Statiker

Statiker finden in Nordrhein-Westfalen – worauf es wirklich ankommt

September 2, 2026
Update:
September 2, 2026
Lesezeit: 5 Min.
Sebastian Rupp
Sebastian Rupp
September 2, 2026
Update:
September 2, 2026
In NRW darf nicht jeder Statik unterschreiben – wer die falsche Person beauftragt, riskiert Baustopp oder Ärger mit dem Amt. Wir zeigen, worauf es ankommt und wie Planeco Building den Prozess übernimmt.

In Nordrhein-Westfalen darf nicht jeder Bauingenieur oder Architekt eine Statik unterschreiben. Nur wer als qualifizierter Tragwerksplaner (qTWP) nach § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 in einer Liste der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragen ist, darf Standsicherheitsnachweise rechtsgültig erstellen. Diese Regelung gilt seit dem 1.1.2019 und ist der zentrale Ausgangspunkt jeder Statiker-Suche in NRW.

Für Bauherren bedeutet das: Die Frage ist nicht nur „Wer ist gut und verfügbar?", sondern zuerst „Wer ist überhaupt berechtigt?". Dieser Ratgeber führt Sie durch beide Fragen und zeigt, worauf es bei Wanddurchbrüchen, Anbauten, Nutzungsänderungen und gewerblichen Bauvorhaben in NRW konkret ankommt.

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Wann brauchen Sie in NRW einen Statiker?

Ein Statiker wird immer dann erforderlich, wenn Eingriffe in die Tragstruktur eines Gebäudes geplant sind oder sich die einwirkenden Lasten ändern. In der Praxis sind das vor allem folgende Fälle:

  • Neubau: Der komplette Standsicherheitsnachweis ist fester Bestandteil des Bauantrags.
  • Anbau oder Aufstockung: Neue Lasten müssen auf das bestehende Tragwerk abgestimmt werden, siehe auch unseren Leitfaden zum Anbau am Haus.
  • Wanddurchbruch: Sobald eine tragende oder aussteifende Wand verändert wird, ist eine statische Bewertung Pflicht.
  • Nutzungsänderung: Wird beispielsweise eine Lagerhalle zu einer Sport- oder Verkaufsfläche umgenutzt, verändern sich die anzusetzenden Verkehrslasten oft grundlegend, auch ohne bauliche Eingriffe. Mehr dazu auf unserer Seite zur Nutzungsänderung.
  • Risse und Bauschäden im Bestand: Hier klärt der Statiker, ob die Standsicherheit gefährdet ist.

Welche konkreten Leistungen ein Tragwerksplaner dabei erbringt, haben wir auf unserer Seite zu den Statiker-Aufgaben im Detail beschrieben.

Verfahrensfrei heißt nicht statikfrei: der häufigste Irrtum

Viele Bauherren gehen davon aus, dass ein verfahrensfreies Vorhaben auch keine Statik benötigt. Das ist ein Trugschluss mit ernsthaften Folgen. Nach § 62 BauO NRW 2018 ist die Änderung tragender oder aussteifender Wände innerhalb von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 zwar verfahrensfrei, aber nur unter einer klaren Bedingung: Eine berechtigte Person nach § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 muss der Bauherrschaft schriftlich bescheinigen, dass die Standsicherheit des Gebäudes im Ganzen und in seinen Teilen nicht gefährdet wird. (Bauportal NRW)

Fehlt diese Bescheinigung, ist die Verfahrensfreiheit hinfällig und die Maßnahme kann formell als illegale bauliche Änderung gewertet werden, mit dem Risiko eines Baustopps. Wer einen Wanddurchbruch plant, sollte deshalb nicht den Statiker als „optionale Formalität" behandeln, sondern als Voraussetzung für die Genehmigungsfreiheit selbst. Auch bei anderen verfahrensfreien Vorhaben nach § 62 BauO NRW 2018 lohnt sich ein Blick in die genauen Ausnahmetatbestände. (Bauportal NRW)

