitales Planungsbüro mit Bayern-Expertise: Eine bundesweit tätige Lösung wie Planeco Building, die Statik, Architektur und Genehmigungsabwicklung aus einer Hand koordiniert.

Zur oft diskutierten Frage der Regionalität: Physische Präsenz vor Ort ist tatsächlich nur bei konkreten Bauabschnitten wie Bewehrungsabnahmen oder der Bauüberwachung nach Art. 77 BayBO erforderlich, nicht bei der Erstellung des Nachweises selbst. Ein digital arbeitendes Büro kann diese Vor-Ort-Termine über regionale Partner koordinieren, ohne dass Sie selbst mehrere Ansprechpartner managen müssen. Wie Statiker und Architekt dabei idealerweise zusammenarbeiten, erklärt unser Beitrag zur Zusammenarbeit von Architekt und Statiker.

Was ein Statiker in Erlangen kostet

Da die HOAI seit 2019 nicht mehr verbindlich ist, verhandeln Tragwerksplaner ihre Honorare frei, ein Vergleich mehrerer Angebote lohnt sich entsprechend. Zur groben Orientierung, abhängig von Vorhabenart und Aufwand:

  • Einzelner Wanddurchbruch inkl. Sturzberechnung: ab 500,–€ netto
  • Mehrere Wanddurchbrüche im Rahmen einer Kernsanierung: mittlerer bis oberer dreistelliger bis niedriger vierstelliger Bereich, abhängig vom Umfang
  • Vollständige Tragwerksplanung für einen Einfamilienhaus-Neubau: mehrere Tausend Euro, abhängig von Gebäudegröße und Bodenverhältnissen

Ein pauschaler Fixpreis existiert am Markt nicht, da Gebäudeklasse, Prüfpflicht und Baugrund die Kalkulation im Einzelfall bestimmen. Eine detaillierte Übersicht zu Kostenfaktoren finden Sie unter Statiker Kosten.

Ablauf: Von der Beauftragung bis zur Bescheinigung

Der bayerische Prüfprozess folgt einer klaren Reihenfolge, die Sie bei Ihrer Zeitplanung berücksichtigen sollten:

  1. Beauftragung des Tragwerksplaners und Erstellung des Standsicherheitsnachweises, in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen bei vollständigen Unterlagen.
  2. Bei Nicht-Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3: Prüfung anhand des Kriterienkatalogs, ob eine zusätzliche Prüfpflicht besteht.
  3. Bei Prüfpflicht: Beauftragung eines Prüfsachverständigen, zusätzliche Vorlaufzeit von etwa 3 bis 6 Wochen.
  4. Einreichung bei der zuständigen Behörde, Stadt Erlangen oder Landratsamt Erlangen-Höchstadt, je nach Bauort.
  5. Baubeginn erst nach Vorliegen der Bescheinigung gemäß Art. 68 Abs. 5 BayBO.

Wer bereits bei der Grundlagenermittlung mit einem erfahrenen Partner zusammenarbeitet, vermeidet Verzögerungen durch unvollständige Unterlagen oder verpasste Nachreichfristen, denn bayerische Bauämter verlängern diese Fristen grundsätzlich nicht, ein versäumter Termin führt zur Rücknahme des Antrags. Planeco Building begleitet Bauherren in Erlangen bei genau diesen Schritten, von der ersten Einschätzung über die Erstellung der statischen Berechnung bis zur Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, mit klarer Aufgabenverteilung und transparenter Preisangabe von Anfang an.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Brauche ich in Erlangen immer einen Prüfsachverständigen für die Statik?

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Nicht zwingend. Bei Gebäudeklassen 1 und 2 – etwa freistehenden Einfamilienhäusern – genügt der Standsicherheitsnachweis des Tragwerksplaners. Bei Gebäudeklasse 3 entscheidet der bayerische Kriterienkatalog, ob eine zusätzliche Prüfung erforderlich wird. Ab Gebäudeklasse 4 ist ein Prüfsachverständiger immer Pflicht.

Was kostet ein Statiker in Erlangen ungefähr?

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Seit die HOAI 2019 nicht mehr verbindlich ist, verhandeln Tragwerksplaner ihre Honorare frei. Als grobe Orientierung: Ein einzelner Wanddurchbruch kostet ab rund 500 € netto, eine vollständige Tragwerksplanung für einen Neubau kann mehrere Tausend Euro betragen. Gebäudeklasse, Prüfpflicht und Baugrund bestimmen den Aufwand im Einzelfall – ein Angebotsvergleich lohnt sich.

Kann ich einen Statiker beauftragen, der nicht in Erlangen ansässig ist?

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Ja. Die Erstellung des Standsicherheitsnachweises erfordert keine physische Präsenz vor Ort. Nur bei konkreten Bauabschnitten wie Bewehrungsabnahmen oder der Bauüberwachung nach BayBO sind Vor-Ort-Termine nötig – diese lassen sich über regionale Partner koordinieren. Entscheidend ist, dass der Tragwerksplaner in der Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen ist.