Wer in Hannover einen Statiker sucht, trifft auf einen Markt mit sehr unterschiedlicher Angebotstiefe: von Ein-Personen-Büros mit wenigen Sätzen Leistungsbeschreibung bis zu spezialisierten Tragwerksplanern mit jahrzehntelanger Erfahrung im Bestand. Entscheidend ist nicht die erste Google-Anzeige, sondern die Frage, ob die gewählte Fachperson tatsächlich berechtigt ist, einen rechtlich anerkannten Standsicherheitsnachweis für Ihr konkretes Vorhaben zu erstellen. Dieser Beitrag zeigt, worauf es bei der Auswahl in Hannover ankommt, welche rechtlichen Grundlagen gelten und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen sollten.
[[statiker]]Wann brauchen Sie in Hannover überhaupt einen Statiker?
Ein Statiker bzw. Tragwerksplaner wird immer dann relevant, wenn ein Bauvorhaben die Tragstruktur eines Gebäudes berührt oder neue Lasten erzeugt. In der Praxis sind das in Hannover vor allem:
- Wanddurchbrüche in tragenden Wänden, etwa beim Zusammenlegen von Küche und Wohnzimmer
- Dachgeschossausbauten und Aufstockungen, bei denen zusätzliche Geschosslasten auf die vorhandene Substanz wirken
- Anbauten und Neubauten jeder Größenordnung
- Nutzungsänderungen mit veränderten Lastannahmen, etwa wenn eine ehemalige Lagerhalle als Sport- oder Verkaufsfläche genutzt werden soll
- Sanierungen im Altbaubestand, wenn Materialzustand oder ursprüngliche Tragkonstruktion unklar sind
Ein verbreiteter Irrtum: Die Größe des baulichen Eingriffs entscheidet nicht darüber, ob ein Statiker nötig ist – sondern ausschließlich, welches Bauteil betroffen ist. Auch ein scheinbar kleiner Durchbruch in einer tragenden Wand erfordert einen vollständigen Standsicherheitsnachweis. Mehr dazu, welche konkreten Leistungen dabei anfallen, finden Sie auf unserer Seite zu den Aufgaben eines Statikers.
Ist ein Statiker gesetzlich vorgeschrieben?
In Niedersachsen regelt die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) die Standsicherheitspflicht. Nach § 12 NBauO muss jede bauliche Anlage im Ganzen und in ihren einzelnen Teilen dauerhaft standsicher sein, ohne die Standsicherheit von Nachbargebäuden zu gefährden. § 65 NBauO konkretisiert diese Pflicht: Die Einhaltung der Standsicherheit ist durch bautechnische Nachweise zu belegen, außer bei verfahrensfreien Baumaßnahmen.
Tragwerksplaner vs. Prüfingenieur: der wichtige Unterschied
Beide Rollen werden umgangssprachlich „Statiker" genannt, sind aber rechtlich klar getrennt. Der Tragwerksplaner erstellt die statische Berechnung. Für kleinere Vorhaben (in der Regel Gebäudeklassen 1 und 2) kann dieser Nachweis prüfbefreit bleiben, wenn der Ersteller in der Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen ist. Für die Eintragung ist ein abgeschlossenes Studium, die Kammermitgliedschaft und eine mindestens dreijährige nachgewiesene Berufserfahrung im Erstellen von Standsicherheitsnachweisen erforderlich. Bei größeren Wohngebäuden (Gebäudeklassen 4 und 5), größeren Sonderbauten sowie bestimmten Garagen ist zusätzlich ein unabhängiger Prüfingenieur vorgeschrieben, der die Berechnung des Tragwerksplaners eigenständig prüft. Beide Funktionen unterliegen unterschiedlichen Haftungsregimen, was im Schadensfall entscheidend werden kann.
So finden Sie einen qualifizierten Statiker in Hannover
Drei Wege sind in der Praxis üblich: die Empfehlung durch den Architekten, die eigenständige Online-Recherche oder die Beauftragung über ein Planungsbüro, das Statik als Teil eines Rundum-Service anbietet. Üblicherweise beauftragt der Entwurfsverfasser bzw. Architekt den Statiker, da beide eng an denselben Planunterlagen arbeiten müssen. Wie diese Zusammenarbeit im Detail funktioniert, beschreiben wir auf der Seite Zusammenarbeit zwischen Architekt und Statiker.
Qualifikation vor Beauftragung verifizieren
Bevor Sie einen Auftrag erteilen, lohnt sich ein kurzer Check: Fragen Sie nach der Eintragungsnummer in der Liste der Tragwerksplaner und lassen Sie sich diese bei der Ingenieurkammer Niedersachsen bestätigen. Das dauert wenige Minuten, schafft aber Klarheit darüber, ob der gewählte Anbieter tatsächlich prüfbefreite Nachweise erstellen darf. Ergänzend sollten Sie klären, ob Referenzprojekte im Bestand vorliegen, da Altbauten in Hannover häufig unvollständige Bestandspläne aufweisen und dadurch einen höheren Analyseaufwand erfordern als Neubauten. Einen strukturierten Überblick über Auswahlkriterien bietet unsere Seite Statiker finden.