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Wer darf in NRW Statik erstellen? Der qualifizierte Tragwerksplaner

Der Begriff qualifizierter Tragwerksplaner (qTWP) ist in NRW gesetzlich definiert: Eingetragen werden Personen mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen sowie mindestens dreijähriger Berufserfahrung in der Tragwerksplanung. (Architektenkammer NRW)

Eine Besonderheit in NRW: Die Liste wird getrennt von zwei Kammern geführt: einer Liste bei der Architektenkammer NRW für Architekten und einer separaten Liste bei der Ingenieurkammer-Bau NRW für Bauingenieure. Ein offizieller Stempel oder ein anderes Legitimationsmittel existiert dabei nicht, die Kammerbescheinigung selbst gilt als Nachweis. Für Sie als Bauherr bedeutet das: Fragen Sie aktiv nach der Kammereintragung, wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Anbieter berechtigt ist. Details zum eigentlichen Nachweisdokument finden Sie auf unserer Seite zum Standsicherheitsnachweis.

Muss Ihre Statik behördlich geprüft werden?

Nicht jede Statik wird nach der Erstellung noch einmal von unabhängiger Seite geprüft. Nach § 68 BauO NRW 2018 wird zwischen prüfpflichtigen und nicht prüfpflichtigen Nachweisen unterschieden, abhängig unter anderem von Gebäudeklasse und Sonderbau-Status. Bei prüfpflichtigen Vorhaben ist die Bescheinigung eines oder einer staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) erforderlich.

NRW nutzt dabei ein anderes System als viele andere Bundesländer: Bis 1995 übernahmen Prüfingenieure für Baustatik diese Aufgabe, seither ist sie auf staatlich anerkannte Sachverständige übertragen. Fachlich sind saSV und Prüfingenieur identisch, nur die Bezeichnung unterscheidet sich. (VPI NRW) Ob Ihr Vorhaben prüfpflichtig ist, lässt sich am zuverlässigsten gemeinsam mit einem erfahrenen Tragwerksplaner oder direkt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde klären. Mehr zum Ablauf und den Pflichten der Prüfstatik lesen Sie in unserem Beitrag zu Prüfstatiker: Kosten, Aufgaben und Pflichten.

Muss der Statiker aus NRW kommen?

Nein, und das ist ein Punkt, der vielen Bauherren nicht bewusst ist: Die Bauvorlageberechtigung eines Kammer-Mitglieds gilt automatisch in allen 16 Bundesländern, nicht nur dort, wo die Eintragung erfolgt ist. (Ingenieurkammer-Bau NRW) Ein qTWP, der bereits in einem anderen Bundesland in eine entsprechende Liste eingetragen ist, benötigt für ein Projekt in NRW keine zusätzliche Eintragung.

Für Bauherren heißt das konkret: Sie müssen sich nicht auf lokale Anbieter beschränken. Ein bundesweit tätiges Planungsbüro wie Planeco Building kann Ihr Projekt in NRW genauso rechtsgültig betreuen wie ein Statiker aus Köln oder Dortmund, ohne Qualitätsverlust bei der formalen Berechtigung.

Statiker finden: Diese Wege gibt es

In der Praxis führen drei Wege zum passenden Tragwerksplaner:

  • Persönliche Empfehlung: Häufig über den bereits beauftragten Architekten oder Bauunternehmer, allerdings ohne Vergleichsmöglichkeit.
  • Kammerverzeichnisse und Online-Recherche: Die Listen der AKNW und der IK-Bau NRW zeigen berechtigte Personen, liefern aber keine Aussage zu Verfügbarkeit oder Preis.
  • Komplettanbieter aus einer Hand: Architektur, Statik und Behördenkommunikation werden gebündelt koordiniert, was besonders bei Nutzungsänderungen und komplexeren Vorhaben Abstimmungsaufwand reduziert.

