Wer in Viersen ein Bauvorhaben plant, kommt an einer Frage nicht vorbei: Wer erstellt die Statik, und wer prüft sie? Diese Trennung ist in Nordrhein-Westfalen keine Formalität, sondern gesetzlich vorgeschrieben. Nur ein qualifizierter Tragwerksplaner darf den Standsicherheitsnachweis erstellen, die Prüfung erfolgt durch eine zweite, unabhängige Person. Wer das nicht weiß, verliert bei der Bauantragstellung wertvolle Zeit oder riskiert eine Nachforderung durch das Bauamt. Dieser Beitrag erklärt, wen Sie für welches Vorhaben in Viersen brauchen, welche Behörde zuständig ist und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen sollten.
[[statiker]]Statiker, Tragwerksplaner, qualifizierter Tragwerksplaner: Was die Begriffe bedeuten
„Statiker" ist der umgangssprachliche Begriff, den die Bauordnung NRW so gar nicht kennt. Rechtlich korrekt heißt die Person Tragwerksplaner. Seit dem 1. Januar 2019 gilt zusätzlich: Nur wer als qualifizierter Tragwerksplaner (qTWP) in die entsprechende Liste der Ingenieurkammer-Bau NRW oder der Architektenkammer NRW eingetragen ist, darf Standsicherheitsnachweise unterschreiben. Voraussetzung dafür sind ein Hochschulabschluss im Bauingenieurwesen sowie mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung. Rechtsgrundlage ist § 54 Absatz 4 der Bauordnung NRW, wie die Ingenieurkammer-Bau NRW bestätigt.
Diese Regelung wurde auch gerichtlich bestätigt: Das OVG Münster stellte klar, dass ein Ingenieurbüro für Tragwerksplanung und Architektur allein nicht automatisch zur Erstellung eines Standsicherheitsnachweises berechtigt ist, wenn die Eintragung als qTWP fehlt, wie die Architektenkammer NRW in ihrer Fallzusammenfassung darlegt. Für Bauherren in Viersen bedeutet das: Bei der Auswahl lohnt sich ein Blick auf die Kammerliste, nicht nur auf den Titel auf der Visitenkarte. Einen detaillierten Überblick über die konkreten Leistungen finden Sie auf unserer Seite zu den Aufgaben eines Statikers.
Wann Sie in Viersen einen Statiker brauchen
Ein Tragwerksplaner wird nicht nur beim Neubau benötigt. In der Praxis lösen vor allem folgende Vorhaben den Bedarf aus:
- Wanddurchbruch oder Entfernung tragender Wände: häufigster Auslöser bei Bestandsimmobilien im Kreis Viersen mit seinem hohen Anteil an Ein- und Zweifamilienhäusern
- Dachausbau oder Dachgaube: zusätzliche Lasten auf die vorhandene Dachkonstruktion müssen nachgewiesen werden
- Anbau oder Aufstockung: veränderte Lastabtragung auf Fundament und tragende Bauteile
- Nutzungsänderung mit höherer Nutzlast: etwa die Umwandlung einer Lagerfläche in eine Verkaufs- oder Sportfläche, ein Thema, das wir ausführlich auf unserer Seite zur Nutzungsänderung behandeln
- Sonderbauten: Versammlungs- und Verkaufsstätten sind unabhängig von der Gebäudeklasse immer prüfpflichtig
Ein verbreiteter Irrtum: Wenn ein Vorhaben genehmigungsfrei ist, sei auch kein Statiker nötig. Das stimmt nicht, und genau darauf gehen wir im Abschnitt zur aktuellen Rechtslage weiter unten ein.
Zuständigkeit in Viersen: Stadt oder Kreis?
Im Kreis Viersen ist die bauaufsichtliche Zuständigkeit geteilt, und das ist für die Terminplanung Ihres Vorhabens relevant. Die Stadt Viersen sowie die Städte Kempen, Nettetal und Willich verfügen über eine eigene Bauaufsicht. Für alle übrigen Gemeinden im Kreisgebiet übernimmt die Kreisverwaltung diese Aufgabe, wie der Kreis Viersen auf seiner Website zum Thema Bauen erläutert.
Konkret gilt:
- Eigene Bauaufsicht: Stadt Viersen, Kempen, Nettetal, Willich, jeweils über die städtische Bauaufsichtsbehörde
- Kreis Viersen als untere Bauaufsicht zuständig für: Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und die Stadt Tönisvorst
Ein Bauantrag inklusive Standsicherheitsnachweis muss bei der jeweils zuständigen Stelle eingereicht werden. Nach Eingang wird der Antrag zunächst auf Vollständigkeit geprüft, üblicherweise innerhalb von zwei Wochen, wie der Kreis Viersen zum Ablauf der Baugenehmigung mitteilt. Wer sich an die falsche Behörde wendet, verliert wertvolle Zeit, gerade bei Vorhaben mit engem Zeitplan wie einer geplanten Gewerbeeröffnung.
