Statiker

Statiker finden in Niedersachsen – qualifiziert, schnell und ohne Umwege

September 2, 2026
Update:
September 2, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 2, 2026
Update:
September 2, 2026
In Niedersachsen gelten eigene Regeln, wer Standsicherheitsnachweise erstellen darf – und wann eine Prüfpflicht greift. Wer das nicht kennt, riskiert Verzögerungen beim Bauantrag. Dieser Artikel zeigt, worauf es wirklich ankommt.

In Niedersachsen entscheidet nicht die Gebäudeklasse darüber, ob ein Standsicherheitsnachweis behördlich geprüft werden muss, sondern ein eigenes Schwellenwertsystem nach § 65 NBauO. Dieses Detail übersehen viele bundesweite Ratgeber, hat aber direkten Einfluss darauf, welchen Statiker Sie beauftragen müssen und wie reibungslos Ihr Bauantrag durch das Verfahren läuft.

Ob Wanddurchbruch, Dachgeschossausbau oder Neubau: Der Tragwerksplaner, umgangssprachlich Statiker genannt, muss in Niedersachsen bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen, damit sein Standsicherheitsnachweis überhaupt anerkannt wird. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie einen qualifizierten Statiker finden, welche NBauO-Regeln dabei gelten und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen sollten.

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Wann brauche ich in Niedersachsen einen Statiker?

Ein Statiker wird immer dann gebraucht, wenn sich an der Tragstruktur eines Gebäudes etwas ändert oder ein neues Bauteil errichtet wird. Typische Anlässe sind:

  • Neubau von Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern oder Gewerbegebäuden
  • Anbauten und Aufstockungen bestehender Gebäude
  • Wanddurchbrüche bei tragenden Wänden im Rahmen von Umbauten
  • Dachgeschossausbauten mit veränderter Lastabtragung
  • Nutzungsänderungen, bei denen sich die Verkehrslast ändert, etwa vom Lager zum Verkaufsraum

Der Irrtum „kleines Projekt, kein Statiker nötig“

Ein weit verbreitetes Missverständnis: Wenn ein Vorhaben nach § 65 NBauO nicht behördlich prüfpflichtig ist, glauben viele Bauherren, sie bräuchten überhaupt keinen Statiker. Das stimmt nicht. Auch bei nicht-prüfpflichtigen Vorhaben bleibt der Standsicherheitsnachweis Pflicht, und er muss von einer Person erstellt werden, die in der Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragen ist. Die Bauaufsichtsbehörde kann außerdem bei besonderen Baugrundverhältnissen eine nachträgliche Prüfung anordnen.

Die niedersächsische Besonderheit: Prüfpflicht nach § 65 NBauO

Anders als in vielen anderen Bundesländern richtet sich die Prüfpflicht in Niedersachsen nicht nach der Gebäudeklasse, sondern nach konkreten Schwellenwerten. Nicht prüfpflichtig sind unter anderem eingeschossige Gebäude bis 200 m² Grundfläche sowie Einfamilienhäuser ohne unterirdische Garage bis 100 m² Nutzfläche. Prüfpflichtig sind dagegen Mehrfamilienhäuser, Wohngebäude mit größeren Tiefgaragen, Gebäude ab zwei Geschossen oder über 200 m² Grundfläche sowie Sonderbauten (§ 65 NBauO). Bei prüfpflichtigen Vorhaben prüft ein unabhängiger Prüfingenieur den Nachweis zusätzlich, was Bearbeitungszeit und Kosten erhöht.

Neu seit 1. Juli 2024: die Erstellungserklärung

Seit dem 1. Juli 2024 muss der Tragwerksplaner gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zusätzlich eine förmliche Erklärung abgeben, dass er den Standsicherheitsnachweis für genau dieses Vorhaben erstellt hat (§ 65 Abs. 4 NBauO). Diese Neuerung ist vielen Bauherren noch nicht bekannt, wird aber von den Bauämtern konsequent verlangt und sollte deshalb schon bei der Beauftragung mitgedacht werden.