Wie die Zusammenarbeit zwischen Architekt und Tragwerksplaner im Detail funktioniert und warum eine frühzeitige Abstimmung Nachplanungsschleifen vermeidet, erläutern wir in unserem Beitrag zur Zusammenarbeit von Architekt und Statiker. Einen allgemeinen Überblick zur Statiker-Suche bietet außerdem unser Leitfaden Statiker finden.

Was kostet ein Statiker in NRW?

Seit der HOAI-Novelle 2021 gibt es keine gesetzlich verbindlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr. Grundlage war das EuGH-Urteil vom 4.7.2019, das die Verbindlichkeit der bisherigen HOAI-Sätze für unvereinbar mit EU-Recht erklärte. (Bundesingenieurkammer) Honorare sind seither frei verhandelbar, die HOAI-Werte dienen nur noch als Orientierung. Das führt in der Praxis zu einer erheblichen Preisstreuung zwischen Angeboten, was den Vergleich für Laien erschwert.

Ein einfacher Standsicherheitsnachweis für einen Wanddurchbruch ist bei Planeco Building ab 500,–€ netto realisierbar, der genaue Preis richtet sich immer nach Gebäudeklasse, Umfang der Eingriffe und Prüfpflicht. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu Statiker-Kosten.

Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten

Neben der formalen Berechtigung als qTWP lohnt sich ein Blick auf vier Kriterien:

  1. Nachweisbare Qualifikation: Eintragung in der Kammerliste, idealerweise mit Erfahrung im konkreten Vorhabentyp.
  2. Transparente Preisgestaltung: Ein klares Angebot vor Beauftragung, in Textform, damit keine unklaren Basishonorarsätze als Referenz gelten.
  3. Verfügbarkeit und Termintreue: Besonders relevant, wenn Handwerkertermine bereits feststehen.
  4. Vor-Ort-Präsenz bei Bewehrungsabnahmen: Bei prüfpflichtigen Vorhaben gesetzlich erforderlich und sollte vorab organisatorisch geklärt sein.

Planeco Building bündelt diese Punkte in einem Rundum-Service: von der kostenlosen Erstberatung über die statische Berechnung bis zur Abstimmung mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, bundesweit und mit über 1.400 erfolgreich begleiteten Bauanträgen. Wer sein Vorhaben in NRW plant, findet auf unserer Seite zum Architekt und auf der Hauptseite Statiker weitere Informationen zum Gesamtprozess.

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FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wer darf in NRW einen Standsicherheitsnachweis erstellen?

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In NRW ist ausschließlich ein qualifizierter Tragwerksplaner (qTWP) nach § 54 Abs. 4 BauO NRW 2018 dazu berechtigt. Diese Personen sind entweder bei der Architektenkammer NRW oder der Ingenieurkammer-Bau NRW eingetragen. Als Bauherr sollten Sie die Kammereintragung vor Beauftragung aktiv erfragen.

Brauche ich auch bei einem verfahrensfreien Vorhaben einen Statiker?

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Ja. Auch wenn ein Vorhaben wie ein Wanddurchbruch in einem Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 oder 2 genehmigungsfrei ist, schreibt die BauO NRW 2018 eine schriftliche Bescheinigung durch einen berechtigten Tragwerksplaner vor. Fehlt dieses Dokument, kann die Maßnahme als illegale bauliche Änderung gewertet werden – mit dem Risiko eines Baustopps.

Was kostet ein Statiker in NRW?

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Seit der HOAI-Novelle 2021 sind Honorare frei verhandelbar, was zu erheblicher Preisstreuung führt. Ein einfacher Standsicherheitsnachweis für einen Wanddurchbruch ist bei Planeco Building ab 500,– € netto realisierbar. Der genaue Preis hängt von Gebäudeklasse, Eingriffsumfang und Prüfpflicht ab.