[[statiker-klein]]Ersteller und Prüfer: Warum in NRW zwei Personen nötig sind
Ein Detail, das viele Bauherren überrascht: In Nordrhein-Westfalen dürfen die Person, die die Statik berechnet, und die Person, die sie prüft, nicht identisch sein. Dieses Vier-Augen-Prinzip gilt gestaffelt nach Gebäudeklasse:
- Gebäudeklasse 3 (z. B. Mehrfamilienhaus bis 13 m Höhe): Standsicherheitsnachweis ist Pflicht, das Bauamt kann eine Prüfung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen (saSV) verlangen
- Gebäudeklasse 4 und 5: Prüfung durch einen saSV ist verpflichtend
- Sonderbauten: immer prüfpflichtig, unabhängig von der Gebäudeklasse
Anders als in manchen anderen Bundesländern ist die Prüfung in NRW privatrechtlich organisiert: Der Bauherr beauftragt und bezahlt den Prüfsachverständigen selbst, zusätzlich zum Honorar für den Tragwerksplaner. Das bedeutet für Ihre Kostenplanung: Bei prüfpflichtigen Vorhaben entstehen grundsätzlich zwei separate Honorare, eines für die Erstellung und eines für die Prüfung des Standsicherheitsnachweises. Wie Architekt und Tragwerksplaner in der Praxis zusammenarbeiten, erläutern wir im Detail auf unserer Seite zur Zusammenarbeit von Architekt und Statiker.
Was ein Statiker in Viersen kostet
Die Kosten hängen stark vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens ab. Als grobe Orientierung, basierend auf üblichen Marktwerten in NRW:
- Stundensatz: meist zwischen 80,– und 120,– € netto, in Einzelfällen bis zu 150,– € netto
- Wanddurchbruch oder kleine Wandöffnung: ab 350,– € netto bis 2.300,– € netto, je nach statischem Aufwand
- Dachgaube: häufig zwischen 800,– und 1.200,– € netto für einfache Konstruktionen
- Einfamilienhaus-Neubau: bei rund 150.000,– € Baukosten meist 7.500,– bis 12.000,– € netto für die komplette Statik
- Aufstockung oder größerer Umbau: häufig zwischen 8.000,– und 15.000,– € netto, abhängig von Bestandssituation und Zugänglichkeit
Bei Umbauten im Bestand kommt in der Regel ein Zuschlag hinzu, da unvollständige Pläne oder unbekannte Materialien zusätzliche Analysen erfordern. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sieht dafür Umbauzuschläge von 20 bis 33 % vor. Eine ausführliche Aufschlüsselung der Kostenfaktoren finden Sie auf unserer Seite zu den Statiker-Kosten.
Genehmigungsfreiheit seit 2024: Warum der Standsicherheitsnachweis trotzdem Pflicht bleibt
Seit dem 1. Januar 2024 wurde die Genehmigungsfreistellung auf Gebäudeklasse 4 erweitert. Für viele Vorhaben innerhalb eines Bebauungsplangebiets ist damit keine klassische Baugenehmigung mehr erforderlich. Das bedeutet jedoch nicht, dass auf einen Standsicherheitsnachweis verzichtet werden kann: Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben müssen die erforderlichen Nachweise vorliegen, bevor gebaut wird, wie auch der Kreis Viersen zu genehmigungsfreien Wohnbauvorhaben klarstellt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt in diesem Fall direkt bei Bauherr und Entwurfsverfasser, nicht mehr bei der prüfenden Behörde. Wer hier auf die Statik verzichtet, weil „ja keine Genehmigung nötig ist", geht ein erhebliches Risiko ein, im schlimmsten Fall bis hin zu einer nachträglichen Ordnungsverfügung, wenn die Standsicherheit angezweifelt wird.
Statiker finden in Viersen: So gehen Sie vor
Für die Suche nach einem geeigneten Tragwerksplaner bieten sich grundsätzlich drei Wege an: die persönliche Empfehlung durch Ihren Architekten, die Recherche über die öffentlich einsehbaren Listen der Ingenieurkammer-Bau NRW und der Architektenkammer NRW, oder die Beauftragung eines Rundum-Anbieters, der Architektur und Statik aus einer Hand liefert. Achten Sie bei der Auswahl auf folgende Kriterien:
- Eintragung als qualifizierter Tragwerksplaner: Voraussetzung für die rechtsgültige Erstellung des Standsicherheitsnachweises
- Erfahrung mit vergleichbaren Bauvorhaben: Bestandsumbau erfordert andere Kompetenzen als Neubau
- Regionalkenntnis: Vertrautheit mit den Abläufen bei Stadt und Kreis Viersen beschleunigt die Antragstellung
- Transparente Honorargestaltung: klare Aufschlüsselung zwischen Erstellung und gegebenenfalls Prüfung
Planeco Building begleitet Bauherren im Kreis Viersen genau an dieser Schnittstelle: Architektur, Statik und die Kommunikation mit der zuständigen Bauaufsicht kommen aus einer Hand. Nach einer kostenlosen Erstberatung erhalten Sie ein transparentes Angebot, und die Unterlagen für Ihren Bauantrag sind in der Regel innerhalb von 14 bis 21 Tagen einreichungsfertig. Wenn Ihr Vorhaben zusätzlich eine bauliche Umnutzung betrifft, lohnt sich zusätzlich ein Blick auf unsere Leistungen rund um den Architekten und den Anbau am Haus, da beide Themen häufig mit statischem Klärungsbedarf verbunden sind. Einen vertiefenden Überblick über den gesamten Auswahlprozess bietet außerdem unsere Seite Statiker finden.








