Wer in Garbsen ein Bauvorhaben plant, kommt an einem Statiker selten vorbei: Ob Anbau, Wanddurchbruch oder Neubau, die Tragwerksplanung entscheidet darüber, ob Ihr Bauantrag bei der Stadt Garbsen überhaupt genehmigungsfähig ist. Da Garbsen als eigenständige untere Bauaufsichtsbehörde fungiert und nicht die Region Hannover zuständig ist, lohnt sich ein genauer Blick auf die lokalen Abläufe, bevor Sie einen Tragwerksplaner beauftragen.
[[statiker]]Wann Sie in Garbsen einen Statiker brauchen
Die Notwendigkeit eines Statikers hängt nicht davon ab, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist, sondern davon, ob es die Standsicherheit eines Gebäudes berührt. § 12 der Niedersächsischen Bauordnung verlangt, dass jede bauliche Anlage in ihrer Gesamtheit und in jedem Einzelteil dauerhaft standsicher bleibt. Das gilt unabhängig davon, ob ein Bauantrag erforderlich ist oder das Vorhaben verfahrensfrei bleibt.
In der Praxis wird ein Statiker in folgenden Situationen relevant:
- Neubau: Vollständige Tragwerksplanung inklusive Lastannahmen, Systembildung und Bemessung aller tragenden Bauteile
- Anbau, Umbau und Aufstockung: Nachweis, dass die vorhandene Substanz die zusätzlichen Lasten aufnehmen kann
- Wanddurchbruch bei tragenden Wänden: Statische Bewertung, wie die entfallende Last umgelagert werden muss, meist über einen Unterzug oder Sturz
- Sanierung und Umbau im Bestand: Bewertung der vorhandenen Tragstruktur, oft ohne vollständige Bestandsunterlagen
- Nutzungsänderung mit veränderten Lasten: Etwa wenn eine Lagerhalle zur Sporthalle oder ein Büro zu einer Praxis mit schwererem Geräteeinsatz wird
- Risse und Setzungen an bestehenden Gebäuden: Klärung, ob eine akute Gefährdung der Standsicherheit vorliegt
Besonders bei Nutzungsänderungen wird die Statikpflicht häufig übersehen. Auch wenn baulich nichts verändert wird, kann sich die zulässige Nutzlast durch die neue Nutzungsart ändern und damit einen Nachweis erforderlich machen. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
Statiker, Tragwerksplaner oder Prüfstatiker: Die Unterschiede
Die Begriffe werden im Alltag oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Rollen mit unterschiedlicher Haftung. Der Statiker beziehungsweise Tragwerksplaner erstellt die statische Berechnung und den Standsicherheitsnachweis. Der Prüfstatiker (Prüfingenieur) prüft diesen Nachweis, entweder im behördlichen Auftrag oder auf privatgutachterlicher Basis.
Diese Unterscheidung ist mehr als Semantik: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Prüfingenieur, der direkt vom Bauherrn beauftragt wird, privatrechtlich und nicht in Ausübung eines öffentlichen Amtes tätig wird. Das bedeutet, er haftet gegenüber dem Bauherrn persönlich, wenn er statische Mängel übersieht (BGH, Urt. v. 31.03.2016, III ZR 70/15). Beauftragt hingegen die Behörde den Prüfstatiker, greift diese persönliche Haftung in der Regel nicht.
Für Sie als Bauherr heißt das: Die Wahl eines qualifizierten Tragwerksplaners ist keine reine Formsache, sondern eine Entscheidung mit langfristiger Tragweite. Statikfehler zeigen sich mitunter erst Jahre nach Fertigstellung, etwa durch Risse infolge unzureichender Bemessung. Eine sorgfältige Auswahl und Dokumentation zu Planungsbeginn zahlt sich entsprechend aus. Mehr zu den konkreten Aufgaben eines Tragwerksplaners lesen Sie unter Statiker Aufgaben.
[[statiker-klein]]Zuständigkeit und rechtlicher Rahmen in Garbsen
Die Stadt Garbsen nimmt die Aufgaben einer unteren Bauaufsichtsbehörde selbst wahr. Ihr Bauantrag inklusive der bautechnischen Nachweise wird also vollständig von der Stadtverwaltung Garbsen bearbeitet, nicht von der Region Hannover. Diese Zuständigkeit ist wichtig zu kennen, damit Statik-Unterlagen und Rückfragen an die richtige Stelle gehen.
