Eine Außentreppe am eigenen Haus kann viele Zwecke erfüllen – sei es als Zugang zum Garten, als zweiter Rettungsweg oder zur Erschließung separater Wohnbereiche. In Schleswig-Holstein unterliegt die Errichtung von Außentreppen jedoch klaren baurechtlichen Bestimmungen. Wer ohne die erforderliche Außentreppe Baugenehmigung in Schleswig-Holstein baut, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern im schlimmsten Fall auch den kostspflichtigen Rückbau. Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein regelt dabei alle wichtigen Aspekte von der Genehmigungspflicht bis hin zu technischen Anforderungen.
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Wie blickt das Baurecht auf das Thema Außentreppe?
Das deutsche Baurecht klassifiziert Außentreppen als eigenständige Bauteile, die in der Regel der Genehmigungspflicht unterliegen. In Schleswig-Holstein unterscheidet die Landesbauordnung grundsätzlich zwischen echten Außentreppen und Treppenräumen. Eine echte Außentreppe liegt vor, wenn das Treppenbauwerk im Vordergrund steht und nur teilweise von Wänden oder einem Dach eingerahmt wird. Ein Treppenraum hingegen ist vollständig von Wänden und Dach umschlossen und an das Hauptgebäude angebunden.
Diese Unterscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die Anforderungen: Treppenräume müssen deutlich strengere rechtliche und technische Auflagen erfüllen, insbesondere hinsichtlich Brandschutz, Standsicherheit und rauchtechnischer Absperrung. Für Bauherren bedeutet dies, dass bereits in der Planungsphase klar definiert werden muss, welche Art der Außentreppe realisiert werden soll.
Außentreppe ohne Baugenehmigung – welche Regeln gelten in Schleswig-Holstein?
Die Landesbauordnung Schleswig-Holstein sieht in § 61 LBO bestimmte verfahrensfreie Bauvorhaben vor. Zu diesen können unter sehr spezifischen Umständen auch kleinere Außentreppen zählen, insbesondere wenn sie als "unbedeutende Anlagen" nach § 61 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe g eingestuft werden können.
- Kleine Eingangstreppen: Treppen mit wenigen Stufen zur Überbrückung geringer Höhenunterschiede
- Gartentreppen: Einfache Stufenfolgen zur Gartengestaltung ohne Erschließungsfunktion
- Terrassen-Zugänge: Niedrige Treppen zu ebenerdigen Terrassen
Wichtig: Auch bei verfahrensfreien Vorhaben müssen alle baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden, insbesondere die Abstandsflächen zur Nachbargrenze und eventuelle Festsetzungen eines Bebauungsplanes. Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Bauvorschriften.
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für meine Außentreppe in Schleswig-Holstein?
Eine Baugenehmigung ist in Schleswig-Holstein grundsätzlich erforderlich, wenn die Außentreppe:
- Der Erschließung des Gebäudes dient oder ein ganzes Geschoss überbrückt
- Als zweiter Rettungsweg nach § 35 LBO fungiert
- Zu Aufenthaltsräumen führt und damit als notwendige Treppe klassifiziert wird
- Eine bestimmte Höhe überschreitet und damit nicht mehr als unbedeutende Anlage gilt
Nach der Landesbauordnung Schleswig-Holstein sind Treppen, die als Rettungswege dienen oder zu Aufenthaltsräumen führen, immer genehmigungspflichtig. Hier gibt es keine Ausnahmen, da die Sicherheit der Gebäudenutzer oberste Priorität hat.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß?
Der Bau einer Außentreppe ohne erforderliche Genehmigung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen von mehreren hundert bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden. Darüber hinaus kann die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Bauarbeiten sofort stoppen und einen nachträglichen Bauantrag einfordern. Im schlimmsten Fall droht die Anordnung des kostenpflichtigen Rückbaus, wenn die Treppe in der errichteten Form keine Aussicht auf nachträgliche Genehmigung hat.
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Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Außentreppe?
Für einen vollständigen Bauantrag zur Außentreppe Baugenehmigung in Schleswig-Holstein werden folgende Unterlagen benötigt:
- Bauzeichnungen: Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Antragsformulare: Unterschrieben durch einen vorlageberechtigten Entwurfsverfasser
- Lageplan: Auszug aus der Liegenschaftskarte oder dem Liegenschaftsbuch
- Abstandsflächenplan: Darstellung der Abstände zur Grundstücksgrenze
- Baubeschreibung: Detaillierte Beschreibung des Vorhabens
- Standsicherheitsnachweis: Statische Berechnung oder Erklärung zum Standsicherheitsnachweis
- Eigentumsnachweis: Oder entsprechende Vollmacht bei Vertretung
Alle Formulare müssen von einem Architekten oder bauvorlageberechtigten Ingenieur erstellt und unterschrieben werden, da nur diese die erforderliche Planungsverantwortung übernehmen können.
Schritt für Schritt zur Außentreppe-Baugenehmigung in Schleswig-Holstein
- Kostenlose Erstberatung: Klärung der grundlegenden Fragen und Machbarkeit
- Planung und Unterlagenerstellung: Erstellung aller erforderlichen Bauzeichnungen und Dokumente
- Einreichung beim Bauamt: Elektronische oder schriftliche Antragstellung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde
- Prüfung und Behördenkommunikation: 3 Monate Bearbeitungszeit mit möglichen Nachforderungen
- Genehmigungserteilung: Erhalt der Baugenehmigung und Freigabe zum Baubeginn
In Schleswig-Holstein beträgt die standardmäßige Bearbeitungsdauer 3 Monate ab Zugang der vollständigen Unterlagen. Die Frist beginnt jedoch erst 3 Wochen nach Zugang des Bauantrags oder nach Eingang eventuell nachgeforderter Unterlagen.
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