§ 85a NBauO: Erleichterungen beim Bauen im Bestand

Bei Umbaumaßnahmen im Bestand, etwa Aufstockung, Ausbau oder Nutzungsänderung, greift seit der Novelle 2024 die sogenannte Umbauordnung nach § 85a NBauO. Betroffene Bauteile müssen dabei in erster Linie die Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz erfüllen, nicht zwingend den vollen Schall- und Wärmeschutzstandard eines Neubaus (Nds. GVBl. 2024, Nr. 51). Für Bauherren bedeutet das potenziell geringeren Planungsaufwand, aber nur, wenn der beauftragte Statiker diesen Spielraum kennt und korrekt in den Bauvorlagen dokumentiert.

Wer darf in Niedersachsen einen Standsicherheitsnachweis erstellen?

Nicht jeder Bauingenieur ist automatisch berechtigt, einen prüfbefreiten Standsicherheitsnachweis zu erstellen. Erforderlich ist die Eintragung in die Liste der Tragwerksplanerinnen und Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen. Voraussetzung dafür sind ein abgeschlossenes Studium im Hochbau, Bauingenieurwesen oder der Architektur, die Mitgliedschaft in einer Länderingenieur- oder Architektenkammer sowie eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen, die anhand von Prüfberichten oder kompletten statischen Berechnungen belegt werden muss (Ingenieurkammer Niedersachsen). Über die Eintragung entscheidet ein eigener Eintragungsausschuss der Kammer.

Muss der Statiker aus Niedersachsen kommen?

Nein. Entscheidend ist die Eintragung in der Liste beziehungsweise die Gleichstellung mit einer solchen Eintragung, nicht der Wohnort oder Firmensitz des Statikers. Ein Tragwerksplaner, der bundesweit tätig ist und über die entsprechende Eintragung verfügt, darf ohne Weiteres für ein Bauvorhaben in Hannover, Braunschweig oder Osnabrück planen. Praktische Einschränkungen ergeben sich allenfalls bei Vor-Ort-Terminen, etwa bei Bewehrungsabnahmen auf der Baustelle.

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3 Wege, einen qualifizierten Statiker in Niedersachsen zu finden

In der Praxis nutzen Bauherren überwiegend drei Wege, um einen geeigneten Tragwerksplaner zu identifizieren:

  1. Persönliche Empfehlung: aus dem beruflichen oder privaten Umfeld, häufig über den Architekten oder ausführende Handwerksbetriebe
  2. Online-Recherche und Ingenieurkammer-Liste: eigenständige Suche über die öffentlich einsehbare Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen
  3. Spezialisiertes Planungsbüro mit Rundum-Service: Beauftragung eines Anbieters, der Tragwerksplanung, Bauantrag und Behördenkommunikation aus einer Hand liefert, wie es Planeco Building bundesweit anbietet

Alle drei Wege sind grundsätzlich zulässig. Der entscheidende Unterschied liegt im Koordinationsaufwand: Wer Statiker, Architekt und Behördenabstimmung separat organisiert, trägt selbst die Verantwortung für Schnittstellen und Fristen.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Neben der formalen Berechtigung lohnt sich ein Blick auf folgende Kriterien:

  • Qualifikation und Spezialisierung: Nicht jeder eingetragene Tragwerksplaner ist für jede Bauweise gleich geeignet. Bei Holzbau, Massivbau oder Stahlbau gibt es fachliche Schwerpunkte, die Sie im Vorfeld abfragen sollten.
  • Preis-Leistungs-Verhältnis: Ein besonders günstiges Angebot kann teurer werden, wenn dafür pauschale Sicherheitsaufschläge bei der Bewehrung kalkuliert werden, umgangssprachlich auch „Angststahl“ genannt. Das treibt die Baukosten stärker in die Höhe, als am Honorar gespart wurde.
  • Leistungsumfang im Angebot: Klären Sie schriftlich, ob Bewehrungs- und Schalpläne sowie die Koordination mit einem eventuellen Prüfingenieur bereits enthalten sind, oder erst nachträglich beauftragt werden müssen.
  • Regionalkenntnis: Bei schwierigen Baugrundverhältnissen, etwa in Bergbau- oder Altlastengebieten, hilft ein Statiker mit Ortskenntnis, unnötig konservative und damit teure Gründungslösungen zu vermeiden.