Ob Ihr Standsicherheitsnachweis behördlich geprüft werden muss, hängt von der Gebäudeklasse ab:
- Gebäudeklassen 1 bis 3 (die meisten Einfamilien- und Doppelhäuser): In der Regel genügt ein erklärter Nachweis ohne vollständige behördliche Prüfung
- Gebäudeklassen 4 und 5 sowie Sonderbauten (etwa größere Gewerbeimmobilien, Versammlungsstätten oder Garagen über 100 m² Nutzfläche): Hier ist eine vollständige Prüfung des Standsicherheitsnachweises vorgeschrieben
Die Grundlage für diese Nachweispflicht bildet § 65 der Niedersächsischen Bauordnung (§ 65 NBauO, Bautechnische Nachweise). Ein praktischer Hebel, der oft übersehen wird: Nach § 67 Abs. 3 NBauO kann der Standsicherheitsnachweis in vielen Fällen nach Erteilung der Baugenehmigung nachgereicht werden. Das verkürzt die Zeit bis zur Genehmigung, da die eigentliche Statikprüfung parallel zum Baustart laufen kann.
Seit der NBauO-Novelle vom 1. Juli 2025 gilt zudem für viele Wohnbauvorhaben im vereinfachten Verfahren eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten, gilt der Antrag als genehmigt. Wer einen in der Liste der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragenen Tragwerksplaner beauftragt, profitiert dabei von einer prüfbefreiten Einreichung, was den Ablauf zusätzlich beschleunigen kann. Details zur Vorgehensweise bei der Baugenehmigung in Garbsen finden Sie in unserem Ratgeber zur Baugenehmigung Garbsen.
Was kostet ein Statiker in Garbsen?
Die Honorare für Tragwerksplanung sind seit der HOAI-Reform 2021 frei verhandelbar, viele Büros orientieren sich aber weiterhin an den früheren Honorartafeln. In der Praxis bewegen sich die Stundensätze in der Region Hannover zwischen 80,–€ und 120,–€ netto, in Einzelfällen auch darüber.
Als grobe Orientierung für typische Vorhaben:
- Wanddurchbruch: ab etwa 350,–€ netto für eine reine Planprüfung, bis zu 2.300,–€ netto mit Vor-Ort-Termin und ausführlicher Analyse
- Standsicherheitsnachweis für eine Baugenehmigung generell: ab etwa 1.500,–€ netto
- Vollständige Tragwerksplanung Einfamilienhaus-Neubau: häufig im Bereich 7.500,–€ bis 12.000,–€ netto
- Aufstockung oder größerer Umbau: abhängig von der Bestandssituation meist 8.000,–€ bis 15.000,–€ netto
Bei Bestandsbauten kommt häufig ein Zuschlag von 20 % bis 33 % hinzu, da fehlende Pläne oder unklare Tragstrukturen zusätzlichen Aufwand bei der Bestandsaufnahme verursachen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu den Statiker Kosten.
So finden Sie einen qualifizierten Statiker in Garbsen
Nicht jeder, der sich als Statiker bezeichnet, ist automatisch berechtigt, prüfbefreite Standsicherheitsnachweise zu erstellen. Wer in die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen ist, muss ein abgeschlossenes Studium des Bauingenieurwesens, der Architektur oder des Hochbaus sowie mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung nachweisen (Ingenieurkammer Niedersachsen, Eintragungsausschuss). Diese Eintragung ist ein verlässliches Qualitätskriterium bei der Auswahl.
Drei Wege haben sich in der Praxis bewährt:
- Über den Entwurfsverfasser: In den meisten Fällen koordiniert der beauftragte Architekt die Statikerbeauftragung als Teil der Genehmigungsplanung. Mehr dazu unter Architekt und zur Zusammenarbeit von Architekt und Statiker.
- Direkte Recherche in der Kammerliste: Die Ingenieurkammer Niedersachsen führt eine öffentlich einsehbare Liste eingetragener Tragwerksplaner.
- Planungsbüro mit Rundum-Service: Ein Anbieter, der Architektur, Statik und Behördenkommunikation aus einer Hand liefert, reduziert Schnittstellen und Abstimmungsaufwand deutlich.
Planeco Building bringt für Bauvorhaben in Garbsen und der gesamten Region Hannover genau diesen kombinierten Blick mit: architektonische Planung, statische Berechnung und die laufende Kommunikation mit der Bauaufsicht Garbsen aus einer Hand. Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen und einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen bis zur Einreichung profitieren Sie von eingespielten Abläufen, ohne selbst zwischen mehreren Ansprechpartnern koordinieren zu müssen. Auf unserer Seite Statiker finden erfahren Sie, wie der Auswahlprozess im Detail abläuft, und mehr zum konkreten Ablauf des Standsicherheitsnachweises finden Sie in unserem entsprechenden Ratgeber.
Wichtig für die Vorbereitung: Halten Sie vorhandene Grundrisse, alte Baugenehmigungen und, bei Bestandsbauten, möglichst genaue Angaben zur Materialzusammensetzung tragender Bauteile bereit. Je vollständiger diese Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto zügiger kann der Statiker mit der Berechnung starten, und desto weniger Nachforderungen verzögern später Ihr Genehmigungsverfahren bei der Stadt Garbsen.