[[statiker-klein]]Besonderheit Hannover: Zwei Bauaufsichtsbehörden
Ein Detail, das in generischen Ratgebern oft fehlt, aber praktisch entscheidend ist: Für Bauvorhaben innerhalb der Stadtgrenzen ist der Fachbereich Planen und Stadtentwicklung, Bereich Bauordnung der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Liegt Ihr Grundstück dagegen in einer Umlandkommune wie Garbsen, Langenhagen oder Laatzen, greift die Region Hannover als eigene untere Bauaufsichtsbehörde mit separatem Bauportal. Seit dem 1. Januar 2024 müssen Bauanträge in der Landeshauptstadt Hannover verpflichtend digital über das virtuelle Bauamt eingereicht werden, der Login erfolgt über die BundID. Wer nicht weiß, welche Behörde für sein Grundstück zuständig ist, verliert wertvolle Zeit im Verfahren. Details zum Ablauf finden Sie auch in unserem Beitrag zur Bauvoranfrage in Hannover.
Was kostet ein Statiker in Hannover?
Die Honorare sind seit 2019 frei verhandelbar, die HOAI dient nur noch als Orientierungsrahmen. In der Praxis bewegen sich die Kosten je nach Projektart wie folgt:
- Wanddurchbruch: ab 350,–€ netto bis rund 2.300,–€ netto, abhängig von Spannweite und Bauteilart
- Standsicherheitsnachweis für ein Einfamilienhaus (Neubau): etwa 7.500,–€ bis 12.000,–€ netto
- Aufstockung oder größerer Umbau: etwa 8.000,–€ bis 15.000,–€ netto
Bei Bestandsprojekten ohne vollständige Bestandspläne sind Zuschläge von 20 % bis 33 % gegenüber vergleichbaren Neubauprojekten üblich, da fehlende Unterlagen und unklare Materialzusammensetzungen zusätzlichen Analyseaufwand erzeugen. Eine ausführliche Aufschlüsselung der Kostenfaktoren finden Sie unter Statiker Kosten.
Diese Unterlagen sollten Sie vorbereiten
Je vollständiger die Unterlagen zu Beginn vorliegen, desto schneller kann der Statiker kalkulieren und arbeiten:
- Bestehende Grundrisse und Schnittzeichnungen
- Die ursprüngliche Baugenehmigung, sofern vorhanden
- Angaben zur geplanten Nutzung und geplanten Umbaumaßnahme
- Bei Bestandsbauten: Hinweise zu Baujahr und bekannten Vorumbauten
Fehlen Bestandspläne, kann eine Vor-Ort-Analyse notwendig werden, bevor ein verlässliches Angebot erstellt wird. Das sollte bereits bei der ersten Anfrage angesprochen werden, um spätere Preisüberraschungen zu vermeiden.
Wer haftet, wenn die Statik fehlerhaft ist?
Die Haftung richtet sich danach, wo der Fehler entstanden ist: in der ursprünglichen Berechnung, in der Übertragung in Schal- und Bewehrungspläne, in der Bauausführung oder erst durch eine spätere Nutzungsänderung. Jeder Beteiligte haftet grundsätzlich nur für seinen übernommenen Pflichtenkreis. Der Bundesgerichtshof hat zudem entschieden, dass ein Bauherr sich ein Mitverschulden zurechnen lassen muss, wenn sein Architekt dem Statiker unzutreffende, für die Statik relevante Angaben weitergegeben hat (BGH, zitiert in IBR 2013, 476). Umgekehrt entlastet eine getrennte Statiker-Beauftragung den Architekten nicht automatisch von seiner eigenen Haftung, solange der Bauherr das Risiko nicht ausdrücklich schriftlich übernommen hat. In der Praxis greift bei nachgewiesenen Planungsfehlern in aller Regel die Berufshaftpflichtversicherung des Statikers.
Wer diese Abgrenzung von Anfang an klärt und Architekt, Statiker und gegebenenfalls Prüfingenieur unter einem koordinierten Ansatz zusammenbringt, reduziert das Risiko von Verzögerungen erheblich. Genau diese Koordination übernimmt Planeco Building als Teil des Rundum-Service für Bauvorhaben in Hannover, von der ersten Machbarkeitseinschätzung bis zur Einreichung bei der zuständigen Behörde. Mehr zum Gesamtleistungsspektrum finden Sie auf der Seite Statiker und, bei baulichen Fragen rund um die Entwurfsverfassung, auf der Seite Architekt.