Was kostet ein Statiker in Niedersachsen?

Die Kosten hängen stark vom Projekttyp und vom Umfang der geforderten Nachweise ab. Als grobe Orientierung, netto und ohne Prüfingenieur:

  • Wanddurchbruch mit vollständiger statischer Berechnung: ab 500,–€ netto
  • Statik für ein Einfamilienhaus-Neubau: ab 2.500,–€ netto
  • Statik für eine Dachgaube: 800,– bis 1.200,–€ netto
  • Statik für eine Garage: 500,– bis 1.500,–€ netto
  • Aufstockung eines Bestandsgebäudes: 8.000,– bis 15.000,–€ netto
  • Mehrfamilienhaus oder Gewerbegebäude: ab 9.500,–€ netto
  • Baugrundgutachten, sofern erforderlich: 1.000,– bis 3.000,–€ netto

Bei prüfpflichtigen Vorhaben kommt zusätzlich der Prüfingenieur hinzu, der üblicherweise mit 30 % bis 70 % des Statiker-Honorars zu Buche schlägt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.

Ablauf: So läuft die Beauftragung eines Statikers bei Planeco Building

Wer sich für den Rundum-Service entscheidet, statt Statiker, Architekt und Bauamt separat zu koordinieren, durchläuft bei Planeco Building einen klar strukturierten Prozess:

  1. Kostenlose Erstberatung: Klärung des Vorhabens und erste Einschätzung, ob eine Prüfpflicht nach § 65 NBauO vorliegt
  2. Angebot zu transparenten Preisen: Kalkulation auf Basis von Projektumfang und Bauweise, ohne versteckte Zusatzkosten
  3. Statische Berechnung: Erstellung des Standsicherheitsnachweises durch einen in der Ingenieurkammer Niedersachsen eingetragenen Tragwerksplaner
  4. Abstimmung mit Architektur und Behörde: Zusammenführung der statischen Nachweise mit den Architektenplänen und Einreichung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
  5. Nachverfolgung: Begleitung bis zur Erteilung der Genehmigung, üblicherweise mit einer Bearbeitungszeit von 14 bis 21 Tagen für die Erstellung der Unterlagen

Mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen kennt Planeco Building die niedersächsischen Sonderregelungen aus der täglichen Praxis, von den Prüfschwellen nach § 65 NBauO bis zur Erstellungserklärung, und bringt Statik, Architektur und Behördenkommunikation aus einer Hand zusammen.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Muss der Statiker aus Niedersachsen kommen?

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Nein. Entscheidend ist nicht der Firmensitz, sondern die Eintragung in der Liste der Tragwerksplaner der Ingenieurkammer Niedersachsen. Ein bundesweit tätiger Tragwerksplaner mit entsprechender Eintragung darf problemlos für Bauvorhaben in Hannover, Braunschweig oder Osnabrück planen.

Was kostet ein Statiker in Niedersachsen ungefähr?

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Die Kosten hängen vom Projektumfang ab. Ein Wanddurchbruch mit statischer Berechnung beginnt ab etwa 500 Euro netto, ein Einfamilienhaus-Neubau ab rund 2.500 Euro netto. Bei prüfpflichtigen Vorhaben kommt zusätzlich ein Prüfingenieur hinzu, der üblicherweise 30 bis 70 Prozent des Statiker-Honorars kostet.

Was hat es mit der Erstellungserklärung seit Juli 2024 auf sich?

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Seit dem 1. Juli 2024 muss der Tragwerksplaner gegenüber der Bauaufsichtsbehörde förmlich erklären, dass er den Standsicherheitsnachweis für das konkrete Vorhaben erstellt hat. Diese Erklärung wird von den Bauämtern konsequent verlangt und sollte bereits bei der Beauftragung des Statikers eingeplant werden.